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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: Heimrecht - Bundesrecht vs. Länderrecht  (Gelesen 38732 mal)
admin
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« Antworten #17 am: 24. April 2009, 16:46 »

Zersplitterung des Heim- und Pflegerechts
Föderalismusreform von 2006 korrigieren


Die 2006 von der Großen Koalition durchgeführte Föderalismusreform hatte u.a. zum Inhalt, die Zuständigkeit für das Heimrecht vom Bund auf die Länder zu übertragen. Diese Entscheidung stieß seinerzeit bei den meisten Altenhilfe-Experten auf scharfe Kritik. Künftig könne es zu pflegerischer Versorgung von Heimbewohnern nach Kassenlage der Länder, abgesenkten Fachkraftquoten, zum Unterlaufen bisheriger baulicher Mindeststandards und Qualitätseinbußen in einzelnen Ländern kommen, befürchteten sie. Auf jeden Fall werde es, so die Experten weiter, zu einer Rechtszersplitterung kommen, die die Qualität der Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen nicht verbessern, sondern eher verschlechtern werde. Denn „Qualitätsnormen können sinnvollerweise nur bundeseinheitlich geregelt werden.“

Tatsache ist, dass die seinerzeit befürchtete Rechtszersplitterung Realität geworden ist. Denn mittlerweile sind die Länder dabei, eigene Länder-Heimgesetze zu erlassen, und zwar mit unterschiedlichen Inhalten. Wenn diese gesetzgeberischen Aktivitäten abgeschlossen sind, wird es in Deutschland allein 16 verschiedene Heimgesetze mit von einander abweichenden Ausführungsvorschriften geben. Daneben ist die weitere Zuständigkeit des Bundes für das SGB XI – Soziale Pflegeversicherung – und für das bürgerlich-rechtliche Vertragsrecht gegeben. Insoweit ergeben sich zwangsläufig Probleme, wie die jetzt von einigen Bundesländern angesprochenen Rechtskollisionen verdeutlichen.   

Die von den Ländern geäußerten Bedenken weisen allerdings in die falsche Richtung. Es kann eigentlich nicht darum gehen, die Bundeskompetenz für das bürgerlich-rechtliche Vertragsrecht zurückzudrängen, sondern eher gibt es Veranlassung, die Förderalismusreform wegen der gebotenen einheitlichen Gestaltung des Heim- und Pflegerechts für diese Rechtsbereiche rückgängig zu machen und die frühere einheitliche Bundeskompetenz wieder herzustellen.

Die entscheidenden Rechtsfragen des Heim- und Pflegerechts sollten sinnvollerweise nur bundeseinheitlich geregelt werden.
Dazu gehört, wie bereits 2006 eingefordert, das gesamte Heimrecht. Zu denken ist aber z.B. auch an die notwendigen Regelungen zur Ausstattung der Pflegeeinrichtungen mit dem zur guten Pflegequalitiät erforderlichen Pflege(fach)personal. Dazu bedarf es dringend bundeseinheitlicher Personalbemessungssysteme, die allein die auskömmliche Personalausstattung im Bereich der pflegerischen Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen gewährleisten können. Ohne solche bundeseinheitliche Vorgaben werden die Pflegesysteme weiter auseinanderfallen und die Qualität in den Pflegeeinrichtungen - entgegen anderslautender Bekundungen - nicht verbessern: Dies zum Nachteil der pflegebedürftigen Menschen!

Quelle: pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de, Pressemitteilung vom 23.04.2009, Werner Schell



siehe auch:
=> HEIM-VERTRAG: Infos zum neuen Bundes-Gesetz
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 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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Multihilde
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« Antworten #16 am: 28. April 2007, 10:57 »

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_103/18.html

hib-Meldung103/2007 vom 19.04.2007

Berlin: (hib/SKE) Nach Ansicht der Bundesregierung sind die Kompetenzen beim Heimrecht zwischen Bund und Ländern klar verteilt. In ihrer Antwort (16/4847) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (16/4657) schreibt sie, dass nach der Föderalismusreform nur noch der Heimvertrag zwischen Träger und Bewohner unter Bundesrecht falle. Die Auswahl der Träger, Bau und Betrieb der Heime sowie andere öffentlich-rechtliche Aufgaben stehen den Ländern zu, heißt es in der Antwort. Sieben Länder hätten in einer Arbeitsgruppe erste Leitgedanken für eigene Regelungen formuliert. Das bayrische Kabinett habe zudem Eckpunkte eines neuen bayrischen Heimgesetzes beschlossen.


Die Drucksache 16/4847 mit den Antworten (4 Seiten) kann über den o. a. Link runtergeladen werden. Die pdf hat das Erstelldatum 27.03. im Text und wurde am 11.04.07 "gebaut". Hinweis auf Eckpunkte Rheinland-Pfalz ist nicht drin. Die Eckpunkte findet man sogar schon im Netz (siehe hier im Forum), im Gegensatz zu den bayrischen.

