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Autor Thema: Stellungnahmen zum neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes  (Gelesen 10674 mal)
admin
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« Antworten #4 am: 24. April 2009, 16:32 »

Zersplitterung des Heim- und Pflegerechts
Föderalismusreform von 2006 korrigieren


Die 2006 von der Großen Koalition durchgeführte Föderalismusreform hatte u.a. zum Inhalt, die Zuständigkeit für das Heimrecht vom Bund auf die Länder zu übertragen. Diese Entscheidung stieß seinerzeit bei den meisten Altenhilfe-Experten auf scharfe Kritik. Künftig könne es zu pflegerischer Versorgung von Heimbewohnern nach Kassenlage der Länder, abgesenkten Fachkraftquoten, zum Unterlaufen bisheriger baulicher Mindeststandards und Qualitätseinbußen in einzelnen Ländern kommen, befürchteten sie. Auf jeden Fall werde es, so die Experten weiter, zu einer Rechtszersplitterung kommen, die die Qualität der Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen nicht verbessern, sondern eher verschlechtern werde. Denn „Qualitätsnormen können sinnvollerweise nur bundeseinheitlich geregelt werden.“

Tatsache ist, dass die seinerzeit befürchtete Rechtszersplitterung Realität geworden ist. Denn mittlerweile sind die Länder dabei, eigene Länder-Heimgesetze zu erlassen, und zwar mit unterschiedlichen Inhalten. Wenn diese gesetzgeberischen Aktivitäten abgeschlossen sind, wird es in Deutschland allein 16 verschiedene Heimgesetze mit von einander abweichenden Ausführungsvorschriften geben. Daneben ist die weitere Zuständigkeit des Bundes für das SGB XI – Soziale Pflegeversicherung – und für das bürgerlich-rechtliche Vertragsrecht gegeben. Insoweit ergeben sich zwangsläufig Probleme, wie die jetzt von einigen Bundesländern angesprochenen Rechtskollisionen verdeutlichen.   

Die von den Ländern geäußerten Bedenken weisen allerdings in die falsche Richtung. Es kann eigentlich nicht darum gehen, die Bundeskompetenz für das bürgerlich-rechtliche Vertragsrecht zurückzudrängen, sondern eher gibt es Veranlassung, die Förderalismusreform wegen der gebotenen einheitlichen Gestaltung des Heim- und Pflegerechts für diese Rechtsbereiche rückgängig zu machen und die frühere einheitliche Bundeskompetenz wieder herzustellen.

Die entscheidenden Rechtsfragen des Heim- und Pflegerechts sollten sinnvollerweise nur bundeseinheitlich geregelt werden.
Dazu gehört, wie bereits 2006 eingefordert, das gesamte Heimrecht. Zu denken ist aber z.B. auch an die notwendigen Regelungen zur Ausstattung der Pflegeeinrichtungen mit dem zur guten Pflegequalitiät erforderlichen Pflege(fach)personal. Dazu bedarf es dringend bundeseinheitlicher Personalbemessungssysteme, die allein die auskömmliche Personalausstattung im Bereich der pflegerischen Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen gewährleisten können. Ohne solche bundeseinheitliche Vorgaben werden die Pflegesysteme weiter auseinanderfallen und die Qualität in den Pflegeeinrichtungen - entgegen anderslautender Bekundungen - nicht verbessern: Dies zum Nachteil der pflegebedürftigen Menschen!

Quelle: pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de, Pressemitteilung vom 23.04.2009, Werner Schell
« Letzte Änderung: 24. April 2009, 16:45 von admin » Gespeichert

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admin
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« Antworten #3 am: 27. März 2009, 18:00 »

Stellungnahme "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk"


An den
Bundesrat

An die
Landesgesundheitsministerien

An die
Bundesregierung (Bundeskanzleramt)

An das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

An das
Bundesgesundheitsministerium

….

