Landespflegerat Niedersachsen TOP 23, Donnerstag 18.35 Uhr, Antragsteller: GRÜNE am10. November 2011Antrag: Pflege beteiligen – Sitz für Landespflegerat im Landespflegeausschuss
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Der Niedersächsische Landespflegeausschuss besteht aus 29 Mitgliedern, die unter anderen Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, die kommunalen Spitzenverbände und Gewerkschaften vertreten.
Auch das Sozialministerium, die Ärztekammer, der Landesseniorenrat und der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen sind Mitglieder.
Beruflich Pflegende haben in diesem Gremium keine Vertretung.
Der Landtag möge beschließen:
Der Niedersächsische Landespflegerat erhält als Vertretung der Pflegeberufsorganisationen und des Hebammenwesens in Niedersachsen einen Sitz im Landespflegeausschuss.
Die Verordnung vom 8. August 1995 ist entsprechend zu ändern.
Begründung
Im Niedersächsischen Landespflegeausschuss, der gemäß §1 der entsprechenden Verordnung "zur Beratung über Fragen der Finanzierung und des Betriebs von Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen"
gebildet wurde sind die beruflich Pflegenden bislang nicht vertreten.Der Landespflegeausschuss kann einvernehmlich Empfehlungen abgeben, insbesondere zum Aufbau und zur Weiterentwicklung eines regional und fachlich gegliederten Versorgungssystems einander ergänzender Pflegedienste und Pflegeheime, zur Pflegevergütung, zur Gestaltung und Bemessung der Entgelte bei Unterkunft und Verpflegung und zur Berechnung der Zusatzleistungen. Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen haben diese Empfehlungen insbesondere beim Abschluss von Versorgungsverträgen und Vergütungsvereinbarungen angemessen zu berücksichtigen. Bislang hat der Landespflegeausschuss beispielsweise Empfehlungen zur Kurzzeitpflege, Tagespflege oder zu Grundprinzipien und Leitlinien der Pflegedokumentation abgegeben.
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die Expertise der beruflich Pflegenden nicht in dieses Gremium und die entsprechenden Empfehlungen einfließt.
Die Vertretung der Pflegenden im Landespflegeausschuss ist ein erster, schnell umsetzbarer Schritt auf dem Wege zu einer umfassenden Selbstverwaltung in einer Pflegekammer.
Quelle:
http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de//cms/default/dok/395/395389.antrag_pflege_beteiligen_sitz_fuer_lande.html
Siehe auch
Quelle: und
Möglichkeit, Live-Übetragung zu verfolgen am Donnerstag
http://www.landtag-niedersachsen.de/landtag_live/
"Beruflich Pflegende haben in diesem Gremium keine Vertretung."
Gepflegte auch nicht! Vielleicht denke ich aber auch zu schlicht
