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Autor Thema: Weisse Liste: Checkliste zur Qualität eines Pflegeheims  (Gelesen 9812 mal)
admin
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« Antworten #4 am: 19. Januar 2022, 23:56 »

    Zitat
    VdK-Präsidentin: „Geringerer Personaleinsatz in der Pflege ist Betrug am Pflegebedürftigen“

    • Pflegebedürftige bekommen keine Rückerstattung, wenn in der Einrichtung weniger Pflegekräfte als ausgehandelt im Dienst waren
    • VdK fordert bundesweit tagesaktuelle Veröffentlichung des Personaleinsatzes


    „Die Pflegebedürftigen müssen wissen, wie viel Personal täglich auf den Stationen und Wohnbereichen tatsächlich anwesend ist“, fordert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der Veröffentlichung "Qualitätstransparenz in Pflegeheimen" der Bertelsmann Stiftung.

    VdK-Präsidentin Bentele sagt dazu: „Pflegebedürftige zahlen für den Personaleinsatz. Erfolgt dieser nicht wie vereinbart, ist das Betrug am Pflegebedürftigen. Dieser bekommt am Monatsende keine Rückerstattung, wenn in der Einrichtung weit weniger Pflegekräfte als ausgehandelt im Dienst waren. Kein Bauherr würde einer Baufirma Stunden zahlen, die gar nicht erbracht wurden, weil das Personal nicht auf der Baustelle war. Er würde sogar die Rechnung kürzen, wenn Hilfskräfte statt Facharbeiter eingesetzt wurden. Und in der Pflege? Da scheint sich keiner zu interessieren.“

    Bentele weiter: „Wir fordern: Pflegekräfte und die Pflegeverbände sollten die tagesaktuelle Veröffentlichung des Personaleinsatzes in den Heimen unterstützen. Es ist ein Baustein, um Überlastung vorzubeugen. Um die Pflege stark zu machen, muss in der Praxis etwas passieren. Die Länder müssen ihre Hausaufgaben machen. Das heißt, Qualitätsprüfungen müssen stets veröffentlicht werden. Vorbilder dafür gibt es genug, beispielsweise Hamburg. Andere Länder sollten diesem Beispiel folgen. Es reicht nicht, nur Reformen und eine Pflegerevolution anzukündigen, aber nicht zu handeln.“
    Quelle: https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/pressemitteilung/83909/vdk-praesidentin_geringerer_personaleinsatz_in_der_pflege_ist_betrug_am_pflegebeduerftigen



    Auch der Sozialverband SOvD fordert mehr Transparenz:


    * SOvD-NDS_Pflege-Transparenz--notwendig_03-2022.png (496.7 KB, 888x867 - angeschaut 460 Mal.)
    « Letzte Änderung: 26. Februar 2022, 00:50 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #3 am: 19. Januar 2022, 20:33 »

    Zitat
    Informationen zur Qualität von Pflegeeinrichtungen dürfen nicht unter Verschluss bleiben!

    Januar 2022

    Die Pflegebevollmächtigte, Frau Claudia Moll, MdB zur heutigen Veröffentlichung der Bertelsmann Stiftung:

    „Dass nur in wenigen Bundesländern wichtige Informationen zur Qualität von Pflegeeinrichtungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einsehbar sind, ist ein untragbarer Zustand. Ich fordere die angesprochenen Bundesländer auf, hier dringend nachzubessern und umfassend für Transparenz zu sorgen. Einige Bundesländer zeigen ja, dass es möglich ist!“

    Zum Hintergrund: Einer Analyse des Projekts „Weisse Liste“ der Bertelsmann Stiftung zufolge werden in einem Großteil der Bundesländer die Prüfergebnisse der für die Heimaufsicht zuständigen Behörden nicht oder nur unzureichend veröffentlicht. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen erfahren somit oft nichts darüber, ob in einem Heim die Qualität stimmt oder ob beispielsweise Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind. Und das, obwohl diese Informationen vorliegen und sie diese dringend brauchen, um zwischen verschiedenen Einrichtungen wählen zu können. Zudem gehen diese Daten auch für den Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen verloren.

