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Autor Thema: Pflegedienst-Chefin in Oldenburg betrügt 89-Jährige  (Gelesen 3595 mal)
Multihilde
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« am: 21. Mai 2010, 10:51 »

Pflegedienst-Chefin in Oldenburg betrügt 89-Jährige

Amtsgericht 38-Jährige zu Geldstrafe verurteilt – Überweisung gefälscht

Oldenburg - Das ist der Alptraum vieler Pflegebedürftiger: Ein Pflegedienst nutzt die Hilflosigkeit seiner Patienten aus, um diese zu bestehlen oder zu betrügen. Dass solche Sorgen von Patienten berechtigt sein können, zeigte sich im Fall einer 38-Jährigen. Die Chefin eines Pflegedienstes wurde vom Amtsgericht wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt.

Den Angaben zufolge gehörte zu den Patienten der selbstständigen Krankenpflegerin eine 89-Jährige aus Bloherfelde. Seit gut einem Jahr wurde die Rentnerin von der Pflegekraft betreut. Es entwickelte sich in der Zeit ein Vertrauensverhältnis.

Das Vertrauen ging so weit, dass die 38-Jährige für ihre gehbehinderte Patientin mehrfach Gänge zur Bank erledigte. In erster Linie sei es dabei um die Abgabe von Überweisungsformularen gegangen. Für diesen Dienst soll sich die Krankenpflegerin selbst angeboten haben.

Sie gab laut Staatsanwaltschaft bei der Hausbank der Patientin auch Überweisungsaufträge ab, mit denen sie selbst bezahlt wurde. Eines dieser Formulare soll sie laut Anklage verfälscht haben. Dadurch seien 500 Euro zu viel vom Konto der Rentnerin auf das Konto der Pflegekraft überwiesen worden.

Bei Durchsicht der Kontoauszüge fiel dies zwar auf, die Angeklagte habe sich aber auf einen Bankirrtum berufen und behauptet, das Geld längst wieder zurückgezahlt zu haben. Als die Tochter der 89-Jährigen die Rückzahlung anzweifelte, legte die Pflegerin eine angebliche Quittung vor. Die Unterschrift unter dem Schreiben stimmte aber nicht mit der Originalunterschrift der Rentnerin überein. Daraufhin wurde Anzeige erstattet.

Das Amtsgericht erließ einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 30 Euro. Dagegen legte die Anklagte zunächst Widerspruch ein. In der mündlichen Verhandlung zog sie den Widerspruch zurück. Somit ist der Strafbefehl rechtskräftig. Möglicherweise hat die Gerichtsentscheidung weitere Konsequenzen für den Pflegedienst. Laut Staatsanwalt wird die Gewerbeaufsicht über den Fall informiert.

von Rainer Dehmer

Quelle: NWZ 18.05.2010 http://www.nwzonline.de/index_regionalausgaben



Danke an die NWZ für die Zustimmung, den Bericht vollständig einstellen zu können!

Bei der NWZ kann man übrigens oneline Kommentare einstellen zu Berichten.
« Letzte Änderung: 21. Mai 2010, 13:45 von Multihilde » Gespeichert
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