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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: Mindestlohn in Deutschland + Europa  (Gelesen 34719 mal)
admin
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« Antworten #15 am: 13. September 2014, 00:53 »

Neuer Mindestlohn in der Pflege ab Januar 2015

Die Pflegekommission hat sich am 04.09.2014 auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt. Ab 01.01.2015 soll der Mindestlohn auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten steigen.

Ab 01.10.2015 sollen auch Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sowie Assistenzkräfte unter die Mindestlohnregelung fallen.

Quelle: http://www.lohn-info.de/mindestlohn.html



Siehe auch http://www.mindest-lohn.org/
« Letzte Änderung: 13. September 2014, 00:54 von admin » Gespeichert

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« Antworten #14 am: 30. August 2013, 11:32 »

Neue WSI-Datenbank liefert aktuelle Daten zu Mindestlöhnen

Von den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfügen 21 über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Drei von ihnen - die Niederlande, Rumänien und der EU-Neuling Kroatien - haben die Lohnuntergrenze in den vergangenen Wochen angehoben. Die neue [WSI-Datenbank liefert aktuelle Daten über die Mindestlöhne in 30 Ländern >>].

Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/lexsoft_express.cgi?chosenIndex=1256&aktuelles_id=276125, Newsletter 35. KW


* Mindestlohndatenbank_WSI_06_2013.jpg (66.39 KB, 640x666 - angeschaut 1095 Mal.)
« Letzte Änderung: 30. August 2013, 11:42 von admin » Gespeichert

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« Antworten #13 am: 07. Januar 2011, 22:23 »

Mindestlohn in der Pflegebranche muss korrekt umgesetzt werden

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/ELA/AW) Neben der Bundesregierung sowie den staatlichen Kontroll- und Strafverfolgungsbehörden stehen auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Kirchen und ihre Einrichtungen, Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen sowie die in der Pflege tätigen Unternehmen und die dort beschäftigten Arbeitnehmer in der Verantwortung, den neuen Mindestlohn in der Pflegebranche umzusetzen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4133) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3590).

Ende 2007 – aus dieser Zeit stammen die letzten veröffentlichten Zahlen der Pflegestatistik nach Sozialgesetzbuch – gab es laut Regierung im ambulanten Bereich 11.529 zugelassene Pflegedienste, von denen 6.903 in privater, 4.435 in freigemeinnütziger und 191 in öffentlicher Trägerschaft waren. Von den 11.029 zugelassenen Pflegeheimen waren 4.322 in privater, 6.072 in freigemeinnütziger und 635 in öffentlicher Trägerschaft. Die Betriebsgröße streut laut Antwort nach der Zahl der betreuten Pflegebedürftigen sehr stark. Von den Pflegediensten betreuen 36,5 Prozent durchschnittlich bis zu 25 Pflegebedürftige, 33,2 Prozent zwischen 26 und 50 Pflegebedürftige und 30,3 Prozent mehr als50 Pflegebedürftige. In 25,9 Prozent der Pflegeheime hätten bis zu 30 Pflegebedürftige, in 27,4 Prozent zwischen 31 und 60 Pflegebedürftige, in 28,6 Prozent zwischen 61 und 100 Pflegebedürftige und in 18 Prozent mehr als 100 Pflegebedürftige gelebt, heißt es in der Antwort weiter.

