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Autor Thema: PERSONAL: Pflegeverbände beantragen Mindestlohn  (Gelesen 4080 mal)
admin
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« am: 15. April 2008, 02:35 »

Es geht auch ohne die Kirchen?
Pflegeverbände beantragen Mindestlohn


Kurz vor Ablauf der Meldefrist am Montag ist bei Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) ein weiterer Mindestlohnantrag eingegangen: Unter Federführung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) wollen mehrere Arbeitgeberverbände zusammen mit der Gewerkschaft Verdi einen Mindestlohn für Pflegeberufe einführen. Ziel sei es, einen „besonders in der ambulanten Altenpflege ruinösen Wettbewerb“ zu unterbinden, teilte der AWO-Arbeitgeberverband zur Begründung mit.

Unterstützt wird der Plan von der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes, dem Arbieter-Samariterbund und der Volkssolidarität. Von Seiten der Kirchen, sowie der Diakonie und Caritas liegen keine Stellungnahmen vor. Gemäß den Verabredungen der Großen Koalition haben sie zunächst beantragt, die Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen. Einen Mindestlohn-Tarifvertrag, den die Regierung dann für allgemein verbindlich erklären könnte, wollen die Tarifpartner noch aushandeln.

Laut Expertenschätzungen arbeiten in der Pflegebranche je nach Abgrenzung bis zu 450 000 Beschäftigte. Damit würde sich der Kandidatenkreis für Branchenmindestlöhne, den Arbeitsminister Scholz zum Monatsende vorweisen kann, doch noch deutlich erweitern. Bisher hatten neben der Zeitarbeit und dem Wachgewerbe nur Splitterbranchen wie die privaten Forstdienstleister konkretes Interesse angemeldet. Die Koalition hat die Tarifparteien aller Branchen eingeladen, bis Ende März Mindestlöhne zu beantragen, um danach „unverzüglich“ das Entsendegesetz zu erweitern. Die SPD hatte ursprünglich auf Anträge aus Branchen mit zusammen mehr als vier Millionen Beschäftigten gehofft.

In der ambulanten und stationären Pflege beklagen die Wohlfahrtsverbände Qualitätsverluste durch einen Wettbewerbsdruck kommerzieller Anbieter, die keine Tarifverträge haben. Der Markt sei von Klein- und Kleinstanbietern geprägt, „die zum Teil kurzfristig kommen und gehen“, erklärte die AWO. „Ein kontinuierliches und qualitativ hochwertiges Angebot ist damit besonders im ländlichen Bereich nicht mehr gesichert.“

Sollte ein Pflege-Mindestlohn die Personalkosten steigern, würde dies zunächst weniger die Pflegekassen belasten, da deren Vergütungssätze in absoluten Beträgen festgelegt sind. Im Zweifel müssten wohl die Kommunen Mehrkosten über die ergänzende Sozialhilfe auffangen.

Ein bundesweiten Tarifvertrag für den Pflegesektor gibt es bisher nicht. Falls sich die Verbände mit Verdi auf einen übergreifenden Mindestlohn-Tarifvertrag einigen, wäre das eine Premiere. Bisher haben die Wohlfahrtsorganisationen in der Regel eigene Tarifwerke, die sich  am öffentlichen Dienst orientieren.

Quelle: http://www.ag-mav.de/cweb/home/index,selid,8744.html
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