Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
27. April 2024, 03:59
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  AKTUELLES / NEWS
| |-+  Aktuelle Meldungen & Hinweise
| | |-+  Wirtschaft-News
| | | |-+  Residenz-Gruppe scheitert erneut mit Kündigungsversuch gegen Betriebsrat
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: Residenz-Gruppe scheitert erneut mit Kündigungsversuch gegen Betriebsrat  (Gelesen 2065 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #4 am: 24. Februar 2022, 01:00 »

    Zitat
    Streit vor Gericht
    Betriebsräte können ihre Arbeit fortsetzen

    Pflegeheimbetreiber Residenz-Gruppe scheitert mit Kündigungsversuch auch in der zweiten Instanz


    Von Timo Thalmann - 23.02.2022, 17:56 Uhr

    Auch in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Bremen ist die Senioren Wohnpark-Weser GmbH mit ihrem Anliegen gescheitert, zwei Betriebsräten außerordentlich zu kündigen. Die dazu notwendige, aber verweigerte Zustimmung des Betriebsrates sollte durch einen Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzt werden. Mit dem Urteil haben die Bremer Arbeitsrichter zugleich dieses Verfahren beendet, eine erneute Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

    Der Konflikt zwischen dem Unternehmen aus Weyhe, das unter dem Namen Residenzgruppe in ganz Nordwestdeutschland 38 Pflegeheime betreibt, und seinem Gesamtbetriebsrat, der rund 2500 Mitarbeiter vertritt, ist damit aber nicht vorbei. Im Zuge der seit 2020 geführten Auseinandersetzung waren und sind inzwischen zahlreiche weitere Verfahren vor verschiedenen Arbeitsgerichten anhängig. Gestritten wurde und wird um Hausverbote, Mobbingvorwürfe, gekürzte Gehaltszahlungen und Schadensersatzforderungen.

    Eine zweite Klage des Arbeitgebers vor dem Arbeitsgericht Nienburg befasst sich ebenfalls mit der Kündigung der zwei Betriebsräte. Dieses Verfahren wird in Niedersachsen geführt, weil sich das Bremer Arbeitsgericht nach diversen Auseinandersetzungen der beiden Parteien mit Hinweis auf den Firmensitz in Weyhe für nicht mehr zuständig befand. Der Gesamtbetriebsrat hat aus historischen Umständen seinen Sitz in Bremen. In der Hansestadt bietet das Unternehmen sieben Pflegeeinrichtungen mit insgesamt mehr als 460 Pflegeplätzen an. Die Residenz-Gruppe wiederum ist Teil des französischen Orpea-Konzerns, der in Deutschland 146 Häuser mit knapp 13.000 Pflegeplätzen betreibt. Er ist damit der viertgrößte Pflegeanbieter in Deutschland.

    Das Verfahren in Nienburg wurde vonseiten der Residenzgruppe nach der Niederlage in der ersten Instanz in Bremen angestrengt, ging aber auch dort verloren. Eine Entscheidung des niedersächsischen Landesarbeitsgerichts in der zweiten Instanz steht noch aus.

    Das Bremer Landesarbeitsgericht hat die versuchte Kündigung abgewiesen, weil es genauso wie die erste Instanz die vorgebrachten Begründungen des Arbeitgebers für nicht ausreichend befand, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Konkret ging es beispielsweise um mehrere Betriebsratssitzungen, die nach Auffassung des Arbeitgebers nicht ordnungsgemäß zusammengesetzt waren. So habe die Vorsitzende des Betriebsrates es etwa versäumt, rechtzeitig einen Nachrücker für eine Betriebsrätin einzuladen, die sich zum Zeitpunkt der Sitzung in Urlaub befand, was ihr hätte bekannt sein müssen.