Bei den Pflegediensten waren laut Regierung Ende 2007 26,4 Prozent der Beschäftigten vollzeitbeschäftigt, 48,4 Prozent teilzeitbeschäftigt und 22,5 Prozent geringfügig beschäftigt. Bei den übrigen habe es sich um Praktikanten, Auszubildende, Schüler, Zivildienstleistende und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr gehandelt, heißt es weiter. In den Pflegeheimen seien Ende 2007 35,4 Prozent der Beschäftigten vollzeitbeschäftigt, 47 Prozent teilzeitbeschäftigt und 10,2 Prozent geringfügig beschäftigt gewesen. Bei den übrigen habe es sich wiederum um Praktikanten, Auszubildende, Schüler, Zivildienstleistende und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr gehandelt, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 7 http://www.bundestag.de/presse
« Letzte Änderung: 10. Januar 2011, 15:38 von admin » Gespeichert
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« Antworten #12 am: 27. Juli 2010, 10:06 »

Aktueller IAQ-Report zur Niedriglohnbeschäftigung

Nach unten keine Grenze
Der Anteil der Niedriglohnbezieher bleibt bundesweit konstant hoch. Gleichzeitig franst aber das Lohnspektrum zunehmend nach unten aus. Das zeigt ein aktueller Report aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Für Stundenlöhne unter 6 Euro (brutto) arbeitete 2008 gut ein Drittel der Geringverdiener. 1,15 Millionen verdienten sogar weniger als 5 Euro.

Der Ausdifferenzierung der Löhne nach unten sind kaum Grenzen gesetzt. So niedrige Entgelte werden in vielen anderen Ländern durch gesetzliche Mindestlöhne unterbunden. Die Zahl der von Niedriglöhnen Betroffenen ist auch in den vergangenen Jahren weiter gestiegen, stellten die IAQ-Wissenschaftler Dr. Claudia Weinkopf und Thorsten Kalina fest: Waren es 2006 noch gut 6,31 Millionen, stieg die Zahl zwei Jahre später um mehr als 220.000 an auf 6,55 Millionen Beschäftigte.

Seit 1998 ist die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten um fast 2,3 Millionen gestiegen, gut jeder fünfte Beschäftigte ist betroffen. Mit 7,09 Euro in West- bzw. 5,18 Euro in Ostdeutschland lagen die durchschnittlichen Löhne im Niedriglohnsektor im Jahr 2008 weit unter der Niedriglohnschwelle. Dabei steigt die Zahl der Geringstverdiener, die weniger als ein Drittel des mittleren Lohns erhalten – das waren 2008 Stundenlöhne unter 4,75 Euro in West- und 3,42 Euro in Ostdeutschland.

Gesetzlicher Mindestlohn ist unverzichtbar
„Weder die Sittenwidrigkeitsgrenze noch branchenbezogene Mindestlöhne können die Ausdifferenzierung des Lohnspektrums wirksam begrenzen“, kritisiert IAQ-Direktorin Dr. Claudia Weinkopf. „Daher ist ein gesetzlicher Mindestlohn auch in Deutschland unverzichtbar.“ Von einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro, wie ihn die Gewerkschaften fordern, wären nach Berechnungen des IAQ deutschlandweit über 18 Prozent der Beschäftigten betroffen – in Westdeutschland 15 Prozent und in Ostdeutschland mit 35 Prozent sogar mehr als jeder dritte Beschäftigte.

Sie können diesen Report als PDF herunterladen http://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/2010/report2010-06.php  oder sich im Archiv einen Überblick über alle bisher erschienenen Reports verschaffen http://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/

Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation, Pressemitteilung vom 27. Juli 2010
« Letzte Änderung: 27. Juli 2010, 13:26 von admin » Gespeichert

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« Antworten #11 am: 20. Juli 2010, 23:27 »

Pflegemindestlohn in den Betrieben umsetzen: ver.di schaltet Telefon-Hotline für Beschäftigte

Nach langem politischem "Tauziehen" ist der Pflegemindestlohn am 1.August 2010 an den Start gegangen. Der Mindestlohn im Westen beträgt 8,50 Euro, im Osten 7,50 Euro. Anschließend werden die Lohnuntergrenzen in zwei weiteren Schritten zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 auf 8,75 Euro bzw. 9 Euro im Westen sowie auf 7,75 Euro bzw. 8 Euro im Osten angehoben.

