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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Reform der Pflegeversicherung gefordert  (Gelesen 5318 mal)
admin
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« Antworten #3 am: 11. September 2023, 23:23 »

Zitat
Soziales Sozialbündnis macht Druck für Pflegevollversicherung

Die Kosten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen und steigen. Nun werden Rufe lauter nach einer grundlegenden Reform, die eine stärkere Entlastung bei selbst zu zahlenden Anteilen bringt.

... Manfred Stegger, Vorsitzender des Biva-Pflegeschutzbundes, der Interessen Pflegebedürftiger vertritt, mahnte: „Sozialhilfe ist kein würdiger Ersatz für Ansprüche aus eigenen Beitragszahlungen.“ Laut einer Umfrage, die das Bündnis in Auftrag gab, unterschätzen viele, wie hohe finanzielle Belastungen bei der Pflege einmal auf sie zukommen. ...
Quelle: https://www.weser-kurier.de/politik/inland/...



Umfrage: Große Mehrheit für Vollversicherung in der Pflege

Berlin, Bonn. In der aktuellen Debatte um steigende Eigenanteile in der Pflege und der Zukunft der Pflegeversicherung stellt das Bündnis für eine solidarische Pflegeversicherung die Ergebnisse einer Umfrage vor

Eine große, parteiübergreifende Mehrheit der Bevölkerung ist für den Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegeversicherung ergeben. Dabei zeigt sich die deutliche Mehrheit für eine Pflegevollversicherung von 81 Prozent sowohl unter den Anhänger*innen der SPD (79 Prozent), der Grünen (82 Prozent), als auch der CDU (78 Prozent) sowie der FDP (76 Prozent). Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung sieht seine Forderung angesichts der parteiübergreifenden hohen Zustimmungswerte untermauert und fordert die Bundesregierung dazu auf, den Ausbau der Pflegeversicherung jetzt anzugehen.

Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2.700 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1250 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Nur eine kleine Minderheit von 14 Prozent geht laut Umfrage davon aus, diese Kosten im Pflegefall selbst stemmen zu können. Lediglich 6 Prozent der Befragten halten Zusatzkosten trotz Pflegeversicherung in dieser Höhe für angemessen. Besorgniserregend ist laut dem Bündnis, dass eine große Mehrheit (76 Prozent) deutlich unterschätzt, was sie im Falle von Pflegebedürftigkeit in einem Heim zahlen müssten.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Wenn die Pflegeversicherung nicht endlich solidarisch ausgebaut wird, werden immer mehr Menschen von den hohen Kosten bei Pflegebedürftigkeit kalt erwischt. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich immer mehr zu einer regelrechten Armutsfalle. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Pflegeversicherung aus der Sackgasse holt und den Menschen mit einer Pflegevollversicherung Sicherheit gibt.“

Sylvia Bühler, Mitglied des Bundesvorstands, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: „Beschäftigte in der Altenpflege und pflegebedürftige Menschen dürfen nicht länger gegeneinander ausgespielt werden, denn gute Pflege braucht eine bedarfsgerechte Personalausstattung und qualifizierte Pflegekräfte. Deshalb muss die bisherige Logik durchbrochen werden, wonach jede Verbesserung bei Arbeitsbedingungen und Löhnen bei den Beschäftigten automatisch zu höheren Kosten für die Pflegebedürftigen führt. Wir brauchen endlich eine Pflegevollversicherung, die garantiert alle pflegebedingten Kosten abdeckt und solidarisch finanziert wird.“

Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes: „In unserem Sozialstaat sollten die Menschen darauf vertrauen können, dass eine solidarische Versicherung, die das Wort ‘Pflege’ im Namen trägt, das reine Pflegerisiko auch voll abdeckt. Sozialhilfe ist kein würdiger Ersatz für Ansprüche aus eigenen Beitragszahlungen.“

Die repräsentative Umfrage wurde vom 1. August bis 7. August 2023 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Bündnisses durchgeführt. Insgesamt wurden 1010 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.

Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung setzt sich für eine Pflegeversicherung ein, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handelt. Auch die familiäre Pflege darf nicht aus dem Blick geraten. Andernfalls drohten Überlastung und Unterversorgung, weil notwendige Leistungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen werden: “Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerisch-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden”, so die gemeinsame Forderung des vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di initiierten Bündnisses mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Sozialverband Deutschland (SoVD), Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB), Deutschen Frauenrat, BIVA-Pflegeschutzbund, der Volkssolidarität und AWO.

Der gemeinsame Aufruf des Bündnisses ist auf www.solidarische-pflegevollversicherung.de abrufbar.