(vgl. auch Antwort 14 hier im Forum vom 23.03.07)

« Letzte Änderung: 06. Mai 2007, 08:03 von Hilde A. » Gespeichert
Multihilde
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« Antworten #15 am: 27. März 2007, 17:14 »

Aus der Newsletter Menschen pflegen vom 27.03.2007

www.menschen-pflegen.de


Neu: Dokumentation des Fachgesprächs zur Weiterentwicklung des Heimrechts vom 12.1.2007 in Berlin

Wie bereits im letzten Newsletter berichtet, hat auf Einladung von Sozialstaatssekretär Dr. Auernheimer am 12. Januar 2007 in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin ein Expertengespräch zur Weiterentwicklung des Heimrechts auf Länderebene stattgefunden. Ganz aktuell liegt die Dokumentation vor, die auch die schriftlichen Stellungnahmen aus Wissenschaft, Verbandswesen und Selbstorganisationen enthält. Das Fazit aus dem Diskurs von Wissenschaft, Praxis und Politik war die Idee, neue Landesgesetze zu schaffen zur Sicherung der Teilhabe, Selbstbestimmung und Rechte von pflegebedürftigen und behinderten Menschen und hierbei verschiedene Politikfelder miteinander zu verbinden. Von vielen Beteiligten unterstützt wurde die Auffassung, dass es sich bei den Landesgesetzen zur Ablösung des Heimgesetzes nicht ausschließlich um ordnungsrechtliche Vorhaben der Überwachung von Einrichtungen geht. Vielmehr wollen die Länder darüber hinaus gehende Verantwortung übernehmen mit der Stärkung von Beratungs- und Informationsangeboten (Verbraucherschutz), der Förderung der Teilhabe und des ehrenamtlichen Engagements in und für Einrichtungen und in der Unterstützung von neuen Wohnformen. Herausgearbeitet wurde die Überlegung, das künftige Schutzgesetz mit dem jeweiligen Landespflegestrukturgesetz zu verknüpfen

Für Rheinland-Pfalz kündigte Staatssekretär Dr. Auernheimer einen Gesetzentwurf bis zum Sommer an.

Hinsichtlich der noch streitigen Frage der Gesetzgebungskompetenz für das Vertragsrecht folgt Rheinland-Pfalz der Auffassung des Bundes, wonach das Vertragsrecht weiterhin auf der Bundesebene verbleibt. In diesem Sinne solle der Bund nun schnellstens seine Regelungsvorschläge vorlegen, appellierte Staatssekretär Dr. Auernheimer.

Download (pdf, 2 MB)

Quelle: menschen-pflegen.de
© MASGFF 2007

Die Dokumentation ist auf der o. a. Site zum Runterladen zu finden. Ich kann nur empfehlen, auch die Newsletter ins Abo zu nehmen!



ist der Diskussionsentwurf der Arbeitsgruppe der Sozialressorts der Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein unter Mitwirkung von Berlin


« Letzte Änderung: 01. Juni 2007, 09:35 von Hilde A. » Gespeichert
Multihilde
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« Antworten #14 am: 27. März 2007, 08:55 »

hib-Meldung

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_077/03.html

heute im Bundestag Nr. 077 -

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Do, 22. Maerz 2007 Redaktionsschluss: 10:40 Uhr

3. Im Bundestag notiert: Verlagerung des Heimrechts auf die Länder
Familie/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/SUK) Nach dem Stand der Verlagerung des Heimrechts auf die Länder erkundigen sich die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/4654). Sie wollen wissen, wie die Regierung eine "klare Kompetenzabgrenzung" zwischen Bund und Ländern in Bezug auf das Heimrecht herstellen will und ob sie dabei eventuelle Abgrenzungsprobleme sieht.. Die Regierung soll außerdem sagen, welche Gesetzesregelung ihrer Meinung nach die problematische Abgrenzung zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen und Diensten sowie Heimen und Nicht-Heimen aufheben kann.


Die zweiseitige pdf (elektonische Vorabfassung) kann von der Site oben runtergeladen werden. Sind zwar keine neuen Erkentnisse/Fragen für mich, aber auf die Antworten bin ich gespannt:
http://dip.bundestag.de/btd/16/046/1604654.pdf

« Letzte Änderung: 03. April 2007, 08:40 von Hilde A. » Gespeichert
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« Antworten #13 am: 21. Februar 2007, 19:14 »

27.03.2007: Die Dokumentation steht nun auch im Netz; super!!


www.menschen-pflegen.de

Leitgedanken und Inhalte eines Landesgesetzes zur Ablösung des Heimgesetzes

Auf Initiative von Ministerin Dreyer wurde im Oktober 2006 eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die Eckpunkte und Inhalte eines Landesgesetzes zur Ablösung des Heimgesetzes erarbeiten soll. Staatssekretär Dr. Auernheimer traf am 12. Januar 2007 mit Expertinnen und Experten zu einem Fachgespräch in die rheinland-pfälzische Landesvertretung in Berlin zusammen. Mit rund 40 Teilnehmenden aus Wissenschaft, Kommunen, Verbänden, Selbsthilfe und Verbraucherschutz  wurde unter Beteiligung der Bundesministerien in einem sehr dichten und substanziellen Austausch der anliegende Diskussionsentwurf der Arbeitsgruppe erörtert. Schwerpunktthemen waren die Loslösung vom Heimbegriff, der Verbraucherschutz, die Stärkung von Teilhabe und Lebensweltorientierung, die Differenzierung der Angeforderungen und der Abbau von Bürokratieaufwand. Die ausführliche Dokumentation des Fachgesprächs, das wichtige neue Impulse für die weitere Entwicklung ergab, werden wir Ihnen mit dem nächsten Newsletter zur Verfügung stellen.

