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Autor Thema: Wichtige Infos über Änderungen (alt = NHeimG)  (Gelesen 161286 mal)
Multihilde
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« Antworten #41 am: 19. Juni 2011, 11:35 »

zweite Ausschußberatung ist abgeschlossen am 16. Juni 2011


RIESE: „Das neue Heimgesetz führt zu mehr Flexibilität und weniger Bürokratie“
09.06.2011

HANNOVER. Das neue Heimgesetz in Niedersachsen wird zu mehr Flexibilität und weniger Bürokratie führen. Davon ist der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Roland Riese, überzeugt. „Wir entlasten die Heime von etlichen Meldepflichten. Die Zahl der anzeigepflichtigen Punkte wurde halbiert. Und wir wollen den älteren Menschen Sicherheit geben, ohne ihre Freiheit durch zu viele Regulierungen einzuschränken.“
 
Entscheidend sei, dass das Heimgesetz breiten Spielraum für neue Wohnformen im Alter ermögliche. „Wir nehmen uns damit auch den Bedürfnissen älterer Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben im Alter an“, sagt der FDP-Sozialpolitiker. „Es war wichtig, dass das Gesetz an dieser Stelle den Realitäten in unserer Gesellschaft angepasst wurde.“ Auch die Erprobungsklausel für neue Wohnformen sei freier gestaltet als im alten Gesetz.
 
„Mit dem neuen Heimgesetz haben wir all das umgesetzt, was wir uns im Wahlprogramm vorgenommen und im Koalitionsvertrag vereinbart hatten“, so Riese. „Wir haben die Landeskompetenz dazu genutzt, das Heimgesetz einfacher und transparenter zu gestalten.“

Quelle: http://www.fdp-nds.de





Auf der Tagesordnung für die 25. Kalenderwoche
http://www.landtag-niedersachsen.de/download/27528/woche25-11.pdf stehen etliche “Heimtagesordnungspunkte” (nicht Heimgesetz)



Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

104. Sitzung: http://www.landtag-niedersachsen.de/infothek/kurzberichte_ausschuesse/16_wp/sozi/KB_104_AfSFFGuI.pdf
105. Sitzung: http://www.landtag-niedersachsen.de/infothek/kurzberichte_ausschuesse/16_wp/sozi/KB_105_AfSFFGuI.pdf

(siehe auch Schnappschüsse unten)


* 104-1.jpg (188.15 KB, 770x603 - angeschaut 1297 Mal.)

* 104-2.jpg (145.65 KB, 803x582 - angeschaut 1351 Mal.)

* 105.jpg (160.31 KB, 785x564 - angeschaut 1350 Mal.)
« Letzte Änderung: 19. Juni 2011, 12:02 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #40 am: 07. Juni 2011, 20:45 »

Terminkalender Heimmitwirkung

weiterer Link Heimgesetz/e Niedersachsen
NHeimG oder PflegeSG


Hinter dem Terminkalender für den 9. Juni

http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1587.0
bzw. unter
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1583.0

ist der Link zu NILAS usw.; da kann man immer schauen, was aktuell der Stand ist.

Anhand der Drucksachen-Nummern

16/3670 für
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstbestimmung von Pflege- und Hilfsbedürftigen und Menschen mit Behinderung in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngruppen (Pflege- und Hilfsbedürftigenselbstbestimmungsgesetz - PflegeSG)
Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3670

und

16/2493 für
Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2493
- (Direkt überwiesen am 31.05.2010)
- federführend: AfSFFuG; mitberatend: AfRuV

Manchmal gibt es kurzfristig Tagesordnungsänderungen. Die Kurzprotokolle stehen meist schon am nächsten Tag im Netz, sind aber wenig aussagekräftig


* Terminkalender Heimwitwirkung.jpg (56.05 KB, 693x315 - angeschaut 1340 Mal.)
« Letzte Änderung: 07. Juni 2011, 20:47 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #39 am: 07. Juni 2011, 17:42 »

Sitzungen des Niedersächsischen Landtages am Do., 09.06.2011:
Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
(103. - teilweise öffentliche - Sitzung)



