Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
27. April 2024, 05:32
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  AKTUELLES / NEWS
| |-+  Aktuelle Meldungen & Hinweise
| | |-+  Aktuelles aus den Medien (Moderator: admin)
| | | |-+  Von GEZ-Gebühren befreit ...
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: Von GEZ-Gebühren befreit ...  (Gelesen 7792 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #4 am: 04. Januar 2008, 15:56 »

Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Zuständigkeit seit dem 1. April 2005: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.


Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass ein Antrag bei der GEZ gestellt und folgende Nachweise erbracht werden:

  • Gültiger Schwerbehindertenausweis mit ìRF-Merkzeichen

oder

  • Feststellungsbescheid oder Bescheinigung des Versorgungsamts über die Zuerkennung des ìRF-Merkzeichensì mit Gültigkeitszeitraum

Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind die entsprechenden Nachweise wie folgt beizufügen:

  • eine beglaubigte Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids oder
  • eine Bescheinigung der Behörde zur Vorlage bei der GEZ oder
  • eine einfache Kopie des Bescheids, wenn die Behörde unten rechts auf dem Antragsformular bestätigt, dass das Original vorgelegen hat

Weitere Details und das Antragsformblatt sind auf den Internetseiten der GEZ zu finden:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html

Quelle: www.gez.de



Weitere interessante Informationen dazu findet man u.a. auf nachfolgenden Internetseiten:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (sehr gut und ausführlich)
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=lbm1.c.389654.de&template=allgemein_lda

Schwerbehinderung-aktuell.de
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=479&nid=57
« Letzte Änderung: 04. Januar 2008, 15:57 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #3 am: 17. September 2007, 08:46 »

Ein besonders dreistes Beispiel, das BILD veröffentlichte, wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten:

Zitat
BILD: "So dreist arbeiten die Fahnder"
Eine psychisch kranke Heimbewohnerin bekam Besuch von einem GEZ-Fahnder. Da die Frau weder Radio noch Fernsehen besitzt, hatte sie sich zu Recht nicht bei der GEZ gemeldet. Dem GEZ-Mann gelang es, ihr einzureden, sie sollte sich vorsorglich anmelden, falls sie sich irgendwann ein Gerät anschaffe.

Quelle: www.bild.de

[Wer ähnliche Fälle kennt, bitte melden! >>]
« Letzte Änderung: 17. September 2007, 08:49 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #2 am: 02. Mai 2006, 23:18 »

GEZ-Gebühren: Blinde und taube Rentnerin soll auch zahlen

Blind und taub ist die 97-jährige Berta Balcke aus Unterföhring seit sieben Jahren. Dennoch soll sie GEZ Gebühren in Höhe von 55,32 Euro bezahlen. Wenn sie nicht zahlt, droht ihr ein Bußgeld von 1.000 Euro.

Obwohl die Rentnerin, die in einem Altenheim lebt, Fernsehen und Radio schon seit langer Zeit nicht mehr nutzt wird sie zur Kasse gebeten. Grund: Sie hatte vergessen, das alljährlich fällige Befreiungsformular abzusenden.

Die GEZ teilte mit, es genüge schon ein empfangsbereites Gerät, um Gebühren zu fordern. Dass die Rentnerin weder Fernsehen noch Radio benutzt hatte, sei unerheblich.

Quelle:  http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/vermischtes/113693.html

Anmerkung:
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man herzhaft drüber lachen. Armes Deutschland!
« Letzte Änderung: 02. Mai 2006, 23:20 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #1 am: 02. Mai 2006, 22:49 »

Gravierende Datenschutzprobleme

In einer Pressemitteilung vom 04.11.2005 berichtete der Bremer Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) über gravierende Datenschutzprobleme beim Rundfunkgebührenbefreiungsverfahren.

Hervorgerufen sind diese durch eine Änderung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (*), der vorsieht, dass u. a. Arbeitslosengeld-, Sozialhilfe- und BaföG-Empfänger für die Befreiung ihren Bewilligungsbescheid im Original oder beglaubigter Kopie vorlegen müssen.

Die damit verbundenen Datenschutzprobleme der Betroffenen liegen auf der Hand, denn in den Bescheiden befinden sich eine Vielzahl sensibler, besonders schutzwürdiger Daten. Dies hat der LfD auch in der November-Sitzung des Rechtsausschusses kritisiert.

Daraufhin ist mit Unterstützung des Rechtsausschusses ein "runder Tisch" gebildet worden, an dem Vertreter von Radio Bremen, dem Versorgungsamt, dem Amt für soziale Dienste, dem Bafög-Amt, der BAgIS und der Senatskanzlei wie auch eine Vertreterin des LfD teilgenommen haben.

[Quelle: LfD-HB - vollständige Info >> hier klicken]
« Letzte Änderung: 02. Mai 2006, 23:19 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« am: 02. Mai 2006, 10:03 »

Alten- und Behinderteneinrichtungen:

Von GEZ-Gebühren befreit

Die Frage nach der Gebührenpflicht von Rundfunkempfangsgeräten in gemeinschaftlich oder allgemein genutzten Räumen in stationären Alten- und Behinderteneinrichtungen unterlag bisher unterschiedlichen Landesregelungen. Doch nun gibt ein bundesweit einheitlicher Rundfunkgebührenstaatsvertrag klare Vorgaben, indem Ausnahmeregelungen  für Einrichtungen bzw. Heime für behinderte Menschen, für Ausbildungsstätten und Werkstätten für Behinderte sowie Einrichtungen der Altenhilfe geschaffen wurden.

Auf Antrag können diese eine Befreiung von den GEZ-Gebühren erlangen. Voraussetzung ist, dass die Rundfunksempfanggeräte dem betreuten Personenkreis in den  jeweiligen Einrichtungen von diesen unentgeltlich bereitgestellt werden. Darüber hinaus muss der Einrichtungsträger gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dienen. In Altenwohnheimen, Altenheimen und Altenpflegeheime genügt es, wenn diese nach § 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit sind.

Von Bewohnern selbst mitgebrachte Rundfunk- und Fernsehgeräte, die in deren Zimmer genutzt werden, sind von der Gebührenbefreiung allerdings nicht betroffen. Nähere Informationen erhalten Interessierte bei der Gebühreneinzugszentrale.

Quelle: Pflege intern; Informationsdienst aus dem Berliner Büro des Vincentz Network.
« Letzte Änderung: 02. Mai 2006, 23:18 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.025 Sekunden mit 22 Zugriffen.
Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

Print Friendly and PDF

MKPortal ©2003-2008 mkportal.it