Leitgedanken und Inhalte für Länderregelungen zur Ablösung des HeimG (pdf-Download)




Zitat
Der Newsletter "Teil haben - Gleich stellen - Selbst bestimmen" ist ein Angebot des Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz


« Letzte Änderung: 27. März 2007, 17:45 von Hilde A. » Gespeichert
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« Antworten #12 am: 21. Februar 2007, 18:10 »

Diskussionsentwurf der A-Länder* zum Heimgesetz
(FG StatpflegVers 21)

Der Paritätische Gesamtverband informiert auf seinen Internetseiten über einen Diskussionsentwurf der A-Länder*, insbesondere auch über eine Diskussion am 12. 01. 2007 anläßlich einer Veranstaltung, die das Sozialministerium des Landes Rheinland-Pfalz organisiert hatte.

Unter anderem wird in dem Diskussionsentwurf darauf Bezug genommen, daß eine Einbeziehung von Tages- und Nachtpflege in den Schutzbereich der Ländergesetze noch offen ist.

Die Information des Gesamtverbandes lautet:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

als Download zu Ihrer Kenntnisnahme der Diskussionsentwurf der A-Länder zum HeimG "Leitgedanken und Inhalte für Länderregelungen zur Ablösung des HeimG - Erster Diskussionsentwurf der Arbeitsgruppe der Sozialressorts der Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein unter Mitwirkung von Berlin, Stand: 10. Dezember 2006".

Am 12.01.2007 fand in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung in Berlin eine vom Sozialministerium des Landes Rheinland-Pfalz organisierte Anhörung zu diesem Papier statt.

Der PARITÄTISCHE Gesamtverband hat keine Einladung zu der Veranstaltung bekommen und der als Anlage beigefügte Diskussionsentwurf ist uns lediglich auf informellem Wege zugegangen.

Mit freundlichen Grüßen
Heidi Reinschmidt
Referentin für Altenhilfe und Pflege"


Quelle: paritaet-alsopfleg.de - Veröffentlicht am Dienstag 23 Januar 2007 06:21:58


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* A-Länder: Traditionell wird im Sprachgebrauch zwischen A- und B-Ländern unterschieden. Als A-Länder werden SPD-geführte Länder bezeichnet. Als B-Länder versteht man Länder mit unionsgeführter Regierung. Im Vorfeld der Sitzungen aller Ministerpräsidenten finden in der Regel getrennte Sitzungen der A- und B-Länder statt.

Quelle: http://www.bayern.de/Politik/Staatskanzlei/MPK/bedeutung.html
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« Antworten #11 am: 15. November 2006, 12:31 »

ich meine das ist die Fundstelle:
http://dip.bundestag.de/btp/16/16056.pdf
zip-Version ist hier zu finden:
http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/56/index.html

Deutscher Bundestag - Stenografischer Bericht 56. Sitzung - Berlin, Mittwoch, den 18. Oktober 2006


Stand der Planung und Umsetzung für Heimgesetzgebungen in den einzelnen Ländern nach der Föderalismusreform; Vermeidung einer zu großen Abweichung in den Standards


einfach mal als Fließtext (zwar nicht gut lesbar, aber besser als nix)
(ab Seite 19 der Statuszeile pdf; geht auch problemlos per Klick auf 5433C im Inhaltsverzeichnis)

Zitat
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Frau Kollegin Haßelmann, mit Ihrer Erlaubnis beantworte ich Ihre beiden Fragen aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Dann rufe ich auch noch die Frage 9 der Kollegin Haßelmann auf:
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Koordinierungsinstrumente oder -prozesse der Länder in Fragen des Heimrechts, die darauf abzielen, dass auch bei der zukünftigen Ausgestaltung der Länderheimgesetze Standards nicht zu sehr voneinander abweichen - ähnlich der bisherigen Vorgehensweise der Bund-Länder-Arbeitsgruppe -, wie es die Antwort auf die Fragen 24 und 25 der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg in der Fragestunde vom 8. März 2006 (Plenarprotokoll 16/21, Seite 1615 f.) nahe legte?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass das Heimrecht lediglich aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 des Grundgesetzes herausgenommen worden ist, das heißt aus dem Bereich der öffentlichen Fürsorge, also aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich, und damit nicht vollständig auf die Länder übertragen worden ist. Nach Auffassung der Bundesregierung bedarf es allerdings der raschen Klärung, welche Teile des Heimrechts weiterhin in den Kompetenzbereich des Bundes gehören.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den notwendigen Dialog mit den Ländern eingeleitet. Am 18. September dieses Jahres hat ein erstes Gespräch in Berlin stattgefunden. Ein weiteres Gespräch ist für Ende November vorgesehen. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Bundesländer gegenwärtig in Gespräche eingetreten - allerdings noch ohne eine zentrale Koordinierung - mit dem Ziel, sich auf gemeinsame Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Heimrechts zu verständigen. Eine Erörterung dieses Themas ist unter anderem im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 16./17. November dieses Jahres vorgesehen. Konkrete Ergebnisse, die Gegenstand einer Bewertung durch die Bundesregierung sein könnten, liegen gegenwärtig logischerweise noch nicht vor.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Haßelmann, Sie haben eine Nachfrage? - Bitte sehr.

