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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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| | | | | | | |-+  2. Novellierung: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (2022)
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Autor Thema: 2. Novellierung: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (2022)  (Gelesen 5319 mal)
admin
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« Antworten #8 am: 07. November 2023, 13:24 »

    Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz

    Inkrafttreten: 01.01.2023
    Fundstelle: Brem.GBl. 2022, 972
    Gliederungsnummer: 2161-b-1

    Der Gesetzestext ist hier zu finden [>>]


    Die Verordnungen nach dem BremWoBeG (Stand 05/2023)

    Wie schon das Heimgesetz regelt auch das BremWoBeG grundlegende Anforderungen an die Leis-tungsanbieter sowie die Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde.

    Details zu den Mindeststandards, die zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor minderer Qualität festgeschrieben werden, werden in Rechtsverordnungen geregelt.



    Quelle: https://www.soziales.bremen.de/soziales/pflege-heimrecht-wohn-und-betreuungsaufsicht/stationaere-angebote/bremische-wohn-und-betreuungsaufsicht/bremisches-wohn-und-betreuungsgesetz-bremwobeg-9612

    * HB-Bremisches-Wohn-und-Betreuungsgesetz-BremWoBeG.pdf (393.22 KB - runtergeladen 75 Mal.)
    * Abschlussbericht_Eva_BremWoBeG_22_02_02 (1).pdf (3987.64 KB - runtergeladen 69 Mal.)
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    « Antworten #7 am: 12. Dezember 2022, 14:16 »

    Bürgerschaft beschließt neues Wohn- und Betreuungsgesetz für Bremen

    Zitat
    ab 3:48:55   TOP 44+49: Neufassung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) + Neues Heimrecht schwächt Aufsichtspflicht des Landes Bremens – Novelle des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes ist im Interesse und zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner dringend nachzubessern

    Quelle: https://vimeo.com/buergerschaft/20l42-2



    Zur Parlamentsdebatte in der Bremer Bürgerschaft am 08.12.2022 gab es noch einen Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 20/1701 vom 06.12.2022 [>>]

    * Drucksache_Land_Drucksache_20-1686.pdf (51.02 KB - runtergeladen 206 Mal.)
    * ANLAGE_Gesetzentwurf_mit_Begruendung_Betreuungsgesetz.pdf (611.91 KB - runtergeladen 194 Mal.)
    * 2022-12-06_CDU-Dringlichkeitsantrag_Drs-20-1701_.pdf (89.13 KB - runtergeladen 198 Mal.)
    * Beschlussvorlage_Ausschuesse-Deputationen_VL_20-7277-2_.pdf (177.91 KB - runtergeladen 202 Mal.)
    « Letzte Änderung: 29. Dezember 2022, 01:46 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #6 am: 07. November 2022, 00:23 »

    Zitat
    CDU-Bürgerschaftsfraktion kritisiert geplante Novelle zum Wohn- und Betreuungsgesetz
    Grönert: Senat will Pflegestandards weniger überwachen


    Wenn eine staatliche Behörde über Jahre nachweislich ihrer Pflicht zum Schutz von Heimbewohnern nicht ausreichend nachkommt, darf sie sich kein neues Gesetz mit geringeren Pflichten schreiben. Das betont Sigrid Grönert, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, und fügt hinzu: „Dieser Gesetzentwurf von Rot-Grün-Rot ist das klare Eingeständnis, dass man die Aufsicht der Betreuung in Pflege- und Senioreneinrichtungen jahrelang vernachlässigt hat und nichts am eigenen Versagen ändern will.

    Die Gutachten zeigen unbestritten, dass die Pflegeaufsicht den Erfordernissen zur Überwachung der Standards in den Heimen systematisch nicht entsprochen hat. Wenn diese Bremer Regierung ab dem 1. Januar nur noch anhand von drei statt zehn Kriterien prüfen will und das auch noch ohne klare Vorgabe, wie oft Regelprüfungen stattfinden müssen, dann ignoriert dieser Senat die Rechte der pflegebedürftigen Menschen.

    Wir Christdemokraten sagen, es bräuchte sogar mehr Prüfgegenstände statt weniger, zum Beispiel die Frage nach der Begleitung am Lebensende. Außerdem sollten Regelprüfungen ohne vorherige Ankündigung stattfinden, damit der Einblick in den Pflegealltag auch der Realität entspricht und nicht für den Prüfungstermin geschönt wird.

