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Autor Thema: KIRCHE: Leiharbeit, Dumpinglöhne und (k)ein Streikrecht  (Gelesen 10041 mal)
admin
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« Antworten #4 am: 23. November 2012, 21:55 »

Kirchenbeschäftigte dürfen streiken

Ein generelles Streikverbot für Kirchenbeschäftigte gibt es nach dem gestrigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht mehr. Die Arbeitsrichter betonten in ihrem mit Spannung erwarteten Urteil gleichzeitig das arbeitsrechtliche Selbstbestimmungsrecht von Kirchen und Diakonie. Das Streikrecht der Beschäftigten ist deshalb an enge Vorgaben geknüpft.

VON MICHAEL LAMBEK


Erfurt·Bremen. In seinem Urteil zum Streikrecht von kirchlich Beschäftigten hat das höchste deutsche Arbeitsgericht gestern den Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund im Grundsatz recht gegeben. Damit müssen die christlichen Kirchen sowie die Einrichtungen von Caritas und Diakonie mit ihren bundesweit rund 1,3 Millionen Beschäftigten Streiks unter bestimmten Voraussetzungen zulassen.

Bedingung sei, dass der kirchliche Sonderweg mit dem Ziel eines einvernehmlichen Interessenausgleichs, der sogenannte Dritte Weg, nicht zu eindeutigen Ergebnissen geführt habe, urteilte das Gericht. In den verhandelten Streitfällen hatten die diakonischen Dienstgeber ein Wahlrecht zwischen unterschiedlichen Kirchentarifen. Dadurch fehlte die Verbindlichkeit der Lohnabschlüsse. Unter diesen Bedingungen seien Streikaufrufe erlaubt, so das Urteil. ...

Quelle: www.weser-kurier.de, 21.11.2012



Auszug aus SPD-Parteikonvent in Berlin am 24. November 2012

Beschluss - Nr. 2 
Arbeitnehmerrechte in kirchlichen Einrichtungen


... Der Sozial-und Gesundheitsbereich in Deutschland wurde ab Mitte der 1990er Jahre grundlegend umgestaltet. Bis dahin war er ein Teil der politisch gewollten Daseinsvorsorge, die von gemeinnützigen und öffentlichen Trägern umgesetzt wurde. Die Kosten wurden innerhalb bestimmter Grenzen, so wie sie anfielen, refinanziert. ...

... Auf die Neuausrichtung der Finanzierung, die Einführung von Wettbewerb und Kostenkonkurrenz, haben viele kirchliche Einrichtungen damit reagiert, wie gewöhnliche, betriebswirtschaftlich gesteuerte Wirtschaftsunternehmen zu agieren. Der Kostendruck wurde, wie bei anderen Arbeitgebern auch, an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitergegeben. Ausgründungen, Leiharbeit, Flucht aus den –kircheneigenen – Lohnregelungswerken (Arbeitsvertragsrichtlinien) haben Einzug gehalten. Das Management setzt auf Unternehmenswachstum und Fusionen. In den vergangenen fünfzehn Jahren sind viele kirchliche Großeinrichtungen mit tausenden Beschäftigten entstanden, häufig in der Form von Kapitalgesellschaften bis hin zur ersten kirchlichen Aktiengesellschaft (Agaplesion gAG). ...

... Die soziale Mächtigkeit der kirchlichen Arbeitgeber geht über die anderer Arbeitgeber noch hinaus, denn die Leitungsgremien von Caritas und Diakonie legen selbst die Verhandlungs-und Zutrittsbedingungen fest, unter denen die Vertreter/innen der Arbeitnehmerseite Lohnverhandlungen führen. Sie können sogar
festlegen, wer an diesen Verhandlungen teilnehmen kann und wer nicht. ...

... Gute Arbeit verdient guten Lohn. Lohndumping in Krankenhäusern und Pflegeheimen darf sich nicht lohnen. Im Vordergrund müssen die Qualität und die Versorgung der Patienten stehen. Wettbewerb, der über die schlechtesten Arbeitsbedingungen und die niedrigsten Löhne ausgetragen wird, gefährdet die gute Versorgung und Sicherheit der Menschen ...

