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Autor Thema: Bremer Corona-Verordnungen  (Gelesen 2405 mal)
admin
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« Antworten #1 am: 02. Juli 2020, 00:23 »

Die aktuellsten Informationen finden Sie unter folgendem Link

https://www.bremen.de/corona
« Letzte Änderung: 02. Juli 2020, 00:24 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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admin
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« am: 11. Juni 2020, 23:56 »

Zitat
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Neue Coronaverordnung macht in Bremen Besuche von Kinos, Theater und Konzerte wieder möglich

Mit der neuen Coronaverordnung (der siebten), die der Senat heute (09.06.2020) verabschiedet hat, dürfen Kinos, Theater und Konzerthäuser ab dem 12. Juni unter Einhaltung der bekannten Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen. Das ist allerdings begrenzt auf maximal 200 Zuschauerinnen und Zuschauer pro Veranstaltung.

Für große Konzert-Events oder andere Großveranstaltungen sowie für Clubs und Bars gilt diese Öffnung dagegen noch nicht. Für sie müssen, laut Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt die Hilfen für die Branche noch länger laufen, weil hier leider noch lange kein Normalbetrieb in Sicht sei. Für diese Unternehmen solle sich auch die Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister der Länder starkmachen.

Senatorin Kristina Vogt: „Der Bereich der Konzerte und Bühnen ist nicht nur für die dort arbeitenden Menschen wichtig, sondern trägt erheblich zur Attraktivität der Stadt bei. Klar ist, dass es ohne entsprechende finanzielle Unterstützung viele Clubs schon bald nicht mehr geben wird. Für die Veranstaltungs- und Konzertbranche mit ihren besonders erschwerten Bedingungen, ist es zwingend notwendig, dass die Überbrückungshilfen des Bundes auch über den 31. August 2020 hinaus zur Verfügung stehen. Wir werden uns im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz weiterhin dafür einsetzen. Auch wenn die ersten Konzerte wieder stattfinden können, ist aufgrund der Abstandsregelungen ein wirtschaftlicher Betrieb noch lange nicht gewährleistet. Wir müssen uns auch darüber Gedanken machen, wie wir der Veranstaltungsbranche in der Zeit nach Corona zu einem Neustart verhelfen können.“
Quelle: https://senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.337805.de&asl=bremen02.c.732.de


Zitat
Die Maßnahmen des Senats zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus wurden in einer Rechtsverordnung (Stand: 9. Juni 2020) gebündelt. Sie wurde auf gesetzblatt.bremen.de als "Gesetzblatt 2020 Nr. 47" veröffentlicht. Die Verordnung steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung, eine Variante in Einfacher Sprache (Stand: 9. Juni 2020) wird ebenso angeboten.
Quelle: https://www.bremen.de/corona#buerger-innen - 09.06.2020



Zitat
Außer Kraft gesetzte Dokumente zum Thema "Coronavirus" zu Recherchezwecken

Die Rechtsverordnung aus dem "Gesetzblatt 2020 Nr. 19" mit Stand 3. April 2020 ist auf gesetzblatt.bremen.de zu Recherchezwecken hinterlegt. Dies gilt ebenso für die "Erste Coronaverordnung" aus dem "Gesetzblatt 2020 Nr. 26" vom 17. April 2020 sowie die "Zweite Coronaverordnung" aus dem "Gesetzblatt 2020 Nr. 32" vom 5. Mai 2020 und die "Dritte Coronaverordnung" (Gesetzblatt 2020 Nr. 34 vom 12. Mai 2020) sowie die "Vierte Coronaverordnung" (Gesetzblatt 2020 Nr. 39 vom 19. Mai 2020) und die "Fünfte Coronaverordnung" (Gesetzblatt 2020 Nr. 43 vom 26. Mai 2020) sow die "Sechste Coronaverordnung" (Gesetzblatt 2020 Nr. 45 vom 2. Juni 2020).

Zu Recherchezwecken werden auch die mittlerweile durch o.g. Rechtsverordnung abgelösten Allgemeinverfügungen auf https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de/ chronologisch sortiert vorgehalten.
Quelle: https://www.bremen.de/corona#buerger-innen

* 2020_06_09_GBl_Nr_0047_signed.pdf (301.39 KB - runtergeladen 360 Mal.)
« Letzte Änderung: 12. Juni 2020, 00:02 von admin » Gespeichert

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