Betr.: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG)


Bezug: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 18.02.2009, Bundesrats-Drucksache 167/09 vom 20.02.2009 und hiesige Stellungnahme an den Deutschen Bundestag mit der Kennzeichnung „Drucksache 16(10)958“

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Beteiligung bei den weiteren Beratungen (Anhörung) über das geplante Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und geben zunächst die nachfolgende Stellungnahme ab:

[http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/  >>]

Bei Anklicken des Links gelangen Sie zum vollständigen Text ...
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« Antworten #2 am: 11. März 2009, 11:39 »

Fundstelle WBVG

Zitat
Bundeskabinett beschließt Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Vertragsrechtliche Vorschriften des Heimgesetzes werden abgelöst


Mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) will die Bundesregierung den Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen stärken.

Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegte Gesetz schützt vor Benachteiligung bei Verträgen, die für die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen geschlossen werden.

Quelle: http://www.vdk.de

Auf der o. a. Site des VdK ist ganz unten der Link zum Gesetzestext zu finden; Stand Februar 2009

http://www.vdk.de/cms/mime/2172D1235636035.pdf


* vdk_WG.jpg (13.38 KB, 477x124 - angeschaut 1423 Mal.)
« Letzte Änderung: 19. März 2009, 12:33 von admin » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 02. März 2009, 13:46 »

Was fordern Bewohner/innen vom Heimvertrag?

Ergebnisse einer Arbeitsgruppe während der Infoveranstaltung 2008 für Heimbeiräte am 04.11.2008 in Hannover

Wie sollte der Vertrag aussehen?

  • Der Vertrag soll in der für den/die jeweiligen Bewohner/in verständlichen Sprache abgefasst sein (z.B. leichte Sprache, Braille oder auch aufgelesen auf Tonträger).
  • Alle Verordnungen und Gesetze, auf die sich der Vertrag bezieht, müssen in leichte Sprache übersetzt und als Anhang mitgegeben werden.
  • Eine Kopie des Vertrages gehört in die Hände des/er Bewohners/in, es reicht nicht, wenn er sich in der Heimakte befindet oder beim gesetzlichen Betreuer.

Folgendes soll im Vertrag geregelt sein:

  • Regeln des Zusammenlebens (z.B. Rücksichtnahme auf Mitbewohner/innen bei der Lautstärke nachts, Ordnungsfragen im Gemeinschaftsbereich) sollten in einer Hausordnung geregelt werden und bereits mit dem Vertrag an die Bewohner/innen ausgegeben werden.
  • Recht auf eigenen Schlüssel für eigenes Zimmer und die Haustür.
  • Recht auf gleichgeschlechtliche Assistenz muss enthalten sein (bei Intimpflege jederzeit).
  • Größe und Grundausstattung des Zimmers soll angegeben sein, wenn eigene Möbel nicht ins Zimmer passen, muss bei befristetem Vertrag die Lagerung ermöglicht werden.
  • Mitbringen von Haustieren muss geregelt werden. Assistenz- und Blindenhunde müssen erlaubt sein.
  • Uneingeschränktes Besuchsrecht im eigenen Zimmer soll im Vertrag stehen. Hausordnung kann Regeln zur Information über längere Aufenthalte von Besuchern enthalten.
  • Umzugsrecht innerhalb und aus der Einrichtung muss enthalten sein.
  • Hilfen bei der Vorbereitung zum Umzug oder Auszug müssen durch die Einrichtung gegeben werden.
  • Klare Regelungen zum Rauchen sollen für alle gelten (z.B. Verbot in allen gemeinsam genutzten Räumen für Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen).
  • Wenn der eigene Assistenzbedarf steigt, darf das nicht dazu führen, dass man ausziehen muss, wenn man das nicht will.
  • Aufgaben und Kontaktmöglichkeiten zum Heimbeirat müssen im Vertrag enthalten sein.