    Das Gericht machte jedoch deutlich, dass dieser und weitere Vorwürfe ähnlicher Art keinen belastbaren Kündigungsgrund darstellen. Eine genaue Prüfung, inwieweit die von den Betriebsräten stets bestrittenen Vorwürfe, überhaupt zuträfen, sei daher gar nicht notwendig, da den Handlungen offenbar jeder Vorsatz fehle. Das sei aber die Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung als Betriebsrat. Das Gericht folgte auch nicht der Annahme des Arbeitgebers, dass außerhalb des Betriebsratsbüros oder einer Betriebsstätte verbrachte Arbeitszeit einer freigestellten Betriebsrätin automatisch keine Betriebsratsarbeit darstelle. Damit hatte der Pflegekonzern seinen Vorwurf eines Arbeitszeitbetruges begründet.

    Kerstin Bringmann von der Gewerkschaft Verdi bezeichnete die Zurückweisung der Kündigung als einen "grandiosen Prozess-Erfolg" für den Betriebsrat der Senioren Wohnpark-Weser, zumal die Vorwürfe nur Mittel zum Zweck seien:  "Dem vom französischen Orpea-Konzern gesteuerten Arbeitgeber geht es in Wirklichkeit um die systematische Zermürbung und Zerstörung des Betriebsrates", kommentiert die Gewerkschafterin und verweist auf die zahlreichen auch persönlichen Anwürfe auf die aktiven Betriebsräte im Zuge des Konflikts. Dazu zählten etwa einbehaltene Gehälter, Hausverbote und eine Schadensersatzklage über 150.000 Euro. "Alle diese Versuche wurden aber bislang ohne Ausnahme rechtskräftig von Bremer und niedersächsischen Arbeitsgerichten abgewiesen.”
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/pflegeheimbetreiber-scheitert-vor-gericht-betriebsraete-machen-weiter-doc7jukp5chu8p1oonui2y



    Zitat
    23. Februar 2022.
    "Residenz-Gruppe" scheitert nach Kündigungen erneut vor Bremer Gericht

    • Pflegeheimbetreiber hatte zwei Betriebsrätinnen gekündigt
    • Betreiber unterliegt zum dritten Mal vor Gericht
    • Richter: Vorwürfe nicht ausreichen für Kündigung


    Das Bremer Landesarbeitsgericht hat erneut die Kündigung zweier Mitarbeiterinnen eines Pflegeheimbetreibers in Weyhe für unrechtmäßig erklärt. Das Unternehmen hatte den beiden Betriebsrätinnen vorgeworfen, bei der Arbeitszeit betrogen und unzulässig für die Gewerkschaft geworben zu haben. Der Antrag des Unternehmens "Residenz-Gruppe" scheiterte bereits zum dritten Mal vor einem Gericht.

    Für den Richter waren alle vorgetragenen Vorwürfe nicht ausreichend, um die Kündigung der Arbeitsverhältnisse anzuerkennen. Die Gewerkschaft Verdi und auch Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) kritisierten das gesamte Vorgehen des Unternehmens. Der Pflegeheimbetreiber war für eine erste Stellungnahme nicht zu erreichen. Das Unternehmen aus Weyhe betreibt unter dem Namen "Residenz-Gruppe" in ganz Nordwestdeutschland 40 Pflegeheime, unter anderem an sechs Standorten in Bremen.
    Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/pflegeheim-weyhe-kuendigung-urteil-100.html



    Siehe dazu auch [Missstände in Heimen der Orpea-Gruppe in Frankreich >>]
    « Letzte Änderung: 24. Februar 2022, 02:08 von admin » Gespeichert

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    admin
    Administrator
    Hero Member
    *****
    Beiträge: 3.686


    « Antworten #3 am: 29. April 2021, 20:46 »

    Zitat
    Kommerzieller Pflegeheimbetreiber kündigt öffentlich die Überwachung von Betriebsräten durch Privatdetektive an
    ver.di: "Neuer Tiefpunkt im Umgang mit Arbeitnehmerrechten"


    Berlin, 29.04.2021 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert entschieden das Vorgehen der Residenz-Gruppe gegen Betriebsräte in Bremen. Anlass ist die Äußerung des Rechtsanwalts des kommerziellen Pflegeheimbetreibers, der bei einer Anhörung vor dem Bremer Arbeitsgericht ankündigte, Betriebsräte von einer Detektei überwachen zu lassen. Mehrere Teilnehmende der Verhandlung, darunter die ver.di-Gewerkschaftssekretärin Kerstin Bringmann und der Rechtsanwalt Michael Nacken, bestätigen die Äußerungen.