10.15 Uhr  - Sitzungszimmer  1105   - Öffentlicher Sitzungsteil
 
2.  Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstbestimmung von Pflege- und Hilfsbedürftigen und Menschen mit Behinderung in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngruppen (Pflege- und Hilfsbedürftigenselbstbestimmungsgesetz - PflegeSG)

Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3670
- (Direkt überwiesen am 25.05.2011)
- federführend: AfSFFGuI; mitberatend: AfRuV; mitberatend gem. § 27 Abs. 4 Satz 1 GO LT:   AfHuF
 
hier:  Öffentliche Erörterung gemäß § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung



Nicht öffentlicher Sitzungsteil

3.  a)  Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2493

- (Direkt überwiesen am 31.05.2010)
- federführend: AfSFFuG; mitberatend: AfRuV
 
 
  b)  Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstbestimmung von Pflege-
und Hilfsbedürftigen und Menschen mit Behinderung in stationären
Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngruppen
(Pflege- und
Hilfsbedürftigenselbstbestimmungsgesetz - PflegeSG)

Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3670
- (Direkt überwiesen am 25.05.2011)
- federführend: AfSFFGuI; mitberatend: AfRuV; mitberatend gem. § 27 Abs. 4 Satz 1 GO LT: AfHuF
 
dazu: Eingabe 01923/08/16
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V., Geschäftsstelle Hannover


betr.: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG)
- verteilt als Vorlage 16 zu Drs. 16/2493 -
 

Eingabe 02308/08/16
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Eckbert Klüsener, 13809 Berlin


betr.: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG)
- verteilt als Vorlage 18 zu Drs. 16/2493 –

  c)  Mehr Verbraucherschutz und Selbstbestimmung - Heimrecht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterentwickeln

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/780
- (Direkt überwiesen am 07.01.2009)
- AfSFFuG


Quelle: Wochenübersicht für die Sitzungen des Niedersächsischen Landtages in der Zeit vom 6. bis 10. Juni 2011 (Ausschüsse und Fraktionen)
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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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« Antworten #38 am: 07. Juni 2011, 15:53 »

Schwarz-gelber Entwurf des Niedersächsischen Heimgesetzes unzureichend

Als "nicht ausreichend" und "lückenhaft" hat die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ursula Helmhold den Entwurf des Niedersächsischen Heimgesetzes kritisiert. In ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnen in Heimen drücke sich die Landesregierung vor der Festlegung notwendiger Qualitätsanforderungen, sagte die Grünen-Politikerin heute (Freitag) in Hannover. "Die Ziele der Pflegecharta, die Pflicht zur Vorhaltung einer Fachkraftquote von 50 Prozent in den Altenpflegeeinrichtungen und die Unterbringung in Einzelzimmern als Regelfall sind nicht Bestandteil des Gesetzentwurfes", sagte Helmhold. Das Prinzip "ambulant vor stationär" sei ebenfalls kein erklärtes Ziel des Gesetzes. Die formulierten Kriterien zur Abgrenzung stationärer Einrichtungen von denen des Betreuten Wohnens seien "bürokratisch und unpraktikabel".

Die Grünen-Politikerin forderte für Heimeinrichtungen mehr konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes, zum Beispiel durch die Stärkung der Mitwirkungs- und Teilhaberechte und durch die Veröffentlichung von Qualitätsberichten im Internet. Helmhold kündigte an, dass ihre Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wird.

Quelle: http://www.ursula-helmhold.de, Pressemitteilung vom 13.05.2011

* Nds_PflegeSG_Ds16 3670_Grüne-Entwurf110524.pdf (241.3 KB - runtergeladen 752 Mal.)
« Letzte Änderung: 07. Juni 2011, 15:55 von admin » Gespeichert

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« Antworten #37 am: 19. Mai 2011, 22:19 »

Özkan entzieht Menschen in der Tagespflege den Schutz des Heimgesetzes

Pressemitteilung Nr. 16-178

13. Mai 2011 | Seit beinahe vier Jahren ist die Landesregierung mit einem neuen Heimgesetz für Pflegedürftige in der Bringschuld. „Nun hat Sozialministerin Özkan mit Unterstützung der Landtagsfraktionen von CDU und FDP eine Novelle vorgelegt, die Pflegebedürftige in Tagespflegeeinrichtung dem Schutz der Heimaufsicht entzieht“, kritisierte Uwe Schwarz, stellvertretender Vorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, am Freitag in Hannover.

