Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
18. April 2024, 19:45
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  Infos + Meinungsaustausch (Forum)
| |-+  Gruppen-Foren
| | |-+  Gewalt / Mißstände in Pflege & Betreuung
| | | |-+  BIVA fordert „Pflegeschutz-Gesetz“ für gewaltfreie Pflege
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: BIVA fordert „Pflegeschutz-Gesetz“ für gewaltfreie Pflege  (Gelesen 3833 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« am: 18. Juni 2018, 22:44 »

Zitat
BIVA-Pflegeschutzbund fordert spezielles Recht auf gewaltfreie Pflege

Bonn. Bis heute gibt es in Deutschland kein gesetzlich verankertes Recht auf gewaltfreie Pflege. Darauf weist der BIVA-Pflegeschutzbund am Welttag gegen Misshandlung älterer Menschen hin. „Die Zeit ist endlich reif für so ein Gesetz“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des Vereins, der seit über 40 Jahren bundesweit die Interessen alter und pflegebetroffener Menschen vertritt.

Aktuell werden pflegebedürftige Menschen in Deutschland lediglich durch die Strafgesetzgebung geschützt. Die allgemein gehaltenen Strafgesetze werden der besonderen Lage Pflegebedürftiger aber nicht gerecht: Die Pflegebedürftigen befinden sich in einer Situation der Abhängigkeit und meist gibt es keine Zeugen. Die Beweisführung ist daher schwer und die Strafverfolgung wird häufig eingestellt.

Ein spezielles „Pflegeschutz-Gesetz“ kann diesen Zustand verbessern. Es wäre eine deutliche Aussage des Gesetzgebers, die besonders verletzliche Gruppe der Pflegebedürftigen zu schützen. „Wenn endlich klargestellt ist, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf gewaltfreie Pflege gibt“, so Stegger, „werden die Menschen nach und nach sensibilisiert für dieses Tabuthema.“ Präventionsmaßnahmen, spezialisierte Strafverfolgung durch Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften oder Pflegeschutzbeauftragte könnten beispielsweise daraus abgeleitet werden.

Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert daher ein Schutzgesetz für Pflegebedürftige. Vorbilder für ein solches Gesetz sieht der Verein im Kinderschutzgesetz oder im Schweizer „Erwachsenenschutzrecht“, in dem auch Pflegebedürftige vor Gewalt geschützt werden. 
Quelle: www.biva.de, PM vom 13.06.2018
Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.022 Sekunden mit 21 Zugriffen.
Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

Print Friendly and PDF

MKPortal ©2003-2008 mkportal.it