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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Das Recht auf freie Wahl eines Heimplatzes  (Gelesen 3768 mal)
Multihilde
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« am: 01. Dezember 2009, 11:47 »

Pressemitteilung vom 30.11.2009
Ev. Fachverband für Altenhilfe (NEVAP) für Wunschrecht pflegebedürftiger Menschen

Auf das „Recht auf freie Wahl eines Heimplatzes“ hat jetzt der Niedersächsische Ev. Fachverband für Altenhilfe und ambulante pflegerische Dienste e.V. (NEVAP) hingewiesen. Nach einer Klausurtagung des Vorstandes in Lingen am 26. November sagte der Vorsitzende Dr. Burkhard Budde (Braunschweig): “Das Wunsch- und Wahlrecht pflegebedürftiger Menschen im Blick auf einen Heimplatz gehört zum Würdeverständnis des Grundgesetzes. Es ist auch im Sozialgesetzbuch verankert.“ Dieses Recht sei nur dann eingeschränkt, „wenn der jeweilige Wunsch unverhältnismäßige Mehrkosten verursacht.“ NEVAP- Geschäftsführer Frank Pipenbrink (Hannover) berichtete von einzelnen Fällen, wonach kommunale Sozialhilfeträger versuchten, dieses Recht zugunsten von „Billighäusern“ zu umgehen. Rechtlich seien Hilfeempfänger jedoch nicht „wehrlos“. Zum Beispiel könnten sie Argumente wie „familiäre Bindungen und räumliche Nähe zur jeweiligen Einrichtung“, „inhaltliche Ausrichtung und Angebote für Demenzerkrankte“ oder ihre „Konfession“ und ihr „Alter“ anführen. NEVAP- Vorstandsmitglied Jörg Reuter-Radatz (Hannover) kündigte eine Informationsaktion zu diesem Thema an. Der Sozialhilfeträger handle rechtswidrig, wenn er allein wegen entstehender Mehrkosten den Wunsch nach einem Einzug in eine bestimmte Einrichtung ablehne. Immer seien die besondere Ausrichtung und Konzeption der Einrichtung, die persönliche Situation des Hilfeempfängers, sowie die Angebotsstruktur an Pflegeplätzen innerhalb einer Region zu berücksichtigen.
Der stv. Landesvorsitzende Joachim von der Osten (Oldenburg) berichtete von einem Treffen mit Vertretern der Diakonie. Dabei ging es um das Thema „Die Zusammenarbeit mit dem Fachverband und der Diakonie in Niedersachsen“, aber auch um die wirtschaftlichen Herausforderungen kirchlicher Häuser im Sozialmarkt.

Weitere Informationen: Frank Pipenbrink, Diakonisches Werk der Landeskirche Hannovers, Tel.: 0511 / 3604-204

Quelle: http://www.diakonie-hannovers.de/service/5248.htm
Gespeichert
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