    Das zum französischen Orpea-Konzern gehörende Unternehmen scheiterte in erster Instanz damit, die örtliche Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreterin fristlos zu kündigen, sie aus der Interessenvertretung auszuschließen bzw. das Gremium komplett aufzulösen. "Statt nach dieser krachenden Niederlage endlich die gesetzliche Mitbestimmung zu achten, geht einer der größten Pflegeheimbetreiber sogar so weit, demokratisch gewählte Beschäftigtenvertreterinnen öffentlich mit Bespitzelung durch Privatdetektive zu drohen. Das ist ein neuer Tiefpunkt im Umgang des Orpea-Konzerns mit Arbeitnehmerrechten", sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig ist.

    Die Orpea-Gruppe ist mit über 1.100 Einrichtungen in 23 Ländern nach eigenen Angaben europäischer Marktführer in der Altenpflege. Es ist nicht das erste Mal, dass sie in Deutschland durch einen rabiaten Umgang mit Beschäftigtenrechten auffällt. An der ebenfalls zum Konzern gehörenden Celenus Reha-Klinik im thüringischen Bad Langensalza versuchte das Management 2018 ebenfalls, zwei Gewerkschafterinnen fristlos zu kündigen. Diese blieben standhaft, am Ende eines langen Konflikts stellte das Unternehmen die Einschüchterungsversuche ein.

    "Offenbar hat Orpea aus diesen Erfahrungen nichts gelernt", sagte Bühler. "Ein Konzern, der hierzulande sein Geschäftsfeld in der Altenpflege betreibt und sich aus Sozialbeiträgen finanziert, muss die demokratischen Rechte seiner Beschäftigten achten. Darauf müssen die Gerichte, aber auch die politisch Verantwortlichen und die Gesellschaft als Ganzes bestehen." Außer mit den Kündigungsbegehren ist das Unternehmen zeitweise auch mit Hausverboten und dem Zurückhalten von Gehaltszahlungen gegen Betriebsräte vorgegangen. Zudem hat es eine "Schadensersatzklage" wegen angeblicher "Rufschädigung" eingereicht. "Für die Rufschädigung von Orpea ist ausschließlich die Unternehmensleitung verantwortlich", stellte Bühler klar. "Sie muss die Bedrohung von Beschäftigten sofort beenden." Der Betriebsrat habe eine Klage wegen der Behinderung von Betriebsratsarbeit eingereicht. Leider dauerten solche Verfahren in Deutschland viel zu lang. "Das muss sich ändern. Es braucht effektive Möglichkeiten, illegale Praktiken zur Behinderung von Betriebsräten juristisch zu stoppen", forderte Bühler mit Blick auf den Gesetzgeber.

    Auch international sorgen die Vorgänge in Bremen für Aufsehen. So protestierte der Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst (EGÖD), Jan Willem Goudriaan, in einem Schreiben an das Unternehmen gegen die Maßnahmen. "Es sollte sich lieber darauf konzentrieren, die Gesundheitskrise zu managen und eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen, statt gegen Betriebsräte vorzugehen, die die Beschäftigten in diesen schwierigen Zeiten vertreten", erklärte der Gewerkschafter.
    Quelle: M e d i e n i n f o r m a t i o n - ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
    Gespeichert

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    admin
    Administrator
    Hero Member
    *****
    Beiträge: 3.686


    « Antworten #2 am: 29. April 2021, 19:23 »

    Zitat
    Gericht untersagt Kündigung
    Pflegeheim scheitert mit Klage gegen zwei Betriebsräte


    von Timo Thalmann

    Bremen. Der Versuch der Senioren Wohnpark-Weser GmbH, durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht Bremen zwei ihrer Gesamtbetriebsräte zu kündigen, ist gescheitert. Das Gericht erteilte dem Vorhaben keine Zustimmung. Auch für die angestrebte Auflösung des Betriebsrates sah das Gericht keine ausreichenden Gründe.

