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Autor Thema: „10 Gebote“ für gutes Betreuungshandeln im Heim  (Gelesen 5061 mal)
admin
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« am: 29. Mai 2011, 18:13 »

Zitat
BGT Betreuungsgerichtstag:

Nachahmung erwünscht

Auch wenn Heimträger unter einem enormen wirtschaftlichen und finanziellen Druck stehen, gelingt es vielen Heimen trotzdem mit motivierten Kräften gute Arbeit zu leisten. Umso wichtiger ist es die Qualität der stationären Pflege zu beobachten. Heimaufsicht und MDK werden ihrer Rolle als aufsichtführende Instanz nur unzureichend gerecht. Betreuer haben im direkten und kontinuierlichen Umgang mit den betreuten Menschen die Möglichkeit, auch anhand von kleinen Details Rückschlüsse über Pflegezustand und Lebensbedingungen von Heimbewohnern zu ziehen. Betreuer müssen ihr Wächteramt nicht immer in konfrontativer Weise ausüben. Solange ein Heim sich am Wohl und den Bedürfnissen der Bewohner orientiert, sind rechtliche Vertreter Kooperationspartner der Heime.

„10 Gebote“ für gutes Betreuungshandeln im Heim:
  • Betreuer führen Besuche in Heimen in regelmäßigen Abständen durch.
  • Betreuer sind informiert über grundlegende pflegerische Standards und in der Lage gezielt Fragen zu stellen
  • In Gesprächen mit Bewohnern erkunden Betreuer deren Zufriedenheit. Sie beobachten die Kommunikation mit Pflegepersonen und achten auf deren Präsenz.
  • Betreuer initiieren einen Abstimmungsprozess mit den Mitarbeitern des Heimes darüber, worin das Wohlergehen der Pflegeperson besteht und wie deren Wünsche berücksichtigt werden können. Ohne die Definition des Wohls und das Feststellen der Wünsche bleiben die Maßnahmen beliebig.
  • Betreuer stellen bei ihren Besuchen fest, wie sich das Betriebsklima in der Einrichtung darstellt und informieren gegebenenfalls die Pflegedienst- oder Heimleitung über ihre Beobachtungen. Wie hoch ist der Lärmpegel? Wirken die Mitarbeiter gehetzt? Sind genügend Mitarbeiter vor Ort und präsent?
  • Betreuer setzen sich dafür ein, dass die Pflege und Betreuung nach dem personenorientierten Ansatz organisiert sind. Wird defizitorientiert oder ressourcenorientiert gearbeitet? Wird der individuelle Lebenshintergrund ausreichend berücksichtigt? Wie ist es mit den Selbstbestimmungsrechten in der Einrichtung bestellt? Unterliegt die Pflegeperson der Heimroutine oder orientiert sie sich an individuellen Erfordernissen?
  • Betreuer überprüfen, ob ruhig stellende Medikamente nur mit Einverständnis der Betroffenen beziehungsweise des rechtlichen Vertreters gegeben werden. Sind die Seditativa eine Reaktion auf unerwünschtes Verhalten?
  • Zur Gefahrenabwehr werden freiheitsentziehende Maßnahmen vom Betreuer nur angeordnet und gerichtlich genehmigt, wenn Alternativen ausführlich geprüft sind.
  • Betreuer beobachten, ob es ein Risiko- und Beschwerdemanagement in der Einrichtung gibt. Sie nehmen Beschwerden auf, um sie mit allen Beteiligten verbindlich zu klären.
  • Betreuer informieren Mitarbeiter von stationären Einrichtungen über die individuellen finanziellen Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität von betreuten Menschen vor Ort und bitten diese, dazu Vorschläge zu machen.
Quelle: http://www.bgt-ev.de/leuchtturm6.html - Mit freundlicher Genehmigung von H.J. Göers (Betreuungsverein Brhv.)
Gespeichert

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 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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