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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: BIVA fordert Entschädigung für Heimbewohner ...  (Gelesen 2480 mal)
admin
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« am: 13. Februar 2021, 14:47 »

Zitat


BIVA fordert Entschädigung für Heimbewohner wegen Corona-bedingter Versorgungsmängel

Bonn, 12.02.2021. Viele Pflegeheimbewohner*innen erhalten seit Beginn der Corona-Beschränkungen nicht mehr die vollen Leistungen. Versorgungs- und Pflegemängel häufen sich. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert jetzt eine pauschale Erstattung von mindestens 10 Prozent der monatlich gezahlten Eigenanteile und nimmt dabei die Pflegekassen in die Verantwortung. Dabei geht es nicht um die per Gesetz auferlegten Kontaktbeschränkungen, unter denen die Bewohner*innen ganz besonders gelitten haben und teilweise noch leiden. Sondern es geht um weitere Einbußen, die durch mangelhafte Versorgung im Betreuungs- und Pflegealltag in den Heimen entstanden sind. Verursacht sind diese vorwiegend durch Corona-bedingten organisatorischen Mehraufwand und akute Krankheitsausfälle des Personals, die durch den bestehenden Personalmangel verstärkt werden.

Vor allem zu Beginn der Pandemie gab es gravierende Probleme in den Heimen in der Betreuung und Versorgung, wie es Umfragen des BIVA-Pflegeschutzbundes belegen: Das Anreichen von Getränken unterbleibt, die Reinigung der Zimmer erfolgt unregelmäßig, die notwendige Mobilisierung von Menschen mit Bewegungseinschränkungen findet nicht statt, sogar die Grundpflege und Lagerung erfolgen unzureichend mit gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen. Kurzum: In vielen Einrichtungen leiden die Menschen unter spürbarer Vernachlässigung. Die Leistungen, für die sie laut Vertrag bezahlen, werden nur in verminderter Form erfüllt.

Über zweitausend Euro zahlen Pflegebedürftige monatlich durchschnittlich aus eigener Tasche für die Pflege in einer stationären Einrichtung. „Auf entsprechende Pflege- und Betreuungsleistungen haben sie einen vertragsmäßigen Anspruch“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Als Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen treten wir auch für den Verbraucherschutz dieses Personenkreises ein“, begründet Stegger diesen Vorstoß.

Er sieht dabei vor allem die Pflegekassen in der Pflicht als „Sachwalter“ der Empfänger von Pflegeleistungen. Die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, bei mangelhafter Pflegeleistung für die Bewohner*innen Minderung zu verlangen, die an die Bewohner*innen auszuschütten ist. In der Regel sind diese Minderungen an den Nachweis im Einzelfall gekoppelt. In der akuten Corona-bedingten Situation will der BIVA-Pflegeschutzbund erreichen, dass auf den Einzelnachweis verzichtet wird und stattdessen eine pauschale Kompensation der entgangenen Leistungen durch die Kassen erfolgt.
Quelle: https://www.biva.de/biva-fordert-entschaedigung-fuer-heimbewohner-wegen-corona-bedingter-versorgungsmaengel/
« Letzte Änderung: 13. Februar 2021, 14:51 von admin » Gespeichert

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