    Die Senioren Wohnpark-Weser GmbH aus Weyhe betreibt unter dem Namen Residenz-Gruppe in Nordwestdeutschland 40  Pflegeheime, unter anderem an sechs Standorten in Bremen mit mehr als 400 Pflegeplätzen. Der Gesamtbetriebsrat vertritt rund 2500 Mitarbeiter. Aufgelöst werden sollte der Betriebsrat-Nord, der die Belegschaft von 22 Pflegeheimen vertritt.

    Sebastian Hollatz, Geschäftsführer der Senioren Wohnpark-Weser GmbH, hatte dem Gremium „grobe Pflichtverletzungen“ vorgeworfen. Bei den beiden Betriebsräten stand unter anderem der Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs im Raum. Das Unternehmen bezweifelte etwa eine Tätigkeit der für die Betriebsratsarbeit freigestellten Mitarbeiter im Homeoffice. Als Beleg führt es die Log-in-Daten der jeweiligen Laptops an.

    Doch das Gericht sah darin keinen ausreichenden Nachweis für die Behauptung, die Betreffenden seien nicht tätig gewesen. Die Arbeitgeberseite kündigte daraufhin noch im Gerichtssaal an, dass künftig eine „lückenlose Überwachung“ der beiden Betriebsräte durch eine Detektei in Erwägung gezogen werde. Auch werde man die nächste Instanz am Landesarbeitsgericht bemühen.

    Der Streit zwischen dem Unternehmen und seinen Betriebsräten hatte sich ursprünglich an einem Konflikt über eine Betriebsvereinbarung entzündet, die der Betriebsrat für notwendig hielt, um eine neue Software in das Unternehmen einzuführen. Inzwischen ist die Auseinandersetzung auf vielfache Weise eskaliert. Neben diesem Streit in der Hauptsache gibt es zahlreiche weitere Klagen und Verfahren. So wurden den Betriebsräten zeitweise ein Hausverbot erteilt und Gehaltszahlungen gekürzt.

    Die Betroffenen klagen inzwischen ihrerseits wegen systematischen Mobbings durch die Geschäftsleitung. Das Unternehmen wiederum hat den Mitarbeiterinnen gegenüber eine Schadensersatzklage über 150.000 Euro angestrengt, weil durch Äußerungen des Betriebsrates Kunden verloren gegangen seien, die sich gegen eine Pflege in den Einrichtungen der Senioren Wohnpark-Weser GmbH entschieden hätten.
    Quelle: https://ezeitung.weser-kurier.de/titles/weserkurier/6372/publications/162465/articles/1342774/12/5

    * Presseerklaerung_Arbeitsgericht_Bremen_202021-04-27.pdf (291.12 KB - runtergeladen 314 Mal.)
    « Letzte Änderung: 28. Juli 2021, 18:55 von admin » Gespeichert

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    admin
    Administrator
    Hero Member
    *****
    Beiträge: 3.686


    « Antworten #1 am: 03. März 2021, 02:21 »

    Zitat
    Eskalation beim Pflegeheimbetreiber
    Betriebsräten der Residenzgruppe soll gekündigt werden

    von Timo Thalmann 24.02.2021

    Weil sich Unternehmen und Betriebsrat nicht einig werden, will die Residenz-Gruppe die Arbeitnehmervertreter entlassen. Die Gewerkschaft Verdi spricht von einem völlig absurden und unhaltbaren Vorgehen.

    Mit zahlreichen Vorwürfen ihres Arbeitgebers sieht sich der Gesamtbetriebsrat der Senioren Wohnpark-Weser GmbH konfrontiert. Das Unternehmen aus Weyhe betreibt unter dem Namen Residenz-Gruppe in ganz Nordwestdeutschland 40 Pflegeheime, unter anderem an sechs Standorten in Bremen mit insgesamt über 400 Pflegeplätzen. Der Gesamtbetriebsrat vertritt rund 2500 Mitarbeiter.