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Ich habe folgende Nachfrage: Welchen Rechtsstatus wird das bisher bundeseinheitliche Heimrecht genießen, sofern nur einige einzelne, jedoch nicht alle Bundesländer von ihrer Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf das Heimrecht Gebrauch machen?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Ich hatte erwähnt, dass die Zuständigkeit für den öffentlich-rechtlichen Teil des Heimrechts - das betrifft vor allen Dingen die Bestimmungen gewerberechtlicher Natur - an die Länder übertragen worden ist, sodass der Bund hier keine Regelungen mehr treffen kann. Der privatrechtliche Teil des Heimrechts allerdings - das betrifft insbesondere die Regelungen des Heimvertrages - verbleibt nach unserer Auffassung in der Kompetenz des Bundes. Da dieser Bereich zur konkurrierenden Gesetzgebung gehört, können die Länder Regelungen treffen, wenn und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht nicht abschließend Gebrauch gemacht hat. Ansonsten ist es Aufgabe der Länder, entsprechende Regelungen zu schaffen.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Sie haben eine weitere Nachfrage? - Bitte schön.

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Staatssekretär. - Sie haben in Ihrer Antwort davon gesprochen, dass es dringend geboten ist, zu einer raschen Lösung zu gelangen, da es im Kontext der Föderalismusreform und aufgrund der Komplexität des Heimrechts zu großer Verunsicherung darüber gekommen ist, welche Bereiche demnächst in die Kompetenz des Bundes und welche in die Kompetenz der Länder fallen und wie die einzelnen Rechtsbereiche voneinander abgegrenzt werden.

Ich habe zwei Nachfragen: Was tut Ihr Ministerium, um sowohl die betroffenen Menschen, ihre Angehörigen als auch die Träger und Verbände, die von diesen Änderungen im Rahmen der Föderalismusreform betroffen sind, darüber aufzuklären, wie sich die rechtliche Situation im Moment darstellt? Wie gehen Sie mit der entstandenen Verunsicherung um?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Wir versuchen, erst gar keine Verunsicherung entstehen zu lassen bzw. sie dadurch zu beheben, dass wir zur Koordinierung mit den Ländern eingeladen und unsere Position dargestellt haben. Denn wir meinen in der Tat, dass zunächst einmal geklärt werden muss, wer welche Zuständigkeiten hat. Dieses Treffen hat am 18. September dieses Jahres stattgefunden. Weil es dabei auch um die Klärung komplizierter verfassungsrechtlicher Fragen ging, wurden das BMI und das BMJ beteiligt.

Die Länder haben den Wunsch geäußert, unter Einbeziehung ihrer Verfassungsressorts eine gemeinsame Position zu erarbeiten. Das wird eine Zeit lang dauern. Ende November dieses Jahres findet die nächste Besprechung statt. Wir sind guter Dinge, dass wir uns dann auf einen gemeinsamen Weg verständigen können. Wie Sie wissen, ist es im Heimrecht immer üblich gewesen, dass sich Bund und Länder miteinander abstimmen. In diesem Bereich können wir auf eingefahrene Regelungen der Koordinierung zurückgreifen. Von daher glaube ich, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen können.
Ich sage ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung für möglichst einheitliche Qualitätsstandards im Bereich der stationären Altenpflege einsetzen wird. Ich denke, dieses Signal an die Träger ist wichtig.

Des Weiteren haben wir Wert darauf gelegt, die Entbürokratisierung fortzuentwickeln. Natürlich machen wir uns auch Gedanken darüber, wie man das Heimrecht besser an die Praxis anpassen kann. Hierzu führen wir seit längerem Gespräche. Diese müssen im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Bedingungen fortgeführt werden.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Da Sie, Herr Staatssekretär, beide Fragen der Kollegin Haßelmann zusammen beantwortet haben, hat sie noch eine dritte Nachfrage.

