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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: BREMEN: Heimaufsicht ist personell schlecht aufgestellt  (Gelesen 35789 mal)
admin
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« Antworten #7 am: 26. Oktober 2018, 01:20 »

Zitat
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht wird verstärkt - Senatorin Stahmann: Gute Pflege soll nicht vom Zufall abhängen

25.09.2018 - Die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht wird verstärkt. Das hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (Dienstag, 25. September 2018) beschlossen. Um zwei Vollzeiteinheiten soll die Aufsicht über Alten- und Behinderten-Heime ausgebaut werden. Das entspricht einer Personalaufstockung um 17,5 Prozent. Bislang sind in diesem Bereich elf Personen mit einem Stundenumfang von 8,55 vollen Stellen tätig. „Die Aufgaben der Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA) sind gewachsen, die Zahl der Beschwerden hat zugenommen, der Beratungsbedarf in den Heimen ist gestiegen, und in die Landschaft der Anbieter steigen mehr und mehr große Konzerne ein“, sagte Senatorin Stahmann. „Wir brauchen daher diese qualifizierten Kräfte in der Behörde, um auf Dauer sicherzustellen, dass pflegebedürftige Menschen in Bremer Heimen gut gepflegt werden und sicher leben können. Gute Pflege soll nicht vom Zufall abhängen.“

Derzeit ist die WBA zuständig für 191 stationäre Alten- und Behindertenpflegeeinrichtungen im Land Bremen. Die zusätzlichen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sollen die Verantwortung für einen Teil dieses Fallbestandes übernehmen. So werden bei Kolleginnen und Kollegen Kapazitäten frei, damit neben anlassbedingten Kontrollen vermehrt auch anlasslose Regelprüfungen möglich werden, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine der beiden neuen Stellen soll mit pflegefachlichem, die zweite mit verwaltungsrechtlichem Schwerpunkt besetzt werden.

Im Jahr 2016 hat die WBA rund 450 Mal vor Ort geprüft, in 200 Fällen war der Anlass eine Beschwerde. Die häufigsten Beanstandungen betrafen Personalmangel und – meist durch diesen Mangel bedingt – Mängel in der Behandlungspflege.
Quelle: https://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=306714&asl=bremen02.c.732.de



Und nun ist auf der Internetseiten der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht auch endlich wieder eine Leitungskraft zu finden: Iris Hinrichsen

Quelle: https://www.soziales.bremen.de/soziales/aeltere_menschen/stationaere_angebote/bremische_wohn__und_betreuungsaufsicht-24798
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« Antworten #6 am: 01. Juli 2018, 16:08 »

Bremer Heimaufsicht: Noch immer ohne Leitung?

Stand: 01.07.2018:

Seit 15 Monaten ist die Leitungsstelle der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht unbesetzt. Eigentlich war für Mitte Juni 2018 geplant den Mangel zu beseitigen ... oder ist das bereits geschehen und wir wissen es nur noch nicht?



Zitat
Rot-Grün fordert mehr Stellen
Neue Debatte über Pflege-Aufsicht

von Serena Bilanceri

Im Zuge des Aufnahmestopps des Bremers Pflegeheims an der Marcusallee debattiert die Bürgerschaft über das Thema. SPD und Grüne fordern eine Aufstockung des Personals bei der Aufsichtsbehörde.

Nach Beschwerden über Mängel in der Alloheim-Pflegeeinrichtung an der Marcusallee ist die Aktivität der Wohn- und Betreuungsaufsicht erneut in den Fokus der politischen Debatte gerückt. Die CDU-Fraktion will das Thema in der Fragestunde der Bürgerschaftssitzung am Mittwoch erörtern. Grüne und SPD verlangen eine Aufstockung des Personals bei der Aufsichtsbehörde.

Die beiden Fraktionen arbeiteten gerade an einem Antrag, mit dem zwei zusätzliche Stellen gefordert würden, bestätigt ein SPD-Sprecher. Einen Zusammenhang mit dem Fall der Alloheim-Einrichtung gebe es jedoch nicht, sagt Klaus Möhle, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. "Es sind dort zahlreiche Prüfungen vorgenommen worden, da ist eher der Träger das Problem."

Die Mitarbeiter hätten zu viele Beschwerden überprüfen müssen. Einer internen Vorlage ist zu entnehmen, dass bei der Aufsichtsbehörde zurzeit zehn Mitarbeiter mit etwa acht Vollzeitstellen beschäftigt sind. Die Leitungsstelle, die seit April 2017 vakant ist, soll voraussichtlich Mitte Juni besetzt werden.