„Die Tagespflege verzeichnet jährliche Wachstumsraten von rund 25 Prozent. Dieses Wachstum wird mit Blick auf die zunehmende Zahl von Demenzerkrankungen in den kommenden Jahren anhalten. Und gerade diesen boomenden Bereich will die schwarz-gelbe Landesregierung aus dem Schutz der Heimaufsicht herauslösen“, erläuterte Schwarz. „Mit diesem Schritt verschärft Sozialministern Özkan weiter die ohnehin extrem angespannte Pflegesituation in Niedersachsen, anstatt alles zu tun, um die professionelle Pflege zu stärken und zu schützen.“

Die SPD-Fraktion fordere die Landesregierung dringend auf, ihre Pläne aufzugeben und entsprechend der Vorschriften im Bundespflegeversicherungsgesetz auch beim Landesgesetz keine Unterschiede zwischen Vollzeit- und Tagespflege zu machen. Schwarz: „Dieses umfassende Schutzverständnis muss sich auch in Niedersachsen wiederfinden.“ Die SPD-Fraktion stehe damit im Einklang mit gleichlautenden Forderungen der wichtigsten Fachverbände, wie sie in der Anhörung des Landtagssozialausschusses am 2. September 2010 deutlich geworden und bereits in mehreren Bundesländern Realität seien.

Schwarz: „Ministerin Özkan ignoriert weiterhin den großen Handlungsbedarf in der Pflege in Niedersachsen. Andere Bundesländer sind da längst weiter. Niedersachsen bummelt hinterher.“ Die Sozialministerin spiele ganz offensichtlich auf Zeit. Schwarz erinnerte in diesem Zusammenhang an den von der SPD im März dieses Jahres geforderten Pflegepakt. Zwar habe Ministerin Özkan daraufhin Anfang April einen „Pflegepakt“ mit der Pflegebranche angekündigt. „In diese Gespräche ist Frau Özkan jedoch ohne eigene Idee und ohne eigene Vorschläge gegangen. Nun sollen ihr die Verbände, die seit Jahren auf den bereits eingetretenen Pflegenotstand in Niedersachsen hinweisen, erneut Vorschläge liefern. Ministerin Özkan verschleppt in unverantwortlicher Weise Verbesserungen in der Pflege – und das auf dem Rücken von Pflegebedürftigen und Pflegekräften“, kritisierte Schwarz.
Quelle: http://www.spd-fraktion-niedersachsen.
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« Antworten #36 am: 21. April 2011, 11:37 »

SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. mahnt u. a. Heimgesetz an

Pressemitteilung vom 21. April 2011

Bilanz der Sozialministerin enttäuschend

„Özkan weitgehend ohne Erfolge“

Hannover. Aygül Özkans Bilanz nach einem Jahr als Sozialministerin in Niedersachsen ist nach Auffassung des Sozialverbandes SoVD enttäuschend.

„Die Ministerin steht nach zwölf Monaten im Amt weitgehend ohne Erfolge dar. Sie ist zwar offen für Gespräche mit vielen Verbänden und Bevölkerungsgruppen, aber die Resultate für ein sozialeres Niedersachsen fallen sehr bescheiden aus“, sagt SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer und nennt aktuell wichtige Aufgaben aus Sicht des größten niedersächsischen Sozialverbandes: „Noch immer fehlt dem Land ein Heimgesetz, das den Pflegebedürftigen das Recht auf ein Einzelzimmer einräumt und die Fachkraftquote festschreibt. Beim Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung hat das Sozialministerium den im Gesetz niedergelegten Termin zur Überprüfung verstreichen lassen. Diese hätte bis zum 31. Dezember 2010 erfolgen müssen. Auch die verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser in Niedersachsen wurde nicht auf den Weg gebracht. Und beim Thema Inklusion hält sich das Sozialministerium vornehm zurück und verweist auf des Kultusministerium, obwohl es sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die über Bildungsfragen weit hinausgeht.“


