Diakonie Himmelsthür und ver.di vereinbaren AnwendungstarifvertragHildesheim, den 26. Oktober 2012. Die Diakonie Himmelsthür e.V., die ProWerkstätten Himmelsthür gGmbH sowie die Diakonischen Wohnheime Himmelsthür gGmbH und die Gewerkschaft ver.di haben nach eingehenden Verhandlungen einen Tarifvertrag abgeschlossen, der die zukünftige Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlich Dienst in Betreuungseinrichtungen (TVöD-B) regelt. Damit wird der bisherige Weg der einzelvertraglichen Anwendung des TVöD-B durch eine tarifvertragliche Regelung ersetzt und fortgeführt. Diakonie und ver.di folgen dabei dem Wunsch der Beschäftigten. In einer Befragung der Mitarbeiter durch die Gewerkschaft hatten sich im Herbst 2011 über 97 Prozent der Befragten für einen Tarifvertrag ausgesprochen. Er beinhaltet zum Beispiel Bestimmungen über die tarifliche Jahressonderzahlung, die Arbeitszeit, das Leistungsentgelt und die Ergebnisbeteiligung.
Der Anwendungstarifvertrag zum TVöD-B nimmt die besondere Situation der Arbeitsrechtsregelung in der Diakonie Himmelsthür auf und schafft über die einzelvertragliche Bindung hinaus zusätzliche Rechtssicherheit. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einigkeit, dass dieser Anwendungstarifvertrag einen weiteren Schritt auf dem Weg zur vollständigen Anwendung des TVöD bedeutet. Zugleich soll er der wirtschaftlichen Lage und den sozialpolitischen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Diakonie Himmelsthür Rechnung tragen. Ebenso sollen damit die zukünftige Tätigkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie die bestehenden Arbeitsplätze nachhaltig abgesichert werden.
Die Tarifpartner bejahen die Zuordnung der Diakonie Himmelsthür zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und ihrem Diakonischen Werk. Sie betrachten den Anwendungstarifvertrag als eine besondere Gestaltungsform des kirchlichen Arbeitsrechtes, durch die den Beschäftigungsverhältnissen faire und partnerschaftlich ausgehandelte Bedingungen zugrunde gelegt werden.
Quelle: gemeinsame Pressemitteilung ver.di + Himmelsthür, 26.10.2012