Quelle: www.weser-kurier.de, 23.04.2018



Zitat
Mehr Personal für Heimaufsicht – Bremer Linksfraktion reicht Antrag ein

Die Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft reicht einen Antrag in die Bürgerschaft ein, mit dem eine personelle Verstärkung für die Bremer Wohn- und Heimaufsicht erreicht werden soll.

Peter Erlanson, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion: „Wir fordern seit längerem zehn zusätzliche Vollzeit-Stellen für die Wohn- und Betreuungsaufsicht. Erst im März 2018 hat eine Recherche des NDR ergeben, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Regelprüfungen in den Pflegeeinrichtungen nur zu einem Viertel stattgefunden haben. Die Heimaufsicht hat schlicht weg zu wenig Personal. Derzeit sind neun Mitarbeiter*innen im Land Bremen für 100 Heime und gut 300 ambulante Pflegeinrichtungen zuständig. Wenn dann kurzfristige Prüfaufträge aufgrund von akuten Beschwerden dazu kommen, bleiben die Regelkontrollen auf der Strecke. Das darf nicht sein. Diese Kontrollen haben eine Schutzfunktion, sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für das Personal.“

Der Bürgerschaftsabgeordnete weiter: „Aktuell ist erneut eine Bremer Pflegeinrichtung aufgrund von Beschwerden Angehöriger in den Schlagzeilen. Dieses Heim ist bereits ein ‚alter Bekannter‘ bei der Wohn- und Betreuungsaufsicht und wurde in der Vergangenheit schon mehrfach kontrolliert. Hier ist es jetzt an der Sozialbehörde, eine Entscheidung zum Schutz der Heimbewohner*innen zu treffen. Dieser Bremer Fall und bundesweit unzählige weitere zeigen aber, wie wichtig Aufsicht und Prüfung durch die zuständige Behörde sind. Es heißt nicht umsonst ‚Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser‘. Wenn man bei der Bevölkerung Vertrauen in die Pflege schaffen will, dann muss sichergestellt werden, dass Heime und Pflegeinrichtungen regelmäßig und flächendeckend kontrolliert werden. Dafür muss man ihnen dann aber auch das nötige Personal zugestehen. Nun medienwirksam nach der Schließung von Einrichtungen zu rufen, die den Senat nichts kostet, so wie es jetzt Klaus Möhle tut, ist billig und nur ein typischer Theaterdonner des SPD-Abgeordneten.

Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht endlich personell stärken [>>]

Quelle: http://www.linksfraktion-bremen.de/...06.04.2018
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2018, 00:17 von admin » Gespeichert

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« Antworten #5 am: 26. April 2018, 02:51 »

Zitat
Pflege-Report: Mängel bei der Heimkontrolle | Panorama 3 | NDR (20.03.2018)


Die vorgeschriebenen Prüfquoten von Pflegeheimen werden in Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein bei Weitem nicht erreicht. Das zeigen Recherchen von Panorama 3.
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/Pflegereport-Maengel-bei-der-Heimkontrolle,pflege816.html + https://youtu.be/npPYJylq5_0



Zitat
NDR-Pressemitteilung
Pflege Report - Mängel bei der Heimkontrolle

Die Heimaufsicht kommt vielerorts ihrer Kontrollpflicht von Pflegeinrichtungen nicht nach. Nach gemeinsamen Recherchen des NDR und des MDR werden in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Sachsen, Hamburg und Bremen die vorgeschriebenen Prüfquoten bei weitem nicht erreicht. So erreicht Hamburg im Jahr 2017 nur eine Prüfquote von 22 Prozent. In Niedersachsen dagegen schaffen die Heimaufsichten ihre vorgeschriebenen Prüfungen.

Heimgesetz soll Würde schützen


Die Heimaufsicht muss im Sinne der Heimgesetze der Länder pro Jahr gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen in Pflegeheimen vornehmen. Mit dem Heimgesetz sollen die Würde, sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen, geschützt werden. So soll die Heimaufsicht als staatliche und unabhängige Prüf- und Kontrollinstanz überwachen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, aber auch die Qualität der Betreuung und Pflege in der jeweiligen Einrichtung sicherstellen. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) prüft in den norddeutschen Ländern, aber im Auftrag der Pflegekassen. Sie kontrollieren nur, ob die vertraglich vereinbarten Pflegeleistungen erbracht werden. 

Im Gegensatz zum MDK kann die Heimaufsicht bei Mängeln in den Heimen als staatliche Behörde auch sanktionierend eingreifen. Die Maßnahmen variieren je nach Schweregrad: von Beratungen über Anordnungen, Aufnahmestopps bis hin zu Schließungen.

