Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
18. April 2024, 19:58
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  AKTUELLES / NEWS
| |-+  Aktuelle Meldungen & Hinweise
| | |-+  Aktuelles aus den Medien (Moderator: admin)
| | | |-+  Anwältin fordert: "Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!"
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: Anwältin fordert: "Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!"  (Gelesen 2844 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #3 am: 15. April 2020, 15:23 »

Zitat
Heute Termin bei der Polizei 
"Coronoia"-Anwältin Bahner hat Psychiatrie verlassen


Die am Ostersonntag in die Psychiatrie gebrachte Heidelberger Anwältin Beate Bahner hat die Einrichtung verlassen können. Das bestätigte die Einrichtung.   

Die als "Coronoia"-Anwältin bekannt gewordene Heidelberger Juristin Beate Bahner ist nicht mehr in der Psychiatrie. Dort war sie am Ostersonntag eingeliefert worden, nachdem sie auf der Straße ein Auto angehalten und um Hilfe gebeten hatte, weil sie sich vor möglichen Killern fürchtete. Polizisten hatten sie als "sehr verwirrt" erlebt, sie war dann gegen ihren Willen stationär in der Psychiatrie der Uni-Klinik Heidelberg aufgenommen worden. Demnach hatte sie offenbar fremd- oder eigengefährdendes Verhalten gezeigt. ...
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87707686/corona-anwaeltin-juristin-beate-bahner-darf-psychiatrie-verlassen.html, 15.04.2020
Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #2 am: 14. April 2020, 17:43 »

Zitat
Heidelberger Anwältin in psychiatrischer Einrichtung

Bundesverfassungsgericht hatte zuvor Klage gegen Corona-Verordnung abgewiesen


Heidelberg. (rie/jola) Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate B., die gegen die Corona-Verordnungen klagt, wurde am Sonntagabend in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. "Sie hat einen sehr verwirrten Eindruck gemacht", begründete ein Polizeisprecher das Vorgehen gegenüber der RNZ. ...
Quelle: https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-nach-aufruf-zu-corona-demo-heidelberger-anwaeltin-in-psychiatrischer-einrichtung-update-_arid,508747.html



Zitat
Anwältin scheitert mit Corona-Eilantrag vor Gericht und landet in Psychiatrie

heidelberg24.de - 14.04.20 14:15 Uhr

Heidelberg - Wegen der Corona-Verordnungen zog Anwältin Beate Bahner vors Verfassungsgericht und scheiterte. Jetzt wurde sie in eine psychiatrische Einrichtung eingeliefert:

Update vom 14. April: Beate Bahner ist am Ostersonntag (12. April) in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden – das bestätigte ein Sprecher der Polizei gegenüber HEIDELBERG24. ...
Quelle: https://www.heidelberg24.de/heidelberg/coronavirus-heidelberg-klage-anwaeltin-beate-bahner-regeln-gericht-psychiatrie-polizei-eilantrag-13640822.html
« Letzte Änderung: 14. April 2020, 17:43 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #1 am: 09. April 2020, 16:21 »

UPDATE:

Die Rechtsanwältin Beate Bahner hat Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nun ist ihre Internetseite zwangsweise abgeschaltet worden. Polizei und Staatsschutz (!) ermitteln gegen sie ... In dem MDR-Interview kommt sie zu Wort ...
https://www.mdr.de/nachrichten/audio/audio-1368198.html?fbclid=IwAR2rwUdedhrn-w1kP_bpAvvsCYXcHXVqZ_ZjcZ_awdznX8MjWXYueC09bmk

Zitat
Polizei ermittelt gegen sie
Wegen Corona-Verordnungen: Anwältin aus Heidelberg macht ernst


09.04.20 21:30

Heidelberg - Die Corona-Verordnungen von Bund und Ländern sind „eklatant verfassungswidrig“, findet Rechtsanwältin Beate Bahner. Doch jetzt wird gegen sie ermittelt – wegen Aufrufs zu einer Straftat. ...
Quelle: https://www.heidelberg24.de/heidelberg/coronavirus-klage-anwaeltin-beate-bahner-bundesverfassungsgericht-massnahmen-corona-verordnung-13640822.html?