    Es ist auch nicht hinnehmbar, dass SPD, Grüne und Linke es jetzt der Behörde selbst überlassen wollen, ob Prüfungen unter Umständen auch für zwei Jahre ausgesetzt werden können. Eine Flucht vor der Verantwortung ist es auch, wenn die Koalition das mit neuen Vorgaben versehene Gesetz jetzt entfristen und dessen Wirksamkeit nicht zeitnah erneut durch externe Sachverständige überprüfen lassen will.

    Das alles zusammengenommen verstärkt den Eindruck, dass man Lösungen für eine völlig überforderte und unterbesetzte Behörde sucht, anstatt sich mit aller Anstrengung für pflegebedürftige Menschen und ihre Rechte einzusetzen.“

    Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert weiterhin, dass die angekündigten Personalverordnungen mit Fristen versehen werden müssen und zum Beispiel bis zum 31.12.2023 der zuständigen Sozial-Deputation vorgelegt werden. Überdies seien die von den Einrichtungen zu entwickelnden Gewaltschutzkonzepte und die Einsetzung von Frauenbeauftragten mit Fristen im Gesetz zu versehen.
    Quelle: CDU-Bürgerschaftsfraktion | Pressemitteilung Nr. 134 | 3. November 2022




    * 2022-12-06_CDU-Dringlichkeitsantrag_Drs-20-1701.pdf (89.13 KB - runtergeladen 201 Mal.)
    « Letzte Änderung: 29. Dezember 2022, 01:45 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #5 am: 04. November 2022, 02:17 »

    Zitat
    Neues Heimrecht stärkt die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern
    Senatorin Stahmann: Wichtige Voraussetzung für eine würdevolle Pflege


    04.11.2022. Das zum Jahresende auslaufende Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz wird nach einer wissenschaftlichen Evaluation novelliert. Einen Entwurf der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport hat die zuständige Deputation gestern (3. November 2022) gebilligt. Damit ist der Weg frei für die parlamentarische Befassung. Der neue Gesetzestext stärkt die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern. Unter anderem sollen künftig die wesentlichen Ergebnisse von Regelprüfungen zeitnah und in allgemeinverständlicher Form im Internet veröffentlicht werden. Das Gesetz soll zudem auch in leichter Sprache zugänglich gemacht werden und so über die Pflichten der Einrichtung und die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner informieren.

    Gesetzlich verankern will die Senatorin darüber hinaus ein Mitbestimmungsrecht bei der individuellen Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsplanung. "Die Nutzerinnen und Nutzer sind rechtzeitig anzuhören, und die geäußerten Wünsche sind zu berücksichtigen", heißt es in dem Entwurf. Geschaffen werden soll zudem ein Recht auf Einsichtnahme in alle sie betreffenden Dokumentationen und Unterlagen.

    "Alte und pflegebedürftige Menschen leben in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zu den Einrichtungen und Personen, die sie pflegen", sagte Senatorin Stahmann. "Meinem Haus und mir persönlich ist es wichtig, die Stellung der Menschen gegenüber den Einrichtungen zu stärken. Für eine würdevolle Pflege ist das eine wichtige Voraussetzung." Wo Menschen selber ihre Rechte nicht mehr in Anspruch nehmen könnten, hätten Angehörige oder rechtliche Vertretungen die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Unterlagen und zur Mitwirkung an der Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsplanung.

    Angepasst wird in der Gesetzesnovelle auch die Überwachung von Einrichtungen durch jährliche Regelprüfungen. So kann die Wohn- und Betreuungsaufsicht die Prüfungen für zwei Jahre aussetzen, wenn eine Einrichtung bereits von anderen Institutionen ohne wesentliche Beanstandungen geprüft worden ist. Dazu gehören unter anderem der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung e.V. oder ein von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellter Sachverständiger.
    Quelle: Pressemitteilung des Senats | 4. November 2022



    Siehe dazu:


    * Beschlussvorlage_Ausschuesse-Deputationen_VL_20-7277.pdf (176.55 KB - runtergeladen 208 Mal.)
    * TOP_II.3.4_-L-_Neufassung_des_BremWoBeG_Anlage1.pdf (238.05 KB - runtergeladen 211 Mal.)
    * TOP_II.3.4_-L-_Neufassung_des_BremWoBeG_Anlage2.pdf (520.81 KB - runtergeladen 228 Mal.)
    * TOP_II.3.4_-L-_Neufassung_des_BremWoBeG_Anlage3.pdf (102.07 KB - runtergeladen 212 Mal.)
    * TOP_II.3.4_-L-_Neufassung_des_BremWoBeG_Anlage4.pdf (575.17 KB - runtergeladen 230 Mal.)
    « Letzte Änderung: 28. November 2022, 02:32 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #4 am: 04. November 2022, 01:03 »

    Zitat
    Gesetzentwurf liegt vor
    Mehr Mitsprache für Pflegeheim-Bewohner

    Ein überarbeitetes Wohn- und Betreuungsgesetz gibt Bewohnern in Pflegeeinrichtungen mehr Rechte und sieht neue Informationspflichten der Aufsichtsbehörde über ihre Kontrollbesuche vor.


