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Autor Thema: Seife, Zahnpasta & Co.: Sind Hygieneartikel in Heimkosten enthalten?  (Gelesen 21669 mal)
admin
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« Antworten #1 am: 25. Juni 2010, 13:32 »

Grundpflegerische Leistungen im Pflegeheim – normale Fußpflege, Nägelschneiden – Angebot betr. Körperpflegemittel, Hygieneartikel ….. Aktuelles !

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte zum Thema bereits wiederholt angemerkt, dass ich die stationären Pflegeeinrichtungen für verpflichtet erachte, die o.a. Leistungen ohne zusätzliche Entgeltforderungen zu erbringen. Davon ausgenommen sind solche Leistungen, die über das normale Maß hinausgehen und z.B. als gesonderte medizinische Leistungen verordnet und abgerechnet werden können (u.a. med. Fußpflege).

Insoweit obliegt m.E. der Pflegeversicherung bzw. den Pflegekassen ein Sicherstellungsauftrag, den es ggf. einzufordern gilt, unabhängig davon, was die jeweiligen Rahmenverträge dazu aussagen. Dass solche Verträge unterschiedlich gestaltet sein können, hatte ich schon ausgeführt und einige Vertragstexte musterhaft vorgestellt (siehe Rahmenverträge über die stationäre pflegerische Versorgung gemäß § 75 SGB XI unter http://www.wernerschell.de/aktuelles.php).

Mein Ratschlag war und bleibt: Es müsste jemand unter Hinweis auf den Sicherstellungsauftrag bei der Pflegekasse die Feststellung bekehren, dass eine für gesondert abrechnungsfähig erklärte Grundpflegeleistung (siehe oben) vom Heim ohne zusätzliche Entgeltforderung zur Verfügung gestellt werden muss. Im Falle der Verweigerung einer solchen Feststellung könnte m.E. vor dem Sozialgericht geklagt werden.

Unabhängig davon habe ich immer noch vorgesehen, an die Sozial- bzw. Gesundheitsministerien der Länder heranzutreten und das Thema mit der Zielrichtung einer Anpassung der Rahmenverträge zu problematisieren. Leider bin ich aufgrund immer neuer dringender Hilfeersuchen und anderweitiger Verpflichtungen noch nicht dazu gekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell – http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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was wir nicht tun" (Jean Molière)
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admin
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Beiträge: 3.686


« am: 05. Juni 2010, 16:46 »

Sind Hygieneartikel in Heimkosten enthalten?

Oft sind es die "Kleinigkeiten" und Details über die Unklarheiten bestehen. Die Frage danach, ob Seife, Zahnpasta oder andere typische Hygieneartikel vom Pflegeheim gestellt werden müssen, ist nicht ganz einfach zu beantworten.

Nachfolgend der Versuch ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen:

Grundsätzlich betrifft das Thema den Landes-Rahmenvertrag nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Der Inhalt ist das Ergebnis von Verhandlungen der an den Pflegesatzverhandlungen beteiligten Institutionen. Dies sind i.d.R. die Pflegekassen, Sozialhilfeträger, Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege, und die Landesarbeitsgemeinschaft der privaten Pflegeeinrichtungen.

Im Heimvertrag der Pflegeeinrichtungen muss eindeutig definiert sein, was ggf. gegen gesonderte Berechnung bezahlt werden muss. Die Grundlage dafür steht im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) [>>], das seit 1.10.2009 bundesweit gilt und seit dem 1. Mai 2010 auch Anwendung auf Verträge findet, die nach dem bisherigen Heimrecht abgeschlossen wurden.

In einer Broschüre der BKK Pflegeversicherung heißt es:

Zitat
... Das Einkaufen von Verbrauchsartikeln wie Seife, Zahnpasta und Kleidung ist keine Zusatzleistung , sondern im Rahmen der Standardversorgung vom Pflegeheim zu erbringen. ...

Damit wird lediglich der Einkauf, nicht aber die eingekaufte Ware selbst gemeint sein.

Bewohner, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, erhalten einen sogenannten "Barbetrag". Dieser ist gedacht für Ausgaben, wie Friseurbesuch, Fußpflege, Hygieneartikel, oder Ausgaben des täglichen Bedarfs. Das gilt sicherlich auch für Bewohner, die die Heimkosten noch selbst zahlen können.

Zitat von: Vincentz-Verlag
... Der Landschaftsverband führt unter dem Punkt Aufwand für Körperpflege, einschließlich Haarpflege und Fußpflege aus, dass im Tagessatz der hygienische Sachaufwand im Rahmen der notwendigen Grundpflege und Fußpflege enthalten ist, soweit nicht eine medizinische Fußpflege auf ärztliche Verordnung enthalten ist.

Schönheitspflegeprodukte, wie Feinseife, Rasierseife, Rasiercreme, Rasierapparat, Rasierklingen, Elektrorasierer, Zahncreme, Zahnbürsten, Hautcreme, Waschlappen, Haarbürste, Kamm, Haarpflege und Kosmetika sind dagegen nicht im Tagessatz enthalten sondern müssen über den Barbetrag finanziert werden. ...
Quelle: "Altenheim" (Vincentz-Verlag), Ausg. 06/2006, S. 31

Die Standardversorgung mit Seife, Zahnpasta ist leider nicht eindeutig geregelt. Selbst Heimaufsichtsbehörden beurteilen die Frage von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Einzig sicher ist: Besondere Wünsche und Vorlieben bei Hygieneartikel müssen aus dem eigenen Portemonai bezahlt werden.


Siehe auch:


(Alle Angaben ohne Gewähr.)

* Heimvertrag_Hygieneartikel_enthalten_Altenheim2006.pdf (9.16 KB - runtergeladen 2836 Mal.)
« Letzte Änderung: 25. Juni 2010, 15:21 von admin » Gespeichert

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