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Autor Thema: Qualifizierte Leichenschau: Mehr Aufklärung nicht natürlicher Todesfällen  (Gelesen 36180 mal)
admin
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« Antworten #23 am: 10. Juli 2019, 18:09 »

Zitat
Todesursachen auf der Spur
Erste Bilanz der qualifizierten Leichenschau


von Sabine Doll 31.07.2018

Bremen hat als einziges und erstes Bundesland vor einem Jahr die qualifizierte Leichenschau eingeführt. Jeder Verstorbene wird von Rechtsmedizinern äußerlich untersucht. Eine erste Bilanz.

Ist der Tod des älteren Menschen tatsächlich die Folge eines Herzversagens? Oder könnten die blauen Flecken am Körper des Verstorbenen auch auf einen Sturz hindeuten? Handelt es sich möglicherweise sogar um ein Tötungsdelikt? Vor genau einem Jahr hat Bremen als erstes und auch bislang einziges Bundesland die sogenannte qualifizierte Leichenschau eingeführt. Seitdem muss jeder Tote zusätzlich von einem Rechtsmediziner oder einem dafür weitergebildeten Klinikarzt äußerlich untersucht werden – um unklare Todesfälle und auch Tötungsdelikte besser aufklären zu können. Erst danach darf der Totenschein ausgestellt und der Verstorbene für die Bestattung freigegeben werden.

Seit dem 1. August 2017 wurden nach Angaben des Klinikverbundes Gesundheit Nord (Geno), zu dem das Institut für Rechtsmedizin in Bremen gehört, mit Stand vom 31. Juli 7151 Tote bei einer qualifizierten Leichenschau untersucht. "Diese Zahl dürfte aber noch etwas höher sein, da die Leichenschauen der vergangenen Tage darin noch nicht erfasst sind", sagt Geno-Sprecher Timo Sczuplinski auf Nachfrage des WESER-KURIER. Ein zunächst unentdecktes Kapitalverbrechen wie Mord war nach Auskunft der Gesundheitsbehörde, unter deren Regie die Gesetzesänderung erfolgte, noch nicht darunter.

Jährlich 1200 unentdeckte Tötungen


Wissenschaftler aus Münster hatten vor mehreren Jahren eine Studie mit folgendem Ergebnis veröffentlicht: Jedes Jahr blieben in Deutschland mindestens 1200 Tötungen unentdeckt. Zudem würden über 10.000 Todesfälle mit nicht natürlichen Ursachen übersehen – dazu gehören etwa Unfälle oder Suizide. Die Größenordnung, die die Wissenschaftler nannten, wird von Fachleuten kritisch diskutiert. Rechtsmediziner fordern aber seit Jahren bundesweit, dass das Verfahren der Leichenschau reformiert wird. Das ist Sache der Bundesländer, Bremen hat im vergangenen Jahr als erstes Land damit ernst gemacht und das "Gesetz über das Leichenwesen" entsprechend geändert. 2014 hatte sich das kleinste Bundesland auf die Einführung verständigt. Laut Gesundheitsbehörde hat die Stadt Frankfurt am Main mittlerweile ebenfalls eine qualitative Leichenschau eingeführt.

In anderen Bundesländern ist das Verfahren nach dem Tod eines Menschen so geregelt: Jeder Mediziner, egal welcher Fachrichtung, kann den Tod eines Menschen feststellen, die sogenannte äußere Leichenschau vornehmen und beurteilen, ob es sich um eine natürliche oder nicht natürliche Todesursache handelt. Nur bei Auffälligkeiten werden Rechtsmediziner hinzugezogen. Auch in Bremen kann beispielsweise auch der Hausarzt den Tod feststellen – die zusätzliche äußere Leichenschau durch einen Rechtsmediziner ist aber per Gesetz vorgeschrieben.

"Allerdings hatten wir auch vorher schon weitergehende Regelungen als etwa andere Länder", sagt der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin, Olaf Cordes. So wurde unter anderem jeder Verstorbene vor einer Einäscherung von einem Rechtsmediziner auf diese Weise untersucht. Cordes: "Die Einäscherungsquote liegt in Bremen bei über 80 Prozent."

Rechtsmediziner im Einsatz


Von sieben Rechtsmedizinern des Instituts sind laut Geno-Sprecher täglich zwei Ärzte in Sachen qualifizierter Leichenschau in Bremen bei Bestattern und in Krankenhäusern unterwegs. Bei den Leichenschauen geht es nicht nur um das Aufdecken möglicher Tötungsdelikte, sondern auch um die Klärung, ob es sich etwa um einen Unfall oder eine andere Todesursache handelt, als die vom todesfeststellenden Arzt.

"Die Qualität der Leichenschau wurde verbessert. Patienten und Angehörige von Verstorbenen erhalten mehr Sicherheit", betont Bremens Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD). Das neue Verfahren verfolge zudem ein weiteres Ziel: "Gleichzeitig verbessert sich die Datenbasis über Krankheiten und ihre Verläufe – Erkenntnisse, die wiederum den Patienten zugutekommen", so Quante-Brandt. Im Herbst nächsten Jahres will die Behörde der Senatorin erste Ergebnisse zur Effektivität, zu Kosten und Organisation der qualifizierten Leichenschau  vorlegen. Kurz: Ob die zusätzliche äußere Untersuchung das bringt, was man sich erhofft hat.

