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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Haus vom Guten Hirten: Erster Erfolg vor Gericht  (Gelesen 3514 mal)
Multihilde
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« am: 27. Mai 2010, 10:36 »

Haus vom Guten Hirten: Erster Erfolg vor Gericht

Zitat
Bocholt. Johannes Tepaße, Leiter des „Hauses vom Guten Hirten“, ist über das Ergebnnis des sogenannten Pflege-Tüvs entsetzt: „Gerade an den Stellen, wo wir uns besonders viel Mühe geben und glauben, besonders gut zu sein, erhielten wir die Bewertung 5.“
……….
Gestern gab das Sozialgericht Münster seinem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz statt, erklärte Hans-Ulrich Pauli, Vizepräsident des Sozialgerichtes, auf BBV-Anfrage. Das heißt: Die Ergebnisse des Pflege-Tüvs über das Haus vom Guten Hirten dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden.
Quelle: http://www.ivz-online.de/lokales/kreis_borken

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