Hier finden Sie die BIVA-Position in voller Länge.


Quelle: https://www.biva.de/presse/umfrage-grosse-mehrheit-fuer-vollversicherung-in-der-pflege/
« Letzte Änderung: 11. September 2023, 23:25 von admin » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 11. September 2023, 22:38 »

BIVA fordert echte Pflegereform mit Sockel-Spitze-Tausch

Bonn, 19. Januar, 2022. Seit dem 1.1.2022 ist ein weiterer Teil der Pflegereform in Kraft getreten: der Leistungszuschuss für Pflegeheimbewohner. Allerdings bringt dieser Zuschuss aus Sicht des BIVA-Pflegeschutzbundes am Ende kaum Entlastung für die Pflegebedürftigen. „Aufgrund steigender Personal- und Lebenshaltungskosten wird dieser Leistungszuschuss gar nicht zu Buche schlagen, sodass zukünftig noch mehr Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner zu Sozialhilfeempfängern werden“, kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation. „Das finanzielle Risiko muss für die Betroffenen kalkulierbar sein. Dies geht nur, wenn die Eigenanteile fest gedeckelt sind. Wir fordern von Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine echte Pflegereform.“


Mit der nun gültigen Pflegereform der alten Bundesregierung erhalten Pflegeheimbewohner:innen einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Dessen Höhe steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Da aber gleichzeitig mehr Personal und die Zahlung von Tariflöhnen vereinbart wurden, werden die Kosten für die Pflegebedürftigen wieder steigen. Hinzu kommen stetig steigende Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Berücksichtigt man also alle Faktoren, werden die Bewohner:innen in den ersten beiden Jahren im Pflegeheim trotz der Reform finanziell höher belastet als zuvor. Nach Berechnungen des Pflegeökonomen Prof. Heinz Rothgang wird langfristig rund ein Drittel der Heimbewohnerinnen und -bewohner auf Sozialhilfe angewiesen sein. Der Anteil wird perspektivisch sogar ansteigen.

Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert seit langem eine Umkehr des finanziellen Risikos von den Versicherten auf die Versicherung im Sinne eines sogenannten Sockel-Spitze-Tausches. Demnach sollten Pflegebedürftige einen fixen Beitrag leisten, das darüber hinausgehende Risiko sollte von der Pflegeversicherung getragen werden – wie bei einer echten Kaskoversicherung. „Das Pflegereförmchen der alten Bundesregierung war eine große Enttäuschung für alle Betroffenen. Der neue Bundesgesundheitsminister hat jetzt die Chance, die Probleme richtig anzupacken. Weitere kleine „Pflästerchen“ werden uns mittelfristig nicht helfen“, so Stegger.[/size][/quote]
Quelle: https://www.biva.de/presse/biva-fordert-echte-pflegereform-mit-sockel-spitze-tausch/
« Letzte Änderung: 11. September 2023, 22:56 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 05. Januar 2021, 16:31 »

Zitat
Durch geplante Pflegereform sinkt Zahl der Sozialhilfeempfänger in Heimen um ein Drittel
• Neue DAK-Studie untersucht Reformvorhaben von Bundesgesundheitsminister Spahn • DAK-Chef Storm sieht „einmalige Chance“ zur schnellen Umsetzung noch vor der Bundestagswahl


Hamburg, 4. Januar 2021. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Reform der Pflegeversicherung würde zahlreiche Menschen in Pflegeheimen und deren Angehörige deutlich entlasten. Durch neue Finanzierungswege und einen Steuerzuschuss könnte die Zahl der Sozialhilfeempfänger in Heimen um ein Drittel reduziert werden. Dies wäre die niedrigste Quote seit über 20 Jahren. Das zeigt eine aktuelle Studie der DAK-Gesundheit. Im Auftrag der Krankenkasse hat der Bremer Pflegeökonom Professor Dr. Heinz Rothgang die Wirkung der verschiedenen Reformelemente berechnet. Laut Studie könnten sich für 90 Prozent der Pflegeheimbewohner die Eigenanteile verringern. Ohne Reform würde die Fürsorgequote unter den Heimbewohnern dagegen um weitere vier Punkte auf einen in diesem Jahrtausend noch nicht dagewesenen Rekordwert von knapp 37 Prozent ansteigen. Weiterer Effekt der Reform: Länder und Kommunen würden bei der Hilfe zur Pflege um zwei Milliarden Euro entlastet und hätten so zusätzlichen Spielraum für die geplante Mitfinanzierung der Investitionskosten.