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Staatssekretär, Sie haben gerade formuliert, dass großes Interesse daran besteht, einheitliche Qualitätsstandards beizubehalten. Das gilt insbesondere für die stationäre Pflege, zum Beispiel in Altenhilfeeinrichtungen. In den vergangenen Wochen und Monaten waren eine ganze Reihe öffentlicher Einlassungen zu vernehmen. Dabei war mein Eindruck, dass man ein ziemlich starkes regionales Gefälle feststellen konnte. Im Kern geht es darum, dass man sich in einzelnen Bundesländern vorstellen könnte, die Fachkraftquote zu senken und darüber hinaus für die Menschen, die Transferleistungen wie Sozialhilfe beziehen, Änderungen im Hinblick auf die Lebenssituation in Heimen und anderen stationären Einrichtungen vorzunehmen, diese beispielsweise in Mehrbettzimmern unterzubringen. Ich will das jetzt nicht im Einzelnen ausführen. Wie bringt sich die Bundesregierung hier ganz konkret mit dem Ziel ein, einheitliche Qualitätsstandards zu erhalten?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Sie haben es selbst wiederholt: Wir legen Wert auf einheitliche Qualitätsstandards und sind diesbezüglich guter Dinge. Wir werden entsprechende Richtlinien mit erarbeiten, an denen man sich orientieren kann. Im Übrigen sollte man zunächst einmal abwarten, ob es nicht auch einen positiven Wettbewerb zwischen den Ländern geben wird, was die Qualität der Betreuung und Unterbringung in Heimen angeht; darüber ist - auch in anderen Zusammenhängen - viel diskutiert worden. Man muss hier differenzieren. Ich gehe davon aus, dass einige Länder beispielhaft zeigen werden, wie man die Dinge im Sinne der Bewohner von Heimen organisieren und regeln kann. Aber ich gebe auch gern zu, dass es offene Fragen gibt, die jetzt angegangen werden müssen und zu denen wir schnellstmöglich Regelungen brauchen, um die für die Träger wie für die Betroffenen in den Heimen denkbaren Unsicherheiten zu beseitigen.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Noch eine Nachfrage, bitte schön.

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Staatssekretär, werden Sie das Parlament bzw. den Fachausschuss, der die Übertragung der Zuständigkeit für das Heimrecht an die Länder insgesamt kritisch gesehen hat, weiterhin von sich aus offensiv - auch über die Bund-Länder-Gespräche - informieren oder werden wir immer wieder im Rahmen von parlamentarischen Initiativen nachfragen müssen? Sehen Sie das als Ihre Aufgabe an? Zum Zweiten: Haben Sie Erkenntnisse darüber, ob Verbände, Initiativen oder Betroffene nach Beschlussfassung verfassungsrechtliche Bedenken anmelden wollen?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Von Letzterem habe ich keine Kenntnis.
Was das sonstige Verfahren angeht, haben wir eine gute Tradition. Ich will mich hier ausdrücklich verpflichten, dass wir auch von uns aus informieren. Aber der Ausschuss muss das selbstverständlich auch wollen, er muss sich das auf die Tagesordnung setzen. Ich hätte aber auch kein Problem damit, wenn Sie immer wieder nachfragen. Das Parlament ist durchaus auch dazu da, die Regierung immer wieder in die richtige Richtung zu bewegen. Darauf freue ich mich dann.

« Letzte Änderung: 15. November 2006, 15:39 von Hilde A. » Gespeichert
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« Antworten #10 am: 15. November 2006, 12:29 »

BMFSFJ: Umfang der Heimrechtsverlagerung noch unklar

VDAB: Spätes, aber richtiges Einlenken des Ministeriums
 
In einer Fragestunde am 18. Oktober 2006 befasste sich der Deutsche Bundestag mit den Auswirkungen der im Zuge der Föderalismusreform vereinbarten Verlagerung des Heimrechts in die Zuständigkeit der Länder. Angefragt hatte die Bundestagsabgeordnete Britta Haßelmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wie der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues betonte, sei das Heimrecht lediglich aus dem Bereich der öffentlichen Fürsorge herausgenommen und damit nicht vollständig auf die Länder übertragen worden. Der privatrechtliche Teil des Heimrechts und somit insbesondere die Regelungen des Heimvertrags verbleibe in der Kompetenz des Bundes, so Kues. Es bedürfe einer raschen Klärung, welche Teile des Heimrechts weiterhin in den Kompetenzbereich des Bundes gehörten. 

„Das späte Einlenken seitens der Bundesregierung erstaunt, ist aber grundsätzlich richtig“, so Artur Geisler, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). „Die nun zugesagte Zuständigkeitsprüfung hätte zur rechten Zeit viele Diskussionen erspart.“

Wie der VDAB im Rahmen der Diskussionen um die Verlagerung des Heimrechts stets betonte, müssen zivilrechtliche Regelungen in der Befugnis des Bundesgesetzgebers verbleiben. Dazu gehören unter anderem das nun vom Parlamentarischen Staatssekretär Kues angesprochene Heimvertragsrecht wie auch die Regelungen zur Entgeltanpassung.
 