Knapp einen Monat nach Inkrafttreten der qualifizierten Leichenschau gab es im vergangenen Jahr einige Anlaufschwierigkeiten: Bestatter und Angehörige kritisierten, dass es teilweise mehrere Tage dauerte, bis Verstorbene von einem Rechtsmediziner untersucht und schließlich für die Bestattung freigegeben werden konnten. Der Vorsitzende des Bremer Bestatterverbands, Christian Stubbe, hatte damals dem WESER-KURIER berichtet: "Es kann bis zu drei Tage dauern, bis wir Verstorbene aus den Kliniken überführen können." Vor allem gegen Ende der Woche und übers Wochenende soll es zu solchen längeren Verzögerungen gekommen sein.

Das Problem: Die Rechtsmediziner müssen oft lange Wege quer durch Bremen zurücklegen. Etwa die Hälfte der Verstorbenen befinde sich in den Kliniken, teilte Cordes damals mit. Als weiteres Problem stellte sich damals heraus, dass Abteilungen in den Kliniken sowie Bestattungsinstitute teilweise ab 15 oder 16 Uhr geschlossen waren. Für einen Freitagnachmittag bedeutete dies, dass die Leichenschau – sofern sie direkt in den Kliniken oder Bestattungsunternehmen vorgenommen wird – erst nach einem Wochenende möglich war.

Diese Anlaufschwierigkeiten sind laut Cordes überwunden: "Der Ablauf mit allen Beteiligten hat sich in den meisten Fällen sehr gut eingespielt. In der Regel schaffen wir es, die qualifizierte Leichenschau am nächsten Werktag vorzunehmen."Knapp einen Monat nach Inkrafttreten der qualifizierten Leichenschau gab es im vergangenen Jahr einige Anlaufschwierigkeiten: Bestatter und Angehörige kritisierten, dass es teilweise mehrere Tage dauerte, bis Verstorbene von einem Rechtsmediziner untersucht und schließlich für die Bestattung freigegeben werden konnten. Der Vorsitzende des Bremer Bestatterverbands, Christian Stubbe, hatte damals dem WESER-KURIER berichtet: "Es kann bis zu drei Tage dauern, bis wir Verstorbene aus den Kliniken überführen können." Vor allem gegen Ende der Woche und übers Wochenende soll es zu solchen längeren Verzögerungen gekommen sein.

Das Problem: Die Rechtsmediziner müssen oft lange Wege quer durch Bremen zurücklegen. Etwa die Hälfte der Verstorbenen befinde sich in den Kliniken, teilte Cordes damals mit. Als weiteres Problem stellte sich damals heraus, dass Abteilungen in den Kliniken sowie Bestattungsinstitute teilweise ab 15 oder 16 Uhr geschlossen waren. Für einen Freitagnachmittag bedeutete dies, dass die Leichenschau – sofern sie direkt in den Kliniken oder Bestattungsunternehmen vorgenommen wird – erst nach einem Wochenende möglich war.

Diese Anlaufschwierigkeiten sind laut Cordes überwunden: "Der Ablauf mit allen Beteiligten hat sich in den meisten Fällen sehr gut eingespielt. In der Regel schaffen wir es, die qualifizierte Leichenschau am nächsten Werktag vorzunehmen."
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-erste-bilanz-der-qualifizierten-leichenschau-_arid,1754202.html
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« Antworten #22 am: 03. September 2017, 18:22 »

Zitat
Leichenschau
Kritik an der Leichenschau
Seniorenvertretung fordert Stopp


Bremen. Die Seniorenvertretung Bremen fordert, die am 1. August eingeführte qualifizierte Leichenschau solange einzustellen, bis die bekannt gewordenen Probleme in Ablauf und Organisation der neuen Regelung vollständig von der zuständigen Gesundheitsbehörde geklärt seien. "Es entstehen zusätzliche Wartezeiten bis zur Freigabe der Toten. Die Vorbereitungen des Abschieds von einem Verstorbenen werden ins terminlich Unplanbare verzögert. Das ist nicht zumutbar", kritisiert die Seniorenvertretung.

Als erstes Bundesland hat Bremen am 1. August die  qualifizierte Leichenschau eingeführt. Seitdem muss jeder Tote zusätzlich von einem Rechtsmediziner oder einem dafür fortgebildeten Klinikarzt äußerlich untersucht werden, um unklare Todesursachen und Tötungsdelikte besser aufklären zu können. Erst danach darf der Totenschein ausgestellt und damit der Verstorbene für die Bestattung freigegeben werden.

