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Autor Thema: Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen  (Gelesen 13620 mal)
admin
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« Antworten #3 am: 31. Juli 2015, 13:49 »

Zitat
Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sind künftig strafbar
Korrupten Ärzten droht nun Haft


von DANIELA VATES

Es klingt wie eine Geschichte aus Absurdistan: Eine Pharmareferentin zahlt Ärzten Prämien, wenn die ihren Patienten die Medikamente ihrer Firma verschreiben. Ein Gericht stellt fest: Das ist Korruption. Bestraft wird aber niemand. Denn das Gericht befindet außerdem: Es gibt kein Gesetz, das die Bestechung von Ärzten verbietet. Hunderte ähnlicher Verfahren werden daraufhin eingestellt. ...
Quelle: http://www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-Korrupten-Aerzten-droht-nun-Haft-_arid,1177498.html, 30.07.2015



Zitat
Kabinett billigt Gesetz
Korrupte Ärzte müssen künftig mit Strafen rechnen


... Das Gesetz soll nicht nur für Ärzte gelten, sondern auch für Angehörige anderer Heilberufe – wie Psychotherapeuten, Apotheker, Krankenpfleger oder Physiotherapeuten. Strafbar machen sich Ärzte künftig, wenn sie beispielsweise von Pharmafirmen Geld oder Sachleistungen annehmen und im Gegenzug dafür deren Medikamente verschreiben. Als Bestechung gilt auch, wenn ein Arzt ein „Kopfgeld“ dafür erhält, dass er Patienten an ein bestimmtes Krankenhaus überweist. Für schwere Fälle von Korruption sind auch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Das heißt aber nicht, dass Ärzte gar keine Geschenke mehr annehmen dürfen. Als bestechlich gelten sie nur, wenn sie dafür eine Gegenleistung erbringen. ...
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/kabinett-billigt-gesetz-korrupte-aerzte-muessen-kuenftig-mit-strafen-rechnen/12118788.html




Zitat
Gesetzentwurf
Korrupten Ärzten droht bald Gefängnis

Justizminister Heiko Maas will das Strafgesetz ändern. Auch niedergelassene Ärzte und Apotheker, die sich bestechen lassen, müssen bald mit Gefängnisstrafen rechnen. ...
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/gesetzentwurf-korrupten-aerzten-und-apothekern-drohen-drei-jahre-gefaengnis-13724851.html, 29.07.2015


Zitat
Beratung über Gesetzesentwurf
Korruptionsgesetz erlaubt gewollte Ärztekooperationen

Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sollen auch für niedergelassene Ärzte strafbar werden. Am Mittwoch berät das Bundeskabinett den Gesetzentwurf. Ärztekooperationen werden darin ausdrücklich erwähnt. ...
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/891183/beratung-bundeskabinett-korruptionsgesetz-erlaubt-gewollte-aerztekooperationen.html, 28.07.2015
« Letzte Änderung: 31. Juli 2015, 14:01 von admin » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 08. April 2015, 00:07 »

[Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen >>]
Quelle: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/RefE_Bekaempfung_Korruption_Gesundheitswesen.pdf



Geplantes Gesetz als Chance für Ärzte

Vor zwei Jahren war der Widerstand aus der Ärzteschaft noch laut hörbar. Inzwischen sind auch führende Ärztevertreter für ein Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen. Juristen fordern Rechtssicherheit für Kooperationen.


BERLIN/MÜNSTER. Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen wird aktuell heiß diskutiert. Ärztevertreter sehen darin große Chancen, das Bild der Ärzte in der Öffentlichkeit zu korrigieren. ...

Quelle: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/881509/kampf-korruption-geplantes-gesetz-chance-aerzte.html, 17.03.2015



Kassen und KVen sollen eng zusammenarbeiten

Der Referentenentwurf zum Anti-Korruptionsgesetz sieht neben dem neuen Straftatbestand auch ausführliche Berichtspflichten von KVen und Kassen vor.


NEU-ISENBURG/BERLIN. Das Bundesjustizministerium hat nach der Abstimmung mit weiteren Ministerien einen Referentenentwurf für das geplante Korruptionsgesetz im Gesundheitswesen vorgelegt. ...

Zusätzlich verlangt der Gesetzgeber eine standardisierte Darstellung der Korruptions-Berichte der KVen. Damit soll Vergleichbarkeit sowie "eine konkrete Vorstellung über das tatsächliche Ausmaß des Fehlverhaltens" möglich werden.

