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Autor Thema: Patientenverfügung - gesetzlich geregelt  (Gelesen 38857 mal)
admin
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« Antworten #8 am: 28. Januar 2009, 14:03 »

Bundestag Erste Lesung 21.01.2009:
Patientenverfügung


In der Plenarsitzung am Mittwoch, dem 21. Januar 2009, hat der Bundestag unter anderem über zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung beraten. Darüber hinaus beschloss das Parlament am Abend das dritte Mittelstandsentlastungsgesetz, das die bürokratischen Hürden für kleine und mittlere Unternehmen absenken will.

Am Nachmittag beschäftigte sich der Bundestag in erster Lesung mit zwei fraktionsübergreifenden Gesetzesentwürfen, die Patientenverfügungen künftig verbindlich machen wollen. Nach dem von einer Gruppe um den Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU) vorgelegten Entwurf (16/11360) soll der Patientenwille künftig aber nur dann in jedem Fall rechtlich bindend sein, wenn der Patient sich beraten und seine Verfügung notariell beglaubigen lässt. Generell differenziert der Antrag zwischen Krankheit und Behandlungssituation, wie weit die Verbindlichkeit der Verfügung reichen soll.


Der von Wolfgang Zöller (CSU) und anderen Abgeordneten eingereichte Antrag (16/11493) will dagegen, dass der Patientenwille selbst dann verbindlich ist, wenn er mündlich geäußert wird – unabhängig von Art und Verlauf der Krankheit. Der Bundestag überwies beide vorlagen zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss.

Quelle: http://www.bundestag.de
« Letzte Änderung: 28. Januar 2009, 14:06 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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Multihilde
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« Antworten #7 am: 24. Dezember 2008, 13:33 »

Rechtliche Beratung für Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen notwendig

Berlin: (hib/BOB) Zur sogenannten Patientenverfügung liegt ein zweiter Gesetzentwurf (16/11360) vor. Er wurde von 75 Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, 12 Mitgliedern der Grünen-Fraktion, 10 Abgeordneten der SPD-Fraktion und einem Liberalen unterschrieben. Nach dem Willen der Initiatoren solle es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung sei, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde. Die Patientenverfügung dürfe nicht älter als fünf Jahre sein. Wenn eine solche Verfügung ohne diese Bedingung aufgesetzt worden sei, seien Arzt und Betreuer nur daran gebunden, wenn "eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit" vorliege, bei der der Patient das Bewusstsein niemals wiedererlangen wird. Bei heilbaren Erkrankungen zwinge eine ohne ärztliche Beratung erstellte Patientenverfügung den Arzt also nicht, eine Rettung abzubrechen.

Wenn eine Behandlung zum Lebenserhalt bei einem nicht einwilligungsfähigen Patienten beendet werden solle, sei nach dem Entwurf vom Betreuer und Arzt unter Beteiligung der Pflegepersonen, der nächsten Angehörigen und vom Betroffenen benannten weiteren nahestehenden Personen ein so genanntes "beratendes Konzil" einzuberufen. In diesem sei dann zu klären, ob eine solche Maßnahme tatsächlich dem Willen des Betroffenen entsprechen würde. Wenn nach der Beratung im Konzil zwischen Arzt und Betreuer eine Meinungsverschiedenheit bestehe, entscheide das Vormundschaftsgericht. Wünsche und Entscheidungen in der Patientenverfügung seien nicht verbindlich, wenn sie "erkennbar" in Unkenntnis der Möglichkeiten medizinischer Behandlung abgegeben worden seien, bei deren Kenntnis der Patient vermutlich eine andere Entscheidung getroffenen hätte. Aktive Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen blieben nach dem Entwurf verboten.

Die Initiatoren begründen ihren Vorstoß damit, in den Fragen von Leben und Tod könne sich die Rechtsordnung nicht zurückhalten. Diese Entscheidung dürfe nicht dem Zufall oder dem "freien Spiel der Kräfte am Sterbebett" überlassen werden. Der Bürger müsse darauf vertrauen können, dass im Sterben Klarheit herrsche, was geboten und was verboten ist. In der Praxis bestünden nach wie vor erhebliche Unsicherheiten und Zweifel. Ziel des Entwurfs sei deshalb unter anderem, Sicherheit im Verhalten aller Beteiligter - Ärzte, Pfleger und nahe Angehörige - zu schaffen. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen solle auch im Fall eines Verlusts der Einwilligungsfähigkeit respektiert und gestärkt werden. Zugleich müssten Lebensschutz, ärztliche Fürsorge und Patientenwohl gewahrt werden. Einer freiverantwortlichen Entscheidung des Betroffenen über seine medizinische Behandlung sei Geltung zu verschaffen, auch wenn sie gegen lebensverlängernde Maßnahmen gerichtet sei.