Nun können die Beschäftigten in der stationären und ambulanten Pflege gemeinsam mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für gute Tariflöhne einstehen.

Die Arbeitgeber in der Pflegebranche haben inzwischen  – mit absurden Begründungen – begonnen, ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten zu wollen. Doch wie kann der Pflegemindestlohn in den Betrieben erfolgreich umgesetzt werden? Für wen gilt der Pflegemindestlohn eigentlich? Für diese und weitere Fragen schaltet ver.di am 10. und 11. August 2010 eine Telefon-Hotline.

0180 222 44 33 - ver.di-Hotline vom 10. bis 11. August

Die ver.di-Hotline ist geschaltet von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, 0180 222 44 33 (Festnetz 6 Cent pro Anruf; Mobilfunk maximal 42 Cent pro Minute) Siehe die Sonderseite zum Mindestlohn bei ver.di Gesundheits- und Sozialwesen http://gesundheit-soziales.verdi.de/branchenpolitik/pflegeeinrichtungen/mindestlohn

[hr[

Umsetzung Pflege-Mindestlohn in den Betrieben
ver.di schaltet Hotline für Beschäftigte


Nach langem politischem „Tauziehen“ geht der Pflege-Mindestlohn ab 1. August 2010 an den Start. Schon in den wenigen Tagen seit Bekanntgabe dieses Termins tauchen erste absurde Begründungen der Arbeitgeber auf, warum diese ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten wollen.

ver.di wird deshalb für Beschäftigte in der Pflege - zunächst für den 10. und 11. August - eine Hotline schalten für alle Fragen um den  Mindestlohn in der praktischen Umsetzung im Betrieb. Erste Fragen und Antworten finden sich auch schon auf dieser ver.di Seite.

Mehr dazu hier:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/branchenpolitik/pflegeeinrichtungen/mindestlohn

Quelle: http://gesundheitspolitik.verdi.de/
« Letzte Änderung: 05. August 2010, 21:32 von admin » Gespeichert

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« Antworten #10 am: 15. Juli 2010, 16:16 »

DBfK begrüßt Mindestlohn für Pflegeassistenzkräfte

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, in der Pflegebranche einen Mindestlohn einzuführen. „Dies ist ein wichtiger Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit und Anerkennung des Beitrages zur Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen durch Pflegeassistenzkräfte“, sagt Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. Es gebe immer noch und gerade in strukturschwachen Gebieten Löhne, die völlig unangemessen seien, so Wagner weiter. Der DBfK kritisiert allerdings, dass es unterschiedliche Mindestlöhne für Ost- und West-Deutschland gebe. Dies sei 20 Jahre nach der deutschen Einheit nicht mehr akzeptabel.

Ab 2011 stelle der Mindestlohn zudem einen Schutz vor Lohndumping aus den osteuropäischen EU-Ländern dar. Der DBfK warnt davor, angesichts des Mindestlohns die ‚ortsüblichen Vergütung‘ nach § 72 SGB XI als Voraussetzung für einen Versorgungsvertrag abzuschaffen. Eine durch die Kostenträger initiierte  Senkung der Löhne sei absolut kontraproduktiv.

Grundsätzlich erwartet der DBfK steigende Gehaltsniveaus in der Pflege, da der Bedarf enorm ansteige und es immer schwieriger werde, qualifiziertes Personal zu finden. Pflegefachkräfte mit 3jähriger Ausbildung (Altenpfleger/-innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen) in Pflegeeinrichtungen verdienen heute schon deutlich mehr als den Mindestlohn. Das werde sich angesichts des Personalmangels positiv entwickeln. Auch dies müsse aber bei der neuen Regelung der Finanzierung der Pflegeversicherung berücksichtigt werden.