    Die Pflegebevollmächtigte setzt sich deshalb dafür ein, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bundesweit einfach zugängliche Informationen erhalten. Claudia Moll: "Pflegebedürftige müssen sich darauf verlassen können, dass sie gute Pflege erhalten.

    Es kann doch nicht sein, dass Heimaufsichten wissen, dass in manchen Einrichtungen die Pflegequalität nicht stimmt, aber ich als Pflegebedürftiger dies nicht erfahren kann. Diese Informationen müssen für jeden leicht zugänglich sein!“
    Quelle: https://www.pflegebevollmaechtigte.de/details/informationen-zur-qualitaet-von-pflegeeinrichtungen-duerfen-nicht-unter-verschluss-bleiben.html

    * 2022-01-13 PM 02 Qualität Pflegeheime.pdf (174.27 KB - runtergeladen 270 Mal.)
    « Letzte Änderung: 19. Januar 2022, 20:41 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #2 am: 13. Januar 2022, 22:37 »

    Zitat
    Untersuchung zu Pflegeheimen
    Wichtige Fakten zur Qualität fehlen
    Warum in Bremen und anderen Bundesländern zentrale Informationen für Verbraucher nicht einsehbar sind.


    Von Timo Thalmann, 13.01.2022, 19:38

    ... Laut Bremer Sozialressort würden die Prüfberichte der Wohn- und Betreuungsaufsicht zwar nicht allgemein veröffentlicht. Die Pflegeeinrichtungen seien aber nach den Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz verpflichtet, die entsprechenden Informationen auf Anfrage herauszugeben und zu erläutern. Für eine allgemeine Veröffentlichung in ihrer aktuell vorliegenden Form seien die Berichte aber nicht geeignet, weil sie den angestrebten Zweck nicht erfüllten. „Sie machen die Einrichtungen nicht vergleichbar“, erläuterte Ressortsprecher Bernd Schneider. Zum einen stellten sie naturgemäß immer eine Momentaufnahme dar, zum anderen würden von den außerordentlich umfangreichen Fragenkatalogen zu den Prüfungen niemals alle Punkte geprüft. „Die Aufsichtsbehörden müssen nach ihren Erfahrungen Schwerpunkte setzen“, so Schneider Es sei in keinem Bundesland überzeugend gelungen, die Berichte über die Prüfergebnisse in ausreichendem Maß vergleichbar und für Verbraucher nachvollziehbar zu gestalten, urteilt das Bremer Sozialressort. ...
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/politik/inland/pflegeheime-studie-bescheinigt-mangelnde-transparenz-bei-qualitaet-doc7j9lr8q37tzi4rq5d6d



    Zitat
    BertelsmannStiftung
    Bundesländer informieren nur ungenügend über die Qualität von Pflegeheimen

    Lediglich in sechs Bundesländern sind wichtige Informationen zur Qualität von Pflegeeinrichtungen für Pflegebedürftige und Angehörige einsehbar. Das zeigt eine Analyse des Projekts „Weisse Liste“ der Bertelsmann Stiftung. Besonders gravierend ist, dass einige Länder die Daten zur Pflegequalität bisher nicht veröffentlichen,  obwohl die jeweiligen Landesgesetze dies vorschreiben.

    Gütersloh, 13. Januar 2022. Die Bundesländer sorgen in sehr unterschiedlichem Maße für Verbraucherinformation und Qualitätstransparenz in der Pflege. Wie aus einer umfassenden Bestandsaufnahme des Projekts „Weisse Liste“ der Bertelsmann Stiftung hervorgeht, erfahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in zehn von 16 Ländern nichts darüber, ob in einem Heim zum Beispiel Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind. Genauso wenig lässt sich andererseits nachvollziehen, welche Einrichtungen gut aufgestellt sind. Dabei liegen solche Informationen allen Bundesländern vor, weil sie Teil der Prüfergebnisse der für die Heimaufsicht zuständigen Behörden sind. Der Mangel an Transparenz entsteht entweder dadurch, dass eine entsprechende landesrechtliche Regelung gar nicht existiert, oder dass vorhandene Gesetze nicht in die Praxis umgesetzt werden.  

