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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Wichtige Infos über Änderungen (alt = NHeimG)  (Gelesen 161281 mal)
admin
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« Antworten #11 am: 20. Juli 2008, 21:03 »

Neues Landesheimgesetz in Niedersachsen

"Bürgerbeteiligung meint zunächst nur Heimbetreiber und Heimaufsichten"

Beteiligung der Bürger - ehrlich gemeint oder geschickter Schachzug? Momentan weiß das nur eine Stelle ...

Auf telefonische Nachfrage konkretisierte ein Mitarbeiter der Pressestelle des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, was unter der in der am 11. Juni herausgegebenen Presseinformation zu verstehen ist:

Noch bis zum 18. Juli konnten ausschließlich Heimbetreiber und Heimaufsichten sich auf der Internetplattform unter www.heimgesetz.niedersachsen.de "einen eigenen Gesetzestext formulieren, um ihre Vorstellungen in die Praxis umzusetzen" (Zitat Presseinfo). An anderer Stelle wird ausgeführt, "die Praktiker können abwägen, ob und wo ihre Überlegungen und die Auswirkungen ihrer Idealvorstellungen das Schutzinteresse der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen".

Weiter meinte er, wenn dieser erste Schritt der Vorbereitungen für die Gesetzgebung erledigt sei, würden die Verbandsebenen und Interessenvertreter Gelegenheit haben, sich zu den dann vorliegenden Grundlagen zu äußern. Wer damit im einzelnen gemeint ist, nannte er nicht.

Echte "Bürgerbeteiligung" meine ich, sieht etwas anders aus. Zudem ist die Kommunikation zum Thema nicht gerade üppig. So bleibt nur zu spekulieren, was die Betroffenen selbst dann in eine neue Landesheimgesetzgebung einbringen "dürfen" - und was davon letztlich umgesetzt wird.

Es bleibt zu Hoffen, dass sich die Interessenverbände wie Verbraucherzentrale, Sozialverbände, Seniorenvertretungen, BIVA, der Landbehindertenbeauftragte und andere sich noch zu Wort melden. Und noch mehr zu hoffen ist, dass deren Argumente tatsächlich Gehör und Berücksichtigung finden werden.

Nur eines ist sicher:  Älter werden wir alle ...
« Letzte Änderung: 20. Juli 2008, 21:47 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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Multihilde
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« Antworten #10 am: 17. Juli 2008, 09:16 »

Finke fordert Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe bei neuen Wegen zur Bürgerbeteiligung auf

HANNOVER. Die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Mechthild Ross-Luttmann hat in ihrer Presseerklärung vom 11.06.2008 darauf hingewiesen, dass alle niedersächsischen Einrichtungen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsichtsbehörden die Möglichkeit haben, Entbürokratisierungspotentiale im aktuell geltenden Heimgesetz zu identifizieren und sich Gedanken über ihrer Ansicht nach optimale Regulierungen zu machen.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Karl Finke begrüßt dies, hat es aber gleichzeitig zum Anlass genommen, die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, hier sowohl behinderte Menschen wie Seniorinnen und Senioren aufzufordern, ihre Interessen bei der bevorstehenden Novellierung des Heimgesetzes einzubringen. „Wer, wenn nicht die Betroffenen“, so Finke, „weiß, was im Heimgesetz für die Bewohnerinnen und Bewohner wichtig ist.“
Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung die unmittelbar vom Heimgesetz betroffenen Bewohnerinnen  und Bewohner von Heimen im weiteren Reformverfahren beteiligt.

Karl Finke wies in diesem Zusammenhang auch auf die durch die Bundesregierung unterschriebene und demnächst zur Ratifizierung anstehende UN-Konvention zu den Menschenrechten der Behinderten hin. Hier ist besonders im Art. 19 festgelegt, dass alle Menschen ein Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft haben. „Die niedersächsischen Menschen mit Behinderungen, aber auch die Seniorinnen und Senioren, die in Altenheimen leben, sollten die  bevorstehende Reform nutzen und konkrete Veränderungsvorschläge entwickeln, die dann in das Heimgesetz einfließen können, damit die Inhalte der UN-Konvention schon jetzt das politische Handeln prägen“, so Karl Finke.

