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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Bayerisches Heimgesetz (PfleWoqG) seit 1. August 2008 in Kraft  (Gelesen 41866 mal)
admin
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« Antworten #14 am: 17. Dezember 2008, 01:32 »

Neues Heimgesetz in Bayern: seit 1. August 2008 in Kraft

Der Bayerische Landtag hat am 03.07.2008 das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz, das an die Stelle des reformbedürftigen Bundesheimgesetzes tritt, sollen mehr Transparenz in die Leistungsqualität in der Pflege und Betreuung gebracht und unnötige bürokratische Hürden abgebaut werden.

Die Einbeziehung neuer Wohnformen in den Gesetzentwurf markiert einen klaren Paradigmenwechsel im Verhältnis zum Bundesheimgesetz. Auch die in Bayern bereits seit Jahren praktizierten unangemeldeten Heimnachschauen werden nun ausdrücklich gesetzlich verankert.

Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPfleWoqG
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2017, 03:23 von admin » Gespeichert

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« Antworten #13 am: 06. April 2008, 08:29 »

VDAB: Höhere Qualitätsstandards auch refinanzieren

Am 2. April fand in München der von Claus Fussek initiierte 64. Pflegestammtisch statt. Rund 100 Teilnehmer im Löwenbräukeller wollten wissen, wie sich Vertreter der Bayerischen Staatsregierung, Mitglieder des Bayerischen Landtags sowie Vertreter der Leistungserbringer und Verbraucher zum Thema „Was bringt das neue Bayerische Heimgesetz?“ positionieren. Das Resümee seitens der Politik lautete: Mit dem „Pflegequalitätsgesetz“ ist Bayern auf dem richtigen Weg zur Stärkung von Verbraucherschutz, Transparenz und Qualitätssicherung. Darüber hinaus wurde der Anspruch der Landespolitik deutlich, das bundesweit beste Heimgesetz auf den Weg zu bringen.

Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) und Gastredner beim Pflegestammtisch, warnte vor einem Wettbewerb der Länder um das beste Heimgesetz. „Das neue Bayerische Heimgesetz schreibt sich trotz seiner originär rein ordnungsrechtlichen Funktion auf die Fahne, auch die Qualität zu regeln“, so Baumann. Qualität sollte jedoch weiterhin durch ein einheitliches Bundesrecht, sprich: durch das SGB XI in allen Ländern gleich gesichert sein.

„Bundesweit zahlen alle Versicherten den gleichen Beitrag in den Pflegeversicherungstopf, erhalten daraus die gleichen Zuzahlungen und sollten somit auch bundesweit das gleiche Recht auf eine qualitativ hochwertige Pflege haben.“

Aufgrund der föderalen Ausgestaltung der Heimgesetzgebung sollte die Politik allein durch bundesgesetzliche Regelungen gleichwertige Qualitätsstandards in allen Ländern durchsetzen, appellierte Baumann. Die Qualität der Pflege dürfe nicht von Bundesland zu Bundesland variieren.

Thematisiert wurde auch, dass die Bayerischen Heimaufsichten zukünftig zusätzlich die „Lebensqualität“ und „Beziehungsqualität“ der Bewohner in den Einrichtungen überprüfen sollen. „Die Erfüllung solcher Kriterien kann allerdings nur durch mehr persönliche Zuwendung gelingen, die wiederum maßgeblich von den zeitlichen Ressourcen der Pflegekräfte und somit von einer besseren personellen Ausstattung abhängt“, so Baumann. Sollen diese Kriterien Standard werden, müssten die Kostenträger auch entsprechend mehr personelle Kapazitäten refinanzieren. „Wer mehr Qualität fordert, muss auch die Frage beantworten: Was darf das Mehr an Qualität kosten?“ Folglich müsste man dem System Qualitätssicherung und -entwicklung noch das Kriterium der „Finanzierungsqualität“ hinzufügen, betonte Baumann.

Zu Ihrer Info: Der VDAB ist die Interessenvertretung für ambulante und stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe. Als gemeinnütziger Fachverband unterstützt und berät der VDAB mehr als 1.200 Mitglieder in vorwiegend privater Trägerschaft in wirtschaftlichen, qualitativen und juristischen Fragen.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.04.2008 | 17:45 VDAB
http://www.vdab.de/

« Letzte Änderung: 08. April 2008, 13:52 von admin » Gespeichert
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« Antworten #12 am: 05. April 2008, 09:48 »

Bayerisches Pflegequalitätsgesetz

Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht auf die Länder übergegangen. Damit liegt es nun in der Hand des Freistaats, die Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung in Bayern aktiv zu gestalten.

Der Ministerrat hat am 11. März 2008 (Pressemitteilung) auf Vorschlag von Sozialministerin Christa Stewens den Gesetzentwurf für ein Pflegequalitätsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz, das an die Stelle des reformbedürftigen Bundesheimgesetzes tritt, sollen mehr Transparenz in die Leistungsqualität in der Pflege und Betreuung gebracht und unnötige bürokratische Hürden abgebaut werden. Die Einbeziehung neuer Wohnformen in den Gesetzentwurf markiert einen klaren Paradigmenwechsel im Verhältnis zum Bundesheimgesetz. Auch die in Bayern bereits seit Jahren praktizierten unangemeldeten Heimnachschauen werden nun ausdrücklich gesetzlich verankert.

Pflegequalitätsgesetz
Gesetzentwurf der Staatsregierung

Gesetz zur Förderung der Pflege-,
Betreuungs- und Wohnqualität im Alter
und bei Behinderung
(Pflegequalitätsgesetz - PflegeqG -)

vom 11. März 2008

Herunterladen von Dateien:

Name der Datei: pflegeqg-e.pdf
Hilfe zum Dateityp: Adobe Acrobat (PDF)
Größe der Datei: 192 KB

http://www.stmas.bayern.de/pflege/heimgesetz.htm

Ich denke mal, weitere Informationen und auch bestellbare Broschüren werden später ebenfalls unter dem o. a. Link zu finden sein:




« Letzte Änderung: 05. April 2008, 09:50 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #11 am: 03. April 2008, 16:52 »

Bayern nutzt als erstes Bundesland die Föderalisierung des Heimrechts

Schutz der Heimbewohner hat oberste Priorität
Entwurf des Pflegequalitätsgesetzes wird nach Verbandsanhörung dem Landtag zugeleitet


„Mit dem Pflegequalitätsgesetz nutzt Bayern als erstes Bundesland die Föderalisierung des Heimrechts und setzt damit klare Qualitätsmaßstäbe für pflegebedürftige ältere Menschen und für Menschen mit Behinderung.

Der Schutz der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner hat dabei oberste Priorität“, erklärte Sozialministerin Christa Stewens heute im Kabinett. Die Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf sei abgeschlossen, der Gesetzentwurf werde nun dem Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet. In Kraft treten soll das neue Gesetz nach den Worten der Ministerin noch in dieser Legislaturperiode.

