Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
26. April 2024, 03:23
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  Infos + Meinungsaustausch (Forum)
| |-+  Gruppen-Foren
| | |-+  Personal: Pflege- & Assistenzkräfte
| | | |-+  Billiglohn, Ein-Euro-Job, Leiharbeit, Mindestlohn, Stellenabbau, Ehrenamtliche
| | | | |-+  Mindestlohn in Deutschland + Europa
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: 1 [2] Nach unten Drucken
Autor Thema: Mindestlohn in Deutschland + Europa  (Gelesen 34820 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« am: 27. Januar 2009, 18:44 »

Bundestag beschließt Mindestlohn für Pflegehilfskräfte

Der Bundestag hat am 23.01.2009 einen Mindestlohn für Pflegekräfte beschlossen. Der Einigung gingen monatelange Debatten um die Rolle der kirchlichen Träger voraus. Caritas und Diakonie wehrten sich lange Zeit aufgrund ihres eigenen Tarifwerkes gegen einen Mindestlohn. Nun soll eine Kommission den Geltungsbereich und die Höhe festlegen.

Die große Koalition in Berlin hat sich auf eine Sonderegelung für die Altenpflege im Arbeitnehmerentsendegesetz verständigt, mit der sich auch die Vertreter der kirchlichen Arbeitgeber anfreunden konnten. Demnach werden die Höhe und der Geltungsbereich des Mindestlohns nicht über einen Tarifvertrag festgelegt, sondern von einer Kommission bestimmt. Dieser Kommission gehören Mitarbeiter- und Arbeitgebervertreter der Diakonie und Caritas sowie Vertreter der AWO, der kommunalen Arbeitgeberverbände sowie der Gewerkschaft ver.di an.

Eine doppelte Sicherung soll verhindern, dass die Kirchen überstimmt werden können. Zum einen müssen einem ausgehandelten Mindestlohn drei Viertel der Kommissionsmitglieder zustimmen. Zum anderen muss der Mindestlohn von Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite gleichermaßen mehrheitlich akzeptiert werden, bevor er Gültigkeit erhält.

Fest steht, dass der Mindestlohn nur für Altenpflegehilfskräfte gelten soll. "Auf dem Markt herrscht ein regelrechter Mangel an examinierten Altenpflegekräften, hier würde ein Mindestlohn gar keinen Sinn ergeben", so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke. Anders sehe es bei den Hilfskräften aus, die in manchen Regionen mit einem Stundenlohn von drei bis vier Euro auskommen müssten. "Über die Höhe des Mindestlohns haben wir uns noch nicht verständigt", erläuterte Paschke. Messlatte sollte aber mindestens der vom Gesetzgeber geforderte Stundenlohn für die zusätzlichen Betreuungskräfte von demenziell erkrankten Heimbewohnern sein, und der liegt nach Aussagen von Paschke bei 9,50 Euro.

Dies würde bedeuten, dass viele Arbeitgeber ihre Hilfskräfte deutlich besser entlohnen müssten als bisher. Und das trifft nicht nur die privaten Anbieter. Der Bundesrat, der dem Gesetz zustimmen muss, soll es im Februar beraten. Mit der Einführung eines Mindestlohns rechnen Experten dann im Juli 2009.

Quelle: vincentz-newsletter vom 27.01.2009 - CAREkonkret Nr. 4/2009
« Letzte Änderung: 27. Januar 2009, 18:49 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Seiten: 1 [2] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.022 Sekunden mit 22 Zugriffen.
Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

Print Friendly and PDF

MKPortal ©2003-2008 mkportal.it