Bestatter, Angehörige und Kliniken berichten, dass es dabei vor allem um das Wochenende herum zu Wartezeiten von teilweise sogar mehreren Tagen komme. Unter anderem deshalb, weil es noch kein Fortbildungsprogramm für Klinikärzte gibt und die Rechtsmediziner damit für die Leichenschau im gesamten Stadtgebiet zuständig seien. Teilweise seien auch Bestattungsinstitute oder die entsprechenden Abteilungen in den Kliniken bereits nachmittags geschlossen, sodass die Rechtsmediziner die Leichenschau nicht vornehmen könnten. Auf Nachfrage des WESER-KURIER hatte die Behörde mitgeteilt, dass sich die Verordnung für ein Fortbildungsprogramm derzeit noch in der Abstimmung befinde.

"Die Umsetzung erfolgte offensichtlich auch ohne Vorbereitung der betroffenen Stellen auf die anstehenden Aufgaben", kritisiert die Seniorenvertretung. Mit der Einführung der neuen Regelung sind auch die Gebühren für die Leichenschau gestiegen, die von den Hinterbliebenen gezahlt werden müssen: nach Angaben der Gesundheitsbehörde von 114 auf 187 Euro. Die Seniorenvertretung fordert in ihrer Mitteilung, Hinterbliebene nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten.
Quelle: www.weser-kuier.de, 03.09.2017
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« Antworten #21 am: 02. August 2017, 10:57 »

Zitat
1. August 2017
Jede Leiche in Bremen muss jetzt untersucht werden

  • Ab heute ist die qualifizierte Leichenschau Pflicht
  • Bremen ist das erste Bundesland mit dieser Regelung
  • Kosten steigen für Angehörige

Bremen hat als erstes Bundesland heute die sogenannte "qualifizierte Leichenschau" eingeführt. Das bedeutet: jede Leiche muss künftig von Ärzten auf die Todesursache hin untersucht werden. Experten erhoffen sich dadurch, dass bisher unentdeckte, nicht-natürliche Todesfälle aufgeklärt werden.

Ein unbemerkter tödlicher Unfall, falsch eingenommene Medikamente oder sogar ein vertuschter Mord: Rechtsmediziner gehen davon aus, dass bundesweit Tausende dieser nicht-natürlichen Todesfälle unentdeckt bleiben. Deswegen sollen künftig in Bremen alle Leichen entweder von Rechtsmedizinern oder speziell ausgebildeten Ärzten untersucht werden. Sie können zum Beispiel an Flecken auf der Haut oder in den Augen Hinweise auf die wahre Todesursache erkennen.

Tote werden vor Untersuchung in Leichenhalle gebracht
Kritikern geht das Gesetz nicht weit genug. Sie bemängeln, dass der oder die Verstorbene zunächst in die Leichenhalle gebracht und erst dort untersucht werden soll. So könnten – zum Beispiel im Fall eines Mordes – wichtige Beweise am Fundort der Leiche zerstört werden. Die Arbeit der Polizei werde so erschwert. Für Hinterbliebene bedeutet die qualifizierte Leichenschau mehr Kosten. Sie müssen nämlich künftig statt 114 rund 190 Euro zahlen.
Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/leichenschau-in-bremen-pflicht100.html, 01.08.2017

[weitere Infos, inkl. Gesetz >>]
« Letzte Änderung: 17. August 2017, 00:33 von admin » Gespeichert

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« Antworten #20 am: 26. April 2017, 15:59 »

Zitat
Qualifizierte Leichenschau
Wie in Bremen mehr Morde aufgedeckt werden sollen


In Bremen wird die sogenannte qualifizierte Leichenschau wohl bald zur Pflicht. Sie soll helfen, die Zahl der unentdeckten unnatürlichen Todesfälle zu senken. Experten zweifeln, ob dieses Ziel gelingt. Die Angehörigen müssen die Untersuchung trotzdem zahlen. ...

... Experten fordern Untersuchung immer am Fundort

An diesem Punkt entzündet sich Kritik. Experten fordern, dass die qualifizierte Leichenschau direkt am Fundort der Leiche durchgeführt werden muss. Lüder Fasche von der Gewerkschaft der Polizei in Bremen befürchtet, dass andernfalls Spuren verloren gehen könnten.

Es ist geradezu kriminalistisch verpflichtend, die Leichenschau am Leichenfundort vorzunehmen – und zwar eine echte qualifizierte Leichenschau.
Lüder Fasche, Gewerkschaft der Polizei in Bremen

Kriminalisten seien auf die Spuren vor Ort angewiesen und die befänden sich unter Umständen gar nicht direkt am Leichnam. ...
Quelle: http://www.radiobremen.de/gesellschaft/themen/qualifizierte-leichenschau102.html, 19.04.2017




Zitat
Qualifizierte Leichenschau: Senat beschließt Gesetzentwurf

25.04.2017 · Bremen wird als erstes Bundesland die qualifizierte Leichenschau einführen.

Künftig wird jede Person, die im Land Bremen verstirbt, nach Feststellung des Todes einer Leichenschau unterzogen. Damit wird künftig bei allen Verstorbenen untersucht, ob eine natürliche Todesursache vorliegt. So erhalten Angehörige mehr Sicherheit über die Todesursache - und auch Verbrechen können leichter aufgedeckt werden.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Senat heute (Dienstag, 25. April 2017). Wenn die Bremische Bürgerschaft das Gesetz beschließt, kann es zum 1. August 2017 in Kraft treten.

Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, betonte: "Mit der Einführung der qualifizierten Leichenschau wird die Qualität der Leichenschau verbessert. Patientinnen und Patienten und Angehörige von Verstorbenen erhalten dadurch mehr Sicherheit."

Das Ziel der qualifizierten Leichenschau ist, mehr Informationen über die Todesarten zu bekommen. Es gibt Hinweise darauf, dass viele Tötungsdelikte unerkannt bleiben – und somit nicht geahndet und die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Bei der Änderung geht es aber nicht darum, Angehörige von Verstorbenen unter Generalverdacht zu stellen. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit den Beteiligten eine praktikable Lösung gefunden, die Rücksicht auf die trauernden Angehörigen nimmt und gleichzeitig die Möglichkeiten einer Untersuchung vor Ort gibt.

Die qualifizierte Leichenschau stellt eine Weiterentwicklung der rechtsmedizinischen Versorgung dar. Bisher haben die Medizinerinnen und Mediziner, die den Tod einer Person im Krankenhaus oder im privaten Umfeld festgestellt hatten, auch den Tod bescheinigt. Künftig wird die Todesfeststellung von der Leichenschau getrennt.
Das bedeutet: Jede Person, die im Land Bremen verstirbt, wird nach der Feststellung des Todes durch einen Arzt oder eine Ärztin noch zusätzlich einer Leichenschau unterzogen. Damit verbessert sich außerdem die Datenbasis über Krankheiten und ihre Verläufe.

Die Leichenschau wird von einem besonders ausgebildeten Leichenschauarzt bzw. einer Leichenschauärztin durchgeführt. Diese Leichenschau wird in einer Leichenhalle der Bestatter oder im Krankenhaus vorgenommen. Falls der Arzt, der den Tod feststellt, den Verdacht hat, dass es sich um einen nicht natürlichen Todesfall handelt, wird die Leichenschauärztin oder der Leichenschauarzt die Leichenschau direkt vor Ort durchführen.

Das Verfahren wird nach zwei Jahren ausgewertet und bei Bedarf verändert.

Quelle: http://senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.271051.de&asl=bremen02.c.732.de



Zitat
Änderung aus Kostengründen vermutet
Kritik an neuer Leichenschau

von Sabine Doll 27.03.2017

Olaf Cordes ist verärgert. „Eigentlich sollte in Bremen künftig jeder Tote genauer untersucht werden, um ungeklärte Todesursachen und potenzielle Tötungsdelikte besser aufklären zu können. Jetzt wird aber still und heimlich ein Gesetz verabschiedet, das diesem Ziel überhaupt nicht gerecht wird. Aus fachlicher Sicht hätte man sich das dann auch sparen können“, sagt der Leiter des Bremer Instituts für Rechtsmedizin.

Cordes vermutet, dass es Kostengründe sind, warum die Behörde von Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) nach monatelangen Ankündigungen „diese Light-Variante“ einer qualifizierten Leichenschau einführen wolle. Cordes: „Das ist Augenwischerei.“

Darum geht es: Bislang wird der Tod eines Menschen in den meisten Fällen vom Hausarzt, Notarzt oder einem Arzt im Krankenhaus festgestellt und bescheinigt. Im Land Bremen gibt es im Jahr rund 8000 Todesfälle. Derzeit werden Tote nur zusätzlich von einem Rechtsmediziner untersucht, bevor sie eingeäschert werden. Oder wenn Hinweise auf eine nicht-natürliche Todesursache vermutet werden. Die neue qualifizierte Leichenschau sieht vor, dass künftig bei jedem einzelnen Toten ein speziell qualifizierter Rechtsmediziner den Verstorbenen genau untersucht – um die Todesursache zu klären und um mögliche Hinweise auf ein Tötungsdelikt festzustellen.

Leichnam nur in Sonderfällen am Fundort zu untersuchen
„Der wesentliche Punkt ist, dass diese qualifizierte Leichenschau immer in jedem Fall unverzüglich und vor allem am Auffindeort von einem Rechtsmediziner vorgenommen wird. Nur dann macht das aus fachlicher Sicht überhaupt Sinn“, sagt Olaf Cordes. Der Auffindeort kann die Wohnung des Toten, das Krankenhaus oder jeder andere Ort sein. In der monatelangen Debatte über das neu gefasste Leichengesetz sei das auch der Plan der Behörde gewesen, so Cordes. „Das ist im Gesetz aber nicht mehr als verpflichtend vorgesehen. Wie sollen wir als Rechtsmediziner eine Todesursache bewerten, wenn wir die Leiche oft erst 36 Stunden später sehen – und vor allem nicht am Auffindeort, sondern beim Bestatter?