„Mit dem Pflegequalitätsgesetz, das an die Stelle des reformbedürftigen Bundesheimgesetzes tritt, werden wir mehr Transparenz in die Leistungsqualität in der Pflege und Betreuung bringen und unnötige bürokratische Hürden abbauen. Damit ermöglichen wir einen echten Qualitätswettbewerb. Durch klare Abgrenzungskriterien ambulanter Wohnformen gegenüber stationären Heimen beseitigen wir die bisher in diesem Bereich herrschende Rechtsunsicherheit und machen den Weg frei für neue Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen“, kündigte die Ministerin an.

Mit der Einbeziehung neuer Wohnformen markiert der Gesetzentwurf einen klaren Paradigmenwechsel im Verhältnis zum Bundesheimgesetz. Mit seiner ausschließlich auf das „Heim“ beschränkten Perspektive wurde das Bundesheimgesetz den geänderten gesellschaftlichen Vorstellungen vom Leben im fortgeschrittenen Alter und bei Behinderung nicht mehr gerecht. „Der Wunsch der Menschen auch bei Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit nicht im klassischen Heim, sondern in häuslicher Umgebung möglichst selbstständig und selbstbestimmt zu leben, wird immer stärker. Diesen Wunsch nehmen wir ernst und schaffen nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen, damit sich entsprechende Versorgungsstrukturen und neue Wohnformen auch tatsächlich entwickeln können“, betonte Stewens.

Die Vorreiterrolle, die Bayern seit Jahren mit der Durchführung mindestens einer unangemeldeten Heimnachschau pro Jahr erreicht hat, wird als Regelfall festgeschrieben und damit als unverrückbarer Baustein nachhaltig hoher Pflegequalität im Gesetz verankert. „Nur durch unangemeldete Kontrollen kann ein durchgehend hoher Standard der Pflege sichergestellt werden. Wir werden die seit Jahren praktizierten unangemeldeten Heimnachschau gesetzlich festschreiben und einheitliche Standards für Heimkontrollen erarbeiten“, erläuterte Stewens. Der Gesetzentwurf und die darin enthaltenen Qualitätssicherungsmechanismen folgen im Übrigen dem Grundsatz, dass qualitativ gute Einrichtungen weniger häufig, schlecht arbeitende Einrichtungen hingegen öfter und mit härteren Konsequenzen geprüft werden können. „Damit werden die Kontrollen künftig zielgenauer eingesetzt und ein klarer Schwerpunkt auf die effektive Stärkung der Qualität und deren nachhaltige Durchsetzung gelegt“, machte die Ministerin deutlich. Wer als Träger die Verantwortung für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen übernehme, müsse sich auch zu dieser großen Verantwortung bekennen. Deshalb verpflichtet der Gesetzentwurf die Leistungserbringer dazu, regelmäßige Supervisionen sowie Qualifizierungsangebote für die Beschäftigten anzubieten und ein effizientes Qualitäts- und Beschwerdemanagement zu betreiben.

„Wir wollen, dass in Zukunft die Bürgerinnen und Bürger wissen, für welche Leistung wie viel zu zahlen ist. Das Preis-Leistungsverhältnis muss für jeden transparent werden. Die Voraussetzungen dafür haben wir nun geschaffen. Zukünftig müssen Einrichtungsträger ihre bislang oft nur schwer zu durchblickende Preis- und Leistungsstruktur in geeigneter Form für jedermann zugänglich machen. Außerdem haben wir mit dem Gesetzentwurf erstmals die rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung der Heimaufsichtsberichte gelegt. Auf diese Weise schaffen wir die Voraussetzungen für mehr Transparenz in der Pflege und damit einen echten Qualitätswettbewerb“, erläuterte Stewens.

Weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist nach den Worten von Stewens die Entbürokratisierung in der Pflege. „Wir bauen überflüssige bürokratische Hürden konsequent ab. Immer dort, wo unnötige bürokratische Anforderungen Zeitressourcen rauben, haben wir diese gestrichen. Dies reicht von der zielgenaueren Koordination behördlicher Kontrollen bis hin zur Reduzierung überflüssiger Anzeigepflichten. Nur dort, wo Bestimmungen dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner dienen, haben sie ihre Rechtfertigung. Es ist uns in Teilbereichen sogar gelungen, die Bürokratiekosten bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Das bedeutet nicht nur, dass diese Einsparung künftig für die Pflege zur Verfügung steht, sondern auch, dass die bislang zur Erfüllung überflüssiger Bürokratie verschwendeten Zeitressourcen endlich dort eingesetzt werden können, wo sie dringend notwendig sind, nämlich in der Pflege und Betreuung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger“, betonte die Ministerin.

Quelle: Presseinfo Bayr. Staatskanzlei - Bericht aus der Kabinettsitzung v. 11.03.2008
« Letzte Änderung: 03. April 2008, 16:55 von admin » Gespeichert

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« Antworten #10 am: 18. Juni 2007, 11:05 »

Bayern: Stewens kostenlose Versprechungen für Pflegeheime

Die Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag wirft Sozialministerin Stewens Selbstdarstellung in der Diskussion um das neue Heimgesetz vor. "Frau Stewens verspricht nur Dinge, die sie selber kein Geld kosten"…

München - Die Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag wirft Sozialministerin Stewens Selbstdarstellung in der Diskussion um das neue Heimgesetz vor. "Frau Stewens verspricht nur Dinge, die sie selber kein Geld kosten", betont die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Renate Ackermann. Der Freistaat habe sich zu Beginn dieses Jahres aus der Heimfinanzierung zurückgezogen und zahle keine Investitionszuschüsse an Heime mehr. "Die Sozialministerin lässt sich am Pflegestammtisch feiern, aber die Einzelzimmer müssen die Träger und Bezirke finanzieren." Da, wo Stewens in der Pflicht sei, werde dagegen auf Kosten der Qualität gespart.

So sollen Heime, die sich einer Wirksamkeitsprüfung unterziehen, künftig nur noch alle drei Jahre kontrolliert werden. "Wenn die Kontrollen nicht mehr mindestens jährlich durchgeführt werden, wird das zu einer mangelnden Pflegequalität führen", warnt die Abgeordnete. Auch die Fachkräftequote könne nur durch einen Trick beibehalten werden, indem auch Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegehelfer zum Fachpersonal gerechnet würden. Die Landtags-Grünen fordern statt eines Preiswettbewerbs unter den Heimen einen Qualitätswettbewerb durch die Veröffentlichung der Leistungskonzepte sowie mehr Mitbestimmung für Betroffene und Angehörige in der Pflege.

Quelle: http://www.carelounge.de - 16.06.2007
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« Antworten #9 am: 14. Juni 2007, 23:01 »

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Pressemitteilung # 281.07 - München, 14. Juni 2007

Sozialministerin Stewens fordert abgestimmte Qualitätsstandards -Qualitätsverbesserungen durch Konsens, Transparenz und Effizienz

„Die Sicherstellung einer menschenwürdigen, selbstbestimmten Pflege und Betreuung ist Verpflichtung und Herausforderung zugleich. Mittelpunkt muss dabei stets der alte, hilfe- und pflegebedürftige Mensch mit seinen individuellen Wünschen und Bedürfnissen sein. Dazu benötigen wir anerkannte und abgestimmte Qualitätsstandards in der Pflege, die dem Anspruch einer individuellen Pflege und Betreuung nicht entgegenstehen. Hier müssen alle an der Pflege Beteiligten - Leistungserbringer, Kostenträger, Politik und Pflegewissenschaft - ein gemeinsames Qualitätsverständnis entwickeln“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute bei der vom Sozialministerium veranstalteten Fachtagung „Expertenstandards – Leitlinien – Qualitätsniveaus in der Pflege“ in Eching.