Nach jetzigen Planungen soll das Thema Patientenverfügungen am 21. Januar 2009 im Bundestag beraten werden. Bereits am 26. Juni hatte das Parlament einen interfraktionellen Gesetzentwurf (16/8442) zum gleichen Thema beraten.


Quelle: http://www.bundestag.de/
hib-Meldung 352/2008
Datum: 23.12.2008


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Multihilde
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« Antworten #6 am: 25. November 2008, 10:22 »

Quo vadis Patientenverfügung?

Das zähe Ringen um eine gesetzliche Regelung

Immer mehr Menschen verfassen eine Patientenverfügung. Diese regelt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn der Betroffene sich nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr selber äußern kann. Aber nicht immer wird dem Wunsch entsprochen. Sozialrechtler Prof. Dr. Hermann Plagemann erklärt, was bei einer Patientenverfügung zu beachten ist.

Quelle: http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt



unter dem Video-Link auf der Seite oben ist die Sendung vom 24.11.2008 wiederzufinden (und weitere Informationen, wie immer).

Diskussion ist wichtig, da stimme ich voll zu…
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« Antworten #5 am: 23. November 2008, 12:45 »

Alltag auf der Palliativstation
ZDF ML Mona Lisa 23.11.2008, 18:00
In den Tod begleiten

In Frieden und Würde zu sterben - das ist der letzte Wunsch der Patienten, die zu Professor Gian Domencio Borasio kommen. Er und das Team von der Palliativstation des Klinikums München-Großhadern begleiten todkranke Menschen auf ihrem letzten Weg. Zuneigung und Aufmerksamkeit haben hier einen hohen Stellenwert. Denn Borasio ist sicher: Eine dem Menschen zugewandte Sterbegleitung würde den derzeit geführten Streit um die Patientenverfügung überflüssig machen.
Quelle: http://monalisa.zdf.de/ZDFde



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« Antworten #4 am: 13. November 2008, 11:27 »

Bundestag vor schwerster Entscheidung

PATIENTENWILLE Abgeordnete ringen um Regelungen bei Sterbewunsch


Zitat
REDAKTION BERLIN Nordwest-Zeitung

BERLIN - Im Streit um eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen verhärten sich die Fronten. Als „Mittelweg“ hat jetzt eine interfraktionelle Parlamentariergruppe um die Unionspolitiker Wolfgang Zöller (CSU) und Hans Georg Faust (CDU), die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sowie die Linksabgeordnete Monika Knoche den mittlerweile dritten Gesetzentwurf vorgelegt. Doch ein Kompromiss ist nicht in Sicht, die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sind völlig unklar.
Quelle: http://www.nwzonline.de/



Im Bericht vom 13.11. werden die 3 Entwürfe meiner Meinung in Kurzform gut beschrieben

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« Antworten #3 am: 04. November 2008, 12:14 »

Tagungsteilnehmende diskutieren über Patientenverfügung

Einblick in rechtliche Grundlagen


Dass eine Patientenverfügung mehr ist, als nur das bloße Ausfüllen eines Formulars, haben die rund 30 Teilnehmenden während der Fachtagung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) und dem SoVD Niedersachsen erfahren.