Kernstück des Gesetzes ist, wie bereits berichtet, ein neuer Straftatbestand "Bestechlichkeit nach Paragraf 299a Strafgesetzbuch.

Der neue Tatbestand bezieht sich auf alle Heilberufe, die eine staatliche Ausbildung benötigen - neben Ärzten auch Apotheker, Psychotherapeuten und Pflegekräfte.

Bis zu fünf Jahre Haft ...

Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/vertragsarztrecht/article/878709/korruption-kassen-kven-sollen-eng-zusammenarbeiten.html?sh=30&h=1501338961, 05.02.2015



* RefE_Bekaempfung_Korruption_Gesundheitswesen.pdf (254.95 KB - runtergeladen 610 Mal.)
« Letzte Änderung: 31. Juli 2015, 13:46 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 10. Juni 2013, 16:34 »

Zitat
Vorstoß gegen korrupte Ärzte

Bremen will am 7. Juni im Bundesrat einem Gesetzentwurf aus Hamburg zustimmen


Bis zu fünf Jahre Gefängnis: Damit müssen Ärzte, Apotheker, Pharmareferenten und andere Akteure des Gesundheitswesens beim Verdacht auf Korruption und Bestechung rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus Hamburg vor, den Bremen am 7. Juni im Bundesrat unterstützt.

VON SABINE DOLL

Bremen. Wer medizinische Leistungen verordnet, weil er sich davon einen Vorteil verspricht – etwa in Form von Prämien, Reisen oder Wertgegenständen – soll künftig eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bekommen. In besonders schweren Fällen sind auch fünf Jahre möglich. Das sieht ein Gesetzentwurf des Hamburger Senats vor.

„Am 7. Juni wird Bremen im Bundesrat diesem Vorhaben zustimmen“, sagt der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Jens Schmidt. Der Entwurf sieht vor, dass Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen künftig mit einem eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch geahndet werden. Die Neuregelung war nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Juni 2012 notwendig geworden. Es hatte eine Gesetzeslücke aufgezeigt: Danach bezog sich ein bereits existierender Korruptionsparagraf nur auf angestellte Ärzte, etwa in Kliniken – nicht jedoch auf Freiberufler wie niedergelassene Mediziner. Nach diesem Urteil mussten bundesweit Hunderte Strafverfahren gegen Ärzte und andere Angehörige des Gesundheitswesens wieder eingestellt werden. Fälle, in denen Pharmafirmen Prämien gezahlt, Mediziner mit Einrichtungen kooperiert oder Ärzte von Kliniken für die Vermittlung von Patienten Provisionen kassiert haben.

Der Hamburger Gesetzentwurf richtet sich gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP): Zwar will auch er Korruption und Betrug künftig strafrechtlich ahnden, dies allerdings im Sozial- statt im Strafgesetzbuch verankern. Der Unterschied: Korruption bei Leistungen für Kassenpatienten stünden danach unter Strafe, bei Privatversicherten aber nicht. Kritiker werfen Bahr Klientelpolitik vor.
„Wir finden es richtig, Korruption und Bestechung strafrechtlich zu verfolgen und dies im Strafgesetzbuch zu verankern“, sagt Behördensprecher Schmidt. Bei der strafrechtlichen Verfolgung müsse es auch um Leistungen gehen, die durch Privatärzte erbracht würden. „Um zu verdeutlichen, dass es sich um ein Offizialdelikt handelt.“ Auch die Ärzteschaft ist für schärfere Regeln gegen Korruption im Gesundheitswesen: „Es ist sinnvoll, einen eigenen Paragrafen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen“, sagt Heike Delbanco, Hauptgeschäftsführerin der Bremer Ärztekammer. Wichtig ist ihr, dass dies nicht nur für Ärzte gilt. Aber auch bislang habe man sich nicht gänzlich in einem rechtsfreien Raum befunden, sagt sie. Bei einem Verstoß gegen die Berufsordnung der Ärzte könne die Kammer eine Rüge oder einen Verweis erteilen sowie eine Geldstrafe in einer Höhe von bis zu 25 000 Euro verhängen.