Quelle: www.dbfk.de, Pressemitteilung vom 15. Juli 2010
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« Antworten #9 am: 15. Juli 2010, 12:08 »

Pflege-Mindestlohn: Höhe ist unbefriedigend, Unterscheidung in Ost und West nicht nachvollziehbar

Anlässlich des Kabinettbeschlusses über die Einführung eines Mindestlohns in der Pflegebranche ab 1. August erklären *Elisabeth Scharfenberg*, Sprecherin für Pflegepolitik und *Beate Müller-Gemmeke*, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Die heutige Entscheidung der Bundesregierung war längst überfällig, greift aber viel zu kurz.

Der Mindestlohn in der Pflege ist ein wichtiger Schritt, um die Abwärtsspirale bei den Löhnen zu stoppen und den Pflegeberuf etwas attraktiver zu machen. Die nun gefundene Lösung ist aber aus mehreren Gründen ungenügend: Nicht nur ist die Höhe des Mindestlohns zu niedrig, auch die Unterscheidung zwischen Ost und West ist 20 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht nachvollziehbar. Die Befristung des Mindestlohns bis 2014 birgt die Gefahr, dass er danach wieder ganz gekippt wird. Wir
hoffen aber vielmehr, dass 2014 dann die Chance genutzt wird, einen wirklich angemessenen Mindestlohn für Ost und West zu vereinbaren.

Vorsicht ist aber auch in den nächsten Monaten geboten. Schon jetzt werden Forderungen laut, mit Einführung des Mindestlohns die Regelungen zur so genannten "ortsüblichen Vergütung" wieder abzuschaffen (§ 72 SGB XI). Danach bekommen Pflegeeinrichtungen nur dann einen Versorgungsvertrag, wenn sie eine solche ortsübliche Vergütung an ihre Beschäftigten zahlen. Auch Gesundheitsminister Rösler hat Anfang 2010 schon einmal angedeutet, dass er hier eventuell Überarbeitungsbedarf sieht.

Der Mindestlohn soll in zwei Stufen ab 2012 und ab Juli 2013 um jeweils 25 Cent steigen. Ende 2014 soll die Wirkung überprüft werden.

Quelle: www.elisabeth-scharfenberg.de - Pressemitteilung, 14.10.2010
« Letzte Änderung: 15. Juli 2010, 12:10 von admin » Gespeichert

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« Antworten #8 am: 15. Juli 2010, 12:03 »

Kabinett beschließt Pflege-Mindestlohn
Regelung gilt ab 1. August


Das Bundeskabinett hat einen Mindestlohn für die 560.000 Pflegekräfte beschlossen. Demnach müssen die Beschäftigten in Altenheimen und bei ambulanten Diensten ab 1. August im Westen mindestens 8,50 Euro und im Osten 7,50 Euro erhalten.

Der Mindestlohn soll in zwei Stufen ab 2012 und ab Juli 2013 um jeweils 25 Cent steigen. Ende 2014 soll die Wirkung überprüft werden. ...

Quelle: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/21/0,3672,8089813,00.html
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« Antworten #7 am: 21. Mai 2010, 02:14 »

Pflege-Mindestlohn: Befristung nicht nachvollziehbar

Zum nun geschlossenen Kompromiss der Koalition zum Pflege-Mindestlohn erklären Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Wir begrüßen, dass Herr Brüderle seine ideologische Blockade gegen den Pflege-Mindestlohn aufgegeben hat. Allerdings ist der Kompromiss zwischen Ursula von der Leyen und ihm mit Vorsicht zu genießen. Die Befristung des Pflege-Mindestlohns bis Ende 2014 ist besser als nichts, aber dennoch nicht nachvollziehbar. Auch 2014 wird sich an der zwingenden Notwendigkeit eines Mindestlohns nichts geändert haben. Die Mindestlöhne werden auch dann noch nötig sein, um das Arbeitsfeld Pflege attraktiver zu machen.

Zum Glück konnte die von Brüderle geforderte Befristung bis Ende 2011 abgewendet werden. Damit hätten die von den Verhandlungspartnern vereinbarten Stufenerhöhungen des Mindestlohns nicht vollzogen werden können. Dies ist mit dem jetzigen Kompromiss aber gesichert.