    Gegenüber allen vier Gesamtbetriebsratsangehörigen wird derzeit die Kündigung betrieben. Das Unternehmen hat dazu eine sogenannte Zustimmungsersetzung beim Arbeitsgericht beantragt, weil der Betriebsrat seine Zustimmung zu den Kündigungen verweigert. Ein erster Gütetermin für eine Einigung ohne Gerichtsverfahren in der vorigen Woche am Bremer Arbeitsgericht endete mit der Festsetzung eines Prozesstermins am 27. April für die Betriebsratsvorsitzende. Weitere Verfahren für die übrigen Betriebsräte werden im März vor dem Arbeitsgericht Osnabrück eröffnet.

    Am Tag nach dem gescheiterten Gütetermin hat die Senioren Wohnpark-Weser GmbH den betroffenen Mitarbeiterinnen Hausverbot erteilt und angekündigt, ab April keine Gehälter mehr zu bezahlen. Auch die Teilnahme an Betriebsratssitzungen wurde untersagt. Das Unternehmen rechtfertigt diesen Schritt mit dem Verdacht auf „herabsetzende Äußerungen und unwahre Tatsachenbehauptungen über uns gegenüber Dritten“, wie es auf Anfrage des WESER-KURIER mitteilt.

    Vorwurf der Zermürbungstaktik

    „Ein solches Verhalten auf Arbeitgeberseite habe ich in 45 Jahren als Arbeitsrechtler nicht erlebt“, sagt der Bremer Rechtsanwalt Michael Nacken, der die Betriebsratsvorsitzende vertritt und dem Unternehmen Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz vorwirft. Wie auch Kerstin Bringmann von der Gewerkschaft Verdi sieht er eine Zermürbungstaktik, um die Betriebsräte loszuwerden. „Es geht dem Arbeitgeber offenbar darum, ein Zeichen zu setzen, um alle, die sich engagieren und für ihre Interessen eintreten, zum Schweigen zu bringen“, sagt Bringmann. Genau dies wertet die Senioren Wohnpark-Weser GmbH allerdings als die „herabsetzende Äußerung“, mit der sie nun die geplanten Kündigungen rechtfertigt.

    Aus Gewerkschaftssicht berührt der Vorgang die Grundsatzfrage der Mitbestimmung, sodass zahlreiche Solidaritätsbekundungen für die betroffenen Betriebsräte veröffentlicht wurden, unter anderem von der IG Metall und der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft. In der vergangenen Woche hat Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) mit den betroffenen Betriebsräten gesprochen und kommentiert, er sei entsetzt über das Vorgehen des Arbeitgebers.

    Verdacht auf Falschaussage

    Juristisch beurteilt Nacken die Chancen der Senioren Wohnpark-Weser GmbH als aussichtslos, den Betriebsrat und die Betriebsräte zu kündigen. Entzündet hat sich der Konflikt unter anderem am Plan des Unternehmens, die Software Citrix einzuführen. Weil diese grundsätzlich geeignet ist, die Arbeitnehmer zu überwachen, hielt der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung für notwendig. Das Unternehmen war der Ansicht, dass der Gebrauch von Citrix bereits in einer vorhandenen Vereinbarung geregelt ist und verweigerte Verhandlungen.

    Darum haben die Arbeitnehmervertreter beim Arbeitsgericht Bremen eine Einigungsstelle beantragt. Mit einem neutralen Vorsitzenden – zumeist ein Arbeitsrichter – spielt sie die Rolle eines innerbetrieblichen Schlichters. Die Geschäftsführung der Senioren Wohnpark-Weser GmbH hat gegen eine solche Einigungsstelle geklagt, hat aber durch alle Instanzen bis zum Landesarbeitsgericht Bremen verloren.

    Aussagen der Betriebsräte in diesem Verfahren sind nun der Anlass für das Kündigungsvorhaben. Sebastian Hollatz, Geschäftsführer der Senioren Wohnpark-Weser GmbH spricht in einer Stellungnahme von „möglicherweise unwahren Behauptungen über Betriebsratskollegen“ die vor Gericht mit Urkunden belegt worden seien, „deren Herkunft und Tatsachengehalt wir für mehr als zweifelhaft halten". Dies sei ein „massiver Vertrauensbruch“.