Anlass hierfür sei etwa, wenn Ärzte Geld von Kliniken für die Überweisung von Patienten erhielten – zum Beispiel für den sehr lukrativen Einsatz künstlicher Hüft- und Kniegelenke. Seit 2009 gibt es bei der Bremer Ärztekammer eine Clearingstelle für Korruption, die solche und ähnliche Fälle aufdecken und verfolgen soll. Laut Delbanco gab es bislang keine Meldung.

Die Bremer Handelskrankenkasse (HKK) bezweifelt die Wirksamkeit solcher Clearingstellen, weil diese weder klare Vorgaben noch Vollmachten für ihre Arbeit hätten. Um wirksam handeln zu können, müssten sie zudem personell unabhängig verortet sein und auf eigene Initiative hin tätig werden können. „Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die aktuelle Bundesratsinitiative, Korruption im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch zu verankern“, sagt ihr Sprecher Holm Ay.

Auch bei der AOK Bremen/Bremerhaven wird der Vorstoß ausdrücklich begrüßt. „Es wird Zeit, dass ein allgemein gültiger Straftatbestand eingerichtet wird“, sagt Wilfried Mankus. Der Experte kennt sich mit der Materie aus, er leitet seit zwölf Jahren eine kassenübergreifende Prüfgruppe, die Korruption und Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen im Visier hat. Mehr als sechs Millionen Euro konnten sich die Krankenkassen auf diese Weise bereits zurückholen. Auch er hält die Verankerung eines Korruptionsparagrafen im Strafgesetzbuch für den „klareren Weg“.
Quelle: www.weser-kurier.de, 23.05.2013
« Letzte Änderung: 14. Juni 2013, 11:58 von admin » Gespeichert

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« am: 10. Juni 2013, 00:32 »

Zitat
Kritik an Prämien für Ärzte

Bremen (sad). Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) befürchtet einen bleibenden Imageschaden für die Ärzteschaft. Anlass ist eine Vereinbarung zwischen dem Hausärzteverband Bremen und dem Malteser Hilfsdienst, wonach Arztpraxen Einkaufsgutscheine im Wert von 60 Euro erhalten sollten, wenn sie dem Hilfsdienst Patienten für seinen Hausnotruf vermitteln.

Nachdem die Vereinbarung am Donnerstag bekannt geworden war, hatte der Hilfsdienst die Prämienzahlungen kurzfristig zurückgezogen (wir berichteten).

„Wieder einmal ist es einer sehr kleinen Gruppe von Berufsfunktionären gelungen, durch ihre Raffgier einen ganzen Berufsstand in den Schmutz zu ziehen“, sagt KVHB-Vorstand Jörg Hermann. Er kritisiert, dass sich der Hausärzteverband bisher nicht von den Prämienzahlungen distanziert habe. Die Kassenärztliche Vereinigung will das Vorgehen nicht auf sich beruhen lassen und hat angekündigt, die Clearingstelle zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen bei der Ärztekammer einzuschalten. Die Präsidentin der Kammer, HeikeDelbanco, hatte die Vereinbarung ebenfalls kritisiert: „Es wird der Eindruck erweckt, dass Ärzte nicht unabhängig sind“, sagte sie dieser Zeitung auf Nachfrage.
Quelle: www.weser-kurier, 18.05.2013



Zitat
Gutscheine für Hausnotruf-Vermittlung

Zahlung von Prämien an Hausärzte stößt auf Kritik / Malteser Hilfsdienst zieht Angebot kurzfristig zurück


Der Hausärzteverband Bremen steht wegen einer Vereinbarung mit dem Malteser Hilfsdienst unter Druck. Danach erhalten Arztpraxen Einkaufsgutscheine im Wert von 60 Euro, wenn sie dem Hilfsdienst Patienten für seinen Hausnotruf vermitteln. Wegen der öffentlichen Kritik haben die Malteser nun das Prämien-Angebot kurzfristig zurückgezogen.

VON SABINE DOLL

Bremen. „Dieses Verfahren ist unanständig“, urteilt Günther Scherer von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB). „Ich bin aber sicher, dass der aller größte Teil der Hausärzte sich davon distanziert.“ Die scharfe Kritik des stellvertreten den Vorsitzenden der KVHB gilt einer kürzlich getroffenen Kooperation des Bremer Hausärzteverbandes mit dem Malteser Hilfsdienst.