Kontrollen sind mangelhaft

Nach Recherchen von Panorama 3 ist in den norddeutschen Bundesländern die Kontrolle teilweise mangelhaft. Die Stadt Kiel beispielsweise erreichte im Jahr 2017 nur eine Prüfquote von 55 Prozent. Von 27 Heimen kontrollierte die Heimaufsicht nur 15 Heime, obwohl sie in allen eine Regelprüfung hätte durchführen müssen. Im Landkreis Segeberg wurden von 79 vorgeschriebenen nur 38 Regelprüfungen durchgeführt. Das ist eine Prüfquote von nur 48 Prozent. Als Begründung geben die Landkreise an, dass zu viele sogenannte anlassbezogene Prüfungen hinzugekommen sind. Die Heimaufsicht musste  so oft auf akute Beschwerden und Hilferufe aus den Heimen reagieren, dass sie dadurch mit ihren vorgeschriebenen Prüfungen nicht mehr nachkamen.

Auch in Sachsen viele Pflegeeinrichtungen unkontrolliert

Wie Recherchen des MDR-Magazins "exakt" ergaben, erreichte die Heimaufsichtsbehörde  in Sachsen 2017 ebenfalls nur eine Kontrollquote von 56,8 Prozent. Dadurch blieben 453 stationäre Pflegeeinrichtungen durch die Heimaufsicht unkontrolliert. Als Erklärung gibt die sächsische Heimaufsichtsbehörde an, dass sie den Einrichtungen vor allem als beratender Partner zur Seite stehe. Da die Beratung so viel Zeit in Anspruch nehme, sei es nicht möglich jede Einrichtung einmal im Jahr zu prüfen. Außerdem verwies man darauf, dass durch jährliche Kontrollen seitens des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung jede stationäre Einrichtung mindestens einmal im Jahr durch eine Prüfinstitution kontrolliert werde.

Hamburg: Prüfquote 2016 nur bei acht Prozent

In Hamburg ist der Befund mangelnder Kontrolle noch erheblicher. So betrug nach Recherche von Panorama 3 die Prüfquote hier 2016 gerade einmal acht Prozent.  Im Jahr 2017 wurden nur 22 Prozent der Hamburger Heime mit einer Regelprüfung kontrolliert. 2017 wurden im Bezirk Hamburg Mitte von 45 Heimen kein einziges wie vorgeschrieben geprüft. Im Bezirk Wandsbek liegt die Prüfquote nur bei 9,7 Prozent, hier sind von 103 Prüfungen nur 10 durchgeführt worden, im Bezirk Bergedorf sind nur 4 von 24 vorgeschriebenen Prüfungen absolviert worden. Die Begründung in Hamburg sind ebenfalls eine zu hohe Anzahl an anlassbezogenen Prüfungen, aber auch fehlendes Personal in der Heimaufsicht. 

Überforderung auch in Bremen

In Bremen sind nach Panorama 3 Recherchen die Prüfquoten ähnlich schlecht wie in Hamburg. Für das Jahr 2017 hat die Stadt noch keine Angaben gemacht. Aber im Jahr 2016 sind von 191 vorgeschriebenen Regelprüfungen nur 46 durchgeführt worden, das ist eine Prüfquote von 24 Prozent. Auch Bremen muss zu viele anlassbezogene Prüfungen vornehmen, so dass die Heimaufsicht mit ihren vorgeschriebenen Prüfungen nicht nachkommt. Insgesamt hat das Land im Jahr 2016 sogar 245 Prüfungen durchgeführt, davon aber eben nur 46 Regelprüfungen und 199 anlassbezogene Prüfungen.

Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern vorbildlich

In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern schaffen die Heimaufsichten ihre vorgeschriebenen Prüfungen.

In Sachsen-Anhalt und Thüringen erreichten die Heimaufsichtsbehörden zuletzt hingegen eine Quote von über 80 Prozent. Somit wurden in Thüringen im Jahr 2017 von insgesamt 335 zu kontrollierenden Pflegeeinrichtungen insgesamt 277 geprüft. Das entspricht einer Quote von 82 Prozent.