    Zugleich betreibt das Unternehmen die Auflösung des Betriebsrates-Nord, der die Belegschaft von 22 der insgesamt 40 Pflegeheime vertritt. Hollatz begründet diesen Schritt mit „groben Pflichtverletzungen“ des Gremiums, unter anderem weil der Betriebsrat „es unterlässt, eine Erklärung abzugeben, aus einer Gerichtsentscheidung keine Rechte mehr herzuleiten zu wollen.“ Diese Erklärung wird vom Arbeitgeber gefordert, weil die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts pro Einigungsstelle auf „möglicherweise wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Gericht“ beruht.
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-betriebsraeten-der-residenzgruppe-soll-gekuendigt-werden-_arid,1961298.html
    « Letzte Änderung: 03. März 2021, 02:22 von admin » Gespeichert

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    admin
    Administrator
    Hero Member
    *****
    Beiträge: 3.686


    « am: 03. März 2021, 02:13 »

    Zitat
    Betriebsrat-Kündigung vor Gericht
    Ein bizarres Verfahren

    Die Residenz-Gruppe will eine Bremer Betriebsratsvorsitzende los werden. Bei der Güteverhandlung kritisiert die Richterin die Argumentation.


    von Lotta Drügemöller, taz Nord/Bremen, 18.02.2021

    BREMEN taz | Der Pflegeheimbetreiber Residenz-Gruppe fährt große Kaliber auf: Der Betriebsratsvorsitzenden der Pflegeeinrichtung „Senioren Wohnpark Weser“ in Arsten soll fristlos gekündigt werden, drei weiteren Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats der Residenz-Gruppe für Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ebenso. Die Geschäftsführung droht außerdem damit, ihnen kein Gehalt mehr zu zahlen, und hat ein Hausverbot ausgesprochen.

    Rechtskräftig ist all das nicht: Der Kündigung eines Betriebsratsmitglieds hätte der Betriebsrat zustimmen müssen; vor dem Arbeitsgericht soll mit einem Verfahren entschieden werden, ob diese Zustimmung ausnahmsweise ersetzt werden kann. Am Dienstag fand die vorgeschaltete Güteverhandlung statt.

    Hoffnungen auf Erfolg dürfte sich der Arbeitgeber dabei nicht machen. Denn eine fristlose Kündigung darf nur aus einem wichtigen Grund erfolgen: Diebstahl wäre ein klassischer Fall. Der Arbeitgeber wirft den Vieren aber im Wesentlichen Protokollfehler und Lügen vor: Eine protokollierte Sitzung habe in Wahrheit gar nicht stattgefunden, mutmaßt die Geschäftsführung; schließlich habe eines der Mitglieder später keine Reisekostenabrechnung dazu vorgelegt.

    Vor allem aber, so der Anwalt der Arbeitgeberseite, Franz Michael Koch, habe der Betriebsrat „fast schon inflationär“ Betriebsratsmitglieder bei Sitzungen als unentschuldigt fehlend gemeldet, obwohl diese nur verhindert gewesen seien. Das sei „unkollegial“ und ein „völliger Vertrauensbruch“. „So ein Verhalten ist nicht tolerierbar.“

    Kündigung als Zermürbetaktik

    „Es ist bizarr, dass Sie sich hier zum Anwalt der Betriebsratskollegen machen wollen“, meint Anwalt Michael Nacken als Vertreter des Betriebsrats dazu. Tatsächlich sei das Protokoll korrekt geführt worden: Fehle ein Betriebsratsmitglied bei einer Sitzung, ohne zuvor Bescheid gesagt zu haben, werde das Mitglied standardmäßig als „unentschuldigt fehlend“ eingetragen. „Das ist sogar dann der Fall, wenn jemand ins Koma gefallen ist und nicht absagen konnte“, erklärt Nacken.