Quelle: http://www.sovd-nds.de/
« Letzte Änderung: 21. April 2011, 11:50 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #35 am: 15. Oktober 2010, 09:06 »

bad e. V. zu geplantem Heimbewohnerschutzgesetz für Niedersachsen:

Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind keine Experimentierfelder für die Heimaufsicht

Andrea Kapp: „Funktionierende alternative Wohnformen für Senioren und Demenzkranke nicht gefährden“

Hannover. Der  Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. hat an den Niedersächsischen Landtag appelliert, mit dem geplanten Heimbewohnerschutzgesetz funktionierende bestehende und neue alternative Wohnformen für Senioren wie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Demenzkranke nicht zu gefährden. „Landesweit gibt es bereits viele erfolgreich geführte Wohngemeinschaften und Projekte, die erwiesenermaßen qualitativ hochwertig und zur hohen Zufriedenheit von ihren Bewohnern und deren Angehörigen arbeiten,“ erklärte Andrea Kapp, bad-Geschäftsführerin Nord.
Durch Qualitätsmanagement der jeweils beauftragten Pflegedienste und deren MDK-Kontrollen für verpflichtende Transparenzberichte sei das Schutzbedürfnis der Bewohner/innen alternativer Wohnformen bereits erfüllt. „Im Interesse bestehender und neuer qualitätsgesicherter Wohnkonzepte für Senioren sollte die Politik im Gesetz klarstellen, dass diese nicht unter das Heimrecht fallen und allenfalls eine Anmeldung bei den Pflegekassen genügt,“ fordern die bad-Geschäftsführerin Nord und Mitglieds-Pflegedienste, die derartige WGs versorgen. Kapp: „Da bedarf es nicht weiterer Kontrollen und Auflagen durch die für solche Wohnmodelle nicht zuständige Heimaufsicht, wie sie der Gesetzentwurf nahelegt!“
Beispiele für von Dritten gut geführte Wohngemeinschaften für Senioren, die von jeweils beauftragten Pflegediensten qualitativ hochwertig ambulant betreut und versorgt werden, liefern niedersächsische bad-Mitglieder mehr als genug.  So versorgt der Interkulturelle Sozialdienst (IKS) in der Landeshauptstadt bereits vier ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenzkranke Ältere. IKS-Geschäftsführerin Jasmin Arbabian-Vogel, Hannovers „Unternehmerin des Jahres 2008“: „Bewusst haben unsere demenzkranken Bewohnerinnen und Bewohner, unterstützt von ihren Angehörigen, ambulant betreute WGs statt Pflegeheime gewählt, um so lange wie möglich einen weitestgehend selbstbestimmten normalen Alltag gemeinsam mit Altersgenossen zu erleben. Unser geschultes Betreuungs- und Pflegepersonal hilft ihnen dabei, diese besondere Lebensqualität genießen zu können.“  Maximal neun Demenzkranke pro WG werden rund um die Uhr von mindestens zwei IKS-Kräften nach der täglichen Grundpflege intensiv betreut und versorgt.
Keinesfalls dürfe der Landtag mit dem Heimbewohnerschutzgesetz die von der Fachwelt immer wieder geforderten und in Ländern wie Frankreich, England und den Niederlanden längst üblichen neuen Wohnformen für Ältere gefährden oder verhindern. Qualitätsauflagen erfüllten die engagierten Pflegedienste in Niedersachsen längst und gern, was durch ihre Bereitschaft zu Transparenz und MDK-Kontrollen belegt werde. Andrea Kapp abschließend: „Wer alternative Wohnformen für sinnvoll und gut erachtet, darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten!“

