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Autor Thema: Tagespflege wird noch zu wenig genutzt  (Gelesen 3487 mal)
admin
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« am: 22. Dezember 2008, 16:03 »

Unterschiede wie Tag und Nacht: "Boom bei der Tagespflege, Stagnation bei der Nachtpflege

KDA-Fachmagzin beleuchtet die Chancen der teilstationären Betreuung und Versorgung nach der Pflegereform


Köln (KDA) - 22. Dezember 2008 - Tagespflege-Einrichtungen und ihre Gäste gehören zu den Gewinnern der diesjährigen Pflegereform, meldet PRO ALTER, das Fachmagazin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), in seiner gerade erschienenen Ausgabe 4/2008. Das KDA, das sich seit Gründung der ersten Tagespflege in Deutschland im Jahr 1973 für dieses wichtige teilstationäre Angebot einsetzt, begrüßt diese Entwicklung sehr. Denn es entlastet auf der einen Seite pflegende Angehörige und bietet andererseits Pflegebedürftigen Aktivierung sowie die Möglichkeit, mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen. "Tagespflege leistet damit einen wichtigen Beitrag, die Aufnahme in ein Pflegeheim zu verhindern oder zumindest zu verzögen", bestätigt auch Meinolf Moldenhauer, Pflegeexperte des GKV-Spitzenverbandes in PRO ALTER. "Trotz dieser positiven Chancen war der Anteil, den die Tagespflege in den pflegerischen Versorgungsstrukturen bisher eingenommen hat, gering", so Moldenhauer weiter. Der dafür naheliegendste Grund war ein ökonomischer. Bis zum 30. Juni 2008 wurden Leistungen der Tagespflege im vollem Umfang auf den jeweiligen Sachleistungsanspruch angerechnet. Das heißt: Bezogen Pflegebedürftige Pflegegeld, wurde dieses um den Anteil gekürzt, um den die Tagespflege in Anspruch genommen wurde. Bei voller Inanspruchnahme hatte der Betroffenen keinen Anspruch mehr auf das Pflegegeld. Die für die Tagespflege verbrauchten Mittel standen für die erforderlichen Pflegeaufwendungen nicht mehr zur Verfügung.

Das ist seit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 1. Juli 2008 anders geworden: Seit der Pflegereform sind Pflegebedürftige, die teilstationäre Pflege in Anspruch nehmen, dadurch privilegiert, dass ihnen auch bei voller Inanspruchnahme des Leistungsbudgets noch mindestens 50 Prozent der Sachleistung oder des Pflegegeldes zur Verfügung stehen. Nehmen sie die Leistungen der Tagespflege nur zu 50 Prozent in Anspruch, bleibt ihnen der volle Sachleistungsanspruch bzw. der volle Pflegegeldanspruch erhalten. Ein Beispiel verdeutlicht das: Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe II hat einen Anspruch auf Tagespflege von 980 Euro im Monat. Nimmt er davon nur 490 Euro - also die Hälfte - in Anspruch, wirkt sich dies nicht auf seine übrigen Leistungsansprüche aus. Das heißt, er kann dafür, je nach regionalem Preisniveau, circa sieben bis neun Tage Aufenthalt in einer Tagespflege-Einrichtung finanzieren. Zusätzlich kommen dazu noch die finanziellen Verbesserungen für Pflegebedürftige mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung nach § 45 a des Pflegeversicherungsgesetzes, heißt es in PRO ALTER. Hier wurden die Beträge, die zweckgebunden, unter anderem für teilstationäre Betreuungsangebote, eingesetzt werden können, von bisher 460 Euro jährlich auf 1.200 bzw. 2.400 Euro aufgestockt.

"All das wird dazu führen, dass Tagespflege bald als flächendeckendes Regelangebot in Deutschland ausgebaut sein wird", ist sich auch Gunnar Peeters, der beim Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) e.V./Arbeiterersatzkassenverband (AEV) e.V. das Referat Pflege leitet, sicher.

Erste Reaktionen von Seiten der Einrichtungen bestätigen diese Tendenz. So sagte der Leiter des Bonner Seniorenzentrums Haus Rosental gegenüber PRO ALTER: "Seit dem Sommer erleben wir einen Run auf unsere Tagespflege und haben inzwischen auch eine umfangreiche Warteliste."

Nicht so gut läuft es dagegen bei der Nachtpflege, die gleichermaßen durch die Pflegereform gefördert wurde. Sie bewegt sich zahlenmäßig auf weiterhin niedrigem Niveau.

Quelle: kda.de, Pressemitteilung vom 22.12.2008
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