Quelle: http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/presse
(Pressemitteilung vom 13.06.2008)

« Letzte Änderung: 17. Juli 2008, 09:23 von Multihilde » Gespeichert
Multihilde
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« Antworten #9 am: 16. Juli 2008, 08:10 »

Neue Wege der Bürgerbeteiligung bei Landesheimgesetz

Sozialministerin Ross-Luttmann:
„Mehr Zeit für die zu pflegenden Menschen ist das Ziel“

 
HANNOVER. Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann geht bei der Gestaltung des Landesheimgesetzes neue Wege der Bürgerbeteiligung.

Alle niedersächsischen Einrichtungen sowie die Mitarbeiter der Heimaufsichtsbehörden haben die Gelegenheit, Entbürokratisierungspotenzial im aktuell geltenden Heimgesetz zu identifizieren und sich Gedanken über ihrer Ansicht nach optimale Regulierungen zu machen. "Die direkt Betroffenen können das am besten. Ziel muss sein, mehr Zeit für die zu pflegenden Menschen zu haben", sagte Ross-Luttmann.

Mit Unterstützung der Bertelsmann Stiftung wird für die Dauer von vier Wochen eine Internetplattform eingerichtet. Im Rahmen der Online-Konsultation können Praktiker nicht nur Entbürokratisierungspotenziale identifizieren, sondern darüber hinaus etwa

•   einen eigenen Gesetzestext formulieren, um ihre Vorstellungen in die Praxis umzusetzen

•   abwägen, ob und wo ihre Überlegungen und die Auswirkungen ihrer Idealvorstellung das Schutzinteresse der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen

•   ihren Beitrag, sofern sie dies wünschen, zur Veröffentlichung freigeben. Damit kann er dann von den anderen Teilnehmern gelesen, bewertet und kommentiert werden. Der Autor wird dann per E-Mail benachrichtigt, wann immer seine Eingabe kommentiert wurde und kann sie jederzeit überarbeiten.

Die eingehenden Beiträge werden ausgewertet und bei den Überlegungen zur Heimgesetznovelle berücksichtigt.

Quelle: http://www.ms.niedersachsen.de/master/C47676677_L20_D0_I674.html
(Pressemitteilung vom 11.06.2008)


Die Plattform ist nach meiner Kenntnis noch bis zum 18.07.2008 geöffnet
« Letzte Änderung: 20. Juli 2008, 21:23 von admin » Gespeichert
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« Antworten #8 am: 28. März 2008, 01:20 »

Zitat
Ross-Luttmann hatte sich am Donnerstag mit dem Hildesheimer Bischof Norbert Trelle getroffen, um über die Pflegesituation in Niedersachsen zu diskutieren. Der Geistliche hatte Anfang März zusammen mit dem Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode und dem Weihbischof von Vechta, Heinrich Timmerevers, einen Brief an Ministerpräsident Christian Wulff geschrieben und vor einem Kollaps der Altenpflege gewarnt. Sie forderten eine bessere finanzielle Unterstützung der Pflegeheime.

Quelle: http://www.goettinger-tageblatt.de/newsroom/politik/zentral/politik/niedersachsen/art668,557177
Veröffentlicht am 27.03.2008 18:34 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 27.03.2008 18:34 Uhr
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« Antworten #7 am: 17. März 2008, 11:06 »

Patrick Humke Focks (MdL):
Privatisierung und Entprofessionalisierung auch in der Pflege

LINKE fordern Rückkehr zu einer verantwortungsvollen Politik für die Pflege

Zu den Äußerungen des Hildesheimer Bischofs Norbert Trelle zu der katastrophalen Situation in niedersächsischen Pflegeheimen erklärt der sozialpolitische Sprecher der LINKSFRAKTION im niedersächsischen Landtag Patrick Humke-Focks:

„Nachdem in den 90er Jahren das Gros der kommunalen Alten- und Pflegeheime privatisiert worden ist, setzte und setzt vor allem die alte und neue Landesregierung auf den Ausbau der Ehrenamtlichkeit und den Abbau von Kosten in der Pflege. Das kann in der Regel nur erreicht werden, in dem man qualifiziertes Personal abbaut und durch Hilfskräfte ersetzt. Die finanzielle Unterstützung von Pflegeheimen ist weiter abgebaut worden, die Pflege soll unter Rendite Gesichtspunkten betrieben werden. Pflege ist zu einer Ware degradiert.

Hier wird deutlich, dass gerade die Betreiber der Pflegeheime, die mit qualifiziertem Personal arbeiten und einen hohen Qualitätsstandard vorhalten einen Wettbewerbsnachteil erfahren, der ohne radikale Einschnitte in der Pflegequalität nicht mehr aufgefangen werden kann.
DIE LINKE. im niedersächsischen Landtag will eine Umkehr dieser Politik. DIE LINKEN werden die Initiative für ein neues Heimgesetz, für eine qualifizierte Pflege, der Schaffung hoher Qualitätsstandards, für eine starke Kontrolle für die Einhaltung der Qualität und für den Abbau überflüssiger Bürokratie ergreifen.

Hierzu werden wir die Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden als Träger vieler Alten- und Pflegeheime suchen. Die Lebensleistung der ‚Alten‘ muss wieder Anerkennung finden.“

Quelle: http://www.dielinke-nds.de/index.php?option=com_content&task=view&id=246&Itemid=1
« Letzte Änderung: 17. März 2008, 11:56 von admin » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 11. März 2008, 22:17 »

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen unterstützt Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann bei ihrem Festhalten an der Fachkraftquote für Pflegeheime. Die Ministerin hatte am 7. März Medienberichte dementiert, nach denen sie den verpflichtenden Anteil von mindestens 50 Prozent Fachpersonal in Heimen abschaffen wolle.

"Das klare Bekenntnis der Sozialministerin zur fünfzigprozentigen Fachkraftquote ist ein gutes und notwendiges Signal. Im Interesse der Menschen werden wir die Ministerin beim anstehenden Gesetzgebungsverfahren beim Wort nehmen", sagt der 1. Landesvorsitzende Adolf Bauer.

Im Zuge der Föderalismusreform war die Zuständigkeit beim Heimrecht auf die Länder übertragen worden. Nach dem Koalitionsvertrag der Landesregierung in Hannover ist für die aktuelle Legislaturperiode deshalb die Verabschiedung eines niedersächsischen Heimgesetzes vorgesehen. Als größter Sozialverband des Landes hatte der SoVD Niedersachsen dazu bereits zehn Mindestanforderungen gestellt. Dazu gehören unter anderem das heimrechtliche Verbot von Dreibettzimmern und die Verpflichtung, multiprofessionelle Teams mit therapeutischen und sozialpflegerischen Fachkräften vorzuhalten.

Quelle: Pressemitteilung SoVD Niedersachsen vom 07. März 2008
http://www.sovd-nds.de/5912.0.html
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« Antworten #5 am: 07. März 2008, 15:27 »

Fachkraftquote in niedersächsischen Pflegeheimen ist unverrückbar

HANNOVER. Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann hat heute Medienberichte über eine angeblich vorgesehene ersatzlose Streichung der Fachkraftquote dementiert. Ross-Luttmann wörtlich: „Es gibt keine Überlegungen zur Senkung oder Abschaffung der Fachkraftquote. Hier handelt es sich um einen äußerst sensiblen Bereich. Die Fachkraftquote von 50 % ist in den Heimen unverrückbar. Für die hohe Qualität der Pflege in niedersächsischen Pflegeheimen ist die Einhaltung der Fachkraftquote ein elementarer Baustein.“