In Sachsen-Anhalt schaffte die Heimaufsichtsbehörde 2016, 614 Regelprüfungen von insgesamt 701 Einrichtungen, also wurde hier eine Quote von 87,6 Prozent erreicht.
Quelle: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Pflegereport-Maengel-bei-der-Heimkontrolle,pflege818.html, 20.03.2018
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2018, 00:38 von admin » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 14. August 2017, 12:10 »

Zitat
Kritik an Sozialbehörde
Heimaufsicht ohne Chefin
Stelle ist seit April vakant ‒ und jetzt ausgeschrieben


von SABINE DOLL

Bremen. Wer die Nummer der Leitung bei der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht wählt, bekommt diese Ansage zu hören: „Dieser Arbeitsplatz ist ab 3. April nicht besetzt.“ In dringenden Fällen sollen sich Anrufer an eine andere Mitarbeiterin wenden oder Fragen an das Bürgertelefon unter der Nummer 115 richten. Seit über vier Monaten ist die Leitungsposition der Heimaufsicht, wie die Behörde im Ressort von Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) früher hieß, vakant.

Das bestätigt Behördensprecher David Lukaßen auf Nachfrage des WESER-KURIER. „Das heißt aber nicht, dass die Wohn- und Betreuungsaufsicht nicht arbeitsfähig ist.“ Leiterin der Heimaufsicht war bislang Martina Timmer, sie hatte die Stelle im November 2013 übernommen. „Frau Timmer ist als stellvertretende Leiterin in das übergeordnete Referat Ältere Menschen aufgerückt. In dieser Position gehört die Wohn- und Betreuungsaufsicht auch weiterhin zu ihrem Bereich“, so Lukaßen. Inklusive der Leitungsposition zählten zehn Mitarbeiter zur Heimaufsicht.

Die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht ist die staatliche Kontroll- und Beratungsstelle für alle unterstützenden Wohnformen im Land Bremen. Dazu zählen unter anderem stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen. Pflegeheime etwa werden einmal im Verlauf eines Jahres von der Aufsichtsbehörde dahingehend kontrolliert, ob sie Qualitätsstandards und andere Vorgaben einhalten. Dazu kommen Sonderüberprüfungen und Beratungen, wenn bei solchen Kontrollen Mängel festgestellt werden. Die Behörde geht auch Beschwerden von Bürgern nach, wenn diese potenzielle Mängel melden.

Reinhard Leopold von der unabhängigen Selbsthilfe-Initiative Heim-Mitwirkung bezweifelt, dass die Heimaufsicht aufgrund der vakanten Leitungsposition dem in vollem Umfang nachkommen kann, wie er betont. „Die Behörde ist seit Monaten führungslos. Es gibt über 100 Pflegeheime für ältere Menschen in Bremen, da reicht es nicht aus, dass die Leitung der Heimaufsicht sozusagen nur teilweise zur Verfügung steht. Da können nicht alle Kontrollen und die zusätzlichen Überprüfungen wahrgenommen werden.“ Leopold kritisiert zudem, dass die Stelle erst jetzt ausgeschrieben sei.

Behördensprecher Lukaßen weist den Vorwurf zurück und betont: „Dem Prüfauftrag wird nachgekommen, es gibt keine Einschränkungen im Ablauf. Wenn man weiß, dass eine Stelle aufgrund normaler Fluktuation für eine gewisse Zeit nicht besetzt ist, kann man das planen“, betont der Sprecher. Die Prüfintervalle würden eingehalten.
Quelle: http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-heimaufsicht-ohne-chefin-_arid,1635654.html, 13.08.2017
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2018, 00:46 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 14. Oktober 2016, 23:34 »

Zitat
Kontrolle der Pflegeheime
Mehr Arbeit für wenig Aufsicht


Die bremische Heimaufsicht ist personell schlecht aufgestellt. Durch das neue Wohn- und Betreuungsgesetz könnte sie entlastet werden, das ist nicht vorgesehen.

Mehrere Ermittlungsverfahren wegen Pflegebetrugs in Bremen und Bremerhaven waren im September Anlass für die Bürgerschaftsfraktion der CDU, den Senat nach Inhalten der Arbeit der Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA) zu befragen. Die Antwort zeigt vor allem: Die Zahl der MitarbeiterInnen bei der WBA, zuständig für die Kontrolle der Pflegeeinrichtungen, ist erschreckend klein.

191 Pflege- und Betreuungseinrichtungen müssen von der bei der Sozialbehörde angegliederten Wohn- und Betreuungsaufsicht einmal pro Jahr in Augenschein genommen werden. Hinzu kommen 201 weitere Wohnformen wie Tagespflegeeinrichtungen, die anlassbezogen überprüft werden – also dann, wenn Beschwerden über sie vorliegen. Bei Mängeln – so wie im vergangenen in der Seniorenresidenz Kirchhuchting – wird durch die WBA engmaschig beraten und kontrolliert, auch über einen langen Zeitraum hinweg.

