Landtag verabschiedet Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform auf dem Gebiet des Heimrechts und zur Änderung von Landesrecht Vorabdruck des Gesetzes (Inkrafttreten nach noch anstehender Verkündung)
angenommener Entschließungsantrag Drs. 14/7901 der Fraktion CDU und der Fraktion FDP
abgelehnter Entschließungsantrag Drs. 14/7896 HTML Dokument Word Dokument der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN
abgelehnter Entschließungsantrag Drs. 14/7898 der Fraktion SPD
Quelle: http://www.landtag.nrw.de
Bei Mitwirkung (§ 6) gibt es schon bedeutende Neuerungen....
Lohnt sich schon deshalb, den Vorabdruck anzuschauen; oder auch
§ 5
Informations- und Anpassungspflichten des Betreibers; Angemessenheit der Entgelte
(1) Der Betreiber ist verpflichtet,
1. sein Leistungsangebot nach Art, Umfang und Preis allen Interessierten zugänglich zu
machen,
2. die Bewohner einmal jährlich über die Gewinn- oder Verlustsituation der Betreuungseinrichtung
in allgemein verständlicher Weise zu informieren und
3. die Bewohner schriftlich über vorhandene Beratungs- und Beschwerdestellen zu informieren.
(2) Die für die Leistungen verlangten Entgelte müssen im Verhältnis zu den Leistungen angemessen
sein.