Zitat
Ein Fall für den Staatsschutz?

Vor einigen Tagen erhielt Beate Bahner mehr öffentliche Aufmerksamkeit als üblich. Die Arbeit einer Fachanwältin für Medizin- und Gesundheitsrecht wird außerhalb der medizinischen und juristischen Fachwelten für gewöhnlich nur selten wahrgenommen. Doch – wie gemeldet – hat Rechtsanwältin Beate Bahner eine Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Baden-Württemberg gegen die Einschränkungen der Grundrechte mit Hilfe des Infektionsschutzgesetzes erhoben. Für Beate Bahner ist das, so schreibt sie, ein eklatanter Verfassungsbruch – nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in allen Bundesländern, die unisono einen Großteil der Grundrechte mit dem gleichen Instrument außer Kraft gesetzt haben. ...
Quelle: https://www.achgut.com/artikel/ein_fall_fuer_den_staatsschutz_bahner



Nachstehende eMail habe ich am 09.04.2020, 12:41 Uhr erhalten:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützer!! Anbei finden Sie meinen
Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht
zur Kenntnisnahme.

Ich habe folgende Anträge gestellt – und Sie sind sehr gerne zur Weiterleitung dieser Mail berechtigt!

1.   Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.

2.   Der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug gesetzt.

3.   Es wird festgestellt, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr von der Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ nach Art. 8 II GG und 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.

4.   Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antragstellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.

5.   Die Dringlichkeit besteht insbesondere in der vollständigen Beseitigung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland und in der beispiellosen Beschränkung fast aller Grundrechte von 83 Millionen Bürgern und der damit drohenden Errichtung eines diktatorischen Polizeistaats.

6.   Es wird daher beantragt, aufgrund der besonderen Dringlichkeit davon abzusehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, § 32 Abs. 2 BVerfGG.

Seit heute, Donnerstag den 9. April 2020, 11 Uhr ist meine Homepage gesperrt.

Tausend Dank für Ihr Feedback und Ihre Unterstützung! Diese Mail bitte teilen teilen teilen, weiterleiten, verbreiten – das braucht es jetzt!! Und organisieren Sie selbst eine Demonstration in Ihrer Stadt oder in Ihrer Gemeinde!! Bitte beim zuständigen Amt zuvor einfach nur nach § 14 Versammlungsgesetz anmelden, geht online ganz einfach… Niemand darf Ihnen in einem Rechtsstaat Versammlungen und Demonstrationen verbieten! Das Versammlungsrecht nach Art. 8 GG ist eines der fundamentalsten Grundrechte aller Bürger in Deutschland! In einem Polizeistaat und in einer Diktatur darf man sich nicht mehr versammeln – und werden die Homepages gesperrt.

Mit herzlichen Grüßen aus Heidelberg: WIR SCHAFFEN DAS!!! J

Ihre Beate Bahner

 2012_B042_19

Commerzbank
IBAN: DE69 6708 0050 0521 9486 02
BIC:   DRESDEFF670
Steuer-Nr. 32011/30304
Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Wenn Sie keine Nachrichten der Fachanwaltskanzlei BAHNER erhalten möchten, klicken Sie bitte hier: http://www.beatebahner.de/newsletter.abbestellen.html

 

BAHNER ¦
fachanwaltskanzlei heidelberg
arzt | medizin | gesundheitsrecht

Kanzleiadresse (im Areal des Altklinikum):
Voßstr. 3  ¦  69115 Heidelberg
Tel.: 0 62 21-33 93 68-0  
Fax: 0 62 21-33 93 68-9
info@beatebahner.de
www.beatebahner.de

* Beate Bahner_Eilantrag-Bundesverfassungsgericht_08-04-2020.pdf (220.67 KB - runtergeladen 316 Mal.)
« Letzte Änderung: 10. April 2020, 00:42 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« am: 08. April 2020, 09:50 »

Zitat
"Shutdown sofort beenden!"