    So ist in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse gesetzlich gar nicht vorgesehen. In Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es zwar Gesetze, die eine Veröffentlichung erlauben – doch aus unterschiedlichen Gründen finden sie bisher keine Anwendung. In Baden-Württemberg und Hessen müssen die Prüfergebnisse zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht werden. Allerdings sind die Daten momentan nur in den Einrichtungen direkt einsehbar und damit für Verbraucher:innen eingeschränkt zugänglich. Lediglich Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen veröffentlichen die Ergebnisse so, dass sie allgemein verfügbar sind. Besonders positiv fällt Hamburg auf. Die Hansestadt stellt im Internet weitere detaillierte Angaben bereit, unter anderem zum Personaleinsatz in den Pflegeheimen und zu vorübergehenden Aufnahmestopps, und informiert zusätzlich über die Ergebnisse einer Angehörigenbefragung. Durch die Corona-Pandemie wurden allerdings in allen Bundesländern die Vor-Ort-Einsätze der Aufsichtsbehörden monatelang unterbrochen, weshalb Datenlücken entstanden sind.

    „Gute Arbeit der Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar machen“
    Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, sagt: „Die Auswahl eines Pflegeheims ist eine Lebensentscheidung. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind auf verlässliche Angaben angewiesen, um sich ein umfassendes Bild von der Qualität einer Einrichtung machen zu können. Die Bundesländer müssen viel stärker als bisher diesem Informationsbedarf nachkommen. Mit einer Veröffentlichung der Daten erfüllen Pflegeheime und die für sie zuständigen Behörden ihre Rechenschaftspflicht gegenüber den Pflegebedürftigen und Versicherten, die die Pflege finanzieren. Zugleich würde damit die gute Arbeit der vielen Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar werden und so eine höhere Wertschätzung erfahren. Umgekehrt sollte es aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen, bei denen Defizite bestehen.“

    Alle verfügbaren Qualitätsdaten im Internet veröffentlichen
    Um die Situation zu verbessern, empfiehlt die Weisse Liste, dass alle Bundesländer die für die Pflegequalität relevanten Daten, die den Aufsichtsbehörden vorliegen, zentral im Internet veröffentlichen. „Die Länder müssen dafür jeweils geeignete und hinreichend konkrete gesetzliche Vorgaben schaffen – und diese dann auch in die Tat umsetzen“, erklärt Johannes Strotbek, Projektmanager bei der Weissen Liste. Ergänzend sollte eine Open-Data-Regelung eingeführt werden, wie es sie etwa bereits in Bezug auf die Qualität von Krankenhäusern sowie zu den Daten des Pflege-TÜV auf Bundesebene gibt. Denn die Daten zur Pflegequalität ließen sich besser verbreiten und nutzen, indem Verbraucher:innen, Informationsportale, Beratungsstellen und

    Versorgungsforschung frei darauf zugreifen können.
    Um für mehr Transparenz zu sorgen, komme es laut der Weissen Liste darauf an, nicht nur die Verbände von Pflegeheimbetreibern sowie Pflegefachkräfte einzubinden, sondern auch die Perspektive der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu stärken. Es gebe bereits gute Beispiele, wie sich eine Veröffentlichung zum Nutzen der Pflegebedürftigen so gestalten lässt, dass die Arbeit der Pflegefachkräfte und Einrichtungen fair bewertet wird. „Bundesländer und Interessenverbände sollten sich einen Ruck geben, um deutschlandweit für mehr Qualitätstransparenz zu sorgen – im Sinne einer guten, fachgerechten und sicheren Pflege für alle“, sagt Brigitte Mohn.