„Zur Verbesserung der Qualität in der Pflege ist ein breiter Konsens darüber nötig, was unter Pflegequalität zu verstehen ist. Sowohl Pflegewissenschaft als auch Kontroll- und Prüfinstanzen wie Heimaufsichtsbehörden und Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) sowie die Beschäftigten in den Einrichtungen müssen mit einer Sprache sprechen. Wir brauchen auch mehr Transparenz.

Pflegerische Standards müssen durch permanente Schulung in den Köpfen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verankert und offen sowohl gegenüber Ärzten, Bewohnerinnen und Bewohnern als auch gegenüber den Angehörigen kommuniziert werden“, so Stewens. Pflegequalität müsse aber auch regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Der MDK Bayern habe mit seinen Wirksamkeitsprüfungen ein Instrument geschaffen, das verlässliche Auskunft darüber gibt, ob ein Heim nachhaltig eine hohe Pflegequalität erbringe. „Mehr Transparenz muss es auch bei den Kosten- und Leistungsstrukturen der Heime geben. Im Rahmen des Bayerischen Heimgesetzes wollen wir festschreiben, dass die Einrichtungsträger in Bayern künftig diese wichtigen Informationen in geeigneter Form für jedermann zugänglich machen“, betonte die Ministerin.

Stewens: „Durch effizientes Handeln können ebenfalls Qualitätsverbesserungen erreicht werden. Es gilt, alle Ressourcen auszuschöpfen und Hemmnisse für eine qualitativ hochwertige Pflege zu beseitigen. Pflegerische Qualitätsstandards müssen daher vor allem praxistauglich sein und dürfen keine unnütze Bürokratie nach sich ziehen. Das Ziel Entbürokratisierung verfolgen wir auch mit dem Bayerischen Heimgesetz – beispielsweise durch eine zielgenauere Koordination behördlicher Kontrollen bis hin zur Reduzierung überflüssiger Anzeigepflichten.“

Quelle: http://www.stmas.bayern.de
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Multihilde
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« Antworten #8 am: 21. Mai 2007, 11:10 »

Tag der Pflege
Stewens fordert effektives Risikomanagement– 14,5 Millionen Euro für Weiterbildung – Erweitertes Anforderungsprofil für Leitungskräfte

„Für Verbesserungen in der Pflege brauchen wir ein effektives Risikomanagement in den Einrichtungen, das auf die Vermeidung von Fehlern und die Abwehr von Gefahren ausgerichtet ist. Dieses Ziel dürfen Einrichtungen nie aus den Augen verlieren, wenn sie ihrer Verantwortung für alte, hilfebedürftige und pflegebedürftige Menschen gerecht werden wollen.“ Darauf wies Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute beim Tag der Pflege in Erlangen hin. Der Tag der Pflege, der in diesem Jahr unter dem Motto „Tabu – los?“ steht, wird jährlich vom Landesverband Bayern des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe ausgerichtet und leistet einen wertvollen Beitrag für mehr Kompetenz und für mehr Selbstbewusstsein in der Pflege.

Risikomanagement setze auf engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich nicht mit dem Erreichten zufrieden geben, sondern Hindernisse für eine qualifizierte Pflege, Betreuung und Versorgung aus dem Weg räumen wollten. „Das dazu notwendige - in der Ausbildung vermittelte - Handwerkszeug muss durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung vertieft bzw. erweitert werden. Deshalb räumt das Bayerische Sozialministerium der Fortbildung sowie der Weiterbildung in der Pflege einen hohen Stellenwert ein. Allein in den letzten zehn Jahren haben wir rund 14,5 Millionen Euro an Fördergeldern für Bildungsmaßnahmen in der Pflege ausgereicht“, erklärte die Ministerin.

Die Schaltzentrale für ein erfolgreiches Risikomanagement liege aber bei der Leitung. Stewens: „Kompetente Leitungskräfte verstehen Risikomanagement als Mosaikstein eines umfassenden Qualitätsmanagements. Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, reicht betriebswirtschaftliches Wissen allein nicht aus. Leitungskräfte müssen darüber hinaus umfassende Kenntnisse in den Bereichen Personalführung, Kommunikation, Ethik sowie in Gerontologie und Gerontopsychiatrie mitbringen. Im Rahmen der Erarbeitung eines Bayerischen Heimgesetzes werden wir daher prüfen, inwieweit für Heimleitungen Qualifikationskriterien aufgestellt werden sollten, um die Qualität in den Einrichtungen weiter zu verbessern.“

Quelle: Pressemitteilung 227.07 v. 14.05.2007
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.pl?PM=0705-227.htm
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Multihilde
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« Antworten #7 am: 04. Mai 2007, 22:53 »

Bayerisches Heimgesetz

Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht auf die Länder übergegangen. Damit liegt es nun in der Hand des Freistaats, die Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung in Bayern aktiv zu gestalten. Der Ministerrat hat am 13. Februar 2007 Eckpunkte für ein neues Bayerisches Heimgesetz verabschiedet, die sich derzeit in der Verbandsanhörung befinden. Um die offene Diskussion weiter zu führen und alle Beteiligten frühzeitig einzubinden, hat Sozialministerin Christa Stewens am 2. Mai 2007 die Eckpunkte auch am "Pflegestammtisch" in München präsentiert und mit allen Anwesenden intensiv diskutiert. Dr. Ottilie Randzio, ärztliche Leiterin des Ressort Pflege beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in Bayern, hat bei dieser Gelegenheit Wesen und Inhalte der Wirksamkeitsprüfung des MDK näher erläutert. Grundlage der Diskussion war eine Powerpoint-Präsentation von Frau Ministerin und Frau Dr. Randzio, die Sie nachfolgend dokumentiert finden.



(die pdf-Datei der Präsentation  ist unter dem Link zu finden,
wird sicher noch mehr in den Media erscheinen zum 02.05., wird damit verständlicher)

Ich persönlich starte zu Pflege in Bayern immer  über

http://www.stmas.bayern.de/pflege/index.htm

Da hat man eine gute Übersicht.
« Letzte Änderung: 06. Mai 2007, 00:40 von admin » Gespeichert
Multihilde
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« Antworten #6 am: 02. Mai 2007, 17:18 »

München, 30. April 2007

http://www.arbeitsministerium.bayern.de/cgi-bin/pm.pl?PM=0704-196.htm

196.07
Künftiges Bayerisches Heimgesetz

Stewens: Bayern verschärft Heimkontrollen - Schutz der Heimbewohner hat oberste Priorität – weiterhin jährliche Heimkontrollen

„Bei der Neuschaffung eines Heimgesetzes auf Landesebene wird Bayern die Kontrollen in Pflegeheimen deutlich verschärfen. Die gegenteiligen Äußerungen der letzten Tage, die überwiegend wider besseres Wissen erfolgt sind, sind schlicht und einfach falsch. Unrichtige Aussagen ständig zu wiederholen, ohne dabei für Gegenargumente oder Erläuterungen empfänglich zu sein, trägt beinahe kampagnenartige Züge. Fakt ist: Unser wichtigstes Ziel ist die weitere Verbesserung der Qualität in der Pflege in Bayern“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens zum Artikel „Wir müssen die Senioren schützen“ in der heutigen Ausgabe der tz.