Eine Dezentralisierung hätte hier zur Folge, dass bei stationärer Pflege Regelungen wie zum Vertragsabschluss und seiner Beendigung, darunter Fragen zu Kündigungsfristen, zur Entgelthöhe, zur Geschäftsfähigkeit oder zur Veränderung des Pflegebedarfs gegebenenfalls in jedem Bundesland abweichend zu beantworten sind. „Eine derartige Situation ist verfassungsrechtlich zweifelhaft und zivilrechtlich kaum in den Griff zu bekommen“, betont Geisler. Aus guten Gründen sei in Deutschland das Zivilrecht bundeseinheitlich geregelt, um Probleme beim Ländergrenzen überschreitenden Rechtsverkehr auszuschließen.

Quelle: Pressemitteilung Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VdAB)
« Letzte Änderung: 15. November 2006, 12:33 von admin » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 15. November 2006, 11:48 »

Heimrecht wird keineswegs reine Ländersache (Huch)

Die Länder werden keineswegs vollständig für das Heimrecht zuständig. Das ergab eine Fragestunde dazu im Bundestag.

Bestehe nicht durch das Länderecht die Gefahr eines Qualitätsgefälles zwischen den Ländern?, wollte Grünen-Abgeordnete Britta Haßelmann wissen. Und: Würden wohl reduzierte Fachkraftquoten oder Zwei- oder Mehrbettzimmer anstelle von Einzelzimmern für sozialhilfebedürftige Bewohner in Einklang mit dem Willen der Regierung stehen, möglichst einheitliche Qualitätsstandards beizubehalten?

Dazu erklärte Dr. Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, dass die Bundesregierung auf einheitliche Qualitätsstandards wert lege. Kues: "Wir werden entsprechende Richtlinien mit erarbeiten, an denen man sich orientieren kann."


Quelle: CAREkonkret Nr. 46, erscheint am 17. November 2006. (Hinweis aus: NEWS_LETTER_PFLEGE; Ausgabe 15.11.2006 - rh.aok.de)

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Anmerkung: Huch !!!
« Letzte Änderung: 15. November 2006, 13:39 von admin » Gespeichert

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« Antworten #8 am: 12. November 2006, 11:01 »

http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/presse/Quartal-IV06/presse101106.html

Presseerklärung vom 10.11.2006
Landesbehindertenrat fordert erneut Behindertengleichstellungsgesetz auf Landesebene

HANNOVER. Am 08.11.2006 hat der Landesbehindertenrat, der Zusammenschluss der kommunalen Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten, der im beratenden Ausschuss im Integrationsamt vertretenen Verbände sowie des Netzwerkes behinderter Frauen in Hannover getagt.

Darüber hinaus beschäftigte sich der Landesbehindertenrat mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dr. Joachim Steinbrück, Behindertenbeauftragter des Landes Bremen und Jurist, erläuterte den Mitgliedern des Landesbehindertenrates die Grundzüge des oft auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichneten Gesetzes. Insbesondere hob er hervor, dass es erst aufgrund des massiven Einsatzes behinderter Menschen gelungen sei, die behinderten Menschen unter den Schutz des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu stellen. Er machte allerdings auch darauf aufmerksam, dass das Gleichbehandlungsgesetz eine von drei Säulen ist. Die erste Säule sei das „Bundesgleich-stellungsgesetz“, die zweite Säule sei das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ auf Bundesebene und die dritte Säule seien die „Ländergleichstellungsgesetze“ in allen Bundesländern.

Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen nutzte diese Gelegenheit, noch einmal darauf hinzuweisen, dass der Landesbehindertenrat schon seit Jahren sich für die Verabschiedung eines Gleichstellungsgesetzes auf Landesebene einsetzt. Der Landesbehindertenrat erinnerte die Niedersächsische Sozialministerin an ihr Versprechen, zügig ein solches Gesetz umzusetzen und forderte sie auf, dem Versprechen nun nachzukommen. Unterstützung hierbei wurde von den Vertretern der großen Sozialverbände, Edda Schliepack (Sozialverband Deutschland) und Jürgen Wachtendorf (VdK) zugesagt.

Der Landesbehindertenrat beriet auch die Auswirkungen der so genannten Föderalismusreform u. a. auf die Eingliederungshilfe und das Heimgesetz. Er beschloss, die Entwicklung sehr kritisch zu beobachten und hier eine Wächterfunktion wahrzunehmen, um sicherzustellen, dass bundesweit gleiche Lebensbedingungen für behinderte Menschen vorhanden sind.

Karl Finke (0511) 120-4007



Gleiche Lebensbedingungen (nicht nur für behinderte Menschen!) bundesweit:

Inwieweit werden die durch die neuen 16 Heimgesetze verloren gehen?
« Letzte Änderung: 12. November 2006, 11:06 von Hilde A. » Gespeichert
Multihilde
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« Antworten #7 am: 27. Oktober 2006, 10:55 »

Erste Heimgesetze auf Länderebene? – BIVA fordert bundesweite Lösung mit einheitlich hohen Standards

