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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Entgelterhöhungen, Pflegesatzverhandlungen  (Gelesen 8681 mal)
admin
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« Antworten #2 am: 10. August 2012, 13:21 »

Zitat
Antragsberechtigung für Pflegegutachten

Ob jemand Pflegeversicherungsleistungen von seiner Pflegeversicherung erhält, richtet sich nach dem Ergebnis des Pflegegutachtens. Dieses wird erstellt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung - kurz: MDK -, der auch den Pflegekassen zur Verfügung steht. Der MDK prüft, ob und in welchem Ausmaß die betreffende Person pflegebedürftig ist. Das Pflegeversicherungsgesetz sieht eine Einstufung in drei Pflegestufen und eine Härtestufe vor. Je umfangreicher der Pflegebedarf, desto höher die Pflegestufe und desto höher die Pflegesätze.

Die Leistungserbringer sind daher aus wirtschaftlichen Erwägungen daran interessiert, möglichst viele Personen mit Pflegestufe III zu betreuen. Es besteht für sie kein wirtschaftlicher Anreiz, z.B. durch aktivierende Angebote vorhandene Fähigkeiten zu fördern, um die Selbständigkeit solange wie möglich zu erhalten, oder durch präventive Maßnahmen gesundheitlichen Verschlechterungen entgegen zu wirken. Das System der Finanzierung der Pflegeleistungen verleitet vielmehr dazu, zu „verwahren“ und möglichst zügig Höherstufungen zu erreichen.

Da die Pflegeversicherung die Kosten für die Pflegeleistungen je nach Pflegestufe nur bis zu einem Höchstbetrag übernimmt, sind die nicht gedeckten Kosten von den Betroffenen zu zahlen. Sie haben also kaum ein Interesse daran, in eine höhere Pflegestufe eingestuft zu werden.
Quelle: http://www.biva.de/index.php?id=575

Zu folgenden Fragen sind passende Antworten auf den als Quelle genannten Internetseiten der BIVA zu finden:

« Letzte Änderung: 10. August 2012, 13:24 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
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admin
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« Antworten #1 am: 10. Mai 2012, 02:58 »

Pflegesatzverhandlungen - was steckt dahinter?

Im Internet finden sich verschiedene Infos, die sehr gut die dahinter stehende Problematik erkennen lassen - siehe angehängte Dateien.

* AH-09-10_Iffland_So verhandeln Sie jetzt Ihre Pflegesaetze.pdf (209.26 KB - runtergeladen 1256 Mal.)
* Pflegesatzverhandlungen_Heim+Pflege11-2006_Hölscher.pdf (413.54 KB - runtergeladen 2088 Mal.)
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Beiträge: 3.686


« am: 10. Mai 2012, 02:55 »

Wann und wie muss ein Träger die Bewohner über eine Erhöhung der Entgelte informieren?

Die BIVA informiert auf ihren Internetseiten über dieses Thema detailliert unter http://www.biva.de/index.php?id=539.
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