Diese Arbeit, das geht aus der Senatsantwort hervor, wird gestemmt von neun MitarbeiterInnen, verteilt auf 7,9 Vollzeitstellen. Acht MitarbeiterInnen, „gleichrangige Fachkräfte aus den Bereichen Verwaltung, Soziale Arbeit und Pflege“ in der Sachbearbeitung und „eine weitere Person mit 0,6 Vollzeitstelle für die Leitungstätigkeit.“

Die WBA-MitarbeiterInnen müssen landesweit und in allen Zuständigkeitsbereichen einsetzbar sein, es gibt „keine regionalen Festlegungen (auf Städte oder Stadtteile) und ebenso wenig Festlegungen auf bestimmte Angebotsformen (Altenpflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen)“, heißt es in der Senatsantwort weiter, und „Schwerpunktsetzungen gibt es nur insoweit, wie dies arbeitsökonomisch sinnvoll ist. So soll z. B. möglichst wenig Zeit für Wege nach Bremerhaven aufgewendet werden.“

Dabei wird die WBA künftig wohl noch mehr zu tun bekommen: Denn das bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG), das novelliert werden soll (taz berichtete), soll künftig zumindest teilweise auch ambulante Pflegedienste in die WBA-Kontrollen einbeziehen – dies war bislang nicht der Fall. Nun sollen auch diese Dienste zumindest dann von der Aufsichtsbehörde geprüft werden, wenn sie PatientInnen in mindestens teilstationären Wohnformen betreuen.

Eigentlich eine gute Idee, denn inzwischen gibt es viele Wohnformen für SeniorInnen, bei denen die Pflege über externe ambulante Anbieter läuft – die nicht unter die behördliche Kontrolle fallen. Das zu ändern, ist Ziel der Sozialbehörde, aber selbst die Sozialsenatorin sagte in der letzten Sitzung der Bürgerschaft, dies sei personell „schwierig abzudecken.“

„Personell mangelhaft abgedeckt ist die WBA ja bereits jetzt“, sagt Reinhard Leopold, Gründer der Bremer Angehörigeninitiative „Heim-Mitwirkung“. Er moniert, dass die WBA auch eine beratende Funktion einnimmt gegenüber Pflegeeinrichtungen, die in Schieflage geraten sind. In Paragraf 26, Absatz 1 des BremWoBeG heißt es wörtlich: „Ist festgestellt worden, dass in einer unterstützenden Wohnform (…) ein Mangel droht oder vorliegt, so soll die zuständige Behörde zunächst den verantwortlichen Leistungsanbieter über die Möglichkeiten zur Abstellung des Mangels beraten. Dasselbe gilt, wenn nach einer Anzeige gemäß § 16 vor der Aufnahme des Betriebs ein Mangel festgestellt wird.“

Dieser Passus, sagt Leopold, gehöre im neuen Gesetz gestrichen: „Es kann ja nicht sein, dass die Behörde bei Pflegemängeln auch noch kostenlose Unternehmensberatung anbietet!“ Die Träger müssten bei nachgewiesenen Mängeln vielmehr dazu verpflichtet werden, auf eigene Kosten externe Unternehmen zu verpflichten „oder wenigstens die Behörde für ihre Dienste zu bezahlen“.

Das könnte zur Folge haben, dass Einrichtungen aufgrund der drohenden, teuren Beratung möglicherweise von vornherein besser auf ihr eigenes Qualitätsmanagement achten und die schlecht besetzte WBA entlastet würde. „Sollte sie selbst Geld für ihre Beratertätigkeiten verlangen“, sagt Leopold, „könnte sie das komplett in das Personal für die Überwachung der Einrichtungen fließen lassen.“

Das ist freilich nicht vorgesehen: Im vorläufigen Entwurf der Sozialbehörde für die Änderung des BremWoBeG, der der taz vorliegt, ist Paragraf 26 geblieben, wie er ist.
Quelle: http://www.taz.de/Kontrolle-der-Pflegeheime/!5341356/, 14.10.2016
« Letzte Änderung: 14. Oktober 2016, 23:36 von admin » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 09. Februar 2014, 01:31 »

Zitat
Mehr Gewaltprävention in Pflegeheimen

Gewaltprävention soll künftig stärker als bisher in Pflegeheimen zum Thema gemacht werden. Das kündigt die neue Leiterin der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht in der Sozialbehörde an. Außerdem will sie die Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen bei den Kontrollen von Pflegeeinrichtungen intensivieren und die Prüfberichte veröffentlichen.