Quelle: Pressemitteilung vom 12. Oktober 2010 http://www.bad-ev.de/




Bremen hat gerade das “Heimgesetz” in der 2. Lesung gehabt: siehe dort z. B. die FAQ und den Überblick…….:
Forum http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php/topic,504.msg2641.html#msg2641
* 10-07-30 BremWBG v 21 1.pdf
* 10-07-30 BremWBG Begründ v 20 5.pdf
* 10-08-05 BremWoBeG im Ueberblick.pdf
* 2010-04-20 FAQ zum BremWoBeG.pdf

Ob da Bürger durchsteigt, wo was wie ist, weil anderes BundeslandHuch

Und dann gibt es ja auch noch das bundesweit geltende
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Huch

In jedem der 16 Bundesländer hat das Heimgesetz bald einen anderen Namen. Die Abkürzungen sind teilweise nicht ohne stottern aussprechbar, mal an Brandenburg testen?
Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG)
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2010, 10:13 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #34 am: 07. Oktober 2010, 22:09 »

Niedersächsische Heimbeiräte wollen mitbestimmen

Hannover (kobinet) Sechs Heimbeiräte aus niedersächsischen Behindertenwohneinrichtungen haben sich drei Monate lang regelmäßig getroffen und an einem Forderungskatalog für eine neue Heimmitwirkungsverordnung erarbeitet. Die Forderungen reichen von der Mitbestimmung der Heimbeiräte bei der Formulierung der Musterverträge, der Teilnahme des Heimbeirates an den Vorstellungsgesprächen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis hin zur Mitwirkung an der Gestaltung der Speisepläne und der Freizeitangebote, teilte heute Karl Finke mit.

Seit mehr als zehn Jahren lädt der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen die Mitglieder niedersächsischer Heimbeiräte einmal im Jahr zu einer Fachtagung ein. Die letzte Zusammenkunft der Heimbeiräte fand am 11.11.2009 in Hannover statt. Dort beschäftigte sich eine Arbeitsgruppe mit der Neufassung des Niedersächsischen Heimgesetzes und stellte fest, dass die Betroffenen an diesem Prozess kaum beteiligt waren. Um dies für die Zukunft zu ändern, bildete sich eine Arbeitsgruppe, die Forderungen an die ebenfalls zu reformierende Heimmitwirkungsverordnung erarbeitete. Der Forderungskatalog ist nunmehr fertig gestellt.

„Ich gehe davon aus, dass nicht jede Forderung der Arbeitsgruppe auf Begeisterung der Heimbetreiberinnen und Heimbetreiber stoßen wird. Aber ich bin der Ansicht, dass den Menschen, die in Heimen leben wollen oder müssen, gar nicht genügend Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden können, da es ihr Lebensumfeld ist, über das in dem Forderungskatalog angesprochenen Bereichen entschieden wird", betonte Finke. "Ich fände es richtig, wenn zukünftig an viel mehr Stellen die Menschen mit Behinderungen tätig werden und ihre Forderungen aufstellen, bevor Verwaltung und Politik in das jeweilige Reformvorhaben einsteigen. Dies wäre im Übrigen ein richtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.“

Quelle: http://www.kobinet-nachrichten.org 07.10.2010 - 13:58

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/

Der Forderungskatalog ist auf
http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/presse_bblni/2010/Quartal-IV10/Forderungen_Heimmitwirkungsverordnung.pdf
als pdf herunterladbar...
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« Antworten #33 am: 16. September 2010, 10:51 »

Anhörung zum niedersächsischen Landes-Heimgesetz

Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) kritisiert

Hannover. Am 2. September fand im niedersächsischen Landtag eine Anhörung zum Entwurf des niedersächsischen Gesetzes „zum Schutze von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern“ statt. Jürgen Rehse, Vorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen und Bremen des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) kritisiert: „Der Gesetzentwurf stellt die Betreiber von Pflegeeinrichtungen unter den Generalverdacht des unrechtmäßigen Handelns.“ Dies zeige sich insbesondere in der überbordenden Bürokratiewut des Gesetzgebers.
 
