Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
29. März 2024, 04:15
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  Infos + Meinungsaustausch (Forum)
| |-+  Information & Recht
| | |-+  Recht
| | | |-+  Pflegegesetze & Pflegerecht
| | | | |-+  Pflegerecht & Urteile
| | | | | |-+  HEIMKOSTEN: "Gute Pflege muss auch gut bezahlt werden"
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: HEIMKOSTEN: "Gute Pflege muss auch gut bezahlt werden"  (Gelesen 13827 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #3 am: 14. Juni 2011, 02:21 »

AWO Weser-Ems ließ die Pflegefinanzierung in Niedersachsen im Bundesvergleich untersuchen
 
Nach einer aktuellen Meldung des Vincentz-Verlags fehle Geld für Personal und Sachkosten wegen zu geringer Kostensätze.

Es soll ein externes Gutachten geben, das die AWO Weser-Ems in Auftrag gegeben habe. Demnach seien die Kostensätze für die stationäre Pflege in Niedersachsen im Vergleich zu anderen westlichen Bundesländern deutlich zu gering. In ihrer Wochenzeitung CAREkonkret berichtet der Verlag, dass zu wenig Pflegeerlöse für Personal und Sachkosten zur Verfügung stünden.

[vollständigen Artikel lesen >>]

Quelle: http://www.altenheim.vincentz.net/nachrichten/, 14.06.2011
« Letzte Änderung: 14. Juni 2011, 02:23 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #2 am: 16. März 2009, 20:47 »

Vereinfachtes Verfahren zur Preisanhebung in Pflegeheimen 

In den vergangenen Jahren hat sich das Vergütungsniveau für den pflegebedingten Aufwand und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der niedersächsischen Pflegeheimen teilweise nur in geringem Umfang weiterentwickelt. Insbesondere die Anwendung des sogenannten Externen Vergleichs hat dazu geführt, dass im Vergleich mit den alten Bundesländern in Niedersachsen niedrigere Preise gezahlt wurden. Dies hat nicht zuletzt zu zahlreichen und massiven Protesten der Einrichtungsvertreter und zu politischer Einflussnahme durch die Sozialministerin Frau Ross - Luttmann geführt.

Vor diesem Hintergrund haben die Verbände der Pflegekassen in Niedersachsen für das Jahr 2009 ein "Vereinfachtes Verfahren" zur Entgeltanhebung entwickelt. Sofern keine Erkenntnisse im Rahmen von Qualitätsprüfungen durch den MDKN auf Mängel in der Ergebnisqualität vorliegen und die Entgelte in den letzten Jahren nicht erhöht worden sind, kann eine Preisanpassung analog der allgemeinen Grundlohnsummenentwicklung erfolgen, die sich seit 2004 zum Beispiel auf 3,93 Prozent summiert hat.

Die Kommunalen Spitzenverbände haben sich – im Bewusstsein der zu erwartenden finanziellen Mehrbelastungen für die örtlichen Sozialhilfeträger – zwischenzeitlich für eine Anwendung des "Vereinfachten Verfahrens 2009" vor Ort ausgesprochen. Damit können die Kostenträger dieses Verfahren ab sofort zur Grundlage der Verhandlungen machen und auch in bereits begonnene und noch nicht abgeschlossene Vergütungsverhandlungen einbringen.

Quelle: http://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/pflege/
« Letzte Änderung: 16. März 2009, 21:03 von Multihilde » Gespeichert
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #1 am: 03. März 2009, 19:05 »

Durchsetzung von Mindestlöhnen in Pflegeeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft

Im Bundestag notiert:

Durchsetzung von Mindestlöhnen in Pflegeeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Linksfraktion interessiert sich für die Durchsetzung von Mindestlöhnen in Pflegeeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. In einer Kleinen Anfrage (16/12048) fragt sie unter anderem danach, wie es die Bundesregierung erreichen will, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse im Pflegebereich auch bei der Rechtssetzung eines Mindestlohns nicht durch die gleichzeitige Verwendung von Zeitarbeitern deutlich unterlaufen werden.

Quelle: hib-Meldung 60/2009 v. 03.02.2009
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_060/15.html


Gespeichert
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« am: 26. Februar 2009, 23:31 »

Sozialministerin Ross-Luttmann drängt erfolgreich auf neues Schnellverfahren für höhere Pflegesätze in Niedersachsen

"Gute Pflege muss auch gut bezahlt werden"


Hannover  -  Niedersachsens Pflegeheime bekommen mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Pflegesätze. Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann drängte jetzt in Gesprächen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Spitzenverbänden erfolgreich auf eine Lösung, obwohl die Landesregierung laut Gesetz gar nicht am Verhandlungstisch über die Höhe der Pflegesätze sitzt: Für Pflegeeinrichtungen, die auf eine besondere Qualität ihrer Leistungen verweisen können, gibt es ab sofort ein vereinfachtes Verfahren zur Anhebung der Pflegesätze.

Mechthild Ross-Luttmann: "Das ist eine gute Entwicklung für die Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen. Einrichtungsträger, die auf Pflegequalität Wert legen, haben nun eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei Pflegesatzverhandlungen.

Es ist völlig klar: Gute Pflege muss auch gut bezahlt werden. Pflege ist mehr als satt und sauber. Die Menschen brauchen darüber hinaus vor allem stetige Zuwendung und Zuneigung. Ich habe großen Respekt vor der aufopferungsvollen, tagtäglichen Leistung der Menschen in den Pflegeberufen." Die Sozialministerin baut nun darauf, dass alle Beteiligten zum Wohle der pflegebedürftigen und der in der Pflege tätigen Menschen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen.

Zu der Möglichkeit der vereinfachten Anhebung von Pflegesätzen bei besonderer Qualität tritt eine neue Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes hinzu. Wie der BSG-Medieninformation Nr. 5/09 vom 29.01.2009 entnommen werden kann, hat das Bundessozialgericht bezogen auf tarifgebundene Träger von Pflegeheimen seine Rechtsprechung zum so genannten "externen Vergleich" geändert. Nach Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Januar 2009 sind tarifliche Vergütungen grundsätzlich als wirtschaftlich anzusehen. Dies war nach der bisherigen Rechtsprechung nur unter der weiteren Voraussetzung der Fall, dass sich die Pflegesätze im Ergebnis in dem Rahmen anderer Pflegeeinrichtungen hielten, unabhängig davon, ob diese tarifgebunden oder nicht tarifgebunden waren.

Quelle: http://www.ms.niedersachsen.de, Pressemitteilung vom 26.02.2009
Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.025 Sekunden mit 23 Zugriffen.
Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

Print Friendly and PDF

MKPortal ©2003-2008 mkportal.it