Beate Bahner kündigt Normenkontrollklage an und fordert sofortiges Ende des Shutdown - aktualisierte Pressemitteilung der Fachanwaltskanzlei BAHNER vom 3. April 2020

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig. Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Dringend in den Blick zu nehmen sind demgegenüber die Risikogruppen der alten Menschen und der Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 % der Bevölkerung): Diese Menschen sind durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst zu schützen: Etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der Übertragungswege (nur durch Tröpfcheninfektion), durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie. Das medizinische Personal in Kliniken, Arztpraxen, Altenheimen und Pflegediensten ist mit sämtlichem notwendigen Material zu versorgen, was der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist!

Beate Bahner erklärt, dass sie bis zum Bundesverfassungsgericht gehen werde:

Denn die von der Regierung getroffenen radikalen Maßnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote für 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft über viele Wochen sind weder durch die Entwicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bisherige Erfahrungswerte gerechtfertigt. Die wirklich notwendigen Maßnahmen hingegen sind noch immer nicht umgesetzt, wie die vielfältigen Klagen aus Kliniken, Altenheimen und Arztpraxen zeigen. Es braucht ferner mehr Tests bei denjenigen Menschen, die viel Kontakt mit der Risikogruppe haben: Dies sind die Pflegekräfte sowie die Familienmitglieder einschließlich der Kinder, die ihre alten Angehörigen besuchen wollen. Dringend zu testen sind die Mitarbeiter der Supermärkte, die täglich mit hunderten Menschen Kontakt haben.

Es braucht ferner Stichproben bei der Bevölkerung, um die tatsächliche (vermutlich um ein vielfaches höhere) Zahl der Infektionen und damit den tatsächlichen (vermutlich um ein vielfaches geringeren) Prozentsatz der schweren und schwersten Erkrankungen des Corona-Virus zu ermitteln. Der Anteil des tödlichen Verlaufs von Covid19 wurde von Experten mit lediglich 0,1 % ermittelt (dies ist eine Person von 1000 Infizierten und damit vergleichbar mit einer schweren Grippe-Epidemie). Es braucht vorallem dringend die Obduktion der an/mit Corona verstorbenen Menschen, um festzustellen, woran diese meist alten Menschen mit meist vielen Erkrankungen tatsächlich verstorben sind. Es braucht ferner eine redliche Darstellung der Todeszahlen, weil nämlich täglich etwa 2500 Menschen sterben, davon täglich etwa 900 Menschen in Pflegeheimen. In Deutschland sterben jährlich 900.000 Menschen! Es braucht somit endlich ein korrektes wissenschaftliches Vorgehen und eine korrekte Information der Menschen!

Insbesondere muss der Bundesgesundheitsminister Spahn endlich diejenigen – bislang versäumten - Maßnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium ganz aktuell in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet wurde: Die sofortige Sicherstellung der Versorgung mit notwendigen Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln sowie die Versorgung mit Gegenständen der persönlichen Schutzausrichtung und Produkten zur Desinfektion!

Der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht berechtigt, verletzt in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger. Dieses Regierungshandeln zerstört sämtliche Prinzipien unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes so stolz gefeiert haben. Beate Bahner: „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein! “

Die Anwältin fordert: Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!

Zur Person:
Beate Bahner ist seit 25 Jahren als Rechtsanwältin zugelassen und Inhaberin der Fach-
anwaltskanzlei BAHNER in Heidelberg. Sie war dreimal erfolgreich vor dem Bundesver-
fassungsgericht mit ihren Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit.
Beate Bahner ist Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern und zahlreichen Auf-
sätzen und Beiträgen. Ihr letztes Buch behandelt das Thema „Gesetz zur Bekämpfung
von Korruption im Gesundheitswesen“.

Quelle: http://www.beatebahner.de/

Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist - und der größte Rechtsskandal der Bundesrepublik Deutschland [>>]
Quelle: http://beatebahner.de/lib.medien/Erklaerung%20Beate%20Bahner%207.4.2020.pdf

* aktualisierte-PM_BeateBahner_3.4.2020.pdf (32.09 KB - runtergeladen 292 Mal.)
* Erklaerung_BeateBahner_7.4.2020.pdf (133.19 KB - runtergeladen 524 Mal.)
« Letzte Änderung: 08. April 2020, 10:03 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.028 Sekunden mit 22 Zugriffen.
Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

Print Friendly and PDF

MKPortal ©2003-2008 mkportal.it