Die Patientenverfügung hat entscheidende Bedeutung, denn in ihr kann benannt werden, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn man nicht mehr entscheidungsfähig ist. Um für diese komplexe Thematik zu sensibilisieren, offene Fragestellungen zu beleuchten und unterschiedliche Positionen zu erfahren, hatten die UPD und der SoVD die Kreisfrauensprecherinnen und andere Multiplikatoren nach zu der Tagung Hermannsburg eingeladen. Einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen gab der Jurist Kai Kirchner von der UPD Erfurt. Kirchner referierte nicht nur über die Patientenverfügung, sondern gab auch einen Überblick über das Betreuungsrecht und die Inhalte der Vorsorgevollmacht. Zur Patientenverfügung führte er detailliert aus, dass - entgegen aller Verunsicherungen - die Patientenverfügung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs derzeit bereits verbindlich ist. Ganz anderer Meinung war dazu die Soziologin und Journalistin Erika Feyerabend. Sie sprach sich generell gegen eine Verbindlichkeit in der gesetzlichen Absicherung von Patientenverfügungen aus. „Es muss weiterhin selbstverständlich sein, schwerstpflegebedürftige Menschen, die nicht im Sterben liegen, umfassend zu versorgen“, sagte Feyerabend. Sie hält die derzeitige gesetzliche Regelung und die geplante Erneuerung für äußerst fragwürdig. Gerade in Zeiten von steigenden Gesundheitskosten sieht sie die Gefahr, dass die in der Patientenverfügung getroffenen Anweisungen von diesen Erwägungen geprägt sein könnten. Kein Mensch sollte sich jedoch genötigtfühlen, auch bei schwerster Beeinträchtigung aus Kostengründen gegen eine medizinische Behandlung zu entscheiden. Grundsätzlich stellte Feyerabend die Möglichkeiten und Grenzen der individuellen menschlichen Selbstbestimmung dazu in Frage. Daran anschließend schilderte Joachim Schmidt vom Palliativdienst des Friederikenstifts Hannover eindrucksvoll, wie Menschen in der letzten Lebensphase umfassend begleitet werden – und dies ganz unabhängig von einer Patientenverfügung. An Praxisbeispielen verdeutlichte er, dass es in der Hospizarbeit und Palliativmedizin nicht mehr um die Ausreizung aller medizinischen Möglichkeiten gehe, sondern um das Lindern von Leiden und einer individuellen Betreuung. Eine weiterführende Veranstaltung zu dieser Thematik ist für das kommende Jahr geplant.
Quelle: Seite 2/November 2008 Papierausgabe Niedersachsen-Echo SoVD; als pdf zu finden unter http://www.sovd-nds.de/sovd-zeitung.0.html?&no_cache=1



Startseite des SoVD Niedersachsen:
http://www.sovd-nds.de/

Fortbildungen SoVD usw. findet man unter folgendem Link:
http://www.sovd-nds.de/awt.0.html?&no_cache=1
« Letzte Änderung: 04. November 2008, 12:50 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 31. Oktober 2008, 09:39 »

Debatte über Patientenverfügungen gewinnt an Fahrt

Zitat
Berlin (Reuters) - In die Ethik-Debatte über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen kommt nach mehrjähriger politischer Diskussion Bewegung.

Eine überparteiliche Gruppe von Abgeordneten um Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach und Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt legte am Dienstag einen Gesetzentwurf vor, für den sie in den nächsten Sitzungswochen bei allen Parlamentariern werben will. Noch in diesem Jahr soll die erste Lesung stattfinden.

Quelle: http://de.reuters.com
Dienstag, 21. Oktober 2008, 19:31 Uhr



Links zum Thema:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/21304840_kw26_patientenverfuegung/index.html

unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34108
kommt man schnell an die Entwürfe und weitere Infos zum Thema (ganz unten)

ACHTUNG: mein Startbericht und Antwort #1 sind schon über ein Jahr alt
« Letzte Änderung: 01. November 2008, 13:26 von Multihilde » Gespeichert
Multihilde
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« Antworten #1 am: 20. Juni 2007, 18:00 »



BERLIN. Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP, Linken und Grünen haben sich auf einen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf zu Patientenverfügungen geeinigt und heute auf der Pressekonferenz im Jakob-Kaiser-Haus vorgestellt. Dieser Entwurf lehnt eine Reichweitenbegrenzung ab, stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten, begrenzt die Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts und sorgt für einen effektiven Grundrechtsschutz.

Beteiligt an der Überarbeitung der ursprünglichen Vorlage der Bundesjustizministerin Zypries (SPD) von 2004, die mit Beginn der Großen Koalition jedoch zurückgezogen wurde, waren v.a. Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Luc Jochimsen (Die Linken) und Jerzy Montag (Grüne). Das inhaltliche Zusammengehen deutete sich in der Parlamentsdebatte Ende März diesen Jahres bereits an.

Nach dem Entwurf soll es umfassende Möglichkeiten geben, den Patientenwillen schriftlich zu erklären. Die Patientenverfügung soll immer und in jeder Phase der Krankheit verbindlich sein, solange der Patient sich nicht anders äußert. Eine Missachtung gilt als Körperverletzung. Situationen, in denen es zwischen Ärzten und dem Betreuer eines Patienten Differenzen über die Verbindlichkeit einer Verfügung gibt, wird das Vormundschaftsgericht klären. Mögliche Festlegungen des Patienten, die auf eine „Tötung auf Verlangen“ hinauslaufen, werden immer unwirksam bleiben.


