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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: DIN 77800: Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen  (Gelesen 8836 mal)
admin
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« Antworten #2 am: 05. Oktober 2006, 00:12 »

3SAT - Recht brisant, Mi., 04.10.2006:

Betreutes Wohnen = Bereutes Wohnen?
   
Im Alter selbstständig bleiben, aber jederzeit Hilfe bekommen, wenn es notwendig ist. Für viele betagte Menschen ist das der Wunschtraum schlechthin. "Betreutes Wohnen" heißt dafür das Zauberwort. Das Angebot hierfür in Zeitungen, in Zeitschriften und Hochglanzbroschüren ist groß. Doch das Gütesiegel "Betreutes Wohnen" ist nicht gesetzlich geschützt. Viele Anbieter nutzen das aus. Dann gibt es für die Bewohner der Seniorenheime oft ein böses Erwachen, wenn der erhoffte Service ausbleibt, für gutes Geld wenig Leistung geboten wird.

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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admin
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« Antworten #1 am: 13. September 2006, 09:05 »

Pressemitteilung DIN Deutsches Institut für Normung e. V.:


2006-08-28: DIN-Norm schafft Markttransparenz für "Betreutes Wohnen"

Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. hat dieses Normungsvorhaben Ende 2002 aufgrund eines Antrages von Verbraucherschutzseite aufgenommen und dafür im Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen des DIN (NAGD) einen eigenen Arbeitsausschuss gegründet. An dem Projekt beteiligt waren Vertreter von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, öffentlichen Stellen, Bauträger- und Projektentwicklungsgesellschaften, Verbraucherschutz, Verbänden und Hochschulen.

Erklärtes Ziel der beteiligten Fachkreise war die Erarbeitung einer als Zertifizierungsgrundlage geeigneten DIN-Norm (Dienstleistungs-Norm, keine Produktnorm) mit Anforderungen, Hinweisen und Empfehlungen in Bezug auf die Wohnform "Betreutes Wohnen". Die Zielrichtung "Dienstleistungs-Norm" bedeutet, dass z. B. nicht bauliche Anforderungen den Schwerpunkt bilden, sondern die unter den Begriff "Betreutes Wohnen" zu fassenden komplexen Dienstleistungen.

Die Norm enthält Anforderungen an die Transparenz des Leistungsangebotes, an die zu erbringenden Dienstleistungen (unterschieden nach Grundleistungen/allgemeine Betreuungsleistungen und Wahlleistungen/weitergehende Betreuungsleistungen), an das Wohnangebot, an die Vertragsgestaltung sowie an qualitätssichernde Maßnahmen.

DIN 77800 stellt Kunden, Bauträgern ebenso wie Dienstleistungsanbietern einen einheitlichen Qualitätsmaßstab zur Verfügung. Sie dient damit als Alternative zu der Vielzahl von regionalen und lokalen Regelungen die häufig nicht miteinander vergleichbar sind. Auf diese Weise können die bereits zu beobachtende Regionalisierung des Zertifizierungsgeschehens und die damit verbundenen Unklarheiten überwunden werden.

"Bisher gab es keine allgemein gültigen Mindestanforderungen an Dienstleistungen des "Betreuten Wohnens". Deshalb ist es absehbar, dass DIN 77800 das maßgebliche Referenzdokument werden wird", meint Dr. Holger Mühlbauer, der das Projekt seitens des DIN betreute.

Das entsprechende Zertifizierungsprogramm wird ab Frühherbst 2006 einschlägigen Interessenten (d. h. Einrichtungen) offen stehen. Ausführender Zertifizierer wird die DIN CERTCO GmbH sein. Die Begutachtung, einschließlich der Vor-Ort-Kontrolle, wird von beauftragten Fachleuten vorgenommen. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand, z. B. nach der Größe der Einrichtung. Das DIN-Geprüft-Zertifikat wird zeitlich befristet vergeben und kann beispielsweise auch für werbliche Zwecke eingesetzt werden.

Hintergrund:
Das "Betreute Wohnen" ist ein zukunftsweisendes Wohnkonzept, das sich durch die Sicherung größtmöglicher Wahlfreiheit auszeichnet. Die Möglichkeit, unterschiedliche Leistungsanbieter in Anspruch zu nehmen, und die Sicherheit, dass nur ein Mindestmaß an Leistungen pauschal abnahmeverpflichtend für die Bewohner gestaltet sind, unterscheidet "Betreutes Wohnen" von Heimeinrichtungen. Das inhaltliche Verständnis des "Betreuten Wohnens" ist bislang nicht eindeutig definiert und kann für alle möglichen Wohnangebote verwendet werden. Am Markt befindliche Angebote sind für Nutzer und Interessenten nicht immer transparent. Verschiedene Bundesländer und Städte haben Qualitätssiegel zum Betreuten Wohnen entwickelt. Als problematisch sehen Experten dabei an, dass häufig unterschiedliche Standards definiert sind, was die Orientierung für Senioren nicht erleichtert. Eine bundesweit einheitliche Definition von Mindeststandards wurde deshalb schon seit geraumer Zeit gefordert, um Rechtssicherheit und Markttransparenz zu schaffen.


Weitere Informationen:

(DIN)
Dr. Holger Mühlbauer

(DIN CERTCO)
Hinrich Lampe

© 2006 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

Quelle: http://www.din.de
« Letzte Änderung: 13. September 2006, 09:08 von admin » Gespeichert

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Multihilde
Gast
« am: 12. September 2006, 10:11 »

In der Ärztezeitung ist am 12.09. ein Hinweis auf die neue DIN 77800 bezüglich Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen für ältere Menschen http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/09/12/161a0902.asp?cat=/politik/pflege


Wer mehr dazu erfahren will sollte in eine Suchmaschine

Qualitätsanforderungen an Anbieter
der Wohnform Betreutes Wohnen für ältere Menschen

eingeben.

Betreutes Wohnen ist ja nun mal keine geschützter Begriff, ob die DIN wirklich was ändert bundesweit?
Am 03.05.2005 hat in Bonn die Fachtagung "Betreutes Wohnen im Alter - Wunschtraum oder Alptraum" stattgefunden, bei der es auch um Qualitätssiegel ging. Es gibt eine Dokumentation zu dieser Verantaltung, die über die BIVA zu beziehen ist.
« Letzte Änderung: 13. September 2006, 09:53 von Hilde A. » Gespeichert
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