„Bayern ist das erste Bundesland, das – seit einigen Jahren - ausschließlich unangemeldete Heimnachschauen durchführt. Diese werden nun erstmals gesetzlich festgeschrieben. Denn der Schutz der Heimbewohnerinnen und –bewohner hat oberste Priorität. Um darüber hinaus einen zusätzlichen Anreiz für die Heime zu schaffen, sich freiwillig einer weiteren Qualitätskontrolle zu unterziehen, wird Bayern als erstes Bundesland die Wirksamkeitsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) als zusätzlichen Qualitätsnachweis vorsehen. Die Wirksamkeitsprüfungen klopfen die Qualität eines Heimes auf Herz und Nieren ab und geben eine verlässliche Auskunft darüber, ob ein Heim nachhaltig eine hohe Pflegequalität erbringt. Nur wenn auf diese Weise sichergestellt ist, dass es sich bei einer Einrichtung um ein Heim mit dauerhaft erstklassiger Pflegequalität handelt, kann die Heimaufsicht die Intervalle der Kontrollen strecken. Und das auch nur dann, wenn in dieser Zeit kein Träger-, Heimleiterwechsel oder Wechsel der Pflegedienstleitung stattgefunden hat und keine anlassbezogenen Prüfungen durch die Heimaufsicht notwendig geworden sind“, erläuterte die Ministerin.

„Bei der Erarbeitung eines Bayerischen Heimgesetzes setze ich auf Transparenz: Wir stellen unsere Überlegungen sehr früh, im Stadium von Eckpunkten, also bereits vor der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Diskussion. Denn wir wollen auftretende Fragen im Konsens lösen. Doch dies ist offenbar nicht gewünscht. Die aktuelle Diskussion verunsichert stattdessen die Bevölkerung – das Motiv hierfür ist mir unklar. Sollte es ein parteipolitisches sein, so hätten die Initiatoren den bisher guten Konsens aufgekündigt, dass bei der Qualität in der Pflege alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Und dies ist das eigentlich Ärgerliche und Bedauerliche an der Diskussion der letzten Tage. Denn inhaltlich wird es für den, der sich mit unseren Vorschlägen auseinandergesetzt hat und der aufrichtig ist, keinerlei Differenzen geben“, betonte Stewens und fügte hinzu: „Herrn Peter kann ich an dieser Stelle nur noch einmal sagen, was ich ihm bereits im persönlichen Gespräch erläutert habe: Wenn er sich nicht an den Wirksamkeitsprüfungen beteiligen möchte, bleibt für ihn alles beim Alten. Mir ist ein Rätsel, warum er dies nicht wahrhaben möchte, zumal das aktuell noch gültige Heimgesetz des Bundes einen gleichlautenden Passus enthält.“

Hinweis: Beim 53. Münchner Pflegestammtisch am kommenden Mittwoch, 2. Mai, wird Stewens um 19 Uhr im Löwenbräukeller am Stiglmaierplatz in München ihre Vorstellungen erläutern. Frau Dr. Ottilie Randzio, ärztliche Leiterin Ressort Pflege beim MDK Bayern, wird dabei Wesen und Inhalt der Wirksamkeitsprüfungen als zusätzlicher Qualitätsnachweis darlegen.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerisches Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen
« Letzte Änderung: 03. Mai 2007, 18:15 von admin » Gespeichert
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« Antworten #5 am: 29. April 2007, 10:56 »

Am 26. Apri 2007  hat eine Anhörung zum Heimgesetz Bayern stattgefunden; vgl. Pressemitteilung mit den Fragen:

http://www.bayern.landtag.de/index_9105.html

Zitat
1. Wohnformen

a.    Wie kann im Einzelnen in einem bayerischen Heimrecht (also in einem bayerischen Heimgesetz und den dazugehörigen Verordnungen) die Möglichkeit zur individuellen Wohnraumgestaltung auch bei alternativen Wohnformen verankert werden?

b.    Wie können die Regelungen des Heimrechts Spielräume für die Weiterentwicklung neuer Wohn-, Betreuungs- und Pflegeformen ermöglichen?

c.    Wie ist die Abgrenzung des Anwendungsbereiches des Heimrechtes gegenüber anderen Wohnformen, insbesondere gegenüber neuen ambulant betreuten Wohnformen und gegenüber dem betreuten Wohnen zu gestalten?

d.    Was bedeutet dies für die Bereitstellung von differenzierten Wohnformen für ältere Menschen im Siedlungsbau, in Eigenheimen, in Heimen und Wohngemeinschaften?

e.    Wie kann das Ziel einer intensiveren Entwicklung ambulanter Wohn- und Betreuungsformen in der Pflege durch ein neues Heimgesetz unterstützt werden?


2. Qualität, Qualitätssicherung

a.    Wie kann das Heimrecht dafür sorgen, dass Qualitätsstandards auch in Hausgemeinschaften, Pflegewohngruppen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Mehrgenerationengemeinschaften, sog. Residenzen und anderen Wohnformen überprüft und gesichert werden, ohne Hürden für den Aufbau dieser Wohnformen darzustellen?

b.    Wie kann das Heimrecht ein rechtliches Dach für Qualitätssicherungsmaßnahmen im stationären sowie im ambulanten Bereich darstellen, ohne sich negativ auf Struktur und freie und individuelle Gestaltung des ambulanten Wohnens auszuwirken?

c.    Wie sind die Pflichten der Aufsichtsbehörden MDK und Heimaufsicht zu regeln? Welche Zuständigkeiten für ordnungsrechtliche Fragen, bzw. Fragen der Umsetzung des Qualitätsmanagements werden empfohlen? Wie können Doppelstrukturen vermieden werden?

d.    Wie kann die Überprüfbarkeit von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität verankert werden?

e.    Welche Kontrollen sollen im neuen Heimrecht für Einrichtungen der Altenhilfe vorgesehen werden und wie sind sie zu Koordinieren, damit die verschiedenen Prüfinstanzen, die Heimaufsicht und der medizinische Dienst der Krankenkassen ihren Aufgaben gerecht werden können ohne die Heimträger in ihrer Arbeit wesentlich zu beinträchtigen?

f.      Wo sehen Sie Ansätze die Einrichtungen durch Beratung statt Kontrolle zu unterstützen?

g.    Wie kann durch das Heimgesetz Qualitätssicherung in der Pflege und in Behinderteneinrichtungen unterstützt werden?

h.    Welche Art von Standards in der Pflege und in Behinderteneinrichtungen wird für erforderlich gehalten, dass sie in das Heimgesetz aufgenommen wird?

i.   Wie kann ein von allen Beteiligten geforderter Bürokratieabbau ohne Qualitätsminderung erfolgen, und wie können in diesem Zusammenhang die Heimmindestbauverordnung und die Heimpersonalverordnung verschlankt werden?

j.   Wie muss in Zukunft Heimaufsicht organisiert werden?