Die Gesundheitsbehörde bestätigt auf Nachfrage des WESER-KURIER die Abkehr von dieser sogenannten dezentralen Leichenschau in jedem Todesfall: Nur bei Auffälligkeiten des todesfeststellenden Arztes oder bei Polizeifällen solle ein Rechtsmediziner den Leichnam an dem Fundort untersuchen. „Bei 'Normalfällen' erfolgt die Leichenschau in der Leichenhalle des Bestatters“, so die Sprecherin der Gesundheitsbehörde, Christina Selzer. Demnach liegt die Beurteilung, ob eine Todesursache unklar ist oder ob es Hinweise auf ein Tötungsdelikt gibt, beispielsweise bei dem Hausarzt.

Lüder Fasche ist Vorsitzender der Fachgruppe Kriminalpolizei bei der Gewerkschaft der Polizei, er formuliert seine Kritik an dieser Regelung sehr deutlich: „Das ist nicht nur ein Rückschritt, sondern Irrsinn“, sagt er. „Da wird eine qualifizierte Leichenschau eingeführt, der Begriff suggeriert eine Qualitätssteigerung – und dafür will man sich bundesweit als Vorreiter feiern lassen. Aber guckt man hinter die Fassade, ist da keine Verbesserung zu sehen.“ Das sei nur der Fall, wenn jeder Tote am Auffindeort untersucht werde. „Ansonsten gehen wichtige Spuren verloren.“

Widerspruch zu kriminalistischen Grundsätzen

Werde eine Leiche nach der Todesfeststellung zum Bestatter gebracht und dort erst bis zu 36 Stunden später von einem Rechtsmediziner gesehen und dieser stelle Hinweise auf ein Tötungsdelikt fest, gehe wichtige Zeit für die Polizei verloren. Zudem könnten sie in der Wohnung, am Fundort, vernichtet werden. Fasche: „Das widerspricht elementaren kriminalistischen Grundsätzen. Wir wollen Morde aufklären. Das lohnt sich aber nur, wenn wir auch die Chance haben, sie aufzuklären.“ Dies sei in den ersten 24 Stunden am größten.

Kritik üben Rechtsmediziner Cordes und der Polizeibeamte auch daran, dass die Krankenhäuser gänzlich auf einen externen Rechtsmediziner für die qualifizierte Leichenschau verzichten dürfen: Das Gesetz erlaubt es den Kliniken, eigene Ärzte zu schulen, die die Leichenschau bei verstorbenen Patienten vornehmen. Aus der Gesundheitsbehörde heißt es dazu, dass dieses Verfahren noch nicht endgültig entscheiden sei, es solle vor allem der Entlastung des Instituts für Rechtsmedizin dienen, so Behördensprecherin Christina Selzer. In jedem Fall sei eine Qualifizierung und Supervision der Klinikärzte durch das Rechtsmedizinische Institut vorgesehen. „Unabhängigkeit sieht anders aus“, betont Fasche.

Bereits vor gut drei Jahren hatte sich der Senat auf die Einführung der qualifizierten Leichenschau verständigt, allerdings gab es lange Debatten unter anderem darüber, ob das Bremer Institut die Leitung übernimmt. Die Mordserie des ehemaligen Krankenpflegers Niels H. in Delmenhorst hatte den Druck auf die Politik erhöht.

Evaluierung nach 24 Monaten

In der vergangenen Woche hat die Gesundheitsdeputation dem Gesetzentwurf, der noch im April in der Bürgerschaft beschlossen werden soll, zugestimmt. Darunter auch die CDU, die immer mit Nachdruck gerade die dezentrale Leichenschau durch einen neutralen Rechtsmediziner am Fundort gefordert hatte. „Ich teile die Kritik der Rechtsmediziner und der Polizei, ganz klar“, sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wilhelm Hinners.

„Aus kriminalistischer Sicht ist das Gesetz kein großer Wurf, aber wir konnten zumindest zur Bedingung machen, dass es nach zwei Jahren eine Evaluierung geben wird.“ 24 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll bewertet werden, ob die qualifizierte Leichenschau in dieser Form dazu beiträgt, mehr ungeklärte Todesursachen zu klären. „Wie soll ich das denn bewerten, wenn ich nur die Leiche habe, aber nicht am Fundort?“, so Cordes.

Nach den Plänen der Gesundheitsbehörde soll die qualifizierte Leichenschau ab dem 1. August umgesetzt werden. Damit werden auch die Gebühren für die neue Pflicht-Untersuchung steigen, die von den Angehörigen bezahlt wird: Rund 150 bis 200 Euro werden dann fällig, bislang liegt sie für die Leichenschau vor der Einäscherung bei 114 Euro.
Quelle: http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-kritik-an-neuer-leichenschau-_arid,1574259.html, 27.03.2017
« Letzte Änderung: 02. August 2017, 10:35 von admin » Gespeichert

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« Antworten #19 am: 19. September 2016, 10:22 »

