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28. April 2024, 21:23
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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern
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am: 26. April 2023, 23:12
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am: 12. März 2023, 00:02
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Diese Berufe genießen das höchste Ansehen
Feuerwehrleute, Pfleger und Ärzte genießen in der Bevölkerung ein besonders hohes Ansehen, zeigt ein neues Berufe-Ranking. ...
... Allgemein werde das Ansehen von mehreren Faktoren beeinflusst, sagt IAB-Forscherin Matthes. Neben dem Gehalt spiele etwa auch eine Rolle, wie wichtig die sogenannte intrinsische Motivation in den Berufen ist. In der Altenpflege gehe es zum Beispiel nicht nur ums Geldverdienen. Die Pfleger bauten häufig eine emotionale Bindung zu ihren Patienten auf. „Das wirkt sich positiv auf ihr Ansehen aus“, sagt Matthes. ... Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/article233644005/Beruferanking-Pfleger-bis-Lehrer-das-sind-die-angesehensten-Berufe.html, 07.09.2021 [zum WeLT-Artikel >>]
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am: 11. Januar 2023, 23:01
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Urteile im Zusammenhang mit Art. 15 DSGVOOLG Celle, Urteil vom 15.12.2022, Az. 8 U 165/22 [Volltext =>]: Der Anspruch auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO ist nicht zweckgebunden. Beim Recht auf Kopie muss der Verantwortliche alle personenbezogenen Daten des Betroffenen übermitteln, die bei ihm gespeichert sind. LG Görlitz, Urteil vom 18.03.2022, Az. 5 O 2/21 (juris): Art. 15 DSGVO beinhaltet das Recht auf eine unentgeltliche Kopie der Patientenakte. Wird mit der Auskunft das Ziel verfolgt datenschutzfremde Schadensersatzansprüche zu prüfen, ist das nicht rechtsmissbräuchlich.
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am: 11. Januar 2023, 01:30
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Betreuer haftet nicht automatisch für HeimentgeltViele Betreuer befürchten, sich zu verpflichten, wenn sie für ihren Betreuten den Wohn- und Betreuungsvertrag unterzeichnen. Diese Befürchtung ist in der Regel unbegründet. Das Landgericht Duisburg hat am 16.12.2011 beschieden, dass ein Betreuer für das vom Betreuten geschuldete Heimentgelt gegenüber dem Heimträger nur unter den Voraussetzungen des § 311 Abs. 3 BGB haftet.
Eine Einrichtung hatte den Sohn einer Bewohnerin nach deren Tod wegen ungedeckter Heimkosten in Anspruch nehmen wollen, weil dieser Betreuer der Verstorbenen war. Die darauf gerichtete Klage wurde von dem Landgericht Duisburg in zweiter Instanz als unbegründet zurückgewiesen, weil die Klägerin keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung des geforderten Entgelts für dessen verstorbene Mutter habe.
Ein direkter Anspruch gegen den Beklagten konnte das Gericht nicht ersehen, da zwischen den Parteien kein Schuldverhältnis bestand. Bei Abschluss des Heimvertrags hatte der Beklagte unstreitig als gesetzlicher Vertreter seiner Mutter gehandelt und ist somit nicht selbst Vertragspartei geworden. Zu Personen, die nicht Vertragsparteien geworden sind, entstehe ein Schuldverhältnis gemäß § 311 Abs. 3 BGB nur, wenn der Dritte (hier der Beklagte) in besonderem Maße persönliches Vertrauen für sich in Anspruch nehme und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst habe. Die Betreuerstellung des Beklagten allein begründe dagegen eine Haftung nicht, weil aus ihr lediglich Haftungspflichten gegenüber dem Betreuten erwachsen. Entsprechend der Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 1995, 1213) konnte das LG Duisburg aus dem Betreuungsrecht nicht entnehmen, dass die Betreuertätigkeit eine „drittschützende“ Zielrichtung innehabe.
Das Gericht kam darüber hinaus zu der Ansicht, dass auch aus bereicherungsrechtlichen Gründen keine Haftung des Beklagten gegeben sei, da die Rentenzahlungen, die seine Mutter erhielt nicht zweckgebunden zur Deckung der Heimkosten seien, sondern zur freien Verfügung stünden.
Die Klägerin könne sich daher allenfalls bei den Erben der verstorbenen Bewohnerin schadlos halten, da diese im Wege der Universalsukzession auch für Schulden haften. Ob der Beklagte aber Erbe ist, hatte die Klägerin nicht angeführt. Den Erben wiederum stünde auch ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Beklagten als Betreuer zu, den die Klägerin wiederum auf der Grundlage eines gegen die Erben zu erwirkenden Titels pfänden könnte. Ein unmittelbar auf den Beklagten gerichteter Durchgriffsanspruch kommt nicht in Betracht.
Urteil des LG Duisburg vom 16.12.2011, Az.: 7 S 117/11 Quelle: https://www.biva.de/urteile/betreuer-haftet-nicht-automatisch-fuer-heimentgelt/
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am: 11. Januar 2023, 01:28
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Betreuerhaftung Bürgschaft für Heimkosten
Immer wieder kommt vor, dass die Betreiber von Alten- und Pflegeheimen versuchen, das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des (zukünftigen) Bewohners auf den Betreuer abzuwälzen.
Im Regelfall schließt der Betreuer Verträge nur mit Wirkung für und gegen den Betreuten ab, er selbst kann nur in Ausnahmefällen zur Zahlung der Heimkosten herangezogen werden (vgl. BGH FamRZ 1995,282). Zum Teil werden Betreuer deshalb beim Abschluss eines Heimvertrages aufgefordert, eine „Heimkostenübernahmeerklärung“ zu unterschreiben.