Ob Wohnformen unter 7 Bewohnern (zum Beispiel Außenwohngruppen) vom Heimgesetz erfasst sein sollen, konnten wir nicht mehr diskutieren, es gab aber Diskussionsbedarf.
Wichtige Informationen:
Muster-Wohnvertrag in leichter Sprache:

http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/in_leichter_sprache/wohnen/wohnvertrag.php
Ganz viel Informationsmaterial in leichter Sprache zum Beispiel für Heimbeiräte „Wir haben auch Rechte – Eine Materialsammlung in 8 Heften“:
http://www.people1.de/buecher.html


Quelle: http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/

Siehe hierzu  http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=499.0 hier im Forum:

Zitat
Heime für Menschen mit Behinderungen

Beiräte fordern Kontinuität für Bewohner

HANNOVER. Auf Einladung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen haben die Heimbeiräte aus niedersächsischen Wohnheimen für behinderte Menschen jetzt über ihre Forderungen an ein neues Heimgesetz diskutiert. Rund 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus mehr als 80 verschiedenen Einrichtungen brachten ihre Vorstellungen ein. Besonderen Wert legten sie auf Kontinuität der Lebensbereiche der Heimbewohner.

Innerhalb der Arbeitsgruppen wurden Befürchtungen laut, dass es dazu kommen könne, dass Menschen mit Behinderungen, die in Heimen leben, diese gegen ihren Willen verlassen müssten. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob Heimbewohnern, die zuvor in Werkstätten gearbeitet haben, im Rentenalter drohe, dass sie in spezielle Altenwohnheime für behinderte Menschen übersiedeln müssten. Vor diesem Hintergrund forderten die Heimbeiräte eine Absicherung gegen solche Möglichkeiten bei der bevorstehenden Reform des Heimgesetzes.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke, dankte den Beiräten für ihre engagierte Diskussion. Er will die Ergebnisse der Arbeitsgruppen aufarbeiten und in einer Broschüre veröffentlichen.

Finke verweist aber auch darauf, dass bereits heute kein Mensch mit Behinderung wegen seines Alters sein gewohnter Heimplatz gekündigt werden darf. Diese Rechtaufassung vertrete auch das Niedersächsische Sozialministerium. Folglich seien die Träger und Betreiber von Heimen auch daran gehalten, so Finke.

"Für uns ist es aber ebenso wichtig, dass die Menschen, die das Heim verlassen möchten und selbst bestimmte Wohnformen wählen, die erforderliche Unterstützung dafür erhalten."

http://www.ms.niedersachsen.de/master/C51178572_N1898929_L20_D0_I674.html
« Letzte Änderung: 03. März 2009, 15:09 von admin » Gespeichert
Multihilde
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« am: 19. Februar 2009, 14:58 »


Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: Wohnungswirtschaft begrüßt Änderung des Gesetzentwurfs


Zitat
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte im Dezember letzten Jahres erstmals einen Entwurf des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes vorgelegt, der auf scharfe Kritik der Wohnungswirtschaft gestoßen war. Bislang sah der Gesetzentwurf vor, dass künftig selbst niedrigschwelligste Pflege- und Betreuungsleistungen wie die bloße Installation eines Hausnotrufssystems oder Hausmeisterleistungen ausreichen, um die Anwendung des Gesetzes auszulösen.

    „Das wäre das Aus auch für bewährte Senioren-Wohnanlagen gewesen, die bisher nicht vom Heimgesetz erfasst wurden. Zudem hätte das Gesetz die politischen Bestrebungen, ambulante und vorstationäre Wohnformen beispielsweise auch durch die Einführung eines KfW-Programms ‚Altengerecht Umbauen’ zum 1. April 2009 zu fördern, ins Leere laufen

Quelle: = http://www.gewerbeimmobilien24



Den jetzt gültigen Gesetzestext hab ich noch nicht entdeckt im Netz. Referentenentwurf vom 24.11.2008 dürfte wohl geändert sein....
« Letzte Änderung: 29. März 2009, 17:16 von admin » Gespeichert
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