Zitat
Olaf Cordes plant Veränderungen
Neuer Leiter für Rechtsmedizin


von André Fesser

Bremen. Das Institut für Rechtsmedizin der Gesundheit Nord hat einen neuen Leiter: Seit dem 1. Juli ist Olaf Cordes Direktor des Instituts, das sich auf dem Gelände des Klinikums Bremen-Mitte befindet. Zuvor hatte er die Einrichtung kommissarisch übernommen. Am Dienstag wird er offiziell in sein Amt eingeführt. Cordes plant die Entwicklung einer qualifizierten Leichenschau. Dabei muss jeder Tote von zwei Ärzten angesehen werden: Zunächst vom Haus- oder Klinikarzt, der den Todesschein ausstellt, dann untersucht ein Rechtsmediziner die Todesursache. „Damit würden wir viele unnatürliche Todesursachen feststellen, die heute unentdeckt bleiben“, sagt Cordes.
Quelle: www.weser-kurier.de, 13.09.2016
« Letzte Änderung: 19. September 2016, 10:24 von admin » Gespeichert

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« Antworten #18 am: 28. Mai 2016, 19:04 »

Zitat
Jeder Tote wird genauer untersucht
Qualifizierte Leichenschau soll 2017 eingeführt werden / Institut für Rechtsmedizin bekommt mehr Personal


VON SABINE DOLL

Bremen. Die langen Debatten um die sogenannte qualifizierte Leichenschau sind beendet: Nach Informationen des WESER-KURIER hat Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) entschieden, welche Einrichtung das neue Verfahren übernehmen und wann es eingeführt werden soll. Bremen will damit bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Es wird das erste Bundesland sein, in dem bei Verstorbenen nicht nur der Tod festgestellt und bescheinigt wird. Dies übernehmen sehr oft Hausärzte oder Mediziner im Krankenhaus, wenn ein Patient dort gestorben ist. „Die qualifizierte Leichenschau bedeutet, dass zusätzlich bei jedem einzelnen Toten ein zweiter, speziell qualifizierter Rechtsmediziner den Verstorbenen genau untersucht, um unter anderem mögliche Hinweise für einen unnatürlichen Tod festzustellen“, erklärt Martin Götz, Referatsleiter in der Gesundheitsbehörde. Im Land Bremen sterben im Jahr rund 8000 Menschen.

Ursprünglich sollte die qualifizierte Leichenschau zu Beginn dieses Jahres eingeführt werden. Allerdings gab es langwierige Debatten darüber, ob Bremen das Verfahren in Eigenregie mit dem Institut für Rechtsmedizin umsetzt oder ob es eine Kooperation – auch beim Personaleinsatz – mit den rechtsmedizinischen Instituten der Universitäten Hamburg und Hannover geben soll. Die externe Lösung schien lange realistisch, zumal die Bremer Rechtsmedizin als Auslaufmodell galt.

„Die Senatorin hat jetzt entschieden, dass das Institut mit Sitz am Klinikum Bremen-Mitte künftig diese Aufgabe übernehmen wird“, so Götz. „Das bedeutet auch, dass das Personal im Institut für Rechtsmedizin mit zusätzlich qualifizierten Ärzten aufgestockt werden muss.“ Wie viele Mediziner dies sein werden, sei noch nicht klar, allerdings müssten sie einen Rund-um-die-Uhr-Dienst gewährleisten. Laut Götz soll es bei der qualifizierten Leichenschau nicht nur um das Aufdecken potenzieller Tötungsdelikte gehen: „Ziel ist es, die Qualität der Leichenschau zu verbessern und klare, einheitliche Kriterien bei der Untersuchung einer Leiche einzuführen.“ Das sei beispielsweise, wie ein Leichnam bei der Untersuchung gedreht und auf welche Anzeichen am Körper zur Feststellung der Todesursache geachtet werde.

Damit die qualifizierte Leichenschau eingeführt werden kann, muss zuvor das sogenannte Leichengesetz geändert werden. Dies soll nach Angaben des Referatsleiters im Herbst dieses Jahres geschehen, sodass das Verfahren „allerspätestens Anfang 2017 umgesetzt werden kann“, so Götz. „Die sogenannte zusätzliche Leichennachschau vor der Einäscherung eines Verstorbenen wird dann wegfallen. Sie wird durch die qualifizierte Leichenschau ersetzt, die dann ohnehin bei jedem Verstorbenen vorgenommen wird.“

Zur Finanzierung des neuen Verfahrens sollen die Gebühren für die Leichenschau steigen, sie werden von den Angehörigen gezahlt: Aktuell liegen sie für die Leichennachschau vor der Einäscherung bei rund 114 Euro, wie aus einer Anfrage der CDU-Fraktion an den Senat hervorgeht. Künftig könnten sie bei rund 175 Euro liegen, heißt es darin. Geklärt sei nun auch, dass es eine dezentrale Begutachtung der Verstorbenen geben werde. Das heißt: Die qualifizierte Leichenschau durch die speziell geschulten Rechtsmediziner soll am Ort des Todes vorgenommen werden. Die Verstorbenen werden nicht, wie zuvor diskutiert, an einen zentralen Ort transportiert und dort untersucht.