3. Verbraucherschutz

a.    Wie kann das Heimrecht dazu beitragen, dass von Eigeninteressen unabhängige Beratung, Begleitung und ein breites, differenziertes und flexibles Angebot an Wohn- und Pflegeformen für unterschiedliche Zielgruppen unter Betroffenen und Angehörigen zur Verfügung steht?

b.    Wie kann das Heimrecht vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung und Diversifizierung von Wohnformen und Serviceangeboten geeignete Rahmenbedingungen für Transparenz, Gewährleistung von Selbstbestimmung, maximaler individueller Bewegungsfreiheit und Gestaltung des Alltags für die vertragsrechtliche Ausgestaltung der Heimverträge gewährleisten?

c.    Wie kann das Heimrecht den NutzerInnen von Angeboten einen Schutz vor Übervorteilung, ähnlich wie in §14 HeimG bieten?

d.    Wie kann das Heimrecht auch im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen, pflegeergänzender Hilfen, psychosozialer Begleitung, Tages-, Nacht-, und Kurzzeitpflege einen Rahmen für die vertragsrechtliche Ausgestaltung schaffen?

e.    Wie können Sanktionen bei Verstößen gegen Qualitätsstandards, Selbstbestimmungsrecht der Pflegebedürftigen rechtlich verankert werden?

f.      Wie können die Mitwirkungsrechte und die Beteiligungsmöglichkeiten von BewohnerInnen stationärer Einrichtungen aufrechterhalten werden?

g.  Wie beurteilen Sie die Forderung beim Heimvertragsrecht die Rechte der Heimbewohner zu stärken, insbesondere durch mehr Information und Transparenz, sowie Widerspruchsrechte bei Entgelterhöhungen?

h.    Soll das Grundziel des Gesetzes in erster Linie das eines Schutzgesetzes oder das eines ordnungsrechtlichen Ansatzes sein?

i.      Wie kann die wirtschaftliche und pflegerische Transparenz in den Einrichtungen sichergestellt werden?

j.      Wie kann die Mitwirkung und Information von Heimbewohnern und Angehörigen durch das Bayerische Heimrecht gewährleistet werden? Wie kann die derzeit sehr unübersichtlich und kompliziert geregelte Heimmitwirkungsverordnung auf das notwendige Maß verschlankt werden?


4.    Personal

a.    Für welche Personengruppen sehen Sie einen spezifischen Fachkräftebedarf?

b.       Welche Regelungen empfehlen Sie in Bezug auf die Festschreibung einer Fachkraftquote und den Einbezug anderer in der Altenpflege tätiger qualifizierter Fachkräfte beispielsweise aus pflegerischen, therapeutischen und sozialarbeiterischen Professionen?

c.       Wie muss eine gerechte Finanzierung der Ausbildung der Altenpflegekräfte gestaltet sein?

d.       Soll die Notwendigkeit der Fort- und Weiterbildung im Heimgesetz geregelt werden?

e.       Durch welche Maßnahmen kann der immer höher werdende Bedarf an Betreuungspersonal in der Altenhilfe gedeckt werden?


5.   Allgemeines

a.     Wie kann dafür gesorgt werden, dass keine Pflege nach Kassenlage geschieht?

b.     Welche Anforderungen stellen Sie aus fachlicher Sicht an ein Bayerisches Heimgesetz?

c.     Wo sehen Sie die inhaltlichen Schwerpunkte eines Bayerischen Heimgesetzes, damit den Bedürfnissen einer älter werdenden Gesellschaft genüge getan werden kann?

d.    Ist eine Differenzierung zwischen den Heimarten (Pflegeheim, Behinderteneinrichtungen) in einem neu zu schaffenden Bayerischen Heimrecht vorzunehmen?


6.    Schnittstellen

a.     Wie können die Überschneidungen des bisherigen Heimgesetzes mit folgenden Gesetzen geklärt werden und in wieweit gelten diese fort?
I.     Heimmindestbauverordnung
II.     SGB XI
III.    Gesetzliche Regelungen zum Brandschutz
IV.   Hygiene VO

b.    Ist es sinnvoll, diese Regelungen länderübergreifend einheitlich zu treffen?

c.    Wie kann eine bedarfsgerechte Versorgung mit Heim- und Pflegeplätzen, zu dem der Sicherstellungsauftrag des Staates und der Kommunen diese verpflichtet, sichergestellt werden?

d.    Wie können Heimrecht und Leistungsrecht (insbesondere SGB XI und SGB V) miteinander verknüpft werden?


7.   Entbürokratisierung


a.     Welche Potentiale sehen Sie im Bereich der Entbürokratisierung im bayerischen Heimrecht?

b.     Wie kann die Dokumentationspflicht für die einzelnen Einrichtungen vereinheitlicht, systematisiert und reduziert werden?

c.     Wie kann das Heimrecht dazu beitragen, dass Bayern auf Basis  der in den Einrichtungen durchgeführten Dokumentationen eine systematische Datenbasis zu den Verhältnissen in Einrichtungen der Pflege schafft und laufend aktualisiert?

d.     In welcher Form sind Kontrolle und Dokumentation zu vereinheitlichen und damit zu entbürokratisieren?


Vorab-Presseberichte hierzu

www.ovb-online.de


„Kontrollen nicht nur unangemeldet”
 
Die Kompetenz für das Heimgesetz, das unter anderem die Interessen von Pflegebedürftigen sicherstellen soll, ist mit der Föderalismusreform auf die Länder übergegangen. Am heutigen Donnerstag diskutieren Experten im Landtag das bayerische Heimgesetz. Wir sprachen zuvor mit Eckard Rasehorn.

Beim Heimgesetz steht die Kontrolle für viele ganz oben. Wie sehen Sie das?

Für mich ist das ein Aspekt, der zu sehr fokussiert wird. Denn was will ich mit Kontrollen erreichen? Wenn es darum geht, harte Fakten zu überprüfen, etwa ob genug oder ausreichend qualifiziertes Personal da ist, sind unangemeldete Kontrollen sicher zielführend. Aber ob sich ein Bewohner im Heim wohlfühlt oder zufrieden ist, kann man schwer hineinkontrollieren.

Heißt das, Sie sind gegen unangemeldete Kontrollen?

Ich bin dafür, es differenziert ins Gesetz zu schreiben. Es muss natürlich auch unangemeldete Kontrollen geben. Aber wenn es um Informationen geht, die ich auch anders erhalten kann, muss ich nicht mit vier Leuten in ein Pflegeheim reinplatzen und den ganzen Ablauf durcheinanderbringen. Man sollte das nicht zum Prinzip erheben, sondern den Heimaufsichten ermöglichen, differenziert vorzugehen. Außerdem muss man auch sagen, dass die Qualität der Heimaufsichten regional sehr verschieden ist.

