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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Welche Heimformen gibt es?  (Gelesen 7308 mal)
admin
Administrator
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Beiträge: 3.686


« am: 12. September 2005, 00:20 »

Bitte beachten >>> Infos befinden sich in Überarbeitung !!! <<<

Alle Heime sollen den Bewohnerinnen und Bewohnern besondere Betreuung und umfassenden Schutz bieten. Ihre Rechte sind im Heimgesetz festgeschrieben. Es sind drei Heimformen zu unterscheiden:

  • Alten-Wohnheime
In Altenwohnheimen haben Sie eine abgeschlossene Wohnung, ähnlich einer Mietwohnung. Es besteht die Möglichkeit den eigenen Haushalt quasi weiterzuführen. Wer möchte, kann Verpflegung und Betreuung zusätzlich erhalten.

Altenwohnheime und "Betreutes Wohnen" weisen viele Gemeinsamkeiten auf. In einem wesentlichen Punkt unterscheiden sie sich allerdings: Alle Heimformen unterliegen dem Heimgesetz (im Unterschied zum Betreuten Wohnen).

Altenwohnheime haben keinen Versorgungsvertrag nach dem SGB XI.

  • Alten-Heime
Diese Heimform ist für ältere Menschen gedacht, die keinen eigenen Haushalt mehr führen wollen oder können, aber (noch) nicht pflegebedürftig oder bettlägerig sind.

Die Haushaltsführung und die Essensversorgung werden im Heim übernommen. Auch die pflegerische Betreuung wird in der Regel durch das Heim gewährleistet. Bei einer notwendigen Intensivpflege wird meist eine Verlegung in ein Pflegeheim oder auf die Pflegestation erforderlich.

Zimmer mit unterschiedlicher Ausstattung, Vollversorgung und geringfügigen Betreuungsleistungen.

Auch für Altenheime gibt es keinen Versorgungsvertrag nach dem
SGB XI.


  • Alten-Pflegeheime
Wer hier untergebracht ist, benötigt umfassende Betreuung und Versorgung.  Aber nicht allein die Pflegebedürftigkeit steht im Mittelpunkt, sondern es gilt die verbleibenen Fähigkeiten zu fördern und eine wohnliche Atmosphäre als neues Zuhause zu schaffen.

Zimmer mit unterschiedlicher Ausstattung, Vollversorgung sowie umfassende Pflege und Betreuung und Versorgungsvertrag nach dem SGB XI.

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Eine Sonderform stellt
  • "Betreutes Wohnen"
dar und unterliegt nicht dem Heimgesetz. Die Angebote unterscheiden sich z.T. erheblich von einander.

Meistens sind es altersgerechte Wohnungen, bei denen z.B. Flure und Türen breiter, ein rollstuhlgerechten Aufzug sowie keine Schwellen im Haus und in der Wohnung vorhanden sind. Zu der Miete wird in der Regel eine Betreuungspauschale erhoben. Darin können z.B. folgende Leistungen enthalten sein:

  • Rund-um-die-Uhr-Notrufdienst
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Ausfüllen von Formularen
  • Aktivitätsangebote
  • persönliche Beratung
  • Organisation pflegerischer Versorgung


Bei Bedarf können weitere Betreuungs- und Pflegeleistungen hinzu bestellt werden, die dann extra bezahlt werden müssen:

  • Fahrdienste
  • Wohnungsreinigung
  • Warmer Mittagstisch im Hause
  • Wäschedienst
  • Hilfe und Pflege im Krankheitsfall

In welchem Maße und wie lange diese  genutzt werden, entscheiden die Mieter nach Ihren Bedürfnissen und Ihrer individuellen Situation.
« Letzte Änderung: 19. Januar 2007, 18:57 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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