Der innenpolitische Sprecher der CDU, Wilhelm Hinners, fordert die dezentrale Begutachtung vor allem aus kriminalistischer Perspektive: „Am Fundort einer Leiche lassen sich viel eher Hinweise auf ein mögliches Tötungsdelikt feststellen. Wird ein Leichnam für die Untersuchung von dort entfernt, gehen wichtige Spuren verloren. Es wird endlich Zeit, dass die qualifizierte Leichenschau umgesetzt wird. Das ist viel zu lange verschleppt worden“, kritisiert Hinners. In Deutschland bleibe jedes Jahr eine erhebliche Zahl von Tötungsdelikten unerkannt, weil im Rahmen der Leichenschau keine Auffälligkeiten festgestellt würden. Bremen hatte sich 2014 auf die Einführung der qualifizierten Leichenschau verständigt.
Quelle: www.weser-kurirer.de, 25.05.2016
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« Antworten #17 am: 11. September 2015, 23:34 »

Zitat
Debatte um Leichenschau geht weiter
Gesundheitsbehörde will bei der Prüfung von Todesfällen mit Hamburg kooperieren / CDU übt Kritik


VON SARA SUNDERMANN

Bremen.Zu viele Fälle von Bremerinnen und Bremern, die keines natürlichen Todes gestorben sind, bleiben unentdeckt. Um das zu ändern, will die rot-grüne Landesregierung eine sogenannte „qualifizierte Leichenschau“ einführen. Das bedeutet, dass künftig nicht nur ein Arzt den Tod eines Menschen feststellen soll, wie es derzeit Standard ist, wenn es keine Zweifel an einem natürlichen Tod gibt. Künftig soll zusätzlich ein zweiter, speziell dafür fortgebildeter Arzt den Toten untersuchen.

Doch darüber, wie diese Pläne konkret umgesetzt werden sollen, wird weiterhin gestritten. Die Gesundheitsbehörde hat nun dazu in der Deputation einen zweiten Vorstoß gemacht, der aber erneut auf Kritik stieß – vor allem bei der CDU. Für die Leichenschau will Bremen mit einem überregionalen Partner zusammenarbeiten, und zwar mit dem Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) in Hamburg.

Auch die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) hatte sich in Bremen beworben, fühlte sich aber im Frühling ausgebootet, weil es schien, als würde die Kooperation mit Hamburg bereits vorbereitet (wir berichteten).

Nun will die Behörde Hamburg ab Januar zunächst mit der Bestattung von Toten ohne Angehörige betrauen. Dies wurde aber in der Deputation von Abgeordneten verschiedener Parteien als ein erster Schritt gewertet, um dann ab Mitte kommenden Jahres auch bei der Leichenschau auf das UKE zu setzen.

Der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Rainer Bensch beantragte in der Gesundheitsdeputation, die Beschlüsse zur Leichenschau zu vertagen, da die Mitglieder der Deputation noch kaum darüber informiert worden seien, warum die Behörde Hamburg vorziehe. Auch Grüne und Linke sahen hier noch Informationsbedarf. „Es muss nachvollziehbar sein, warum die Entscheidung für das UKE getroffen wird“, sagte Kirsten Kappert-Gonther (Grüne).

Der CDU–Abgeordnete Wilhelm Hinners (CDU) setzt sich dafür ein, dass Tote am Fundort begutachtet werden – und nicht an einer zentralen Stelle. Wenn der Leichnam für die Untersuchung aus seinem Umfeld gerissen werde, gingen wichtige Spuren für die Ermittlung der Todesursache verloren, so Hinners. Außerdem gebiete es die Pietät, den Angehörigen nicht den Leichnam zu entziehen. Es sei nicht entschieden, dass es Obduktionen künftig nur an einem zentralen Ort gebe, dies sei aber eine Option, betonte Martin Götz von der Gesundheitsbehörde. Ziel sei es, nach „offener Prüfung“ der Konzepte aus Hamburg und Hannover nun näher mit Hamburg zu verhandeln.
Quelle: weser-kurier.de, 11.09.2015
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« Antworten #16 am: 15. Juli 2015, 19:09 »

Zitat
Erste Kliniken in Deutschland
Delmenhorster Krankenhäuser führen
qualifizierte Leichenschau ein


Die Delmenhorster Krankenhäuser führen ab Anfang August als erste Kliniken in Deutschland die qualifizierte Leichenschau ein.


von Christina Steinacker

Verstirbt ein Patient im Krankenhaus, stellt ein anwesender Arzt den Tod fest und führt eine Leichenschau durch. Liegen keine Besonderheiten vor, wie zum Beispiel ein Sturz, der zum Krankenhausaufenthalt führte oder ein unerwarteter Tod des Patienten, der nicht zum Krankheitsbild oder -verlauf passt, wird das Versterben des Patienten in der Regel als natürlicher Tod bewertet.

Dieses Prozedere wird ab 1. August 2015 in beiden Delmenhorster Krankenhäusern mit dem Ziel der Erhöhung der Patientensicherheit verändert.

Durch die Einführung der sogenannten qualifizierten Leichenschau wird eine gezielte Untersuchung des Verstorbenen durch einen Rechtsmediziner durchgeführt. So soll vermieden werden, dass ein unnatürlicher Tod in Folge krimineller Handlungen unentdeckt bleibt.