VON SABINE DOLL


Bremen. Der Fall sorgte Ende 2012 bundesweit für Aufsehen: Eine 85-jährige Bewohnerin eines Bremer Pflegeheims wurde von einer Pflegekraft beschimpft, geschubst und misshandelt. Der Sohn der an Demenz erkrankten Frau filmte die Misshandlungen mit einer versteckten Kamera. Dieser Vorfall hat eine Diskussion über das Thema Gewalt in Pflegeeinrichtungen ausgelöst, die bis heute anhält.

„Seitdem hat sich bei uns die Zahl der Beschwerden von Bewohnern aus Pflegeeinrichtungen und Angehörigen erhöht. Die Menschen sind viel sensibilisierter für dieses Thema, das merken wir ganz deutlich“, sagt Martina Timmer, Leiterin der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht in der Sozialbehörde. Durchschnittlich würden im Jahr bis zu 500 Beschwerden registriert, allerdings nicht ausschließlich zum Thema Gewalt. Allen Beschwerden werde nachgegangen, sofern es sich um konkrete Hinweise handele.

Die Verwaltungsfachfrau hat im November vergangenen Jahres die Leitung der Heimaufsicht übernommen. Ihre Aufgabe ist es, alle stationären Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen sowie andere unterstützende Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. Im Land Bremen sind das der Behörde zufolge rund 200 Einrichtungen.

In rund 90 Prozent der Fälle verschaffen sich die Mitarbeiter vor Ort ein Bild, nehmen Einsicht in Akten, sprechen mit Bewohnern und Pflegeheimleitung und kontrollieren, ob die gesetzlichen Auflagen eingehalten werden. Themen sind dabei unter anderem die pflegerische Versorgung, die Heimmitwirkung durch Bewohnerbeiräte oder Heimfürsprecher. Der höchste Wert an festgestellten Mängeln habe bei 180 gelegen, so Timmer. Dabei handele es sich um Verstöße gegen heimrechtliche Anforderungen. „Die betroffene Einrichtung muss diese Mängel bis zu einer bestimmten Frist abstellen, ansonsten können Sanktionen verhängt werden.“ Konsequenz sei auch, dass die betroffenen Einrichtungen mehrfach im Jahr von der Heimaufsicht überprüft würden.

Unterhalb dieser Ebene gebe es auch „Probleme“ im hygienischen, hauswirtschaftlichen und pflegerischen Bereich, die allerdings nicht statistisch erfasst werden. Nach Einschätzung der Behörde liege diese Zahl deutlich über 180. In Beratungsgesprächen mit den Einrichtungen würden diese Probleme thematisiert.

„Gewaltprävention ist für uns ein Schwerpunkt in der Arbeit. Dieses Thema wollen wir in Zukunft noch stärker als bisher angehen“, kündigt Timmer an. Unter anderem sollen Heime feste Beauftragte für Gewaltprävention benennen, und es soll regelmäßig Fortbildungen und Supervisionen für das Personal geben. „Das gibt es teilweise auch schon, wir wollen das aber noch viel weiter ausbauen.“ Intensiviert werden soll auch die Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, der die Einrichtungen ebenfalls regelmäßig überprüft und dabei vor allem die pflegerischen Aspekte im Fokus habe. „Wir wollen die Prüfergebnisse künftig besser zusammenführen“, so Timmer.

Ein weiterer Punkt auf der Agenda der neuen Leiterin: „Um mehr Transparenz und öffentliche Kontrolle zu schaffen, werden unsere Prüfberichte künftig veröffentlicht, das ist eine gesetzliche Vorgabe. Wir hoffen, dass wir das in diesem Jahr schaffen.“ Auch personell wird die Heimaufsicht verstärkt – von acht auf zehn Mitarbeiter.
Quelle: www.weser-kurier.de, 08.02.2014



Zitat
Gewalt in der Pflege im Fokus

Neue Leiterin der Heimaufsicht will Prüfberichte öffentlich machen – Weniger Beschwerden in Bremerhaven

VON DENISE VON DER AHÉ

BREMERHAVEN . Die neue Leiterin der Heimaufsicht des Landes Bremen, Martina Timmer, will Gewalt in der Pflege noch stärker bekämpfen und vorbeugen. Die 39-Jährige hat das Amt im November übernommen. Außerdem will sie dafür sorgen, dass Prüfberichte der Heimaufsicht für Bürger öffentlich einsehbar werden.

