Haus vom Guten Hirten: Erster Erfolg vor Gericht Bocholt. Johannes Tepaße, Leiter des „Hauses vom Guten Hirten“, ist über das Ergebnnis des sogenannten Pflege-Tüvs entsetzt: „Gerade an den Stellen, wo wir uns besonders viel Mühe geben und glauben, besonders gut zu sein, erhielten wir die Bewertung 5.“
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Gestern gab das Sozialgericht Münster seinem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz statt, erklärte Hans-Ulrich Pauli, Vizepräsident des Sozialgerichtes, auf BBV-Anfrage. Das heißt: Die Ergebnisse des Pflege-Tüvs über das Haus vom Guten Hirten dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden.
Quelle: http://www.ivz-online.de/lokales/kreis_borken