    Von Timo Thalmann, 03.11.2022

    Ein überarbeitetes Bremer Wohn- und Betreuungsgesetz soll ab Januar den Pflegeeinrichtungen einen neuen rechtlichen Rahmen geben. Vor allem bei den Themen Mitsprache und Mitbestimmung der Bewohner, Pflichten der Aufsichtsbehörde und Vorgaben für die Betreiber sind wichtige Änderungen vorgesehen.

    Warum gibt es jetzt ein neues Gesetz?
    Das bislang geltende Recht ist bis Ende dieses Jahres befristet. Es war von vornherein so beschlossen worden, um am Ende eine umfassende Prüfung vorzunehmen, ob das Gesetz seine Ziele erreicht hat. Das Sozialressort hatte daher im Vorfeld bei dem Uni-Pflegeexperten Heinz Rothgang eine entsprechende Analyse in Auftrag gegeben. Das Ergebnis in Kurzform: ein ambitioniertes Gesetz mit Blick auf die Rechte der Pflegebedürftigen, für das in der Praxis aber nicht immer die notwendigen Mittel bereitstanden.

    Was hat gefehlt?
    Das bezieht sich laut Rothgang vor allem auf die Arbeit der Wohn- und Betreuungsaufsicht. Das Gesetz weist der Behörde eine Doppelfunktion zu – einerseits die Betreiber der Einrichtungen als Aufsichtsbehörde zu kontrollieren, andererseits dabei aber weniger mit Sanktionen und unangekündigten Besuchen zu agieren, sondern vor allem als Berater und Partner der Träger aufzutreten. "Allerdings sind große Ressourcen zur Überwachung und zu einer angemessenen Beratung der Einrichtungen erforderlich. Diesem Bedarf konnte aufseiten der ausführenden Behörde in den vergangenen Jahren personell durchgehend nicht entsprochen werden", lautete der Befund.

    Schafft das neue Gesetz hier Abhilfe?
    In gewisser Hinsicht: Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf macht der Aufsichtsbehörde weniger enge Vorgaben, etwa bei der Zahl der Prüfungen. Bislang sind beispielsweise jährliche Regelprüfungen ohne konkreten Beschwerdeanlass in den Pflegeheimen vorgeschrieben. In der Realität hat dies jedoch nie stattgefunden. Das neue Gesetz lockert die Vorschrift und erlaubt, Prüfungen um bis zu zwei Jahre aufzuschieben, wenn bereits andere Instanzen ihre Kontrollen in den jeweiligen Häusern vorgenommen haben und dabei keine gravierenden Mängel aufgefallen sind. Das kann etwa der medizinische Dienst der Krankenkassen sein oder auch ein von den Pflegekassen beauftragter Sachverständiger.

    Was sind weitere wichtige Änderungen im neuen Gesetz?
    Die mutmaßlich weitreichendste Neuerung betrifft die Informationspflichten der Betreiber und der Aufsichtsbehörde gegenüber den Bewohnern. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Behörde die Ergebnisse ihrer Prüfberichte verständlich aufbereitet und ohne weitere Aufforderung den Interessenvertretungen der Bewohner übermittelt. Das sind gewöhnlich die gewählten Bewohnerbeiräte. Auch sollen die Ergebnisberichte künftig frei im Internet verfügbar sein. Bremen will sich dabei laut Sozialbehörde am sogenannten Hamburger Pflegekompass orientieren. In diesem Internetportal sind neben den Kosten und zahlreichen Eckdaten zu den einzelnen Einrichtungen auch die Prüfergebnisse der Hamburger Aufsichtsbehörden veröffentlicht. In diesem Umfang und in dieser Vergleichbarkeit gibt es das bislang in keinem anderen Bundesland. Die regelmäßige, unaufgeforderte Veröffentlichung der Ergebnisse von Kontrollbesuchen der Aufsichtsbehörde ist eine langjährige Forderung des auch in Bremen aktiven Pflegschutzbundes BIVA (Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen).