Kernpunkte eines in der neuen Legislaturperiode des Landtages vorzulegenden Niedersächsischen Heimgesetzes sollen die Vermeidung bürokratischer Belastungen, die Rechtssicherheit für Interessenten und Anbieter, die Förderung alternativer Formen des gemeinschaftlichen Wohnens und die Verringerung des Verwaltungsaufwandes von Heimen sein. Ross-Luttmann: „Ich stehe für mehr Zeit für die zu pflegenden Menschen und größere Transparenz. Pflegepatienten und ihre Angehörigen müssen noch deutlicher erkennen können, wo sie in guten Händen sind.“

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 17 Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit  vom 07.03.2008


Wäre ja schön, wenn mann/frau die Eckpunkte bald mal irgendwo im Original lesen könnte; ich suche weiter  Zwinkernd
   
« Letzte Änderung: 07. März 2008, 15:30 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 07. März 2008, 12:39 »

Hannover (LiZ). Niedersachsens Sozialministerin Ross-Luttmann (CDU) lässt zur Zeit ein neues Heimgesetz für die rund 1.300 niedersächsischen Pflegeheime erarbeiten. Nach Informationen des Radiosenders NDR 1 Niedersachsen sehen erste Eckpunkte vor, die gesetzliche Quote für die Anzahl der Fachkräfte in den Heimen ersatzlos zu streichen. Bisher muss die Hälfte der Pflegekräfte über eine qualifizierte Ausbildung verfügen.

Künftig sollen Pflegekassen und Heime aushandeln dürfen, wie viele Fachkräfte in einem Heim arbeiten müssen. Das geht aus dem Eckpunktepapier des Sozialministeriums hervor, das NDR 1 Niedersachsen vorliegt. Danach sollen die Heimbetreiber künftig auch von Meldepflichten befreit werden. So soll beispielsweise nicht mehr jeder Wechsel von Pflegekräften angezeigt werden müssen.

Außerdem sollen Alten-Wohngemeinschaften nicht mehr unter das Heimrecht fallen, wenn in einer Einrichtung nicht mehr als zwölf Pflegebedürftige leben und jeder einzelne seinen ambulanten Pflegedienst frei wählen kann.

Quelle: http://linkszeitung.de/content/view/164675/61/

Siehe auch Dementi Sozialministerium zu Fachkraftquote; nicht zu Alten-Wohngemeinschaften. Ich habe Heimgesetz auch als Verbraucherschutz gesehen; jetzt ist evtl. der Einzelne gefordert und damit wahrscheinlich oft überfordert....

http://www.ms.niedersachsen.de/master/C45655995_N1898929_L20_D0_I674.html
« Letzte Änderung: 11. März 2008, 10:51 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 12. Februar 2008, 09:01 »

Wie einem Bericht der NZW vom 12.02.2008 zu entnehmen ist, wird am Heimgesetz Niedersachsen mit Hochdruck gearbeitet. Das Ministerium will demnächst Eckpunkte vorlegen und es soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Ich hab mal eine Scan vom Bericht aus der Papierausgabe gemacht; Zustimmung der NWZ steht noch aus; Bericht ist mit Sicherheit in einigen Tagen online zu finden; ich ergänze/tausche dann gegen den Link


Nachtrag 10:04Uhr

hier schon mal der Link zum Originalbericht:
http://www.nwzonline.de/index_aktuelles_politik_nachrichten_artikel.php?id=1585112

2. Nachtrag: Dank an Herrn Seng, dass auch Scan stehen bleiben darf  Zwinkernd


* Heimgesetz_nds_seng.jpg (55.43 KB, 618x457 - angeschaut 1431 Mal.)
« Letzte Änderung: 14. Februar 2008, 13:14 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 11. Februar 2008, 18:34 »

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen fordert Mindeststandards für ein Heimgesetz des Landes. "Eine der vordringlichen Aufgaben der neuen Landesregierung ist die Verabschiedung eines niedersächsischen Heimgesetzes. Dabei haben die pflegebedürftigen Menschen im Mittelpunkt zu stehen. Ihre Teilhabe und Selbstbestimmung müssen auch in stationären Einrichtungen gestärkt werden", sagt der SoVD-Landesvorsitzende Adolf Bauer.

