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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: Mitwirkungsrecht: Angehörige können sich in Heimbeirat wählen lassen  (Gelesen 3670 mal)
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« am: 11. Februar 2019, 21:48 »

Zitat
Angehörige dürfen im Pflegeheim mitwirken

Bonn. Wer ein Familienmitglied in einer Pflegeeinrichtung besucht, sieht Vieles und bekommt oftmals gute Ideen, wie das Leben der Bewohner im Heim verbessert werden kann. Um diesen Ideen Gehör zu verschaffen, bietet der Gesetzgeber auch Angehörigen die Möglichkeit in der Bewohnervertretung bzw. Beirat im Pflegeheim mitzuwirken. „Doch das ist den meisten Angehörigen nicht bekannt“, stellt Ulrike Kempchen, Leiterin der Rechtsabteilung des BIVA-Pflegeschutzbundes, fest.

In jedem Bundesland bieten die Heimgesetze Angehörigen die Möglichkeit, sich in die Bewohnervertretung wählen zu lassen. Diese soll zwar in erster Linie aus Menschen bestehen, die in der Einrichtung leben. Viele Bewohner sind aber gesundheitlich nicht mehr in der Lage dazu. Hinzu kommen Ängste vor Repressalien, wenn sie zu kritisch nachfragen. In manchen Bundesländern gibt es zusätzliche Beratungsgremien für Angehörige, in denen sie den Beirat unterstützen können.

Bewohnervertretungen sollen die Interessen der Bewohner gegenüber der Leitung vertreten. Sie können Beschwerden einreichen, Vorschläge machen und müssen auch bei Entgelterhöhungen gehört werden – in manchen Bundesländern sogar bei der Einstellung von Pflegedienst- und Einrichtungsleitung. Ein engagierter Beirat kann die Qualität einer Einrichtung spürbar verbessern.

Der BIVA-Pflegeschutzbund kritisiert seit langem, dass die Einrichtungen diese Informationen an die Angehörigen nicht ausreichend weitergeben. Den Bewohnervertretungen fehlt es somit oft an Durchsetzungskraft. „Sie könnten eine Verstärkung durch Angehörige dringend gebrauchen“, so Kempchen. Nicht selten kommt aus Mangel an Bewerbern für diese Aufgabe noch nicht einmal ein Beirat in der Einrichtung zustande. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber als weitere Lösung vor, dass die Heimaufsicht eine externe „Vertrauensperson“ oder „Fürsprecher“ bestellen muss. Als Einzelperson kann sie ein mehrköpfiges Gremium allerdings nur schwer ersetzen.

Kempchen stellt fest, dass immer noch viele Einrichtungen an einem starken Beirat wenig Interesse haben. „Sie fürchten Einmischungen in den Geschäftsbetrieb oder Störungen des täglichen Ablaufs und übersehen, dass ein Beirat der Einrichtung großen Nutzen bringen kann und zu den grundlegenden Rechten der Bewohner zählt.“ Deshalb rät sie Menschen, deren Angehörige in einer Einrichtung leben, selbst die Initiative zu ergreifen und sich als Kandidat oder Kandidatin für die Mitwirkung im Beirat zur Verfügung zu stellen. Beiräte in Pflegeheimen werden turnusmäßig alle zwei Jahre neu gewählt.

Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet auf seiner Website www.biva.de Informationen zu den Mitwirkungsmöglichkeiten von Beiräten und Angehörigen an.
Quelle: www.biva.de, Pressemitteilung vom 11.02.2019
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