23.10.06 12:04


Im Rahmen der Föderalismusreform wurde die Zuständigkeit für das Heimrecht auf die Länder übertragen. Wie zu hören ist, planen die Länder, eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, um sich über die Grundlagen des Heimrechts zu verständigen und möglichst einheitliche Qualitätsstandards zu entwickeln.
„Dies ist ausdrücklich zu begrüßen“, so Katrin Markus, die Geschäftsführerin der BIVA. Andererseits verbreiten einige Länder Erklärungen, wonach sie das Heimgesetz nach eigenen Vorstellungen novellieren wollen. Die Sozialminister für Bayern und das Saarland, Christa Stewens (CSU) und Josef Hecken (CDU), preschen vor und betonen, dass damit keinesfalls Qualitätseinbußen verbunden sein werden und es keine Pflege nach Kassenlage gäbe. Die BIVA hatte in ihren Stellungnahmen zur geplanten Föderalismusreform etliche Argumente gegen eine Zersplitterung des Heimrechts und eine Pflege nach Kassenlage vorgebracht. Mit diesen Befürchtungen stand die BIVA nicht alleine. Diese Befürchtungen bestehen nach wie vor unvermindert fort und verunsichern die Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige erheblich. Daher hat die BIVA die zuständigen Landesminister aufgefordert, mitzuteilen, ob und ggf. in welche Richtung die Überlegungen gehen, insbesondere ob ein isoliertes Vorgehen geplant  oder ob beabsichtigt ist, ein abgestimmtes Vorgehen aller Länder zu unterstützen. „Wir gehen davon aus, dass wir als spezifischer Interessenverband für die Belange der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in diesen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess eingebunden werden“, so Katrin Markus weiter. „Egal, wofür die Länder sich entscheiden – für eine „Streusandbüchse“ von Einzellösungen oder für ein konzertiertes Vorgehen – die BIVA wird nicht nachlassen, die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner auf eine menschenwürdige und qualitativ hochwertige Pflege in den Heimen einzufordern. Sollte es jedoch eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft geben, fragen nicht nur wir uns, warum das bislang bundeseinheitliche Heimrecht überhaupt auf die Länderebene verlagert werden musste. Sachliche Gründe für 16 Einzellösungen gibt es jedenfalls nicht.Wer mehr zu der Problematik wissen möchte, kann sich direkt an die BIVA wenden!

Quelle: Pressemitteilungen http://www.biva.de

« Letzte Änderung: 21. Januar 2007, 19:23 von Hilde A. » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 12. Oktober 2006, 11:25 »

Zu diesem Thema gibt es Untersuchungen:

Befragung von Heimbeiräten zum Entwicklungsbedarf von Unterstützungsstrukturen bei der Ausübung von Mitwirkungsrechten

in Kooperation mit Bundesinteressenvertretung und Selbsthilfeverband der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen e. V. (BIVA) und im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2004 - 2005)

[Download >>]


Weitere Projekte befinden sich in Arbeit:

Evaluation der Heimmitwirkung

im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2005 - 2007)

BIVA-Modellprojekt "Förderung der Strukturen eines bundesweiten Informations- und Beratungsdienstes zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der stationären Betreuung": wissenschaftliche Begleitung im Auftrag der Bundesinteressenvertretung und Selbsthilfeverband der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen e. V. und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2005 - 2008)


Durchgeführt bzw. erstellt werden die Studien durch:

ISIS - Institut für Soziale Infrastruktur
Dr. Karin Stiehr und Dr. Hannelore Jani GbR
Kasseler Straße 1a
D-60486 Frankfurt am Main

Tel. +49-69-264865-0
Fax +49-69-264865-19
kontakt@isis-sozialforschung.de
www.isis-sozialforschung.de

* ISIS_Befragung-Heimbeiraete_2005.pdf (2247.24 KB - runtergeladen 324 Mal.)
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2019, 16:47 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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Multihilde
Gast
« Antworten #5 am: 12. Oktober 2006, 10:20 »

http://www.vincentz.net/altenheim/ausgabe.cfm

Mitwirkung der Bewohner /
Überholte Gesetzeslage 


Die Novelle des Heimgesetzes im Jahr 2002 sollte die Mitwirkung der Bewohner stärken. Doch das Gesetz wird längst von einer neuen Realität eingeholt: Der Anteil demenziell erkrankter Bewohner steigt, und die Branche vollzieht einen Strukturwandel, zu dem das überregulierende Gesetzeswerk nicht mehr passt.

Mit der Novellierung des Heimgesetzes im Januar 2002 und der Heimmitwirkungsverordnung (August 2002) wurde Bewohnern von Einrichtungen der stationären Alten- und Behindertenhilfe mehr Mitwirkungsrechte zugestanden. Sie sollten nun auch in die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen sowie in die Qualitätskontrollen und Prüfungsvereinbarungen einbezogen werden. Mit dieser Erweiterung ist der hohe Anspruch verbunden, den Heimbewohner in seinen Rechten auf Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zu stärken. Nach mehr als dreijähriger Praxis muss nun kritisch nach dem Effekt und der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme gefragt werden. Folgende Fragen erscheinen interessant:

  • Wurden die Ziele des Heimgesetzes erreicht oder wurde die Verantwortung eher an den Bewohnern vorbei auf Dritte außerhalb des Heimes verlagert?
  • Zielte die Anpassung der Heimmitwirkung darauf ab, das System „Heim“ in seinen bisherigen klassischen Heimstrukturen zu erhalten und weniger auf die Einbeziehung und Förderung neuer Strukturen wie Wohn- und Hausgemeinschaften?
  • Wäre es nicht notwendiger gewesen, darauf hinzuwirken, dass die vorhandenen Heimstrukturen an die Bewohnerbedürfnisse angepasst werden?