Durch die Föderalismusreform war die Gesetzgebungskompetenz im Heimrecht vom Bund auf die Länder übergegangen, die nun eigene Regelungen erlassen müssen. "Darin sind im Interesse der Betroffenen eine Reihe von Mindestforderungen unbedingt zu erfüllen", verlangt Bauer. "Der SoVD Niedersachsen hat dazu einen Forderungskatalog erarbeitet, den er derzeit der neuen Regierungskoalition zukommen lässt", ergänzt er.

Nach Ansicht des größten Sozialverbandes im Lande bedürfen unter anderem folgende Punkte einer rechtlichen Regelung:

• Unangemeldete Kontrollen müssen die Regel sein. Zudem ist es wichtig, die Kontrollkompetenzen der öffentlichen Heimaufsicht zu sichern.

• Die Mindestquote zur Beschäftigung von Pflegefachkräften muss unverändert erhalten bleiben.

• Neue Wohnformen sind als Alternative zum Heim zu fördern.

• Dreibettzimmer müssen heimrechtlich ausgeschlossen werden.

Quelle: http://www.sovd-nds.de/4933.0.html
© 2004 - 2007 SoVD Niedersachsen
Pressemitteilung vom 11. Februar
« Letzte Änderung: 11. Februar 2008, 18:59 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 24. Juni 2007, 23:05 »

"Sorge bereitet uns derzeit die im Zuge der Föderalismusreform verlagerte Zuständigkeit für das Heimrecht vom Bund auf die Länder.

Der SoVD hat im Gesetzgebungsverfahren wiederholt seine Befürchtungen zum Ausdruck gebracht, dass die bundeseinheitlich geltenden Qualitätsstandards aufgrund der Länder-Finanzlagen abgesenkt werden könnten. Damit wird die pflegerische Versorgung der Betroffenen vorrangig von Kostengesichtspunkten bestimmt.

Trotz breiter, einhelliger Ablehnung konnte die Föderalismusreform in diesem Punkt nicht aufgehalten werden. Derzeit wird vom Arbeitskreis Pflege beim Bundesverband eine Übersicht erstellt, wie die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern zur Erarbeitung des Heimgesetzes aussieht. Der SoVD Niedersachsen hat in diesem Zuge ebenfalls eine Anfrage an das Niedersächsische Sozialministerium gesandt und in dieser Woche ein Antwort erhalten. Danach befinden sich die bisher erarbeiteten Eckpunkte für ein Niedersächsisches Heimgesetz in einem internen Abstimmungsprozess.
Bislang ist ein erster Diskussionsentwurf der unter SPD-Führung regierten Bundesländer vom Dezember 2006 bekannt. Außerdem haben einige Bundesländer erste Eckpunktepapiere vorgelegt. Stichworte der bisher bekannten Entwürfe sind:

,,,,,,,,,

Auf jeden Fall werden wir die Entwicklung des Heimrechts sehr aufmerksam verfolgen und die Politik deutlich auf mögliche Fehlentwicklungen hinweisen."

Quelle: Aus dem Sozialpolitischer Bericht zur Landesverbandstagung 2007
SoVD Niedersachsen - Die Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses Edda Schliepack (gesamter Text siehe u. a. Link)

http://www.sovd-nds.de/3687.0.html




« Letzte Änderung: 25. Juni 2007, 07:18 von Hilde A. » Gespeichert
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« am: 01. April 2007, 11:30 »

NILAS
85. öffentliche Sitzung am 17. März 2016
« Letzte Änderung: 15. April 2016, 13:50 von admin » Gespeichert
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