Ihr Vorschlag?

Ich würde mir wünschen, dass sich Heimträger, Kassen und Kontrolleure öfter gemeinsam an einen Tisch setzen und sich über Ziele und Mängel in den Heimen verständigen. Das passiert derzeit leider nur punktuell.

Kleine Wohngemeinschaften sind ein Trend, doch die Bedürfnisse sind andere als in einem Heim. Ist es richtig, solche WGs nicht mit ins Heimgesetz zu nehmen?

Jein. Wenn in so einer Wohngemeinschaft mit gesetzlicher Festlegung immer eine Fachkraft da sein müsste, ist das nicht umzusetzen. Das kann nicht so einfach übergestülpt werden. Man muss aber auch sehen, dass in kleineren Gruppen die Abhängigkeit oft viel größer ist, da können auch Probleme entstehen. Deshalb sollte es auch in kleinen Wohngruppen eine fachliche Kontrolle von außen geben.

Transparenz ist ein weiteres großes Thema. Die Münchenstift hat kürzlich ihre Ergebnisse von Heimaufsicht-Kontrollen ins Internet gestellt. Was haben die anderen zu verbergen?

Was in den Kontrollberichten steht, ist nicht unbedingt das, woran sich die Heime messen lassen wollen und aus fachlicher Sicht sollten. Da wird häufig mit Kategorien und Kriterien gearbeitet, bei denen einiges fehlt.

Die Wirksamkeitsprüfung würde mehr bieten. Dort wurde unter anderem festgestellt, dass teure Heime nicht unbedingt die beste Pflege leisten müssen.

Das stimmt. Ich will nicht bestreiten, dass das ein wichtiges Instrument ist. Aber es muss darum gehen, wie mit solchen Verfahren tatsächlich die Situation der Bewohner in den Einrichtungen verbessert wird. Und das ist nicht unbedingt identisch mit den Ergebnissen einer Wirksamkeitsprüfung.

Das Gespräch führte Boris Forstner. 
 
25.04.2007 20:40 Uhr
Quelle: Oberbayerisches Volksblatt




http://www.diakonie-bayern.de/presse-publikationen/presse.htm#c5447

Neues Heimgesetz: Diakonie in Bayern fordert grundlegende Nachbesserungen.

Nürnberg, 25.04.2007 Skeptisch zeigt sich der Präsident des Diakonischen Werkes Bayern, Dr. Ludwig Markert angesichts der Eckpunkte des bayerischen Sozialministeriums für ein bayerisches Heimgesetz. „Hier wird die einmalige Chance für eine deutliche Verbesserung verspielt. Der Freistaat hat nun endlich die Möglichkeit, die von ihm selbst immer wieder erhobenen Forderungen nach besseren Rahmenbedingungen und Entbürokratisierung zu erfüllen. Dann sollte sie diese auch nutzen.“ Das bayerische Sozialministerium hatte im März entsprechende Eckpunkte vorgestellt. Sie sollen morgen im Sozialpolitischen Ausschuss im Landtag diskutiert werden.

Im Vorfeld der Anhörung wiederholte Markert die Erwartungen, die die Diakonie als zweitgrößter Wohlfahrtsverband im Freistaat an ein eigenes bayerisches Heimgesetz hat:

- Im neuen Heimgesetz sollen bürokratische Hemmnisse gestrichen werden. Die dadurch freiwerdenden Ressourcen des Personals – etwa dank reduzierter Berichts- und Dokumentationspflichten– werden den Bewohnerinnen und Bewohnern zugute kommen.
- Der heimrechtliche Schutzauftrag muss sinnvoll ausgestaltet sein. So müssen Doppelzuständigkeiten abgebaut und die Prüfer für die jeweils zu prüfende Einrichtung ausreichend qualifiziert werden. Nur so ist eine koordinierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden möglich.
- Die auch von der Politik immer wieder geforderten neuen Wohnformen sowohl im Alter als auch für Menschen mit Behinderung müssen durch das zu schaffende bayerische Heimrecht einen klaren Rechtsrahmen erhalten. Die Diakonie begrüßt daher insbesondere die Pläne des bayerischen Sozialministeriums, Tages- und Nachtpflege sowie ambulant betreute Wohngruppen aus dem Anwendungsbereich  des Gesetzes heraus zu nehmen und so Wohngemeinschaften eindeutig von stationären Einrichtungen abzugrenzen.
- Qualität ist nicht das Ergebnis externer Kontrollen, sondern wird aus dem Selbstverständnis diakonischer Einrichtungen heraus entwickelt. Sie kann durch externe Qualitätsprüfungen belegt werden. Die Heimaufsicht muss sich zukünftig auf die Gefahrenabwehr und die Beratung der Einrichtungen konzentrieren.
- Es muss gewährleistet bleiben, dass Regelleistungen der Pflege innerhalb einer Einrichtung zum gleichen Preis angeboten werden. Es soll aber zukünftig leichter werden, den Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen individuelle Zusatzleistungen gegen ein entsprechendes Entgelt anzubieten.

„Zwar hat das Sozialministerium einige dieser Erwartungen bereits in seine Eckpunkten für das neue Heimgesetz aufgenommen“, so Markert. Dennoch vermisse er einige wesentliche Punkte. So fehle nach wie vor eine gesetzliche Regelung zur Vermeidung von Doppel- und Mehrfachprüfungen. „Im Gegenteil gibt es Tendenzen, die Bürokratie, mit der sich die Heimträger konfrontiert sehen, noch weiter auszudehnen – etwa durch den Aufbau zusätzlicher Prüfinstanzen.“ Werde dies umgesetzt, verpasse Bayern die Chance, ein modernes und zukunftsfestes Heimgesetz zu schaffen, das den Interessen von Bewohnern und deren Angehören wie von Trägern gleichermaßen gerecht werde.
Das neue Heimgesetz ist Ergebnis der Föderalismusreform, aufgrund derer die Gesetzgebungskompetenz für das Heimwesen auf die Länder übertragen wurden.

Quelle: Diakonisches Werk Bayern

« Letzte Änderung: 03. Mai 2007, 18:15 von admin » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 14. März 2007, 10:07 »

http://www.bayern.de/Presse-Info/PM/2007MRat/070313-Ministerrat.html#0

Kabinett verabschiedet Eckpunkte für neues Bayerisches Heimgesetz

Sozialministerin Stewens: „Bayern setzt Maßstäbe bei Stärkung der Lebensqualität für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung“

Neues Gesetz schafft mehr Qualität, Flexibilität und Transparenz für Pflege in Bayern

Bayern stellt die Weichen für ein modernes bayerisches Heimrecht. Auf der Grundlage der neuen, mit der Föderalismusrefom gewonnenen Landeskompetenz für das Heimwesen hat der Ministerrat heute Eckpunkte für ein Bayerisches Heimgesetz verabschiedet. Sozialministerin Christa Stewens: „Wir nutzen unsere neuen Kompetenzen zur Stärkung der Lebensqualität für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Denn Leben, Gesundheit und Menschenwürde unserer pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind zentrale Anliegen der bayerischen Sozialpolitik. Wir setzen neue Maßstäbe zur weiteren Verbesserung der Qualität in der Pflege und Betreuung. So macht Bayern den Weg frei für neue Wohn,- Pflege- und Betreuungsformen. Unnötige bürokratische Hürden werden konsequent abgebaut und es wird endlich mehr Transparenz in der Pflege geben.“