Über die Ausgestaltung einer gesetzlichen Neuregelung wird seit längerem quer durch die Parteien kontrovers diskutiert. Verschiedene Gesetzentwürfe, darunter auch zwei aus der Unionsfraktion, sollen noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) will ein Abschalten von medizinischen Geräten auf Fälle beschränken, in denen der Patient an einer irreversibel tödlichen Krankheit leidet oder dauerhaft bewusstlos ist (in diesem Fall soll immer ein Vormundschaftsgericht entscheiden).

CDU- und CSU-Gesundheitspolitiker Hans Georg Faust und Wolfgang Zöller lehnen zwar eine Reichweitenbegrenzung ab, fordern aber eine gerichtliche Überprüfung der Patientenverfügung, ob diese im eintretenden Fall auch tatsächlich dem Willen und der aktuellen Lage des Patienten entspricht. Die durch und durch unpraktikablen Ideen des SPD-Politikers Röspel scheinen in der Versenkung verschwunden zu sein.


Der Wille des Patienten ist der aktuell geäußerte und der mutmaßliche. Hier übernimmt der Entwurf die entsprechende bisherige maßgebliche Rechtsprechung. Der Entwurf sagt deutlich, dass die Wirksamkeit der Patientenverfügung endet, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die dem aktuell geäußerten Willen widersprechen. Fehlt es dagegen an Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung, so sind die Festlegungen des Patienten als Indiz zur Ermittlung seines mutmaßlichen Willens heranzuziehen.


Der Bundesvorsitzende des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Dr. Horst Groschopp, begrüßte heute in einer Presseerklärung die vorgestellte gemeinsame Gesetzesinitiative zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen: „Im Interesse der Patientinnen und Patienten freue ich mich außerordentlich über die jetzige Entwicklung in der Patientenverfügungsdebatte. Diese politische Annäherung der Parlamentarier quer durch (fast) alle Fraktionen zeigt, dass die Zeit reif ist für ein Patientenverfügungsgesetz, das den Bürgerinnen und Bürgern ein größtmögliches Selbstbestimmungsrecht einräumen wird.

Wichtig ist vor allem, dass die Extremposition einer Reichweitenbeschränkung auf den Sterbeprozess, wie ihn vor allem die christlichen Kirchen befürwortet haben, im Deutschen Bundestag nicht mehrheitsfähig ist. In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass sich selbst in der CDU/CSU die Vertreter einer gemäßigten Position durchzusetzen scheinen. ... Wir erwarten vom Deutschen Bundestag noch in diesem Jahr ein Patientenverfügungsgesetz, das diesen Kriterien entspricht.“


Die Bundesbeauftragte des HVD für Patientenverfügungen und humanes Sterben, die der so genannten „Kutzer-Kommission“ angehörte, aus der viele Vorschläge für den jetzigen Entwurf hervorgingen, Gita Neumann, begrüßt am jetzigen Entwurf, dass zwei Extrempositionen damit endgültig vom Tisch sind:
„Die so genannte Reichweitenbegrenzung der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung einerseits und die Vorstellung einer – auf zukünftige Lebenssituationen bezogenen – verabsolutierten Autonomie andererseits.“ Das heißt: Auf jede konkrete Maßnahme, jedes Krankheitsbild und -stadium könne sich prinzipiell ein vorausverfügter Behandlungsverzicht verbindlich beziehen. Niemand könne jedoch mit einer späteren unmittelbaren 1:1 Umsetzung einer pauschalen Formulierung wie etwa der folgenden rechnen: „Wenn ich einmal – auch nur leicht – dement bin, will ich, dass man mich sterben lässt“.

Zwischen diesen Eckpunkten liegen feine Differenzierungen und ein Spannungsfeld zwischen zu beachtenden Einstellungen des Betroffenen und verbindlichen Behandlungsanweisungen, so die Expertin des Humanistischen Verbandes. Hinter diese Eckpunkte wird aber kein Gesetz (wie auch immer es nun konkret ausfallen möge) und keine Praxis (auch wenn es gar kein Gesetz geben sollte) mehr zurückfallen können, zeigt sich Neumann überzeugt: „Wir haben deshalb heute unseren aktualisierten Fragebogen für die Erstellung einer individuell-konkreten Patientenverfügung als Version 2007 ins Netz gestellt. Selbstverständlich gelten auch weiterhin frühere bzw. andere bewährte Modelle wie die so genannte Standard-Patientenverfügung, z.B. nach den Vorgaben des bayerischen oder des Bundesjustizministeriums“, betont sie dabei.