Wenn eine solche Erklärung im Heimvertrag versteckt untergebracht war, kann man eine Haftung des Betreuers für die Heimkosten eventuell noch unter Berufung auf die Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff BGB) vermeiden, wird eine Bürgschaft aber in einer gesonderten Erklärung übernommen, dürfte einer Zahlungspflicht kaum etwas entgegenzusetzen sein.
Es wird deshalb dringend davor gewarnt, solche Erklärungen zu unterschreiben. Ein Heimträger hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Betreuer erklärt, für die Heimkosten des Betreuten einstehen zu wollen. Quelle: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.
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am: 10. Januar 2023, 02:01
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21. August 2022. Autorinnen und Autoren: Holger Baars Pflegefall mit 25: So schwierig ist die Heim-Platzsuche in Bremen Nicht nur im Alter gibt es Menschen, die Pflege brauchen. Gerade für Jüngere gibt es bei Unfällen oder Krankheiten oft keine passenden Angebote. So ist die Lage in Bremen. ...500.000 Pflegeplätze fehlen für junge MenschenHeinz Rothgang von der Universität Bremen hat eine Studie zur Versorgung junger Pflegebedürftiger gemacht. Das Ergebnis: Bundesweit fehlen mittlerweile 500.000 Plätze. Wer aktuell ein Pflegeheim öffne, bekomme das immer voll.
"Wer eine Spezialeinrichtung für junge Pflegebedürftige öffnen will, muss sich den Markt schon genau anschauen, ob es die entsprechende Nachfrage gibt. Dann brauchen Sie Personal, das damit gut umgehen kann. Dann gibt es schwierige Situationen, wenn Pflegekräfte Standards haben, wie sie meinen, wie Menschen gepflegt werden sollen und junge Menschen sagen: Ich will das nicht", sagt Rothgang. ...[zum vollständigen Beitrag >>] Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/pflege-heim-jung-bremen-102.html
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am: 10. Januar 2023, 01:50
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Junge Pflegebedürftige unter Senioren: Abstellgleis statt Therapie?
24. Juni 2022 um 13:05 Uhr - von Solveig Bach
Im Pflegeheim leben Menschen mit grauen Haaren, vielen Falten und nur noch wenigen Jahren – das ist das Bild, das bei vielen als Erstes im Kopf entsteht. Doch tatsächlich sind fast 17 Prozent der Pflegefälle in Deutschland unter 65 Jahre. Die meisten von ihnen werden zu Hause versorgt, doch das ist nicht immer möglich. Einige Pflegeheime haben inzwischen Stationen, die auf die "Junge Pflege" spezialisiert sind. Hier werden meist Menschen zwischen 20 und 65 Jahren aufgenommen und versorgt, die beispielsweise nach Unfällen oder durch Krankheiten wie ALS, Multiple Sklerose oder Schlaganfall pflegebedürftig sind. Aber bekommen sie dort wirklich das, was sie brauchen? ... Quelle: https://www.rtl.de/cms/junge-pflegebeduerftige-im-altersheim-ist-die-junge-pflege-abstellgleis-statt-therapie-4992260.html
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am: 10. Januar 2023, 01:32
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Konventionelle Einrichtungen sind nicht auf Bedürfnisse zugeschnitten SoVD fordert: Mehr Angebote für junge Pflegebedürftige
Hannover. In Niedersachsen gibt es immer mehr junge Pflegebedürftige. Die meisten von ihnen werden von Angehörigen zuhause betreut. Das Problem: Gerade auf dem Land ist die Versorgung durch Pflegedienste knapp. Eine Unterbringung in einem Pflegeheim kommt für die jungen Betroffenen aber oft nicht infrage – die Angebote gehen an ihren Bedürfnissen vorbei. Deshalb fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen, Alternativen auf den Weg zu bringen und spezielle Angebote bereitzustellen, die auf Jüngere zugeschnitten sind.
2019 gab es mehr als 24.000 Pflegebedürftige unter 20 Jahren in Niedersachsen. Seit 2013 hat sich ihr Anteil mehr als verdoppelt. Das zeigen Zahlen des Landesamtes für Statistik. Auch der Anteil derjenigen, die zuhause versorgt werden, ist stark gestiegen. Für die Angehörigen ist das jedoch oft mit Problemen verbunden. „Bei unserem Pflege-Notruftelefon haben wir in letzter Zeit immer öfter verzweifelte Anrufe, bei denen Angehörige ihre Probleme schildern, vor Ort einen Pflegedienst zu finden. Gerade in ländlichen Regionen ist das aufgrund von Personalmangel häufig schwierig und stellt Betroffene vor eine unlösbare Aufgabe“, berichtet Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD in Niedersachsen.
Als Alternative bleibt dann häufig nur die Versorgung in einem Pflegeheim. Diese ist gerade für junge Menschen aber meistens nicht geeignet. „Konventionelle Pflegeeinrichtungen sind gar nicht auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe zugeschnitten. Die Pflegebedürftigen fühlen sich dort häufig unterfordert und deplatziert“, erläutert Sackarendt weiter.
Spezifische Angebote wie betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften oder Pflegeeinrichtungen für junge Menschen gibt es aus Sicht von Niedersachsens größtem Sozialverband noch immer zu wenig – obwohl das Problem nicht neu ist. „Hier müssen Politik, Pflegekassen, aber auch die Anbieter im Pflegebereich endlich gegensteuern. Gerade für junge Menschen ist ein möglichst selbstbestimmtes Leben wichtig, auch wenn sie pflegebedürftig sind“, so der niedersächsische SoVD-Chef. Quelle: https://www.sovd-nds.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen/pressemitteilung-vom-28072021
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