Quelle: http://www.spd.de/scalableImageBlob/82048/data/20121124_pkonv2012_beschluss_ar34_streikrecht_kirche-data.pdf
« Letzte Änderung: 28. Januar 2013, 20:38 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 23. Oktober 2012, 02:34 »

Dritter Weg in dritter Instanz

Bundesarbeitsgericht prüft Beschäftigungsverhältnisse der evangelischen Kirche / Verdi verklagt Diakonie

Das Recht der Gewerkschaften, Tarifverträge auszuhandeln, oder gar zu erstreiken gilt überall, nur nicht in der Kirche. Das hat zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Gewerkschaft Verdi und diakonischen Einrichtungen der evangelischenKirche geführt. Sie gehen im November vor dem Bundesarbeitsgericht in die nächste Runde. 40 000 Diakonie-Beschäftigte in Niedersachsen und Bremen sind gespannt. ...

Quelle: www.weser-kurier.de, 22.10.2012


siehe auch [Stiftung Friedehorst, Bremen >>]
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« Antworten #2 am: 03. Juli 2012, 01:24 »

ver.di verleiht „schwarzes Schaf“ an diakonische Arbeitgeber

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die diakonischen Arbeitgeber aufgefordert, nicht länger das kirchliche Sonderarbeitsrecht zu beanspruchen, sondern den eigenen Beschäftigten endlich demokratische Grundrechte, das Streikrecht und das weltliche Tarifrecht zu gewähren. „Wer wie jedes weltliche Unternehmen agiert, muss auch das weltliche Recht anwenden“, forderte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke anlässlich der „Verleihung“ eines „schwarzen Schafs“ an den Verband diakonische Dienstgeber in Deutschland (VdDD) in Berlin. Das Schaf ist am Donnerstagmittag von ver.di gemeinsam mit Vertretern der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen übergeben worden.

Der Verband habe sich in „herausragender Weise“ für das kirchliche Sonderarbeitsrecht, den so genannten „dritten Weg“, eingesetzt. Im Rahmen dieses „dritten Wegs“ würden Firmen auf Niedriglohn-Niveau ausgegliedert sowie den Beschäftigten Streik- und Tarifrecht vorenthalten, während das kircheneigene Arbeitsrecht nach „Gutsherrenart“ gehandhabt werde. „Wer so agiert, hat sich ein ‚schwarzes Schaf‘ verdient“, stellte Paschke klar.

Anstatt sich den Forderungskatalog der Magdeburger Synode zu eigen zu machen, der unter anderem mehr Transparenz und Mitsprache der Beschäftigten anmahnte, würden kritische Beschäftigte samt ihrer Gewerkschaft ver.di ausgegrenzt und die Konkurrenz über niedrige Löhne ausgeweitet, betonte Paschke.

Quelle: http://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++7e839dc8-bb85-11e1-7995-0019b9e321cd, 21.06.2012
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2012, 02:29 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 12. November 2011, 01:33 »

Frontal21-Sendung vom 8. November 2011

Evangelische Kirche
Niedriglöhne und kein Streikrecht


von Joachim Bartz und Herbert Klar

Leiharbeit, Outsourcing und Lohndumping sind in der Diakonie längst keine Einzelfälle mehr, seit sich der kirchliche Wohlfahrtsverband dem Wettbewerb im Pflege- und Gesundheitssystem stellen muß. Gleichzeitig werden den etwa 450.000 Beschäftigten der Diakonie Dinge vorenthalten, die in der Wirtschaft selbstverständlich sind: Streiks, Betriebsräte, Tarifverhandlungen. ...

[Sendung nachträglich ansehen >>]

Quelle: http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633,00.html?dr=1
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« am: 12. November 2011, 00:55 »

Kirche und ver.di streiten ums Streikrecht
EKD-Synode will tariflichen Sonderweg festschreiben / Gewerkschaft sieht dadurch Grundrechte in Gefahr


Um die Bezahlung der Mitarbeiter in der kirchlichen Wohlfahrt ist ein Kampf entbrannt. Während die Evangelische Kirche auf ihrer Synode in Magdeburg in dieser Woche den sogenannten Dritten Weg im Kirchenrecht festschreiben will, fordert die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ausgehandelte Tarifverträge und das Recht auf Streiks.