Konkret geht es in der Vereinbarung darum, dass Hausärzte Patienten, die für ein Hausnotruf-System infragekommen, an den Hilfsdienst vermitteln können – und dafür eine Prämie in Form von Einkaufsgutscheinen erhalten. Für Patienten, die im Rahmen dieser Kooperation vermittelt werden, entfällt die Anschlussgebühr für den Hausnotruf in Höhe von 40 Euro.

In einem Anschreiben des Hausärzteverbandes, das in den vergangenen Tagen an die Arztpraxen verschickt wurde und dieser Zeitung vorliegt, heißt es: „Vorteil für das Praxisteam: Nach zweimonatiger Mindestlaufzeit des Hausnotrufanschlusses übersenden wir Ihnen unaufgefordert Ihre Prämien in Form von zwei Einkaufsgutscheinen (...) jeweils im Wert von 30 Euro.“

Einen Gutschein erhalte der Arzt, den zweiten die Praxisassistentin, die die Beratung übernommen habe. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung wäre dies ein lukrativer Zusatzverdienst, in einer durchschnittlichen Hausarztpraxis gebe es ein Potenzial von 50 bis 100 infrage kommende Patienten. Vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung verstößt dieses Prämienmodell nach Auffassung der KVHB gegen die Berufsordnung der Ärzte.

Eine Meinung, die auch der Hausarzt Thomas Liebsch vertritt: „Das Verfahren ist mit meiner Berufsauffassung als Arzt nicht vereinbar, und ich bin mir sehr sicher, dass ich damit für die Mehrheit der Hausärzte in Bremen spreche.“ Einem Patienten ein Hausnotrufsystem oder eine andere Hilfeleistung zu empfehlen, müsse uneigennützig und unabhängig von eigenen Interessen, und erst recht von einer Prämie, geschehen, betont Liebsch. „Auf diese Weise kann man nicht versuchen, die Verdienstsituation zu verbessern“, kritisiert der Mediziner. „Das bringt das Vertrauen in uns Ärzte ins Wanken.“

Derzeit laufe eine Imagekampagne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die das Bild der Ärzte in der Öffentlichkeit verbessern solle. Berichte über Fangprämien von Kliniken an Ärzte und Mediziner, die Geschenke von Pharmafirmen angenommen haben, hätten in den vergangenen Jahren das Ansehen der Ärzte schwer belastet. „Eine solche Vereinbarung, wie sie jetzt getroffen wurde, läuft diesen Bemühungen total entgegen“, kritisiert Liebsch.

„Eine Prämie anzunehmen, ist unlauter.“ Diesen Vorwurf weist der Vorsitzende des Bremer Hausärzteverbandes, Hans-Michael Mühlenfeld, zurück. Er verstehe die Aufregung nicht. „Ich halte die Vermittlung eines Hausnotrufs als Hilfeleistung für absolut sinnvoll. Dafür sehen wir Hausärzte uns in der Verantwortung, dies zu erkennen und eine entsprechende Unterstützung anzuregen“, sagt er. Dass Ärzte dafür ein Dankeschön in Form von Einkaufsgutscheinen bekommen, hält der Verbandsvorsitzende nicht für unanständig. „Ich sehe nicht die Gefahr, dass Patienten deswegen etwas aufgedrängt würde“, stellt er klar.

Die Ärztekammer sieht Prämiengeschäfte grundsätzlich sehr kritisch. Nach Aussage der Hauptgeschäftsführerin Heike Delbanco gebe es bei der aktuellen Vereinbarung Anhaltspunkte dafür, dass es sich um einem Verstoß gegen die Berufsordnung der Ärzte handele. „Es wird der Eindruck erweckt, dass Ärzte nicht unabhängig sind“, erklärt sie.

Unterdessen hat der Malteser Hilfsdienst auf die Kritik reagiert. Wie ein Sprecher erklärt, werde die Kooperation mit dem Hausärzteverband weitergeführt, auf den Einsatz von Prämien aber ab sofort verzichtet. Sie seien ohnehin nicht Bestandteil der Vereinbarung, sondern als Dankeschön an die Hausärzte für die Unterstützung der Initiative gedacht gewesen. Man bedauere, dass dies als unangemessen empfunden worden sei.
Quelle: www.weser-kurier, 17.05.2013
« Letzte Änderung: 31. Juli 2015, 13:50 von admin » Gespeichert

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