Die Heimaufsicht sei die einzige unabhängige staatliche Institution, die Einrichtungen regulär einmal jährlich, aber auch nach Beschwerden anlassbezogen prüfe sagt Timmer. Ähnlich wie der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) habe die Heimaufsicht einen Blick auf Pflege und medizinische Betreuung, aber insbesondere auch auf Heimverträge,  Mitwirkungsmöglichkeiten von Bewohnern sowie auf die Gewaltprävention.

Diese sei nicht erst seit der öffentlich bekannt gewordenen Misshandlung einer Bewohnerin durch eine Altenpflegerin in einem Bremer Heim ein ganz wichtiges Thema für die Heimaufsicht. „Seitdem haben sich vermehrt Personen an uns gewandt, die Gewaltfälle in Heimen vermuten oder erlebt haben“, sagt Timmer. Da heiße aber nicht, dass die Anzahl wirklich zugenommen habe.

In Bremerhaven hätten sich die Beschwerden über verschiedene Formen von Missständen in den Einrichtungen 2013 sogar verringert. „Da gibt es eine ganz gute Situation in den Einrichtungen“, betont Timmer. Weniger Beschwerden habe es in Bezug auf Personalausstattung, Pflegedokumentation, Verabreichung von Medikamenten und den Umgang mit Bewohnern gegeben. Wünschenswert wäre aus Timmers Sicht eine Beteiligung aller Heimleiter am Stammtisch der Einrichtungen. Ein Thema, das auch dort besprochen werden müsse, sei das bestehende Überangebot an stationären Heimplätzen.

Ein junges Team
Bei der Heimaufsicht steht eine Verjüngung an. Fast Dreiviertel der Mitarbeiter gehen bis Jahresende in den Ruhestand. Zehn Mitarbeiter sollen dann für die Kontrolle von Heimen und Einrichtungen für Behinderte, psychisch Kranke und Suchtkranke zuständig sein. Zwei davon werden sich um die Bremerhavener Einrichtungen kümmern. Um die Fachkompetenz zu stärken, sollen zwei Pflegefachkräfte zum Team gehören.

Insgesamt werde die Heimaufsicht damit um 1,5 Stellen aufgestockt – denn die Anzahl der Einrichtungen, die die Behörde kontrollieren soll, sei beispielsweis um alternative Wohnformen gewachsen, so Timmer. Der bisherige Leiter der Heimaufsicht, Martin Stöver, wird sich im Sozialressort weiterhin um die stationäre Altenhilfe kümmern. Das hat er auch bisher getan. Aber wegen der zusätzlichen Aufgaben aus dem neuen Heimgesetz sei eine Person damit auf Dauer überlastet, sagt Timmer. Daher seien die fachliche Arbeit und die Leitung eines Teams auf zwei Schultern verteilt worden.

Timmer hat bereits in Sozialministerien verschiedener Bundesländer gearbeitet. 2004 kam die Mutter zweier Kinder nach Bremen. Nach Stationen im Stadtamt und in der Umweltbehörde – dort war sie übrigens für die Neuausweisung des Naturschutzgebietes Luneplate zuständig – ist sie nun zu ihren Wurzeln, dem Schwerpunkt Soziales, zurückgekehrt. Ihr liegt es am Herzen, als Verbraucherinstitution etwas für die Menschen in den Einrichtungen zu tun – denn die seien in einem gewissen Grad abhängig vom Leistungserbringer, sagt sie.
Quelle: www.nordsee-zeitung.de, 25.01.2014



ANMERKUNG:

Mit Schreiben vom 12.10.2013
wurde der Wechsel in der Leitung der Bremischen Wohn- und Betreuungsbehörde bereits  "An alle Leistungsanbieter und Leitenden Beschäftigten unterstützender Wohnformen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen" mitgeteilt. [Download >>]

Aber erst rund 3 Monate später wird die Öffentlichkeit informiert und im Internet wird Herr Stöver weiter als Leiter der Behörde genannt, siehe http://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.2582.de ...


* !_Bremer-Heimaufsicht_Gewalt-im-Fokus_NZ140125.jpg (228.87 KB, 1200x865 - angeschaut 1386 Mal.)

* !_Bremer-Heimaufsicht_Mehr-Prävention_wk140208.jpg (906.52 KB, 2279x1876 - angeschaut 1441 Mal.)
« Letzte Änderung: 09. Februar 2014, 03:37 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 15. Dezember 2011, 03:50 »

Bremer Heimaufsicht: Heimen und Heimaufsicht fehlt Personal
 
Die Heime in der Stadt Bremerhaven haben nach Einschätzung der Bremer Heimaufsicht zunehmend Probleme im Personalbereich. Das bestätigte Behördenleiter Martin Stöver auf Anfrage von CAREkonkret. Der wirtschaftliche Druck steige, viele Einrichtungen versuchten daher, beim Personal zu sparen und verstießen gegen die Personalverordnung. Hinzu komme der Fachkräftemangel.