Mit den Eckpunkten unterstützt die Staatsregierung aktiv den immer stärker werdenden Wunsch älterer Menschen, im Alter in ihrer häuslicher Umgebung zu leben. Stewens: „Wir setzen künftig verstärkt auf individuelle Betreuungskonzepte zum Beispiel in ambulanten Wohngemeinschaften. Wir wollen eine noch stärkere Verzahnung und Zusammenarbeit zwischen den stationären Heimen und dem ambulanten Bereich erreichen. Damit geben wir den notwendigen Raum für die Entwicklung flexibler und individuell auf den jeweils betroffenen Menschen ausgerichteter Betreuungskonzepte.“

Bei stationären Einrichtungen soll künftig schon beim Bau ein schlüssiges Betreuungskonzept vorgelegt werden. Nur so sei es möglich, bereits zu Beginn eine bauliche Planung für ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept sicherzustellen.

Die Sozialministerin kündigte an, dass die in Bayern bereits seit Jahren praktizierten unangemeldeten Heimnachschauen nun auch ausdrücklich gesetzlich verankert werden. Stewens: „Nur durch unangemeldete Kontrollen kann ein durchgehend hoher Standard der Pflege sichergestellt und damit ein umfassender Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner erreicht werden. Die Vorreiterrolle, die Bayern seit Jahren mit der Durchführung unangemeldeter Heimnachschauen erreicht hat, soll auf diese Weise festgeschrieben und als unverrückbarer Baustein nachhaltig hoher Pflegequalität im Gesetz verankert werden.“ Außerdem wird es in Bayern künftig jeweils ein Kompetenz- und Einsatzteam für Süd- und Nordbayern auf Regierungsebene geben, die sich um die Anliegen der Betroffenen zusätzlich kümmern.

Ein weiterer Schwerpunkt der Eckpunkte ist die Entbürokratisierung in der Pflege. „Dort, wo unnötige bürokratische Anforderungen Zeitressourcen rauben, werden diese in Bayern konsequent abgebaut. Nur dort, wo Bestimmungen dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner dienen, haben sie ihre Rechtfertigung. Um so viel Zeit wie nur möglich für eine bestmögliche Pflege nutzbar zu machen, wird nach den vorgelegten Eckpunkten in Bayern künftig kein Platz mehr für überflüssige Bürokratie sein“, erläuterte die Ministerin.

Um den Bürgerinnen und Bürgern den notwendigen Einblick in die oft sehr komplizierte Kosten- und Leistungsstruktur von Heimen zu geben, müssen Einrichtungsträger in Bayern künftig diese wichtigen Informationen in geeigneter Form für jedermann zugänglich und nachprüfbar machen. Stewens: „Damit wird es in Zukunft in Bayern mehr Transparenz in der Pflege geben

Quelle: Pressemitteilung www.bayern.de


die Pressemitteilung ist auch als pdf runterladbar



siehe auch Bericht in der Passauer Neuen Presse vom 14.03.07:

http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-15286807&Ressort=bay&BNR=0

Heimgesetz für mehr Lebensqualität im Alter

Kabinett beschließt Eckpunkte - Altwerden zu Hause durch Verzahnung von ambulanter und stationärer Pflege

« Letzte Änderung: 14. März 2007, 10:52 von Hilde A. » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 01. März 2007, 01:27 »

Gestalten statt verwalten! - Anforderungen an ein neues Heimgesetz in Bayern

SPD-Sozialsprecher Jochen Wahnschaffe fordert Verbesserungen in den Heimen und mehr Schutz für die Bewohnerinnen und Bewohner. Fachkraftquote darf nicht weiter abgesenkt werden. Eckpunkte der SPD-Fraktion.


Nach Auffassung der SPD sollte ein neues Heimgesetz primär an den Bedürfnissen einer alternden Gesellschaft orientiert sein. Daher fordert die SPD-Landtagsfraktion ein ausreichendes Angebot stationärer Wohnformen. Darüber hinaus darf die Fachkraftquote in Heimen nicht weiter abgesenkt werden. Diese und andere Anforderungen an ein neues Heimgesetz hat SPD-Sozialsprecher Jochen Wahnschaffe im Rahmen seiner Pressekonferenz "Gestalten statt verwalten" am 21. September im Bayerischen Landtag, vorgestellt.

Forderungen an ein neues Bayerischen Heimgesetz:

  • Stärkung und Verbesserung der Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner.

  • Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Heimrechts gegenüber anderen Wohnformen insbesondere gegenüber neuen abulant betreuten Wohnformen und gegenüber dem Betreuten Wohnen.

  • Reform des Heimvertragsrechts

  • Stärkung der Rechte der Heimbewohner, insbesondere auf Information, Transparenz und Widerspruchsrechten bei Entgelterhöhungen.

  • Ausdifferenzierung der Fachkraftquote entsprechend der verschiedenen Bewohnerstrukturen. Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Menschen benötigen je nach Art der Bedürftigkeit (z.B. somatisch oder psychiatrisch) unterschiedliche fachspezifische Angebote und Hilfen. Die Fachkraftquote darf nicht auf pflegerische Berufsgruppen reduziert werden.

  • Im Gegensatz zur Staatsregierung, deren Bemühungen im wesentlichen auf Kostensenkung und Qualitätsabsenkung ausgereichtet sind, muss ein Bayerisches Heimgesetz sich an den Bedürfnissen einer älter werdenden Gesellschaft unter Wahrung der im Grundsgesetz verbrieften Grundrecht orientieren.

  • Das bedeutet: Es muss ein ausreichendes Angebot an stationären Wohnformen in der planerischen und finanziellen Verantwort von Freistaat und Kommunen vorgehalten werden.

  • Das Heimrecht muss neu geordnet werden, wobei unangemeldete Kontrollen unverzichtbar bleiben. Zwischen Heimaufsicht , Medizinischem Dienst der Krankenkassen  und anderen Prüfinstanzen muss eine deutliche Aufgabenabgrenzung und eine bessere Koordination erfolgen.

  • Die Fachkraftquote darf nicht abgesetzt sonder auf berufsspezifische Anforderungen neu ausgerichtet und eine wirksame Qualitätskontrolle sichergestellt werden.

  • Die Ausbildung für Pflegekräfte muss durch eine gerechtere Finanzierung und Beteiligung der nicht ausbildenden Einrichtungen sichergestellt werden.

  • Die baulichen Qualitätsanforderungen dürfen nicht abgesenkt werden, sondern müssen sich and en veränderten Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner orientieren.