Das niedersächsische Heimgesetz soll auf ambulant betreute neue Wohnformen ausgedehnt werden. Dabei will der Gesetzgeber die in Senioren-Wohngemeinschaften lebenden Menschen als Heimbewohner definieren – mit allen Konsequenzen hinsichtlich strengster bürokratischer Auflagen für diese Wohnformen. „Wir haben kein Verständnis für die Absicht des Sozialministeriums, neue Wohnformen mit einem derartigen Regelungs- und Kontrollmechanismus zu überziehen“, betont Petra Schülke, Vorstandsmitglied des VDAB in Niedersachsen. „Nutzer dieser Wohnformen wollen bewusst nicht wie in einer stationären Einrichtung leben und haben sich daher für diese Wohnform entschieden – und somit auch dafür, nicht in dem nun vorgesehenen Maße, geschützt’ zu werden.“

Quelle: http://www.vdab-info.de/index.php?id=86

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« Antworten #32 am: 06. September 2010, 14:36 »

Anhörung vom 02.09.2010

Der Kurzbericht (pdf) Ausschussberatung ist unter dem Link unten zu finden, vgl. auch Schnappschuss.

Daraus ist ersichtlich, wer angehört wurde.

Quelle: http://www.landtag-niedersachsen.de/infothek/kurzberichte


Verabschiedung eines Gesetzes

Siehe:
http://www.landtag-niedersachsen.de/

Zitat
Die Verabschiedung eines Gesetzes
Nur nicht hudeln

Die "Bauzeit" für ein Gesetz kann sich hinziehen. Denn sein Entwurf muss mehrere Beratungen (Lesungen) in den Ausschüssen und im Landtagsplenum durchlaufen. Ein Ausschuss, dem ein Gesetzentwurf zur Beratung überwiesen wurde, legt dem Landtag eine konkrete Beschlussempfehlung vor. Nachdem das Plenum zum zweiten Mal, in bestimmten Fällen sogar zum dritten Mal den Entwurf beraten hat, stimmt der Landtag ab. Ein Volksentscheid kann die Verabschiedung eines Gesetzes auch gegen den Landtag erzwingen. Beschlossene Gesetze - oder Gesetzesänderungen - verkündet der Ministerpräsident im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt. Erst nach der Verkündung können sie in Kraft treten.


* 02092010Ergebnis.jpg (191.81 KB, 640x611 - angeschaut 1436 Mal.)
« Letzte Änderung: 27. September 2010, 11:58 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #31 am: 02. September 2010, 13:54 »

SoVD-Stellungnahme vom 31. August 2010

Niedersächsisches Gesetz zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG)

Ich habe mir gerade die 4 Seiten Stellungnahme vom http://www.sovd-nds.de/ durchgelesen.

Zu Tagespflege dort vgl. pdf sowie Schnappschuss aus der pdf des SoVD, sehe ich ganz genau so....

Weitere Stellungnahmen habe ich bisher nicht gefunden im Internet. Vielleicht kann ja jemand nachtragen?


* sovd31082010.jpg (352.42 KB, 808x494 - angeschaut 1480 Mal.)
* Stellungnahme NHeimG 31.08.2010doc.pdf (106.53 KB - runtergeladen 686 Mal.)
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« Antworten #30 am: 27. August 2010, 15:00 »

Niedersachsen: Heimgesetz auf der Tagesordnung

für den 2. September 2010

Das NHeimG steht auf der Tagesordnung für den 2. September

Zitat
D o n n e r s t a g , 2 . September 2 0 1 0

8 Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (74. - öffentliche - Sitzung)
   9.00 Uhr   - Sitzungszimmer 1 1 0 5 -
1. a) Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2493
   -   (Direkt überwiesen am 31.05.2010)
   -   federführend: AfSFFuG; mitberatend: AfRuV
b) Mehr Verbraucherschutz und Selbstbestimmung - Heimrecht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterentwickeln
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/780  
   -   (Direkt überwiesen am 07.01.2009)
- AfSFFuG
   hier:   Anhörung

Quelle Tagesordnungs-pdf: http://www.landtag-niedersachsen.de



Die Drucksache 16/780 kann man über die Tagesordnung direkt herunterladen.