    Auch Richterin Sarah Bogner kritisierte während der Verhandlung die Argumentation. „Wenn überhaupt, haben wir hier einen Anfangsverdacht“, so Bogner. „Für eine Kündigung bräuchten wir aber einen dringenden Tatverdacht. Das wird hier nicht ganz leicht.“ Ihr werde nicht ganz klar, was der Arbeitgeber mit dem Verfahren eigentlich bezwecke.

    Eine mögliche Erklärung liefert Elmar Wigand vom Verein „Arbeitsunrecht in Deutschland“: „Es geht dem Betrieb nicht darum, ein Verfahren zu gewinnen“, so der Sprecher des Vereins. „Die Strategie solcher Unternehmen ist es stattdessen, Betriebsräte durch im Kern unsinnige Verfahren zu zermürben und von anderen wichtigen Aufgaben abzulenken.“

    Die Betriebsratsmitglieder seien sozial von den Unternehmen und der Stimmung in der Belegschaft abhängig. Die Drohungen und langwierigen Prozesse könnten sie in die Aufgabe treiben. „Dass die Arbeitsgerichte dieses Spiel mitspielen, ärgert uns seit Jahren“, so Wigand. Verhandlungen dauerten viel zu lang, Güteverhandlungen dürfe es laut Wigand in diesen Fällen gar nicht geben.

    Im Bremer Fall folgt im April der eigentliche Prozessauftakt. Den Vorschlag des Betriebsrats zur Einigung über eine Mediation hat der Arbeitgeber im Güteverfahren am Dienstag abgelehnt. Nicht ohne eine eigene Idee zu unterbreiten – das Verfahren könne ganz einfach beendet werden, so Koch: durch die Entlassung der vier Gesamtbetriebsratsvorsitzenden.
    Quelle: https://taz.de/Betriebsrat-Kuendigung-vor-Gericht/!5747307/



    Zitat
    Betriebsratskündigung im Pflegeheim:
    „Die wollen ein Zeichen setzen“

    Der Pflegeheimbetreiber Residenz-Gruppe kündigt seinen Bremer Betriebsratsvorsitzenden. Der Fall kann einem größeren Muster zugeordnet werden.


    von Lotta Drügemöller, taz Nord/Bremen, 16.02.2021

    BREMEN taz | „Betriebsräte sind auch für uns das gewählte und vor allem wichtige Gremium, welches die Interessen der von uns sehr geschätzten Mitarbeiter vertreten sollte“, schreibt die Pressestelle der Residenz-Gruppe auf Nachfrage der taz. In Bremen und mittlerweile auch in den Betrieben in Niedersachsen/ Nordrhein-Westfalen versucht die Pflegeheim-Kette momentan aber, ihren Betriebsrat möglichst schnell und restlos loszuwerden – zum einen durch Auflösung eines Bremer Betriebsrats, zum anderen durch fristlose Kündigung.

    Ursprünglich sollte nur die Bremer Betriebsratsvorsitzende und zugleich Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats für Bremen und Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen entlassen werden; sie bekam ihre Kündigung am Tag vor Weihnachten zugestellt. Mittlerweile haben auch die drei anderen Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats fristlose Kündigungen erhalten. Der Betriebsrat in Bremen wird zudem mit Auflösung bedroht.

    „Grobe Pflichtverletzung“ wirft Sebastian Hollatz, Geschäftsführer in Weyhe, Mitte Januar in einem Rundschreiben an die Beschäftigten den Be­triebs­rats­ver­tre­te­r*in­nen vor. Die sei so gravierend, dass man sich zur Kündigung „gezwungen gesehen“ habe.

    Das Vergehen laut Geschäftsführung: Der Betriebsrat habe „über einzelne Betriebsratsmitglieder behauptet“, sie würden zu Sitzungen unentschuldigt fehlen. Tatsächlich seien die Mitglieder aber nur verhindert gewesen. „Solche (möglicherweise unwahren) Behauptungen über Betriebsratskollegen halten wir für unanständig und […] unkollegial“, antwortet die Pressestelle des Unternehmens auf eine taz-Anfrage.

