Sind Hygieneartikel in Heimkosten enthalten?Oft sind es die "Kleinigkeiten" und Details über die Unklarheiten bestehen. Die Frage danach, ob Seife, Zahnpasta oder andere typische Hygieneartikel vom Pflegeheim gestellt werden müssen, ist nicht ganz einfach zu beantworten.
Nachfolgend der Versuch ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen:Grundsätzlich betrifft das Thema den
Landes-Rahmenvertrag nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Der Inhalt ist das Ergebnis von Verhandlungen der an den Pflegesatzverhandlungen beteiligten Institutionen. Dies sind i.d.R. die Pflegekassen, Sozialhilfeträger, Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege, und die Landesarbeitsgemeinschaft der privaten Pflegeeinrichtungen.
Im
Heimvertrag der Pflegeeinrichtungen muss eindeutig definiert sein, was ggf. gegen gesonderte Berechnung bezahlt werden muss. Die Grundlage dafür steht im
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) [>>], das seit 1.10.2009 bundesweit gilt und seit dem 1. Mai 2010 auch Anwendung auf Verträge findet, die nach dem bisherigen Heimrecht abgeschlossen wurden.
In einer Broschüre der BKK Pflegeversicherung heißt es:
... Das Einkaufen von Verbrauchsartikeln wie Seife, Zahnpasta und Kleidung ist keine Zusatzleistung , sondern im Rahmen der Standardversorgung vom Pflegeheim zu erbringen. ...
Damit wird lediglich der Einkauf, nicht aber die eingekaufte Ware selbst gemeint sein.
Bewohner, die auf
Sozialhilfe angewiesen sind, erhalten einen sogenannten
"Barbetrag". Dieser ist gedacht für Ausgaben, wie Friseurbesuch, Fußpflege, Hygieneartikel, oder Ausgaben des täglichen Bedarfs. Das gilt sicherlich auch für Bewohner, die die Heimkosten noch selbst zahlen können.
... Der Landschaftsverband führt unter dem Punkt Aufwand für Körperpflege, einschließlich Haarpflege und Fußpflege aus, dass im Tagessatz der hygienische Sachaufwand im Rahmen der notwendigen Grundpflege und Fußpflege enthalten ist, soweit nicht eine medizinische Fußpflege auf ärztliche Verordnung enthalten ist.
Schönheitspflegeprodukte, wie Feinseife, Rasierseife, Rasiercreme, Rasierapparat, Rasierklingen, Elektrorasierer, Zahncreme, Zahnbürsten, Hautcreme, Waschlappen, Haarbürste, Kamm, Haarpflege und Kosmetika sind dagegen nicht im Tagessatz enthalten sondern müssen über den Barbetrag finanziert werden. ...
Quelle: "Altenheim" (Vincentz-Verlag), Ausg. 06/2006, S. 31Die Standardversorgung mit Seife, Zahnpasta ist leider nicht eindeutig geregelt. Selbst Heimaufsichtsbehörden beurteilen die Frage von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Einzig sicher ist: Besondere Wünsche und Vorlieben bei Hygieneartikel müssen aus dem eigenen Portemonai bezahlt werden.
Siehe auch:
(Alle Angaben ohne Gewähr.)