    Wie werden die Rechte der Bewohner im neuen Gesetz gestärkt?
    Im neuen Paragrafen 13a wird jedem Bewohner eine Mitbestimmung bei der individuellen Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsplanung eingeräumt. Das heißt: Ohne seine Zustimmung, wird es keine Pflegemaßnahmen geben. Auch müssen die jeweiligen Wünsche berücksichtigt werden. Das ergibt sich zwar bereits durch die individuellen Selbstbestimmungsrechte des Grundgesetzes, soll nun aber auch an dieser Stelle noch einmal im Sinne des Verbraucherschutzes betont werden. Denn: Rein formal gesehen kauft der Bewohner eine Dienstleistung ein. Daraus folgt nahezu zwangsläufig das im gleichen Paragrafen eingeräumte Recht der Bewohner, die sie betreffenden Aufzeichnungen und Unterlagen einzusehen. Die Betreiber sind künftig verpflichtet, die Pflegedokumentation auf Wunsch auch in Kopie auszuhändigen.

    Welche Diskussionen über das Gesetz sind zu erwarten?
    Die Interessenvertretungen der Pflegeeinrichtungen aus der Wohlfahrt sowie von privater Seite haben bereits deutlich gemacht, dass ihnen die Veröffentlichungspflichten der amtlichen Prüfungen der Aufsichtsbehörde nach Hamburger Vorbild zu weit gehen. Auch die praktische Umsetzung des Paragrafen 13a hinsichtlich des Zugangs zur Pflegedokumentation wirft für die Betreiber der Pflegeeinrichtungen noch Fragen auf.
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/gesetzentwurf-liegt-vor-neuer-rechtsrahmen-fuer-bremer-pflegeheime...



    Zitat
    Aufhebung der Fachkraftquote in Bremen erfordert verbindliche Regelung zum Einsatz von Pflegeassistenzpersonal

    Bad Schwartau, 15.09.2022

    Bremen gehört zu den wenigen Bundesländern, die im Rahmen der Personalverordnung neben einer Fachkraftquote auch die Präsenz von Pflegefachpersonen regelt. Durch die Einführung eines Personalbemessungssystems soll in Zukunft nicht mehr eine grundsätzlich einzuhaltende Fachkraftquote, sondern eine an den individuellen Versorgungsbedarf angepasste Pflegefachkraftquote definiert werden. Das sieht eine Novellierung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) vor. Der DBfK Nordwest hat dazu Stellung genommen.

    „Eine unserer unabdingbaren Forderungen in diesem Zusammenhang ist, dass für eine qualitativ hochwertige Versorgung auf den Einsatz von qualifiziertem Pflegeassistenzpersonal geachtet werden muss“, macht Swantje Seismann-Petersen deutlich, die stellvertretende Vorsitzende des DBfK Nordwest. „Wenn, wie jetzt in der Novellierung vorgesehen, die gesetzlich definierte Fachkraftquote aufgehoben wird, müssen Qualität und Quantität des Pflegeassistenzpersonal-Einsatzes verbindlich geregelt werden. Solange dies nicht der Fall ist, muss die Fachkraftquote von 50 % beibehalten werden.“

    Ein weiterer nach Ansicht des DBfK kritikwürdiger Punkt betrifft die Planung und Gestaltung des Pflegeprozesses. Diese gehört zu den Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen und beinhaltet per se eine angemessene, professionelle Beziehungsgestaltung sowie die Einbindung pflegebedürftiger Personen und deren Angehöriger. Die künftig geplante bloße Anhörung Pflegebedürftiger schließt sich demnach aus.

    „Diese Form der Mitbestimmung ist zu schwach“, hakt Swantje Seismann-Petersen hier ein. „Sie beschneidet das Recht auf Selbstbestimmung Pflegebedürftiger. Aus pflegefachlicher Sicht kann die Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsplanung nur im Einvernehmen mit der pflegebedürftigen Person erfolgen.“

    Um Bremen zu einem attraktiven Arbeitsort für Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege zu machen, muss es ausreichend gut qualifiziertes Pflegeassistenzpersonal geben, an das pflegerische Aufgaben delegiert werden können. Daher plädiert der DBfK für eine zwingende Neuregelung der Personalverordnung im Zusammenhang mit der Gesetzesnovellierung.

