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Autor Thema: VDAB: BKK will Versichertengelder missbrauchen  (Gelesen 3120 mal)
admin
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« am: 28. Juli 2010, 00:12 »

VDAB: Ein schneller Erfolg für alle Pflegedienste

Durch schnelles und kompromissloses Handeln hat der Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) der Deutschen BKK Einhalt geboten. Diese hatte versucht, Pflegedienste zu bewegen, ihr rechtswidrig Unterlagen von Versicherten zu übersenden. Zusätzlich wollte sie Hausbesuche bei ihren Versicherten mit eigenen Fachkräften durchführen, um die Versorgung „zu optimieren“.

Dazu Petra Schülke, stellvertretende Vorsitzende des VDAB: „Wir haben zu keinem Zeitpunkt einen Zweifel daran aufkommen lassen, dass wir die Angelegenheit kompromisslos behandeln werden. Es kann nicht sein, dass Pflegedienste von einer Krankenkasse zu ungesetzlichem Verhalten aufgefordert werden – und das alles unter dem Deckmantel, die Versorgung ,zu optimieren’. Es kann auch nicht sein, dass eine Krankenkasse Versichertengelder dazu missbraucht, Doppelstrukturen neben dem MDK aufzubauen. Dem ist nun ein Riegel vorgeschoben.“

Der VDAB erinnert daran, dass die Verletzung des Datenschutzes durch Krankenkassen Geschichte habe.
So habe es schon in der Vergangenheit einer Klarstellung durch das Bundessozialgericht und den Bundesbeauftragen für den Datenschutz bedurft, um Kassen an ihre gesetzlichen Pflichten zu erinnern. Schülke: „Manchmal konnten Pflegedienste und Versicherte den Eindruck gewinnen, dass bestimmte Rechtsvorschriften nur für sie, nicht jedoch für die Kassen gelten. Im aktuellen Fall hat der VDAB nun für Klarheit gesorgt. Es gilt gleiches Recht für alle Beteiligten, auch für die Kassen.“

Nach Ansicht des VDAB muss es außerdem zu denken geben, wie in der Deutschen BKK mit Versichertengeldern umgegangen werden sollte. Diese sind bekanntermaßen knapp. In einer Zeit, in der Versicherte mit zusätzlichen Belastungen leben müssen, muss eine Krankenkasse daran gehindert werden, Doppelstrukturen zum MDK aufzubauen. Es ist an der Zeit, dass Krankenkassen die Verwaltungskosten einer strengen Zweckorientierung zuzuführen.

Quelle: www.vdab.de - Pressemitteilung 27.07.2010
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