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Autor Thema: Kommunen schränken Heimwahl ein  (Gelesen 4431 mal)
Multihilde
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« am: 30. Juni 2012, 08:56 »

Kommunen schränken Heimwahl ein

Urteil aus Duisburg zeigt: Stadt muss Einzelfälle genau prüfen und beurteilen

Im Niedersachsen-Echo des SoVD, Ausgabe Juli/August 2012 ist auf Seite 1 ein Artikel zur Heimwahl Sozialhilfeempfänger.

Zitat
„Anhand des Duisburger Urteils wird einmal mehr deutlich, dass Betroffene sich gegen eine solche Vorgehensweise zur Wehr setzen müssen. Das Urteil ist zwar nur für den verhandelten Einzelfall bindend, dennoch sollten Betroffene, deren Sozialhilfeträger die Übernahme der Heimkosten abgelehnt hat, die Entscheidung genau prüfen und sich am besten an die Sozialberater in unseren Beratungszentren wenden“, so Bauer weiter.

War auch schon in der April-Ausgabe Thema. Beide Artikel kann man sich unter dem Link unten herunterladen/lesen.

Problem ist meiner Meinung: SoVD-Mitgliedschaft muß gekündigt werden bei Sozialhilfe. Die Unterstützung durch einen Sozialverband ist damit futsch. Auch wer selbst im Papierkrieg eigentlich noch fit ist, ist da nicht besser dran.  Kommt die Aufforderung: alle "unnötigen" Mitgliedschaften/Versicherungen aufzulösen. Schnell wird dann eine Betreuung angeregt, wenn keine Vorsorgevollmacht da ist.  Wenn Angehörige die Betreuung ehrenamtlich (Idealfall) übernehmen, akzeptieren sie die amtlichen Schreiben. Notwendigkeit Heim kommt oft ganz unverwartet nach einem Krankenhausaufenthalt. In die eigene Wohnung geht es nicht mehr zurück, weil nicht barrierefrei. Man ist froh, überhaupt einen Heimplatz zu kriegen. Das Heimwechsel möglich ist und wie das geht, wissen viele nicht/trauen sich nicht. Auch da ist jeder auf sich selbst gestellt.

Berufsbetreuer haben oft 40 oder 50 Betreute. Die Stundenzahl pro "Fall" ist gedeckelt - reicht eh nicht.  

Quelle: https://www.sovd-nds.de/sovd-zeitung


* sovdndsJuli2012_seite1.jpg (267.22 KB, 655x519 - angeschaut 793 Mal.)
« Letzte Änderung: 30. Juni 2012, 11:46 von Multihilde » Gespeichert
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