    Die Stellungnahme des DBfK Nordwest finden Sie unter https://www.dbfk.de/media/docs/regionalverbaende/rvnw/Stellungnahme-des-DBfK-Nordwest-zur-Novellierung-des-BremWoBeG.pdf
    Quelle: https://www.presseportal.de/pm/130110/5321993
    « Letzte Änderung: 28. November 2022, 02:56 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #3 am: 07. April 2022, 23:35 »

    Zitat
    Bewohnerrechte in Pflegeheimen
    Mitentscheiden statt nur mitreden

    Eine neue Verordnung sieht mehr Mitsprache der Bewohner in Pflegeeinrichtungen vor, aber nur bei einzelnen Themen wie etwa dem Speiseplan. Der Pflegeschutzbund fordert dagegen Einfluss auf die Pflegeverträge.


    Von Timo Thalmann, 03.04.2022

    Geht es nach Reinhard Leopold, sollten Bewohner von Pflegeeinrichtungen mehr mitbestimmen können als Speisepläne und Hausordnungen. "Diese Menschen brauchen Einfluss bei den wesentlichen Dingen", sagt der Bremer Regionalbeauftragte des Pflegschutzbundes Biva, der sich als Interessenvertreter der von Pflege betroffenen Menschen versteht, womit neben den Bewohnern auch ihre Angehörigen gemeint sind. Und als wesentlich betrachtet Leopold die Gestaltung der Verträge mit den Anbietern, die Entgelte für die Unterbringung sowie unter anderem Fragen der Ausstattung und Einrichtung der Zimmer und Häuser. "Ein Anhörungs- und Rederecht als Möglichkeit der Mitwirkung reicht hier nicht", sagt Leopold und fordert echte Mitentscheidung.

    Weil das Bremer Wohn- und Betreuungsgesetz und die Verordnung zur Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohner ohnehin gerade auf dem Prüfstand stehen und bis Endes des Jahres erneuert werden müssen, sieht Leopold eine gute Gelegenheit, die Rechte der Bewohner zu stärken. "Je weniger Mitbestimmung ermöglicht und zugelassen wird, desto uninteressanter ist es für Menschen, sich in eine Bewohnervertretung wählen zu lassen", findet er und geht daher mit seinen Forderungen weit über den von der Sozialbehörde vorgelegten ersten Entwurf hinaus. In dem unterliegen nur Verpflegungsplanung, die Freizeitgestaltung, die Gestaltung von Aufenthaltsräumen und Außenbereichen sowie die Gestaltung der Hausordnung der Zustimmungspflicht der von den Bewohnern gewählten Beiräte.

    Etwas anders gewichtet Iris von Engeln die Mitbestimmung. Die Geschäftsführerin der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände vertritt die nicht privaten Betreiber der Pflegeeinrichtungen und befürchtet mit dem vorliegenden Entwurf vor allem steigende Kosten. Denn die Träger werden verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der gewählten Interessenvertretung der Bewohner entstehenden Kosten zu übernehmen, was ausdrücklich auch Schulungen, externe Hilfe oder abhängig vom individuellen Hilfsbedarf der gewählten Pflegeheimbewohner auch die Kosten für Assistenzen beinhaltet. Sie müssen sowohl den Beiräten wie auch alternativ von der Behörde ernannten ehrenamtlichen Fürsprechern Räume, Computer, Internetzugänge und nach Bedarf auch zahlreiche Informationen bereitstellen. "Da bauchen wir schon die Zusage, dass diese Aufwendungen bei den Verhandlungen mit den Kostenträgern über die Pflegesätze berücksichtigt werden", sagte von Engeln bei ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung in der Sozialdeputation.

    In einem von der Sozialbehörde bestellten Gutachten der Universität Bremen, das die Wirkung des Bremer Wohn- und Betreuungsgesetzes insgesamt untersucht, wurden Träger und Bewohner nach ihren Erfahrungen mit der Interessenvertretungen befragt. Festgestellt wird dabei, dass es zwar in den meisten Einrichtungen ein entsprechendes Beiratsgremium oder bestellte Fürsprecher gibt, die wie ein „Betriebsrat der Nutzer“ agierten, jedoch geringe Befugnisse innehätten und vor allem Wünsche und Anregungen äußern könnten.