Von Ben Zimmermann Bremen. Dass ihre Synode nicht nur von Harmonie geprägt sein wird, musste der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) spätestens am Freitag klargeworden sein. 1500 Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen protestierten in Magdeburg. Der Grund: Die EKG will für ihre Diakonie-Mitarbeiter den sogenannten Dritten Weg (siehe auch Stichwort) im Kirchenrecht festschreiben, also die bislang bereits praktizierte Form der Lohnfindung. Die Gewerkschaft ver.di läuft dagegen Sturm und sieht Grundrechte in Gefahr. Nach dem öffentlichen Dienst sind die beiden christlichen Kirchen in Deutschland die größten Arbeitgeber. 1,3 Millionen Menschen sind bei ihnen angestellt, davon rund 900000 in der Wohlfahrt. Und genau um sie geht es. Denn ihre Gehälter werden nicht zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt, sondern von einer Kommission festgelegt. "Das passt nicht in diese Welt", kritisiert Uwe Schmid, zuständiger Fachsekretär bei ver.di Bremen, der auch in Magdeburg vor Ort war. Streiks als Druckmittel seien ein "wichtiges Grundrecht". Zwar säßen auch Arbeitnehmer in der Arbeitsrechtlichen Kommission, doch die Kirche allein entscheide, wer darin mitarbeiten darf. Und diejenigen, die sich für das Streikrecht starkmachen, lehne die Kirche ab.

Die EKD, so der Vorwurf der Gewerkschaft, werde dadurch ihrem eigenen ethischen Anspruch nicht gerecht. Langjährig Beschäftigte würden von ihrem evangelischen Arbeitgeber deutlich schlechter bezahlt, als Angestellte des öffentlichen Dienstes. Bei Kita-Erzieherinnen im 18. Berufsjahr beispielsweise belaufe sich dieser Unterschied auf 12,85 Prozent.

Für den Bremer Landesdiakoniepfarrer Michael Schmidt ist dieser Vergleich nur bedingt aussagekräftig. Denn in der Branche würden nur noch sehr wenige Beschäftigte nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes bezahlt. Im Vergleich mit vielen anderen Arbeitgebern stehe die Diakonie dagegen noch recht gut da. Schmidt verweist auf den Konkurrenzdruck und den Wettbewerb, dem sich die Diakonie stellen müsse. Und der finde auch über Lohnkosten statt.

Zugleich verteidigt der Landesdiakoniepfarrer das Modell des Dritten Weges. Die Lohnfindung solle "im Konsens und nicht im Konflikt" geschehen. Streiks oder Aussperrungen gehörten also nicht dazu. Schmidt verweist auf die "direkte und unmittelbare Beteiligung" der Arbeitnehmer in der Arbeitsrechtlichen Kommission. Werde kein Lösung, der alle Mitglieder zustimmen, gefunden, gebe es noch die Schlichtung. Nach seinen Angaben sind allein in der Stadt Bremen rund 2000 Beschäftigte von dieser Regelung betroffen.

Der Streit um den Dritten Weg war auch in der Vergangenheit immer wieder aufgeflammt. Dabei kam es sogar - obwohl von Kirchenseite untersagt - zu Streiks, etwa im September 2009 beim Verein für Innere Mission in Bremen. Anfang dieses Jahres kippte dann das Landesarbeitsgericht Hamm das Streikverbot. Jetzt liegt der Fall beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Voraussichtlich im Frühjahr werden die Richter ihr Urteil sprechen. Schon jetzt haben beide Parteien angekündigt, im Falle einer Niederlage bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Geht es nach dem Willen der EKD, ist der Dritte Weg bis dahin festgeschriebenes Kirchenrecht.

Eine außergerichtliche Lösung des Konflikts scheint nicht in Sicht - auch wenn vonseiten der EKD zum Teil etwas versöhnlichere Töne kommen und das Thema auch kirchenintern umstritten ist. So versprach Katrin Göring-Eckardt, Präses der EKD-Synode, den Demonstranten in Magdeburg, gegen Leiharbeit und Dumpinglöhne in der Diakonie vorgehen zu wollen. "Wir sehen deutlich, was schiefläuft - und es läuft verdammt viel schief." Am Dritten Weg jedoch, das sagte sie auch, werde die Kirche festhalten.

Quelle: WESER-KURIER Seite: 1 Datum: 08.11.2011
« Letzte Änderung: 23. November 2012, 21:51 von admin » Gespeichert

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