Der SPD-Abgeordnete Joachim Stünker gibt sich zuversichtlich, dass mindestens zwei Drittel seiner Fraktion diesen Entwurf mittragen und hofft, dass dieser nach der Sommerpause ins Gesetzgebungsverfahren gehen kann. Ähnliches wird von den anderen am Entwurf beteiligten Parteien erwartet. Auch in der CDU/CSU werden sich wohl letztlich vernünftige Überlegungen durchsetzen – nach diesem politischen Erdrutsch.

Den gemeinsamen Gesetzesentwurf haben bereits 75 Abgeordnete unterschrieben. Den genauen Wortlaut können Sie als PDF im Anhang lesen.
Quelle: Veröffentlicht auf hpd-online (http://hpd-online.de)
http://hpd-online.de/node/2218
Patientenverfügung 19 Jun 2007 - 20:16 Nr. 2218 


Links:
[1] http://hpd-online.de/node/1546
[2] http://www.rheinpfalz.de/perl/cms/cms.pl?cmd=showMsg&tpl=ronMsg.html&path=/ron/welt/thema&id=HINTERGRUND070619130636.q7yxtd3o
[3] http://www.hospize.de/docs/stellungnahmen/38.pdf
[4] http://www.humanismus.de/information/pressebundesverband/0322b299540f85e01.htm
[5] http://hpd-online.de/node/2209
[6] http://hpd-online.de/node/2209

Im Originaltext sind die zusätzliche Links unterlegt; anschauen;-) Dort ist auch die pdf zu finden

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Multihilde
Gast
« am: 09. Juni 2007, 14:55 »

Patientenverfügung

Stewens begrüßt Vorschlag von MdB Zöller und MdB Faust:
Gesetzentwurf wird individueller Situation am Lebensende gerecht und schafft Sicherheit


„Der neue Gesetzentwurf zur Patientenverfügung, dient der Klarstellung der Rechtslage und schafft Sicherheit für alle Beteiligten.“ Mit diesen Worten begrüßte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens, die zugleich Schirmherrin der Bayerischen Stiftung Hospiz ist, heute in München den Gesetzentwurf zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Diesen haben Wolfgang Zöller, Hans Georg Faust und weitere Bundestagsabgeordnete erarbeitet und wollen ihn aus der Mitte des Bundestags einbringen. Nach dem Entwurf soll eine Patientenverfügung grundsätzlich verbindlich sein - es sei denn, sie wird widerrufen oder entspricht erkennbar nicht mehr dem Willen des Verfügenden. Damit ist, so die Ministerin, ein Mittelweg zwischen dem so genannten Bosbach-Entwurf mit seiner strikten Reichweitenbegrenzung und dem liberalen so genannten Stünker-Entwurf aufgezeigt.

Stewens: „Die Situation am Lebensende ist hochkomplex und individuell. Dem Gesetzentwurf ist es gelungen, dem gerecht zu werden. Er respektiert grundsätzlich den antizipierten Willen eines Patienten, der in einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung niedergelegt wurde, ohne die aktuelle Situation außer acht zu lassen. Er lässt Raum für die Betrachtung des Einzelfalls und vermeidet schematische Lösungen.“

„Wie kann das Sterben in einer modernen Gesellschaft menschenwürdig gestaltet werden? Sollen Ärzte das menschliche Leben unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten um jeden Preis bis zuletzt erhalten? Dies sind Fragen, mit denen sich immer mehr Menschen auseinander setzen und häufig auch in Betracht ziehen, in einer Patientenverfügung ihre Vorstellungen festzulegen“, erklärte die Ministerin und fügte hinzu: „Der Entwurf enthält all das, was wir immer gefordert haben, aber auch nicht mehr, also insbesondere keine Bürokratisierung und keine Schikane und Zwangstherapie der Patienten an ihrem Lebensende.“

Stewens sprach sich gleichzeitig mit Nachdruck gegen aktive Sterbehilfe aus und hob die Bedeutung der palliativmedizinischen, palliativpflegerischen und hospizlichen Versorgung hervor: „Bayern hat sich nicht nur für die Einführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung im Rahmen der Gesundheitsreform stark gemacht, sondern bereits die ersten sogenannten Palliativ-Care-Teams installiert. Damit wird den Wünschen und Bedürfnissen sterbender Menschen nach einem Sterben in Würde möglichst in der vertrauten Umgebung Rechnung getragen.“

Quelle: Pressemitteilung 08.06.2007 Bayerisches Staatsministerium
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.pl?PM=0706-276.htm
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