„Unsere Studie macht deutlich, dass die von Minister Spahn geplante Pflegereform hoch wirksam wäre und für zahlreiche Menschen den möglichen Weg aus der drohenden Fürsorgefalle aufzeigt“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „Das Reformmodell für eine solidarische Neuausrichtung der Pflegeversicherung ist eine einmalige Chance, Pflegebedürftige und ihre Angehörige zu entlasten. Jetzt ist es wichtig, dass diese notwendige Reform noch vor der Bundestagswahl auf den Weg gebracht und beschlossen wird.“

Am 4. November 2020 hatte das Bundesgesundheitsministerium Eckpunkte für eine umfassende Pflegereform vorgelegt. Demnach sollen die monatlichen Eigenanteile der Heimbewohner für Pflegeentgelte und Ausbildungsosten auf maximal 700 Euro begrenzt werden. Nach längstens 36 Monaten soll die Pflegeversicherung diese Kosten voll übernehmen. Zusätzlich soll die Höhe der Eigenanteile weiter sinken, indem sich die Bundesländer mit einem monatlichen Zuschuss von 100 Euro pro Heimbewohner an den Investitionskosten beteiligen. Entstehende Mehrausgaben der Pflegeversicherung sollen laut Eckpunkten größtenteils über Steuermittel finanziert werden.

Spahns Reformvorschläge auf dem Prüfstand
Die aktuelle DAK-Studie stellt diese Eckpunkte auf den Prüfstand und zeigt: Aufgrund der letzten Tarifabschlüsse für Pflegekräfte würde ohne eine Reform der Anteil der Sozialhilfeempfänger in Pflegeheimen kurzfristig auf knapp 37 Prozent ansteigen. Das wäre ein Rekordwert seit 1997. Aktuell beziehen rund 33 Prozent aller Heimbewohner Sozialhilfe. Durch die geplante Reform würde der Wert auf knapp 25 Prozent sinken. Das wäre die niedrigste Fürsorgequote seit über 20 Jahren.

Länder und Kommunen werden entlastet
„Insgesamt führt der Reformvorschlag zu einer deutlichen Reduktion der Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege um 28 Prozent“, heißt es in der Studie für die DAK-Gesundheit. Die Ausgaben in diesem Bereich würden um 53 Prozent sinken, wodurch Länder und Kommunen im Bereich der Sozialhilfe um über zwei Milliarden Euro spürbar entlastet würden. Durch diese Einsparung für die Länder würde die geplante Belastung durch die Übernahme zusätzlicher Investitionskosten in Höhe von 938 Millionen Euro „deutlich überkompensiert“.

Für 90 Prozent der Heimbewohner sinken die Eigenanteile
Laut DAK-Studie würden bereits auf dem heutigen Preisniveau „fast 80 Prozent aller Pflegeheimbewohner durch die vorgeschlagene Reform finanziell entlastet“. Durch die Steigerung der Pflegesätze von zehn Prozent durch Tarifabschlüsse in der Pflege gebe es bereits Mitte des Jahres 2021 noch stärkere Entlastungswirkungen. „In der Summe ist zu erwarten, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform rund 90 Prozent der Heimbewohner finanziell entlastet werden“, heißt es weiter in der Untersuchung. Dies würde dann auch für Länder wie Thüringen, in denen die Höhe der Eigenanteile derzeit bundesweit am niedrigsten liegen, eine Entlastung für mehr als zwei Drittel der Heimbewohner nach sich ziehen.

„Erstmals Absicherung gegen pflegebedingte Verarmung“
Durch die Reform steige der erweiterte Leistungsumfang der Pflegeversicherung um rund fünf Milliarden Euro. Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist eine Finanzierung durch Steuermittel geplant. Damit würden sowohl bessere Löhne für die Pflegenden realisiert als auch „erstmalig eine systematische Absicherung der Pflegebedürftigen gegen pflegebedingte Verarmung“, heißt es zusammenfassend von Professor Dr. Heinz Rothgang als Studienautor. „Die in Aussicht gestellten Reformelemente sind damit umfassend geeignet, die Situation der aktuellen und zukünftigen Pflegebedürftigen zu verbessern.“
Quelle: https://www.dak.de/dak/bundesthemen/pflegereform-2413938.html



Zitat
Verbesserungen in der Pflege sind nur mit neuer Finanzierung zu haben

Die vom Gesundheitsministerium vorgeschlagene Reform der Pflegeversicherung würde auch im Land Bremen zahlreiche Menschen in Pflegeheimen und deren Angehörige deutlich entlasten – das ist das Ergebnis einer heute veröffentlichten Studie der DAK, die vom Bremer Professor Heinz Rothgang und seinem Team erstellt wurde.

