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Autor Thema: PROZESS: Sohn tötete Mutter, um ihr einen Heimunterbringung zu ersparen  (Gelesen 3568 mal)
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« am: 31. Juli 2013, 23:05 »

Sohn gesteht Tötung seiner pflegebedürftigen Mutter

VON MAX POLONYI

Bremen. Im Landgericht hat gestern der Prozess um den Tod einer 82-jährigen Bremerin begonnen, die im Februar dieses Jahres von Polizeibeamten in ihrer Neustädter Wohnung leblos aufgefunden worden war. Der Angeklagte ist der 50-jährige Sohn der Verstorbenen. Ihm wird zur Last gelegt, seine Mutter aus Heimtücke in den Morgenstunden des 12. Februar getötet zu haben. Beim Prozessauftakt schilderte der Angeklagte die Ereignisse der Tatnacht aus seiner Perspektive. Außerdem wurden sechs Zeugen angehört. Nebenklägerin ist die Schwester des Angeklagten, die aus gesundheitlichen Gründen jedoch nicht vor Gericht erscheinen konnte.

Schon zu diesem frühen Zeitpunkt der Verhandlung scheint geklärt zu sein, dass der Angeklagte für den Tod seiner Mutter verantwortlich ist. Er selbst hatte am frühen Morgen nach der Tat einen Notruf bei der Polizei abgesetzt, in dem er mitteilte, dass er kurz zuvor seine Mutter getötet hätte. Als darauf folgend die Beamten in der Wohnung der Mutter eintrafen, habe der 50-Jährige, der zuletzt in Berlin gelebt hatte, sie mit den Worten „Meine Mutter liegt tot im Schlafzimmer, ich habe sie erlöst“, in die Wohnung eingelassen. Dies sagte einer der Polizisten vor Gericht aus.

Der Angeklagte bestritt diese Darstellung beim Prozessauftakt nicht. Er schilderte, wie er am Morgen der Tat in das Schlafzimmer seiner Mutter, bei der er zu Besuch war, gegangen sei und sie dort getötet habe. So habe er sie zunächst mit den Händen am Hals gewürgt und ihr anschließend ein Kissen auf das Gesicht gedrückt. So lange, bis sie gestorben sei. Darauf hin habe er versucht, sich mit Medikamenten und durch das Aufschneiden seiner Pulsadern selbst das Leben zu nehmen, was jedoch misslang. Ein Atemalkoholtest, den die Polizei am Vormittag nach der Tat vorgenommen hatte, ergab einen Wert von 1,7 Promille.
Als Motivation für die Tötung gab der Angeklagte an, dass er „ihre und meine grauenvolle Situation beenden wollte“, wie er sagte. Die Mutter sei auf Grund ihres Alters und eines kurz zuvor erlittenen Oberschenkelhalsbruchs zunehmend pflegebedürftig geworden, so der Angeklagte. Mit der Tötung habe er deshalb zu Gunsten seiner Mutter gehandelt, wie er argumentierte. „Sie wäre sonst zwangsweise in ein Pflegeheim eingewiesen worden“, sagte er. Dies habe er ihr nicht zumuten wollen und sie deshalb getötet. Er selbst habe unter seiner Mutter „gelitten“ und sehe die Tötung nicht als Straftat an, wie er während der Verhandlung betonte.

Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt in Oslebshausen. Der Prozess wird morgen fortgesetzt.

Quelle: www.weser-kurier.de, 31.07.2013
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