    Gefragt sind die Interessenvertretungen demnach vor allem, wenn es konkrete Probleme zwischen Bewohnern und Leistungsanbieter gebe. Zumeist würden Beschwerden über alltägliche Probleme wie Mahlzeiten, Pflege, Wäsche, Rauchen oder Gartenpflege an die Beiräte herangetragen. Teilweise dauere es dann aber sehr lange, bis angeregte Veränderungen auch umgesetzt werden.
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bewohnerrechte-in-pflegeheimen-...



    BIVA-Stellungnahme zum BremWoBeG in der Fassung vom 28.07.2022  [>>]

    * BIVA-Stellungnahme_BremWoBeG_2022-09-14.pdf (176.51 KB - runtergeladen 214 Mal.)
    « Letzte Änderung: 28. November 2022, 02:37 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #2 am: 07. April 2022, 23:23 »

    Zitat
    Wohn- und Betreuungsaufsicht
    Mehr Kontrollen in Pflegeheimen


    Von Timo Thalmann - 31.03.2022

    Das Wohn- und Betreuungsgesetz fordert von der Aufsichtsbehörde, die Pflegeinrichtungen gleichzeitig zu kontrollieren und zu beraten. Für diese Doppelrolle war sie laut Gutachten nie ausreichend ausgestattet.

    Ambitioniertes Gesetz, für das in der Praxis aber nicht immer die notwendigen Mittel bereitstanden: Auf diese Kurzformel läuft die in der Sozialdeputation vorgestellte Überprüfung des Bremer Wohn- und Betreuungsgesetzes hinaus. Es regelt unter anderem die Rechte der Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie die Aufgaben der Aufsichtsbehörde. Das Sozialressort hatte ein entsprechendes Prüfgutachten beim Bremer Pflegeexperten Heinz Rothgang von der Universität Bremen in Auftrag gegeben.

    Vor allem die Arbeit der Wohn- und Betreuungsaufsicht stand im Mittelpunkt der Diskussion. Das Gesetz weist der Behörde eine Doppelfunktion zu, einerseits die Betreiber der Einrichtungen als Aufsichtsbehörde zu kontrollieren, andererseits dabei aber weniger mit Sanktionen und unangekündigten Besuchen zu agieren, sondern vor allem als Berater und Partner der Träger aufzutreten. "Allerdings sind dazu große Ressourcen zur Überwachung dieser Gesetzesregelungen und zu einer angemessenen Beratung der Einrichtungen erforderlich. Diesem Bedarf konnte aufseiten der ausführenden Behörde in den vergangenen Jahren personell durchgehend nicht entsprochen werden", heißt es dazu im Gutachten.

    "Es gab dort nach unseren Befunden viel Wechsel beim Personal, wodurch auch immer wieder Gesprächsfäden zwischen Behörde und Pflegeeinrichtung abgerissen sind", berichtete Rothgang vor den Deputierten. Die betonten vor allem die Rolle der sogenannten Regelkontrollen unterschiedlich, bei denen die Pflegeeinrichtungen ohne Anlass durch eine Beschwerde regelmäßig durch die Behörde überprüft werden. Bedingt durch Corona, aber auch durch die angespannte Personalsituation war die Zahl derartiger Kontrollen in den vergangenen zwei Jahren zwischenzeitlich auf nahezu null gefallen, was vor allem Sigrid Grönert (CDU) kritisierte. Sie forderte regelmäßige, umfängliche Kontrollen und bemängelte, dass die Sozialsenatorin zuletzt sogar zahlreiche Punkte  von der Prüfliste gestrichen habe. Das Sozialressort verweist demgegenüber auf die Vielzahl der anlassbezogenen Prüfungen, bei denen die Einrichtungen fast immer über die konkrete Beschwerde hinaus kontrolliert würden.

    Rothgang berichtete, dass sich auch die Betreiber der Pflegeeinrichtungen Regelkontrollen wünschten, von denen sie sich eine gewisse Sicherheit für die eigene Arbeit versprechen würden. Er regte an, über ein längeres Intervall nachzudenken, als die derzeit im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung. "Alle zwei bis drei Jahre ist der Standard in den meisten Bundesländern", sagte er. Die ambitionierte Bremer Vorgabe helfe ja nicht, wenn sie nicht eingelöst werden könne.
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/wohn-und-betreuungsaufsicht-...
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    « Antworten #1 am: 07. April 2022, 23:16 »

    Zitat
    Gutes Gesetz, Praxis mit Mängeln:
    So soll Bremens Pflege besser werden


    von Alexander Schnackenburg, 11. März 2022

    In einer neuen Studie hat Pflegeforscher Rothgang das Betreuungsgesetz geprüft. Fazit: Der Anspruch ist höher als die Praxis leisten kann. Er stellt Forderungen, um gut zu werden.