Durch neue Finanzierungswege, die den Eigenanteil der Pflegebedürftigen auf 700 Euro pro Monat und maximal drei Jahre deckeln, könnte die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Pflegebedürftigen deutlich reduziert beziehungsweise der Geldbeutel der Heimbewohner weniger strapaziert werden. „Das ist eine gute Nachricht – auch weil durch die neuen Finanzierungswege und besseren Versicherungsleistungen es zu einer nachhaltigen Verbesserung der Einkommen und Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege kommen kann“, kommentiert Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer.

Denn bislang mussten alle Kosten, die von der Pflegeversicherung nicht gedeckt waren, auf die Heimbewohner umgelegt werden. Während Angehörige und Pflegebedürftige einerseits ein großes Interesse an einer sehr guten Versorgung durch die Pflegekräfte haben, mussten sie andererseits jede Verbesserung über einen steigenden Eigenanteil selbst bezahlen. „Dies zu ändern ist eine notwendige Reform, die deshalb zwingend noch in dieser Legislatur vorgenommen werden muss“, so Schierenbeck.
Quelle: Pressemitteilung der Arbeitnehmerkammer Bremen, 05.01.2021

* studie-2413956.pdf (1614.51 KB - runtergeladen 381 Mal.)
« Letzte Änderung: 05. Januar 2021, 16:33 von admin » Gespeichert

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« am: 29. August 2020, 22:07 »

    Zitat
    Bündnis für Gute Pflege fordert gerechte, solidarische und nachhaltige Reform der Pflegeversicherung  

    Berlin, 27. August 2020 - Das Bündnis für Gute Pflege, ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, fordert eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung zur Finanzierung der Pflege. Die Corona-Pandemie zeigt deutlich, wie wichtig eine gute pflegerische Versorgung ist. Die vergangenen Monate haben die Defizite der Pflegeversicherung mit ihrem Teilleistungsprinzip noch einmal verdeutlicht. Der Anteil, den die Pflegebedürftigen im Pflegeheim selbst zahlen müssen, liegt inzwischen bei durchschnittlich 2.015 Euro pro Monat. Davon 786 Euro für Pflege, 455 Euro für Investitionskosten und der Rest für Unterkunft und Verpflegung. Selbst mit einer auskömmlichen Rente ist dies nicht mehr zu bewältigen. Selbst mit einer auskömmlichen Rente ist dies nicht mehr zu bewältigen. So bezieht mittlerweile jede*r dritte Heimbewohner*in Sozialhilfe. Pflegebedürftigkeit ist zum realen Armutsrisiko geworden.  

    Eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege setzt eine deutlich bessere Personalausstattung in der stationären und ambulanten Altenpflege voraus sowie eine angemessene tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte. Nur so können die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert und dringend benötigte Pflegefachkräfte gewonnen werden. Die damit verbundenen Kostensteigerungen dürfen jedoch nicht einseitig zu Lasten der Betroffenen gehen. Hier besteht dringender Reformbedarf, denn Pflege geht alle an.  

    Deshalb fordert das Bündnis für Gute Pflege einen Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer gerechten, solidarischen und nachhaltigen Pflegeversicherung, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. Das Bündnis hat dazu einen Forderungskatalog zur Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung aufgestellt, der kurzfristig umzusetzende Maßnahmen und mittelfristige Reformvorschläge umfasst:

    • die Steuerfinanzierung „versicherungsfremder“ Leistungen  
    • die Übernahme der medizinischen Behandlungspflege in stationären Einrichtungen durch die Krankenkassen
    • die Auflösung des Pflegevorsorgefonds
    • die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder  
    • die Dynamisierung der Leistungen
    • die Begrenzung der Eigenanteile  
    • ein Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer solidarischen und paritätischen Finanzierung von Pflege


    Das komplette Forderungspapier des Bündnis für Gute Pflege finden Sie hier:  http://www.buendnis-fuer-gute-pflege.de

    Dem Bündnis für Gute Pflege gehören 23 Mitgliedsverbände und 14 Unterstützer an, darunter Verbände des Verbraucherschutzes und der Interessenvertretung pflegebedürftiger Menschen sowie pflegender Angehöriger, Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften und Berufsverbände. Sie repräsentieren insgesamt 13,6 Millionen Einzelmitglieder, zu denen Hunderttausende pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige sowie beruflich Pflegende gehören.  
    Quelle: PM des Bündnis für gute Pflege


    * sharepics_pflege_2020.jpg (652.51 KB, 1080x1080 - angeschaut 889 Mal.)
    « Letzte Änderung: 29. August 2020, 22:09 von admin » Gespeichert

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