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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: STUDIE: Forschungsbericht über Bürokratie in der stationären Altenpflege  (Gelesen 7955 mal)
admin
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Beiträge: 3.686


« Antworten #3 am: 16. April 2014, 10:32 »

Mehr als 7 Jahre nach der Studie:

Zitat
Bürokratieabbau in der Pflege

Berlin. Pflegekräfte in Heimen und in der ambulanten Pflege sollen von unnötigem Papierkram entlastet werden. Die Pflegekassen und Pflegeanbieter haben sich darauf verständigt, die Dokumentation deutlich zu reduzieren, teilten der Kassen-Spitzenverband und die Träger der Pflegeeinrichtungen gestern in Berlin mit. Dadurch soll künftig mehr Zeit für die Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen. „Wir müssen die Pflege von unnötigem Papierkram befreien“, erklärte Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbandes der Pflegekassen. Grundsätzlich sei die Dokumentation eine wichtige Grundlage für Qualität und Transparenz. Allerdings sei die Pflegedokumentation zuletzt immer umfangreicher geworden.

Die Pflegekassen und Verbände greifen damit Vorschläge aus dem Abschlussbericht des Bundesgesundheitsministeriums zur Entbürokratisierung in der Pflege auf, der gestern vorgelegt wurde. Im Rahmen eines Modellprojekts hatten bundesweit 26 Pflegeheime und 31 ambulante Pflegedienste eine einfachere Dokumentation auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Diese soll nun flächendeckend umgesetzt werden. Künftig müssen Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen zum Beispiel in der Grundpflege keine Routinearbeiten mehr dokumentieren, sondern nur noch außerplanmäßige Ereignisse und Leistungen.
Quelle: www.weser-kurier.de, 16.04.2014



KOMMENTAR:
Leider weiß ein Angehöriger/Betreuer durch den Wegfall der "Standard"-Tätigkeiten in der Doku nicht, ob diese tatsächlich durchgeführt wurden - TRANSPARENZ sieht anders aus ... aber so brauchen Pflegekräfte wenigstens nicht lügen, wenn Sie bisher etwas eingetragen haben, was sie nie gemacht haben ...
« Letzte Änderung: 16. April 2014, 13:10 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Multihilde
Gast
« Antworten #2 am: 27. Oktober 2006, 10:20 »

Noch einmal gründlicher gelesen:

auch ab Seite 232-241 geht es um die Umsetzung der Heimmitwirkung

Zitat
Sollte sich aus den zurzeit laufenden sozialwissenschaftlichen Erhebungen ergeben, dass diese Situation in den meisten Fällen gegeben ist, könnte dann eine Regelung angestrebt werden, wonach dem Heimbeirat in den Fällen des § 7 Abs. 4 und 5 HeimG (nur) dann ein Recht auf Stellungnahme eingeräumt wird, wenn er dieses fordert (Initiativrecht des Heimbeirates).

= ISIS-Erhebung ist von großer Bedeutung für die künftige Heimmitwirkung
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2006, 12:01 von admin » Gespeichert
Multihilde
Gast
« Antworten #1 am: 15. September 2006, 19:46 »

http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/aeltere-menschen,did=47596.html

ist der Runde Tisch.

Was zu Einschränkung der Heimmitwirkung hab ich bei Ergebnissen Arbeitsgruppe III nicht gefunden; vielleicht überseh ich aber was, wäre für einen Tipp dankbar.

Die oben zitierte Tischvorlage scheint nicht irgendwo im Netz zu stehen, außer im Forschungsbericht; oder doch?
Gespeichert
Multihilde
Gast
« am: 15. September 2006, 18:00 »

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Presse/pressemitteilungen,did=81304.html

Pressemitteilung des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Fr. 15.09.2006

Ursula von der Leyen: "Bessere Organisation schafft mehr Zeit
für Pflege der alten Menschen"

Forschungsbericht über Bürokratie in der stationären Altenpflege

"Eine Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigt Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten in der stationären Altenpflege auf. Auf Basis der heute veröffentlichten Studie erarbeitet das Bundesfamilienministerium nun ein Konzept für Einrichtungen, die unnötige Bürokratie und Kosten vermeiden wollen. "Die meisten Pflegekräfte wünschen sich möglichst viel Zeit für die Betreuung und Versorgung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Im Alltag verbringen sie jedoch viele Stunden ihres Arbeitstages mit zeitraubenden Prüf-, Kontroll- und Dokumentationspflichten, die bei guter Organisation schneller und effizienter erledigt werden könnten. Der von meinem Haus in Auftrag gegebene Forschungsbericht zeigt Chancen auf, wo in der stationären Altenpflege unnötige Bürokratie und Kosten vermieden werden können. Eine bessere Organisation in den Einrichtungen kann nach den Ergebnissen der Studie wesentlich dazu beitragen, dass mehr Zeit für die Pflege der alten Menschen bleibt. Mein Ministerium wird die Verantwortlichen dabei unterstützen, die Empfehlungen der Experten umzusetzen", sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen anlässlich der Veröffentlichung des Abschlussberichts des Projekts "Identifizierung von Entbürokratisierungspotenzialen in Einrichtungen der stationären Altenpflege in Deutschland"........"

Der Forschungsbericht steht unter
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Forschungsnetz/forschungsberichte,did=81134.html
zum Runterladen bereit


Ab Seite 395 geht es um das Heimgesetz usw.(ist die getippte Seite; Seitenzahl stimmt nicht mit der im pdf-Dokument überein. Inhaltsverzeichnis ist leider nicht verlinkt)

Mitwirkung der Heimbewohnerinnen
und -bewohner ist ab 424 zu finden
(436 in der pdf)


Zitat
"Anlage
Auszug aus einer Tischvorlage aus der Arbeitsgruppe III - Entbürokratisierung - des
Runden Tisches Pflege. Dieser Auszug wird hier (unter Weglassung des Namens des
Verfassers) abgedruckt, weil er die in der Praxis insbesondere seitens der Einrichtungsträger
geäußerte Kritik sehr prägnant zusammenfasst
.
..............

Die oben gemachten Ausführungen machen deutlich, dass die HeimmitwirkungsVO
in der geltenden Form eine übermäßige und nicht sachgerechte Überreglementierung
der Träger darstellt. Sie schränkt ihn in der Ausübung seiner
Tätigkeit im Rahmen der Unternehmensführung bedingt durch den immensen
zeitlichen Erörterungsaufwand ein und macht ihn zum Spielball divergierender
Interessen.
Als Fazit ist festzuhalten, dass es durchaus begrüßenswert ist, dass gemäß § 1
Abs. 4 ein Angehörigen- bzw. Betreuerbeirat gebildet werden kann. Die Möglichkeit
bestand allerdings auch schon unter der vorhergehenden Regelung.
Ebenfalls zu begrüßen, ist die in § 2 aufgenommene Verpflichtung des Trägers
zur Information und Schulung. Abzulehnen ist die Besetzung des Heimbeirates
mit externen Personen, sofern diese nicht von Seiten der Bewohner und des
Trägers gemeinsam vorgeschlagen werden
. Die gemäß § 30 Punkt 11 und 12
im Zusammenhang mit § 7 Abs. 4 und 5 Heimgesetz aufgenommenen zusätzlichen
Mitwirkungsrechte sind zu relativieren"
Die Erörterungspflicht vor Treffen einer Entscheidung muss entfallen. Stattdessen
sollte eine Informationspflicht festgelegt werden.

Quelle: Forschungsbericht
« Letzte Änderung: 09. März 2007, 13:10 von admin » Gespeichert
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