* nds_landtagsitzung_NHeimG_100902.jpg (45.21 KB, 624x434 - angeschaut 1410 Mal.)
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« Antworten #29 am: 19. August 2010, 18:32 »

Landesbehindertenbeauftragter und Heimbeiräte fordern:

Im neuen Niedersächsischen Heimgesetz
die Mitbestimmung behinderter und nicht behinderter Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ermöglichen


Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke, hat jetzt gemeinsam mit Behindertenbeiräten aus Niedersachsen darauf hingewiesen, dass bei dem in Kürze im Landtag zur Abstimmung stehenden Heimgesetz wiederum die Mitbestimmung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner nicht vorgesehen ist.

Seit Anfang des Jahres tagt eine Arbeitsgruppe von Heimbeiräten aus Behindertenwohnstätten und entwickelt Vorschläge für eine neue Heimmitwirkungsverordnung. „Ich denke es ist Ausweis neuer Sozialpolitik und zeigt das neue Selbstbewusstsein der Menschen mit Behinderungen, dass diese nicht auf Vorlagen der Landesregierung warten, sondern schon vorab eigene Vorschläge entwickeln. Damit entscheiden Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, in Übereinstimmung mit Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention, wie sie sich ihr Leben wünschen.
Ich denke, die Landesregierung sollte in § 4 des neuen Heimgesetzes festlegen, dass die Menschen mit und ohne Behinderungen, die in Heimen leben, Mitbestimmungsrechte erhalten, die dann in der Heimmitwirkungsverordnung konkretisiert werden
“, erläutert der Landesbeauftragte Karl Finke

Quelle: Pressemitteilung vom 19.08.2010
http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/presse


« Letzte Änderung: 09. September 2010, 12:17 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #28 am: 12. Juni 2010, 09:43 »

69. Sitzung Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit  vom  2. Juni 2010

Das Kurzprotokoll steht nun auch im Netz zum NHeimG.

Kam eben nicht mehr rein auf die Seite des Landtages, hatte mir die pfd jedoch gespeichert; vgl. Anlage

Von dort kann man gleich zur Drucksache 16/2493 springen Lächelnd

Zur Sicherheit auch noch angehängt Zwinkernd



* KB_069_AfSFFuG.pdf (23.22 KB - runtergeladen 749 Mal.)
* 16-2493-19.05.2010.pdf (477.91 KB - runtergeladen 909 Mal.)
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« Antworten #27 am: 28. Mai 2010, 19:35 »

NHeimG Drucksachennummer

Drucksachen-Nummer 16/2493

Unter der Wochenübersicht 31.Mai bis 4. Juni ist erstmals die Drucksachen-Nummer zu finden (Tagesordnung für den 2. Juni).

Quelle: http://www.landtag-niedersachsen.de

Die Verfahrensfragen werden im nicht öffentlichen Teil erörtert....


Die Drucksache (100 Seiten) mit Begründung findet man als pdf ebenfalls
unter http://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/start.html

vgl. auch Schnappschuss Suchfeld unten, wo die Drucksachen-Nummer 2493 einzutragen ist.

Pdf dann hat Lesezeichen, ist dadurch übersichtlich.....

Nachtrag: der Internetauftritt Landtag ist ab 02.06.2010 neugestaltet worden, daher gab es in den letzten Tagen wohl Aufrufprobleme... Jetzt klappt es problemlos und per Vorgangssuche kann man den alktuellen Stand nachverfolgen; schön! Auf Festplatte speichern ist trotzdem sinnvoll, gibt ja immer mal Ausfälle usw.


* 16-2493.jpg (85.49 KB, 512x286 - angeschaut 1385 Mal.)

* Nilas.jpg (75.3 KB, 668x370 - angeschaut 1347 Mal.)

* Vorgangssuche.jpg (78.56 KB, 817x287 - angeschaut 1381 Mal.)
« Letzte Änderung: 07. Juni 2010, 12:59 von Multihilde » Gespeichert
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