Ist Abkürzung BremWBG nicht schon vom
Bremischen Weiterbildungsgesetz (BremWBG)
"besetzt"?
Habe gerade noch ein wenig mehr Infos gesucht und bin bei
Quelle: http://www.bremen.de/bildung_und_wissenschaft
gelandet:
Zunächst gedacht: die Bremer sind aber fix, schon alles im Netz zum neuen Heimgesetz???Im Land Bremen können sich Weiterbildungs-Einrichtungen nach dem Bremischen Weiterbildungsgesetz (BremWBG) anerkennen lassen. Alle Einrichtungen, die mit dem abgebildeten Logo ausgestattet sind, legen besonderen Wert auf die hohe Qualität ihres Angebots und lassen sich deshalb alle drei Jahre extern überprüfen Dabei weisen sie nach, dass sie
- über ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem verfügen,
- wirtschaftlich solide arbeiten,
- qualifiziertes Personal einsetzen,
- über eine erwachsenengerechte Ausstattung der Unterrichtsräume verfügen und
- eine angemessene Vertrags- und Preisgestaltung besitzen
Der Text oben passt auch irgendwie VOLL zum "Heimgesetz"
- Qualitätsmanagementsystem
- wirtschaftlich solide
- qualifiziertes Personal
- Unterrichtsräume (Stichwort lebenslanges Lernen)
da hatte bisher noch kein Bundesland dran gedacht....
- angemessene Vertrags- und Preisgestaltung
Von
zusätzlicher externer Prüfung hatte ich bisher noch nirgendwo was gelesen.
Erkenntnis: das oben beschriebene "BremWBG" ist nicht das "WBG Heimgesetz"; schade...