    Das Gesetz ist gut. Um es aber auch gut umzusetzen, bräuchte Bremen mehr Personal: sowohl in den Pflegeeinrichtungen als auch in den Aufsicht führenden Behörden. Zu diesem Ergebnis kommen – grob zusammengefasst – drei Sozialforscher von der Uni Bremen bei ihrer "Evaluation des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) sowie der Personalverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeGPersV)". Demnächst wird sich die Sozialdeputation der Bremischen Bürgerschaft mit dem Bericht der Wissenschaftler befassen, der buten un binnen bereits vorliegt.

    Zum Hintergrund: Das Gesetz soll hilfsbedürftigen und behinderten Menschen in Wohn- und Unterstützungsangeboten wie Pflegeheimen "bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und Bedürfnisse unterstützen", wie es im Gesetzestext heißt. Das Gesetz ist in seiner jetzigen Form im Wesentlichen seit Februar 2018 in Kraft und soll bis Ende des Jahres novelliert werden. Der Evaluations-Abschlussbericht der Bremer Sozialforscher Heinz Rothgang, Thomas Kalwitzki und Benedikt Preuß soll als Grundlage der Novelle dienen, die Bremens Politik nun vorantreiben muss. ...

    [zum vollständigen Artikel >>]


    Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/wohn-und-betreuungsgesetz-pflege-bremen-102.html

    Siehe dazu auch
    https://www.socium.uni-bremen.de/projekte/abgeschlossene-projekte/?proj=657

    * SOCIUM_Abschlussbericht_Eva_BremWoBeG_22_02_02.pdf (5853.11 KB - runtergeladen 209 Mal.)
    « Letzte Änderung: 13. Dezember 2022, 13:57 von admin » Gespeichert

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    « am: 03. Februar 2022, 01:18 »

    Zitat
    Heimaufsicht mit Doppelrolle

    Laut Gesetz gleichzeitig Kontrolle und Beratung – Initiative Heimmitwirkung fordert Änderungen


    von Timo Thalmann, WK-Printausgabe 03.02.2022



    Zitat
    Wohn- und Betreuungsaufsicht
    Behörde muss Heime kontrollieren und beraten


    Die Wohn- und Betreuungsaufsicht soll gleichzeitig überwachen und vertrauensvoll beraten. Für Kritiker passt das nicht zusammen. Weil das Gesetz befristet ist, sehen sie jetzt Chancen zur Neuausrichtung.

    Von Timo Thalmann - 02.02.2022, 18:00 Uhr

    Noch in diesem Jahr muss die Bremer Bürgerschaft erneut festlegen, wie die Wohn- und Betreuungsaufsicht in den kommenden Jahren ihrer Aufgabe nachkommen soll, die Situation der Bewohner in den Pflegeeinrichtungen zu verbessern. Soll sie die Heimbetreiber eher beraten und bei Problemen das vertrauliche Gespräch suchen? Oder als reine Aufsichtsbehörde fungieren, die Verstöße sanktioniert und die Ergebnisse ihrer Kontrollen regelmäßig veröffentlicht?

    Aktuell ist die Behörde mit beiden Aufgaben betraut, doch das entsprechende Bremer Gesetz ist befristet und gilt nur noch bis 31. Dezember 2022. Weil auf der Bundesebene wesentliche Regeln für den Personalschlüssel in der Pflege neu justiert wurden, müssen die Ländergesetze ohnehin angepasst werden. Ob dabei auch die Rolle der Wohn-und Betreuungsaufsicht neu definiert wird, ist derzeit aber offen.

    Für Reinhard Leopold ist die notwendige Neufassung jedenfalls eine Gelegenheit, die Überwachungsfunktion der Behörde zu stärken. Der Bremer Regionalbeauftragte des bundesweit tätigen Biva-Pflegeschutzbundes setzt sich seit vielen Jahren für die Interessen von Bewohnern und Angehörigen ein. Unter anderem mit seiner Initiative "Heimmitwirkung" fordert er, der Behörde nicht mehr länger beratende Aufgaben zuzuweisen. Aus seiner Sicht passt das nicht zur Rolle des obersten Aufsehers. "Das ist ungefähr so, als wenn die Polizei jemandem mit Alkohol am Steuer über die Möglichkeiten des Busfahrens aufklärt, anstatt den Verstoß zu ahnden", sagt Leopold.