Es ist somit an der nächsten Bundesregierung, den Pflege-Mindestlohn über das Jahr 2014 hinaus zu sichern - und zwar ohne Befristung. Nur so kann sicher gestellt werden, dass die harte Arbeit in der Pflege fairer entlohnt wird.

Nebulös bleibt zudem, was die Koalition mit der für 2011 vereinbarten Überprüfung aller Mindestlöhne im Schilde führt. Es ist offensichtlich, dass sich Union und FDP alle Türen offen lassen wollen, die bereits vereinbarten Mindestlöhne wieder zu kippen.

Quelle: www.elisabeth-scharfenberg.de, Pressemitteilung vom 20.05.2010



Zitat von: Ärzteblatt
Kritische Töne kamen von der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung. „Eine Grenze gegen Lohndumping in der Pflege einzuziehen, ist kein bahnbrechender Erfolg, sondern nur der allererste Schritt“, erklärte deren geschäftsführender Vorstand, Eugen Brysch. Er verwies auf Schätzungen, wonach derzeit allein in der Altenpflege 15.000 Stellen unbesetzt seien. In deutschen Krankenhäusern fehlten nach „massivem Stellenabbau“ 70.000 Pflegekräfte.
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=41302
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« Antworten #6 am: 21. Mai 2010, 01:54 »

Pflegekräfte bekommen Mindestlohn

Einigung nach zähem Ringen zwischen Wirtschafts- und Arbeitsministerium: Für die 600.000 Pflegekräfte in Deutschland soll laut "Berliner Zeitung" künftig ein gesetzlicher Mindestlohn gelten - allerdings zunächst nur bis Ende 2014. ...

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,695763,00.html



Pflegekräfte bekommen gesetzlichen Mindestlohn

Arbeitsministerin von der Leyen (CDU) und Wirtschaftsminister Brüderle (FDP) haben sich nach Medienberichten auf die Einführung eines Mindestlohnes für Pflegekräfte geeinigt. Sie sollen künftig 7,50 Euro (Ost) und 8,50 Euro (West) erhalten. Damit stimmt Brüderle auch einer längeren Befristung zu. ...

Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article7710276/Pflegekraefte-bekommen-gesetzlichen-Mindestlohn.html
« Letzte Änderung: 21. Mai 2010, 01:58 von admin » Gespeichert

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« Antworten #5 am: 11. Mai 2010, 18:00 »

    Brüderle blockiert Pflege-Mindestlohn

    Die Einführung eines Mindestlohns in der Pflege galt bereits als sicher. Nun bricht der Minister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle (FDP), neuen Streit vom Zaun.

    "Der Versuch von Herrn Brüderle, den Pflege-Mindestlohn zu blockieren, ist ebenso skandalös wie entlarvend", sagte Verdi-Vorstandsmitglied Ellen Paschke gestern der Berliner Zeitung und der Frankfurter Rundschau.

    "Während er sich weigert, gegen Finanzhaie und Spekulanten vorzugehen, sollen nun die Menschen in den Pflegeberufen um die Früchte ihrer Arbeit gebracht werden", so Paschke. "Die menschenverachtende Politik der FDP führt unser Land geradewegs in eine Katastrophe."

    Mehr dazu hier:



    Quelle: ver.di - Pressemitteilung vom 11.05.2010



    Zitat von: E. Scharfenberg, MdB
    ... Es ist ungeheuerlich, dass Wirtschaftsminister Brüderle den im März mühsam verhandelten Pflege-Mindestlohn wieder blockieren will.

    Der Mindestlohn ist ein wichtiger Baustein, um Dumping-Löhnen in der Pflege Einhalt zu gebieten und den Pflegeberuf attraktiver zu machen. CDU/CSU und FDP müssen die angekündigte Pflegeausbildungsreform anpacken.