Quelle: spd-landtag.de - 21.09.2006 © SPD Fraktion im Bayerischen Landtag 2007
« Letzte Änderung: 03. Mai 2007, 18:15 von admin » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 07. Oktober 2006, 01:30 »

"Gestalten statt verwalten"

Nach Auffassung der SPD sollte ein neues Heimgesetz jedoch primär an den Bedürfnissen einer alternden Gesellschaft orientiert sein. Daher fordert die SPD-Landtagsfraktion ein ausreichendes Angebot stationärer Wohnformen. Darüber hinaus darf die Fachkraftquote in Heimen nicht weiter abgesenkt werden. Diese und andere Anforderungen an ein neues Heimgesetz hat SPD-Sozialsprecher Jochen Wahnschaffe im Rahmen seiner Pressekonferenz "Gestalten statt verwalten" am 21. September im Bayerischen Landtag, vorgestellt.

Die SPD will eine verbesserte Pflegequalität, die nur durch gut ausgebildete, motivierte und angemessen bezahlte Pflegekräfte zu erreichen ist. Eine bedarfsgerechte Versorgung mit Heimplätzen muss auch in Zukunft in den Sicherstellungsauftrag des Staates und der Kommunen fallen.

[Eckpunkte der SPD-Landtagsfraktion zu einem Bayerischen Heimgesetz  und Forderungen an ein neues Bayerischen Heimgesetz finden Sie HIER >>]
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« Antworten #1 am: 02. Oktober 2006, 21:56 »

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Pressemitteilung # 453.06 - München, 21. September 2006

Künftiges Bayerisches Heimgesetz
Stewens: Alle Kraft für weitere Verbesserung der Qualität in der Pflege – Schutz der Heimbewohner hat oberste Priorität

 
„Bei der Schaffung eines Heimgesetzes auf Landesebene wird Bayern alle Kraft in Richtung einer weiteren Verbesserung der Qualität in der Pflege lenken. Denn hier geht es um Leben, Gesundheit und Menschenwürde unserer pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Da qualifiziertes Personal die Voraussetzung für eine menschenwürdige und qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung ist, steht die Fachkraftquote in der Altenpflege nicht zur Disposition“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute in München.

Bei der Neuschaffung eines Bayerischen Heimgesetzes habe der Schutz der Heimbewohnerinnen und –bewohner oberste Priorität. „Wir werden die Qualität der Pflege und Betreuung alter und behinderter Menschen erhalten und weiter verbessern. Die in Bayern durchgeführten unangemeldeten Heimnachschauen - an denen ich auch weiterhin unverrückbar festhalte - sind hier von zentraler Bedeutung. Nur Heimkontrollen, die ohne vorherige Anmeldung erfolgen, sind wirksam“, betonte Stewens. In Bayern finden Heimnachschauen bereits seit Oktober 2002 grundsätzlich unangemeldet statt.

Gleichzeitig solle mit dem neuen Gesetz unnötige Bürokratie für die Einrichtungsträger abgebaut werden. „Mit der Entbürokratisierung verfolgen wir das Ziel, dass mehr Pflege bei den Heimbewohnern ankommt. Wie effizient man vorgehen kann, zeigt unser Konzept zur ‚Entbürokratisierung der Pflegedokumentation’. Bereits im November 2003 habe ich den Bund über dieses gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst und den Heimaufsichtsbehörden entwickelte Pflegedokumentationssystem informiert, das Pflegekräfte in ganz beträchtlichem Umfang von unnötiger Bürokratie befreit. Diese Zeitersparnis kommt unmittelbar den Pflegebedürftigen zugute“, erklärte die Ministerin. Näheres ist im Internet abrufbar unter www.sozialministerium.bayern.de/pflege.

Stewens: „Im Bayerischen Heimgesetz werden wir auch dem wachsenden Bedürfnis älterer Menschen Rechnung tragen, so lange wie möglich zu Hause zu leben. Mein Ziel ist es, deutlichere Abgrenzungskriterien für neue Wohnformen, beispielsweise Wohngemeinschaften, zu entwickeln, um so dem immer größer werdenden Wunsch der älteren Menschen nach Alternativen zu einem Umzug ins Heim gerecht zu werden.“

© Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) - alle Rechte vorbehalten.

Vielleicht ist der "Vorstoß" aus Bayern der "Anstoß" für andere Bundesländer ebenfalls auf Ergebnis-Qualität bei Heimbewohnern zu setzen. [Beachten Sie dazu auch unsere Pressemittteilung >>]
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2006, 17:19 von admin » Gespeichert

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Multihilde
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« am: 28. September 2006, 10:25 »

Künftiges Bayerisches Heimgesetz
Stewens: Alle Kraft für weitere Verbesserung der Qualität in der Pflege – Schutz der Heimbewohner hat oberste Priorität

 
„Bei der Schaffung eines Heimgesetzes auf Landesebene wird Bayern alle Kraft in Richtung einer weiteren Verbesserung der Qualität in der Pflege lenken. Denn hier geht es um Leben, Gesundheit und Menschenwürde unserer pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Da qualifiziertes Personal die Voraussetzung für eine menschenwürdige und qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung ist, steht die Fachkraftquote in der Altenpflege nicht zur Disposition“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute in München.

Bei der Neuschaffung eines Bayerischen Heimgesetzes habe der Schutz der Heimbewohnerinnen und –bewohner oberste Priorität. „Wir werden die Qualität der Pflege und Betreuung alter und behinderter Menschen erhalten und weiter verbessern. Die in Bayern durchgeführten unangemeldeten Heimnachschauen - an denen ich auch weiterhin unverrückbar festhalte - sind hier von zentraler Bedeutung. Nur Heimkontrollen, die ohne vorherige Anmeldung erfolgen, sind wirksam“, betonte Stewens. In Bayern finden Heimnachschauen bereits seit Oktober 2002 grundsätzlich unangemeldet statt.

Gleichzeitig solle mit dem neuen Gesetz unnötige Bürokratie für die Einrichtungsträger abgebaut werden. „Mit der Entbürokratisierung verfolgen wir das Ziel, dass mehr Pflege bei den Heimbewohnern ankommt. Wie effizient man vorgehen kann, zeigt unser Konzept zur ‚Entbürokratisierung der Pflegedokumentation’. Bereits im November 2003 habe ich den Bund über dieses gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst und den Heimaufsichtsbehörden entwickelte Pflegedokumentationssystem informiert, das Pflegekräfte in ganz beträchtlichem Umfang von unnötiger Bürokratie befreit. Diese Zeitersparnis kommt unmittelbar den Pflegebedürftigen zugute“, erklärte die Ministerin. Näheres ist im Internet abrufbar unter www.sozialministerium.bayern.de/pflege.

Stewens: „Im Bayerischen Heimgesetz werden wir auch dem wachsenden Bedürfnis älterer Menschen Rechnung tragen, so lange wie möglich zu Hause zu leben. Mein Ziel ist es, deutlichere Abgrenzungskriterien für neue Wohnformen, beispielsweise Wohngemeinschaften, zu entwickeln, um so dem immer größer werdenden Wunsch der älteren Menschen nach Alternativen zu einem Umzug ins Heim gerecht zu werden.“

© Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) - Pressemitteilung # 453.06 - München, 21. September 2006/i]
« Letzte Änderung: 28. März 2009, 15:37 von admin » Gespeichert
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