Bereits bevor das novellierte Heimgesetz verabschiedet wurde, war bekannt, dass es in vielen Heimen nur unter größten Schwierigkeiten gelingt, genügend Bewohner für die Heimbeiratsarbeit zu finden. So belegte etwa die von den Autoren durchgeführte erste landesweite repräsentative Erhebung zur Heimmitwirkung in Nordrhein-Westfalen 1999/2000 einen ganz erheblichen Aufwand des Heimpersonals, eine Heimbeiratswahl durchzuführen. Ein wachsender Anteil der Bewohner war bereits gerontopsychiatrisch erkrankt oder wies Multimorbiditäten auf, so dass sie sich selbst nicht mehr an einer Heimmitwirkung beteiligten.

Autor: Jürgen Dettbarn-Reggentin und Heike Reggentin

Quelle: Zeitschrift Altenheim 10/2006


Nachtrag:

Moderne Standards für Heimgesetze nach der Föderalismusreform

Bundesländer sollen Chance nutzen, ihre Heimgesetze zeitgemäß auszugestalten. Dies fordern Fachleute der Alten- und Behindertenhilfe, der Länder, Kommunen und des Medizinischen Dienstes, die sich erstmals nach der Föderalismusreform unter dem Dach des Deutschen Vereins getroffen haben. Durch die Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für das Heimrecht vom Bund auf die Länder übergegangen.

Die Expertinnen und Experten fordern die Länder auf, neue Entwicklungen, wie die gewachsene Bedeutung des Verbraucherschutzes, die Vielfalt neuer Wohn- und Betreuungsformen oder den Anspruch auf qualitätsgesicherte Pflege, zu berücksichtigen. Sie sind sich einig, dass aktuell kein Zeitdruck für eigene Entwürfe der Länder besteht. Vielmehr sollten die Länder die Chance nutzen, in Zusammenarbeit mit Fachleuten und Interessenvertretern der Nutzergruppen eine hohe Qualität der Gesetze zu erreichen. Mit Unterstützung des Deutschen Vereins sollen künftig gemeinsame Standards und Leitlinien erarbeitet werden.

Das Heimgesetz des Bundes existiert seit 30 Jahren. Der Deutsche Verein hat jahrzehntelang maßgeblich an seiner Weiterentwicklung gearbeitet. Der Übergang in die Kompetenz der Länder durch die Föderalismusreform bietet auch aus der Sicht des Deutschen Vereins die Chance, gemeinsam mit den Ländern zeitgemäße Heimgesetze zu erarbeiten.

Quelle: Pressemitteilung, 02. Okt. 2006 - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
« Letzte Änderung: 06. Mai 2007, 00:34 von admin » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 16. September 2006, 23:11 »

Gerade weil eher mit negativen als mit positiven Änderungen zu rechnen ist, wenn in den 16 Bundesländern jeweils neue Heimrechte "gestrickt" werden, haben wir im Rahmen der Woche des Bürgerschaftlichen Engagements eine Podiumsdiskussion mit namhaften Bremer Politikern zum Thema geplant.

Termin: 20.09.2006, 18:00 Uhr
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=240.0

Es wird sicherlich eine sehr interessante Veranstaltung. Interessierte Gäste sind herzlich eingeladen und willkommen ...  Lächelnd


+++ Nachtrag +++ Nachtrag +++

Eine Zusammenfassung und Bilder von der Podiumsdiskussion finden Sie [hier >>]
« Letzte Änderung: 02. Oktober 2006, 12:16 von admin » Gespeichert

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Multihilde
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« Antworten #3 am: 11. September 2006, 12:02 »

noch zwei Fundstellen Bundesrat zu Föderalismusreforum:

Stellungsnahme des Sozialverbandes vom 17.05.06 ist nicht unter Soziales,
sondern unter  Themenübergreifend/Allgemeine Stellungnahmen
zu finden.

Heimrechtsstellungnahme steht ab Seite 4 bzw. 5 in der pdf des SoVD dort,
bzw. einfach direkt beim Sozialverband (Quelle: www.sovd-bv.de) unter http://www.sovd-bv.de/932.0.html anschauen;-)


auch sehr interessant (auch wenn es leider nichts gebracht hat)
die Pressemitteilung vom 02.06.06:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_171/01.html

Mehrzahl der Experten für Beibehaltung der Bundeskompetenz beim Heimrecht
Rechtsausschuss (Anhörung I)/


Quellen: www.bundestag.de

lohnt sich unbedingt, auch die Allgemeinen Stellungnahmen anzuschauen (z. B. Caritas oder AWO)!!!
« Letzte Änderung: 11. September 2006, 14:30 von Hilde A. » Gespeichert
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