    Darüber hinaus zweifelt der Arbeitgeber die Urkunden (vermutlich Sitzungsprotokolle) an, die das unentschuldigte Fehlen belegen sollen. Die fristlose Kündigung beruht also auf diversen Mutmaßungen.

    In dem unterstellten Verhalten sieht die Residenz-Gruppe einen massiven Vertrauensbruch. „Jeder Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber schädigt oder sein Vertrauen missbraucht, sollte abhängig vom Einzelfall ggf. gekündigt werden“, schreibt die Presseabteilung der Residenz-Gruppe.

    Die Gewerkschaft findet die Vorwürfe lächerlich

    „Absolut lächerlich“ findet Kerstin Bringmann, Bremer Ver.di-Gewerkschaftssekretärin im Bereich Pflege, die Vorwürfe. Unentschuldigtes Fehlen bei einer Betriebsratssitzung gebe es schon dann, wenn jemand vergäße, seinen Urlaub anzugeben. So etwas im Protokoll zu vermerken, sei nicht unkollegial, sondern reine Formsache.

    Ver.di stellt in einem offenen Brief andere Vermutungen über die Hintergründe an: In dem Rundschreiben von Mitte Januar, in dem die Geschäftsleitung die Kündigung der Bremer Betriebsratsvorsitzenden und die angedrohte Auflösung des Betriebsrats den Beschäftigten bestätigt, klagt Geschäftsführer Sebastian Hollatz auch über eine Entscheidung des Betriebsrates: Dieser hatte Ende 2020 eine geplante Prämie abgelehnt, weil sie Mit­ar­bei­te­r*in­nen mit Krankheitstagen nicht voll ausgezahlt werden sollte.

    Ver.di vermutet, dass die Geschäftsführung den eigentlichen Affront in dieser Entscheidung sehe. „Hier hat der Betriebsrat keine Pflicht verletzt, sondern genau das getan, wofür er gewählt wurde“, schreibt die Gewerkschaft im offenen Brief. „Es geht dem Arbeitgeber offenbar darum, ein Zeichen zu setzen, um alle, die sich engagieren und für ihre Interessen eintreten, zum Schweigen zu bringen“, sagt Bringmann.

    Der Fall kann einem größeren Muster zugeordnet werden: Die Residenz-Gruppe gehört seit einigen Jahren zum französischen Konzern Orpea. Mit Union-Busting und schlechter Behandlung von Mit­ar­bei­te­r*in­nen ist dieser viertgrößte Pflegeheimbetreiber Deutschlands nicht zum ersten Mal aufgefallen.

    Orpea hat schon früher Gewerkschaftsmitglieder entlassen

    2018 sollte es laut Ver.di in der Orpea-Untergruppe Celenus in Thüringen zu Entlassungen kommen, weil Mit­ar­bei­te­r*in­nen einer Rehaklinik für höhere Löhne gestreikt hatten: Zwei Gewerkschafterinnen wurden dabei fristlos gekündigt, fünf Beschäftigte der Physiotherapie ausgesperrt, zwölf Reinigungskräfte entlassen. Und im Mutterland Frankreich machte der Konzern 2014 Schlagzeilen, als herauskam, dass Angestellte von eigens bestellten Be­ob­ach­te­r*in­nen überwacht wurden.

    Die Gewerkschaft will das Verfahren deshalb genau beobachten: Den Gütetermin zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat am Dienstag wird sie mit einer Soli-Aktion vor dem Arbeitsgericht begleiten.
    Quelle: https://taz.de/Betriebsratskuendigung-im-Pflegeheim/!5746922/
    « Letzte Änderung: 03. März 2021, 02:31 von admin » Gespeichert

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Seiten: [1] Nach oben Drucken 
    « vorheriges nächstes »
    Gehe zu:  


    Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

    Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
    Seite erstellt in 0.031 Sekunden mit 21 Zugriffen.
    Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
    Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

    Print Friendly and PDF

    MKPortal ©2003-2008 mkportal.it