    Wir brauchen ein abgestuftes und durchlässiges Ausbildungssystem, in dem jeder unabhängig vom Schulabschluss die Chance hat, sich weiter zu qualifizieren. Die Pflege muss Aufstiegschancen bieten. Das ist wichtig, um Menschen für die Pflege zu interessieren. ...



    Zitat von: spiegel-online.de
    ... Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen würde gerne den Kompromiss, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt haben, in Gesetzesform gießen. Kabinettskollege Rainer Brüderle aber sperrt sich.
    ...
    Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) möchte, dass sich das Kabinett mit dem Vorschlag befasst und die Regelung vorerst bis zum 31. Dezember 2011 befristet wird. Das BMAS hält das für unnötig, da es für die Festlegung von Mindestlöhnen in der Pflege ohnehin eine gesonderte gesetzliche Regelung gibt. ...



    Der empfohlene Mindestlohn in der Pflege darf nicht aufgeweicht werden

    Zur Einlegung des Leitungsvorbehalts von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle bei der Einführung eines Mindestlohns in der Pflege und einer möglichen Befristung des Mindestlohns bis zum 31. Dezember 2011, erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

    Für die 800.000 Beschäftigten in der Pflege ist es ein Schlag ins Gesicht, dass Wirtschaftsminister Rainer Brüderle die Einführung des Mindestlohns in der Pflege nun aufweichen will. Es war ein langer Weg, bis sich Arbeitgeber und Gewerkschaftsvertreter in der extra eingesetzten Kommission auf einen Mindestlohn geeinigt haben. Es kann nicht sein, dass sich der Bundeswirtschaftminister nun über die Empfehlungen der Pflegekommission hinwegsetzt.

    Statt sich für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege einzusetzen, und somit auch für Nachwuchs in den Pflegeberufen zu sorgen, möchte der Bundeswirtschaftsminister wohl, dass hier weiter für Hungerlöhne gearbeitet werden muss. Gute Pflege hat ihren Preis. Ein Mindestlohn schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping und ist ein wichtiger Schritt bei der Qualitätssicherung in der Pflege. Deshalb ist der Mindestlohn in der Pflegebranche längst überfällig.

    Ende März hatte sich die Pflegekommission auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro im Westen und 7,50 im Osten geeinigt und Steigerungsraten bis 2013 festgelegt. Ursprünglich war geplant, den Mindestlohn per Rechtsverordnung ab dem 1. Juli 2010 einzuführen.

    Quelle: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,52079,00.html, 10.05.2010

    * 10-05-11_PM_E.Scharfenberg_339771.tag_der_pflege_schluss_mit_schoenen_sonn.pdf (26.3 KB - runtergeladen 616 Mal.)
    « Letzte Änderung: 11. Mai 2010, 18:27 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #4 am: 11. Mai 2010, 17:56 »

    Pflegemindestlohn macht Schluss mit Lohndumping

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Beschluss für einen Pflegemindestlohn und rechnet nun mit einer baldigen Umsetzung der Einigung. „Aus sozialpolitischen und gesellschaftlichen Gründen ist der Mindestlohn in der Pflege lange überfällig. Einem maßlosen Lohndumping wird damit endlich ein Riegel vorgeschoben“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke am Donnerstag. Zuvor hatten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in der zuständigen Fachkommission beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Lohnuntergrenzen verständigt.

    Demnach wird  – voraussichtlich ab 1. Juli 2010 – der Mindestlohn im Westen 8,50 Euro, im Osten 7,50 Euro betragen. Anschließend werden die Lohnuntergrenzen in zwei weiteren Schritten zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 auf 8,75 Euro bzw. 9 Euro im Westen sowie auf 7,75 Euro bzw. 8 Euro im Osten angehoben.
     