    Zusatzinformationen
    Für die Untersuchung zur Pflegetransparenz wertete die Weisse Liste die Regelungen aller einschlägigen Landesgesetze aus und legte die Ergebnisse den dort zuständigen Abteilungen zur Prüfung vor. Ergänzend wurden Fragen zur Erhebung von Personalangaben gestellt. Alle Länder haben geantwortet und die vorliegenden Erkenntnisse bestätigt. Abgesehen von der Frage, ob in den Ländern Personalangaben erhoben und veröffentlicht werden, wurden die Prüfmethoden, Aussagekraft und die Inhalte der Veröffentlichungen nicht ausgewertet. Die Weisse Liste forscht bereits länger zur verbraucherorientierten Qualitätsberichterstattung in der Langzeitpflege und entwickelte unter anderem Vorschläge für den „Pflege-TÜV“ auf Bundesebene und eine Methode zur Angehörigenbefragung. Außerdem betreibt die Weisse Liste eine bundesweite Onlinesuche für Pflegeheime. Für Hamburger Einrichtungen sind darüber hinaus landesspezifische Qualitäts- und Befragungsdaten enthalten.

    Weiterführende Links
    - www.weisse-liste.de/public-reporting-pflege
    - www.weisse-liste-pflege.de (Online-Pflegeheimsuche)
    - www.bertelsmann-stiftung.de/spotlight-pflegetransparenz-laender
    Quelle: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2022/januar/bundeslaender-informieren-nur-ungenuegend-ueber-die-qualitaet-von-pflegeheimen

    ANMERKUNG:
    Die BertelsmannStiftung weist zurecht auf diese Intransparenz hin. Im Bundesland Bremen ist in der Tat (noch) der Passus im Wohn- und Betreuungsgesetz enthalten, der eigentlich eine Veröffentlichung der Prüfberichte der Heimaufsicht vorsieht. Darauf haben wir (BIVA + Heim-Mitwirkung) immer wieder hingewiesen und mehr Transparenz eingefordert - leider bislang ohne Erfog. Siehe z.B. unter http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1312.msg4466#msg4466 oder http://www.heim-mitwirkung.de/smf/index.php?topic=1688.msg4995#msg4995

    Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz ist befristet bis Ende diesen Jahres. Professor Rothgang vom SOCIUM hat der Sozialbehörde sein Gutachten zur Evaluation des Gesetzes im Dezember letzten Jahres vorgelegt. Es wird spannend, ob dieser für die Behörde offensichtlich unliebsame Passus in einem aktualisierten Heimgesetz enthalten bleibt und künftig mehr Beachtung finden wird - oder einfach ersatzlos gestrichen wird.

    Peinlich ist es ja, wenn Bremen seit vielen Jahren mit am schlechtesten bei der medizinischen und pflegerischen Versorgung in Pflegeeinrichtungen im Vergleich mit den anderen Bundesländern abschneidet. Da ist es schon fast verständlich, wenn solch negative Infos nicht gerne öffentlich gemacht werden. ...

    * 2022-01-14_WESER-KURIER_Fakten-zur-Pflegequalität-fehlen.pdf (220.94 KB - runtergeladen 251 Mal.)
    « Letzte Änderung: 21. Januar 2022, 23:45 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #1 am: 08. Februar 2011, 01:45 »

    Pressemitteilung vom "Zentrum für Qualität in der Pflege"

    Weisse Liste: Neue Checkliste unterstützt bei der Auswahl eines Pflegeheims
    - Individuelle Fragenliste hilft, vor Ort auf wichtige Aspekte zu achten
    - Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) unterstützt Entwicklung

    05.01.2011 · Die Weisse Liste ist ein gemeinnütziges Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen. Unterstützt wurde die Entwicklung der neuen Entscheidungshilfe durch die Stiftung „Zentrum für Qualität in der Pflege“ (ZQP).

    In der Weissen Liste können Nutzer aus bis zu 200 Fragen auswählen, die für sie bei der Pflegeheimauswahl von Bedeutung sind. Auch eigene Fragen können ergänzt werden „Der Umzug in ein Pflegeheim ist für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ein einschneidendes Ereignis. Darum ist es so bedeutend, die Entscheidung für eine Einrichtung bewusst zu treffen“, sagt Dr. Brigitte Mohn, Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung. „Wir wissen, dass Menschen etwa zwei bis drei Pflegeheime besichtigen, bevor sie sich entscheiden. Mithilfe unserer Checkliste können sie nun systematisch vorgehen, sich vorbereiten und die Pflegeheime gezielt miteinander vergleichen.“ Die Individualität der neuen Entscheidungshilfe garantiere, dass dabei alle persönlichen Bedürfnisse einbezogen werden, so Mohn.