    Er fordert, sämtliche beratende Aufgaben aus dem Gesetz zu streichen. "Die Behörde sollte sich vollständig der Kontrolle der Einrichtungen widmen, zum Beispiel mit mehr unangekündigten Besuchen, nicht nur tagsüber", sagt er und verweist auf entsprechende Beispiele aus Bayern. Auch die Sanktionsmöglichkeiten mit Geldbußen zwischen 10.000 und 25.000 Euro beispielsweise wegen falscher oder unterlassener Informationen eines Betreibers gegenüber der Aufsichtsbehörden hält Leopold für zu niedrig. "Das ist gegenüber international agierenden zum Teil börsennotierten Pflegekonzernen, wie sie auch in Bremen aktiv sind, eine lächerliche Androhung."

    Wie die Aufsicht über die Pflegeeinrichtungen ausgestaltet wird, ist seit 2006 Ländersache. Bremen hat mit dem Beratungsauftrag der Behörde dabei von Beginn an auf die grundsätzliche Kooperation der Wohn- und Betreuungsaufsicht mit den Betreibern gesetzt. "Dem Grundsatz der partnerschaftlichen Kooperation zwischen der zuständigen Behörde und den Leistungsanbietern wird Vorrang vor sofortigem hoheitlichem Handeln eingeräumt", heißt es dazu in der Gesetzesbegründung.

    Die Philosophie der Zusammenarbeit wird auch bei der zumeist ausbleibenden Veröffentlichung der Prüfberichte der Behörde sichtbar. Sie sollen nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Verbänden der Leistungsanbieter und den Kostenträgern in verständlicher Form bereitgestellt werden. "Die Träger der Einrichtungen stimmen der Veröffentlichung aber meistens nicht zu", sagt Bernd Schneider, Sprecher des Sozialressorts. Die Berichte sind Interessenten für Pflegeplätze daher immer nur auf konkrete Nachfrage beim jeweiligen Träger zugänglich

    Der Bremer Pflegeexperte Heinz Rothgang von der Universität Bremen sieht zwar ebenfalls die Probleme, die die aktuelle Doppelrolle der Behörde als Berater und Aufseher mit sich bringt, kann aber der Philosophie folgen: "Im Fokus des Bremer Gesetzgebers stand die Frage, wie man am ehesten Verbesserungen zum Wohl der Bewohner erreicht", sagt Rothgang. Und auf lange Sicht seien beratungsorientierte und auf Vereinbarungen hinauslaufende Formen des Verwaltungshandelns häufig wirkungsvoller, als die klassisch hoheitliche Variante.

    Allerdings hat Rothgang das aktuelle Bremer Wohn-und Betreuungsgesetz mit Blick auf die anstehende Evaluierung gerade erst im Auftrag der Sozialsenatorin unter die Lupe genommen und betont, dass zur Überwachung und für eine angemessene Beratung der Einrichtungen mehr Personal gebraucht werde. Sein Befund: "Diesem Bedarf konnte in den vergangenen Jahren durchgehend nicht entsprochen werden." Zugleich wirkt es laut Rothgang auch etwas bizarr, wenn die Aufsichtsbehörde privaten Pflegekonzernen Beratungsangebote mache, bei denen man davon ausgehen müsse, dass dort eine mangelhafte Qualität der Pflege aus ökonomischen Gründen in Kauf genommen werde.

    Derzeit erschüttert beispielsweise ein großer Pflegeskandal den französischen Orpea-Konzern, der in Deutschland 146 Häuser mit knapp 13.000 Pflegeplätzen betreibt, davon sieben in Bremen mit rund 460 Bewohnern. In einem Enthüllungsbuch in Frankreich wurde belegt, dass das Unternehmen systematisch und allein aus Kostengründen Verpflegung und medizinische Hilfsmittel in vielen Einrichtungen rationiert hat. Gleichzeitig wies Orpea zuletzt einen operativen Jahresgewinn von 467 Millionen Euro aus.
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/wohn-und-betreuungsaufsicht-behoerde-muss-kontrollieren-und-beraten-doc7jjatag355j1121t3423



    Zum noch bis 31.12.2022 gültige BremWoBeG und seine Entwicklung [>>]

    * 2022-02-03_WESER-KURIER_Heimaufsicht-mit-Doppelrolle.pdf (321.81 KB - runtergeladen 305 Mal.)
    « Letzte Änderung: 07. Februar 2022, 01:25 von admin » Gespeichert

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