    „Die Arbeitnehmer und Teile der Arbeitgeber haben einen deutlich höheren Mindestlohn gefordert“, stellte Paschke klar. Auch sei eine Trennung zwischen Ost und West 20 Jahre nach der deutschen Einheit eigentlich kaum vermittelbar. „Leider sind die Forderungen zur Lohnhöhe und zur Überwindung der West-Ost-Spaltung am privaten Arbeitgeberverband und der Diakonie gescheitert“, bedauerte Paschke. Mit Blick auf die europaweite Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 2011 sei die Einigung in der Kommission aber immerhin ein erster Schritt hin zu einer langfristig gerechteren Bezahlung im Bereich der Pflege.  
     
    Grundsätzlich handele es sich bei den Mindestlöhnen um Lohnuntergrenzen für Pflegehilfskräfte, die keinesfalls bessere tarifvertragliche Regelungen ersetzten. „Wer jetzt schon höhere Tariflöhne bekommt, behält diese selbstverständlich“, stellte Paschke klar.

    Quelle: ver.di - Pressemitteilung vom 25.03.2010
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    « Antworten #3 am: 18. Mai 2009, 22:37 »

    „Mindestlohn wird die Lage entschärfen“

    Eine Studie der Gewerkschaft ver.di hat vor einigen Wochen für Aufsehen  gesorgt. 72 Prozent aller Pfegekräfte verdienen weniger als 2000 Euro brutto  im Monat –  ihre Entgelte zählen damit zu den Armuts- und Prekär-Löhnen in Deutschland. CAREkonkret sprach mit ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke.

    Das Interview steht hier als Download bereit.


    Quelle: ver.di  /  CAREkonkret Nr. 19/2009

    * CAREkonkret_2009_19_S03_Interview.pdf (72.14 KB - runtergeladen 676 Mal.)
    « Letzte Änderung: 18. Mai 2009, 23:18 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #2 am: 12. Februar 2009, 18:59 »

    Niedersachsen muss Billigpflege verhindern

    Hannover. Nach Ansicht des Sozialverbandes Deutschland e.V. (SoVD) in Niedersachsen muss die Landesregierung am 13. Februar im Bundesrat für Mindestlöhne in der Pflegebranche stimmen.

    „Wenn sich Niedersachsen bei der Abstimmung enthält, wird sich die Lohnspirale in der Pflege weiter nach unten drehen. Die Landesregierung könnte hier ein klares Zeichen gegen die menschenunwürdige Billigpflege setzen“, sagt SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer. Außerdem würde eine angemessene Bezahlung die Pflegeberufe endlich aufwerten, ergänzt er.

    Nachdem der Bundestag bereits für die Aufnahme ambulanter Pflegedienste in das Arbeitsnehmerentsendegesetz gestimmt hatte, empfiehlt diesen Schritt nun auch der Bundesrats-Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik. Der SoVD Niedersachsen unterstützt diese Beschlussempfehlung, hält aber eine allgemeine Regelung für deutlich zweckmäßiger: „Es ist höchste Zeit für branchenübergreifende, flächendeckende Mindestlöhne für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zumindest dürfen aber branchenspezifische Lösungen nicht blockiert werden “, betont der SoVD-Landesvorsitzende

    Quelle: http://www.sovd-nds.de/9025.0.html






    Nachtrag 13.02.2009

    Zitat
    Bundesrat billigt Ausweitung des Mindestlohns:
    Lohnuntergrenzen in sechs weiteren Branchen
    ...........
    Baden-Württemberg und Niedersachsen lehnten das Gesetz im Bundesrat ab.

    Quelle: http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/1275298.html
    « Letzte Änderung: 14. Februar 2009, 20:23 von Multihilde » Gespeichert
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    « Antworten #1 am: 28. Januar 2009, 19:51 »

    DBfK begrüßt Mindestlohn für die Pflege.

    Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe begrüßt die Entscheidung des Bundestages für einen Mindestlohn in der Pflegebranche / Berufsverband fordert die volle Refinanzierung der tatsächlichen Lohnkosten durch die Kassen und setzt sich außerdem für adäquate Vergütung von Pflegefachkräften ein, um Attraktivität des Berufs angesichts des beginnenden Pflegepersonalmangels zu erhöhen.

    Angesichts vieler prekärer Arbeitsverhältnisse in der Pflegebranche begrüßt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) e.V. die Entscheidung des Bundestages für einen gesetzlichen Mindestlohn. „Dies ist mehr als überfällig und ein Einstieg in eine gerechtere Vergütung in einer der wichtigsten Wachstumsbranchen in Deutschland“, so DBfK Bundesgeschäftsführer Franz Wagner heute in Berlin. Vor allem Pflege- und Hilfskräfte im Gesundheitswesen leiden bereits vielerorts unter einem unzumutbaren Lohndumping. „Die Einführung eines Mindeststundenlohns wird diese gefährliche Entwicklung stoppen und als Grundlage für die längst fällige, angemessene Bezahlung von Pflegekräften in Deutschland dienen.“ Der branchenspezifische Mindestlohn sei zudem ein Beitrag im Sinne der Stützung der Konjunktur, so Wagner weiter. Einer der wichtigsten Versorgungsbereiche der Bevölkerung, das Gesundheits- und Pflegewesen, sei angesichts von Lohndumping, immer mehr ungelernten Arbeitskräften, zunehmendem Fachkräftemangel und Stellenabbau in seiner Substanz bedroht. 

    Unerlässlich sei allerdings auch, dass die gesetzlich und tariflich festgelegten Löhne auch von den Kostenträgern in voller Höhe anerkannt und in den Pflegesatzverhandlungen berücksichtigt werden. Hier besteht noch politischer Handlungsbedarf, denn der Mindestlohn dürfe nicht zur Absenkung bestehender höherer Löhne führen. Für Pflegefachkräfte fordert der DBfK darüber hinaus eine der Qualifikation und Verantwortung der professionellen Altenpflege und Gesundheits- und Kranken- bzw. Kinderkrankenpflege entsprechende angemessene Vergütung, die deutlich über dem Mindestlohn liegt. Um die Attraktivität des Berufsfeldes Pflege zu erhalten und den Anschluss an die Einkommensentwicklung anderer Beschäftigtengruppen im Gesundheitswesen nicht zu verlieren, muss die Lohnentwicklung nach Meinung des Berufsverbands endlich angepasst werden. „Eine qualitativ gute und hochwertige fachpflegerische Versorgung kann nur über eine angemessene Vergütung, adäquate Arbeitsbedingungen und gesellschaftliche Wertschätzung für diese Tätigkeit sichergestellt werden“, so Wagner, „zumal unser Gesundheitssystem angesichts des beginnenden Pflegepersonalmangels in den kommenden Jahren dringend auf die Pflegefachkräfte angewiesen sein wird.“

    Die Debatte um die Löhne und Gehälter in der Pflege verweist auf künftige Probleme: Denn 85,6 Prozent der Pflegenden sind Frauen, diese arbeiten zu fast 40 Prozent in Teilzeit und verfügen infolge von Familienzeiten über kürzere sozialversicherungspflichtig relevante Anspruchszeiten. Die körperliche Belastung erlaubt es nicht, dass alle Pflegekräfte bis zum Eintritt ins Rentenalter im Beruf tätig bleiben. Hinzu kommen das niedrige Lohnniveau sowie die Beschäftigung in Leasing-Arbeitsverhältnissen, die perspektivisch in die Altersarmut führen. Insgesamt werden die Pflegeberufe immer unattraktiver. Jetzt seien Investitionen in die Qualifizierung und eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegenden erforderlich, um für die Zukunft die Versorgung sicherzustellen.

    Quelle: DBfK Pressemitteilung vom 23.01.2009
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