Auch die Heimaufsicht selbst leide unter Personalmangel.
Das neue Landesheimgesetz für Bremen und Bremerhaven weist der Behörde neue Aufgaben zu. Daher will Stöver mehr Personal. Ein entsprechendes Papier habe er der Ressortspitze zukommen lassen.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie in CAREkonkret.

Quelle: http://www.altenheim.vincentz.net/nachrichten/, Bremen: 14.12.2011
« Letzte Änderung: 15. Dezember 2011, 14:05 von admin » Gespeichert

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« am: 20. November 2011, 18:51 »

Mehr Arbeit durch Alten-WG

Bremerhaven. Bei der Qualität der Heime in der Seestadt sieht die Heimaufsicht noch Verbesserungsbedarf. Das sagte der Leiter der Behörde, Martin Stöver, in einem Gespräch mit der NORDSEE-ZEITUNG. Es gebe zunehmend Probleme im Personalbereich.

Von Denise von der Ahé

Der wirtschaftliche Druck steige, daher versuchten viele Einrichtungen, beim Personal zu sparen. Bei ihren Kontrollen stoße die Heimaufsicht daher teilweise auf Mängel und entdecke Verstöße gegen die Personalverordnung. Hinzu komme ein starker Fachkräftemangel. „Wer heute ausgebildete Altenpflegefachkraft ist, kann sich einen Job aussuchen“, sagt Stöver. Manch ein Träger könne mehr, manch anderer weniger mit wirtschaftlichem Druck und Fachkräftemangel umgehen. Zudem sei die atmosphärische Ausstattung insbesondere in großen Einrichtungen öfter unzureichend.

Die Heimaufsicht prüft jede Einrichtung einmal jährlich. Im Gegensatz zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) konzentriere sich die Behörde bei ihren Kontrollen mehr darauf, ob Atmosphäre und Mitwirkung der Bewohner im Heimbetrieb stimmten, so Stöver.

Seit einem Jahr gilt ein neues Heimgesetz. Weil sich daraus für die Heimaufsicht neue Aufgaben ergeben, ist das Personal aufgestockt worden. Bis Oktober 2010 gab es laut Stöver 5,6 Stellen, jetzt seien eine Vollzeitstelle und eine befristete Halbzeitstelle mehr vorhanden. Letztere wurde geschaffen, um das neue Gesetz umzusetzen. Zwei Mitarbeiter – umgerechnet etwas mehr als eine Vollzeitstelle – kümmern sich um die Bremerhavener Einrichtungen.

Mehr Aufgaben
Da die Anforderungen an die Kontrollbehörde durch das neue Gesetz enorm gestiegen seien, würde sich Stöver für die Zukunft noch mehr Personal wünschen. Ein entsprechendes Papier hat er vor ein paar Tagen der Ressortspitze zukommen lassen.

Bis vor einem Jahr war die Heimaufsicht für rund 200 Einrichtungen in Bremen und Bremerhaven zuständig. Jetzt sind es noch einmal rund 100 mehr. Denn das neue Heimgesetz umfasst erstmals Wohngemeinschaften für Menschen, die Pflege und Unterstützung brauchen. Diese erforderten allerdings deutlich weniger Arbeitsaufwand als die Kontrolle von Heimen, so Stöver.

Generell habe sich der Prüfaufwand zum Beispiel auch dadurch erhöht, dass Heime ihre Bewohner genauer über Leistungen und deren Kosten informieren müssten. Verpflichtet seien sie zudem, sich gegenüber dem sozialen Umfeld zu öffnen. Dies könnten Kindertagesstätten in der Nachbarschaft ebenso sein wie Sportvereine. Das neue Gesetz schreibt auch mehr Transparenz vor: Im kommenden Jahr müsse eine Regelung gefunden werden, wie Prüfergebnisse von Heimaufsicht und MDK veröffentlicht werden könnten, so Stöver. Bislang gibt es im Internet nur die Pflege-Noten des Medizinischen Dienstes – aus Sicht von Stöver unzureichend. „Verbraucher müssen klar ablesen können, in welchem Bereich sie welche Qualität erwarten können“, fordert er.

Quelle: http://www.nordsee-zeitung.de, 17.11.2011
« Letzte Änderung: 20. November 2011, 18:52 von admin » Gespeichert

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