    „Die Menschen in unserem Land werden immer älter, immer mehr Menschen benötigen pflegerische Unterstützung“, sagt Ulrike Mascher, Vorsitzende des Sozialverbands VdK, einem Projektpartner der Weissen Liste. Nach einer Modellrechnung des Statistischen Bundesamts werden 2030 bereits 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig sein, das sind 50 Prozent mehr als noch 2007 (2,2 Millionen). „Inzwischen gibt es viele Angebote, die eine Pflege im häuslichen Umfeld ermöglichen. In manchen Fällen ist ein Umzug ins Pflegeheim jedoch nicht zu vermeiden. Dann ist es wichtig, dass die Menschen ein fundiertes Instrument haben, dass sie bei der Auswahl unterstützt“, so Mascher. Auch in der Pflegeberatung könne die Checkliste sehr gut eingesetzt werden.

     „Viele Menschen haben Angst vor dem Heimaufenthalt und sind verunsichert, welches Pflegeheim das passende für sie ist“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. „Für die Betroffenen ist es wichtig, Klarheit über ihre Bedürfnisse zu haben und die Anforderungen zu kennen, die an ein Pflegeheim gestellt werden können“. Um sich vor Ort ein umfassendes Bild machen zu können, seien systematische Entscheidungshilfen nötig.



    Die Checkliste ist abrufbar unter www.weisse-liste.de/pflegeheim sowie unter www.zqp.de. Sie wurde mit Patienten- und Verbrauchervertretern sowie Experten aus der Pflegeberatung entwickelt. Abgedeckt sind Fragen zum Beispiel aus den Bereichen „Wohnen und Ausstattung“, „Pflege und Betreuung“, „Leistungen und Kosten“ sowie „Betreuung bei Demenz“. Neben der individuellen Version gibt es eine Standardversion mit 26 Fragen, die direkt zum Ausdrucken bereit steht. Kürzlich hatten die Autoren des wissenschaftlichen Evaluationsberichtes zu den sogenannten Transparenzberichten zu Pflegeheimen („Pflege-TÜV“) vorgeschlagen, Checklisten für die Pflegeheimauswahl zu erstellen und so die Entscheidung von Verbrauchern zu unterstützen.

    Zur Weissen Liste: Die Weisse Liste ist ein gemeinsames Projekt von Bertelsmann Stiftung, Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE (BAG SELBSTHILFE), Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen, FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN Gesamtverband, Sozialverband VdK Deutschland und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Initiatoren wollen mit dem Internetportal www.weisse-liste.de eine individuelle Entscheidungshilfe für Patienten und Angehörige zur Verfügung stellen und für mehr Transparenz im Gesundheitswesen sorgen. Gestartet ist das Portal im Juni 2008 mit einer Krankenhaussuche. Zudem entwickelt das Projekt derzeit gemeinsam mit der AOK eine Online-Arztsuche.

    Quelle: http://www.zqp.de/pressemitteilung/
    « Letzte Änderung: 19. Januar 2022, 23:48 von admin » Gespeichert

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    « am: 05. Januar 2011, 12:38 »

    Weisse Liste: Neue Checkliste unterstützt bei der Auswahl eines Pflegeheims

    Individuelle Fragenliste hilft, vor Ort auf wichtige Aspekte zu achten / Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) unterstützt Entwicklung.

    Verbraucher, die auf der Suche nach einem passenden Pflegeheim sind, können dafür ab heute ein neues Instrument nutzen: die Checkliste des Internetportals "Weisse Liste".

    Quelle: http://www.vdk.de/de24725

    siehe auch:
    http://pflegen-online.de/nachrichten/aktuelles/neue-checkliste-hilft-bei-auswahl-eines-pflegeheims.htm
    « Letzte Änderung: 19. Januar 2022, 23:47 von admin » Gespeichert
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