Nach dem Vier-Augen-Prinzip folgt die qualifizierte Leichenschau nach dem Versterben eines Patienten im Klinikum Delmenhorst und im St. Josef-Stift Delmenhorst künftig folgendem Ablauf: Der Klinikarzt stellt den Tod des Patienten fest und dokumentiert diesen auf einem dafür entwickelten Dokumentationsbogen. Dann wird ein speziell geschulter Arzt des Ärztlichen Beweissicherungsdienstes der Gerichtsmedizin Bremen hinzugezogen. Dieser unabhängige Rechtsmediziner nimmt eine äußere Leichenschau vor, bewertet die Todesumstände und füllt die Todesbescheinigung aus. Bei der Feststellung nicht natürlicher oder unklarer Todesursachen, werden Angehörige und Polizei informiert.

Geschäftsführung und Chefärzte beider Delmenhorster Krankenhäuser haben die Einführung der qualifizierten Leichenschau beschlossen, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Die Zusammenarbeit mit der Bremer Gerichtsmedizin wird durch das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover wissenschaftlich begleitet.

In beiden Kliniken zusammen sterben im Jahr circa 600 Patienten. Die Kosten für die qualifizierte Leichenschau von jeweils circa 125 Euro werden aktuell nicht finanziert, so dass sie zunächst von den Krankenhäusern selbst getragen werden.

Auch in Bremen diskutieren die Verantwortlichen die Einführung der qualifizierten Leichenschau bei allen Verstorbenen per Gesetz zum 1. Januar 2016. Mediziner und Polizei fordern seit Jahren, dass die Leichenschau durch speziell dafür ausgebildete Ärzte erfolgt. Kritiker vertreten die Meinung, dass letztlich nur durch eine Obduktion die genaue Todesursache exakt ermittelt werden kann. Diese ist jedoch nicht regelhaft für jeden Verstorbenen umsetzbar und wird auch von vielen Angehörigen aus persönlichen oder religiösen Gründen abgelehnt. Die qualifizierte Leichenschau ist daher ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Patientensicherheit, denn sie kann Hinweise auf Unstimmigkeiten geben und so unabhängige Ermittlungen einfordern.
Quelle: http://www.weser-kurier.de/region/delmenhorster-kurier_artikel,-Delmenhorster-Krankenhaeuser-fuehren-qualifizierte-Leichenschau-ein-_arid,1166733.html
« Letzte Änderung: 15. Juli 2015, 19:10 von admin » Gespeichert

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« Antworten #15 am: 21. April 2015, 14:28 »

Wie wichtig eine qualifizierte Leichenschau ist, zeigt ein aktuelles Beispiel:

Zitat
Kurz vor Feierabend entdeckt
Sie lag schreiend im Leichensack:
92-Jährige erwacht beim Bestatter


Beim Bestatter hat eine 92-Jährige Frau plötzlich die Augen aufgeschlagen. Ein Arzt hatte die alte Dame zuvor bereits für tot erklärt. Angestellte fanden sie lebend, nachdem sie Schreie aus dem Kühlraum gehört hatten. ...

[vollständigen Artikel lesen >>]

Quelle: http://www.focus.de/panorama/welt/...,  24.03.2015
« Letzte Änderung: 23. April 2015, 13:33 von admin » Gespeichert

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« Antworten #14 am: 23. März 2015, 23:32 »

Erweiterte Leichenschau und Meldesystem für Berufsverbote vorgeschlagen

Zitat
Morde verhindern

VON PETER MLODOCH


Hannover. Ein anonymes Meldesystem, schärfere Arzneimittelkontrollen und erweiterte Leichenschauen sollen Mord-Serien wie am Krankenhaus Delmenhorst künftig verhindern helfen. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) stellte am Dienstag ein Maßnahmenbündel zur Stärkung der Patientensicherheit vor. So soll ab Juli jedes der rund 180 Krankenhäuser in Niedersachsen einen ehrenamtlichen Patientenfürsprecher als Ansprechpartner für Probleme aller Art bekommen. Gleichzeitig nahm der Sonderausschuss des Landtages zur Aufklärung der Vorgänge um den Pflegers Niels H. seine Arbeit auf.

Das Landgericht Oldenburg hatte den Klinikmitarbeiter Anfang März wegen zweifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aber in rund 200 weiteren Verdachtsfällen an den Kliniken in Delmenhorst und Oldenburg. „Wir müssen uns fragen, wie eine solche Serie von Tötungen passieren konnte, ohne dass dies aufgefallen ist“, sagte Rundt in Hannover.

Es habe offensichtlich ein Risikobewusstsein für kriminelles Handeln gefehlt. Bei den zahlreichen vorhandenen Kontrollsysteme sei es bislang vornehmlich um die Wirtschaftlichkeit in Krankenhäusern und das Erkennen von Behandlungsfehlern gegangen. Künftig müsse man auch an kriminelle Motive denken, ohne die Klinikmitarbeiter unter Generalverdacht zu stellen, forderte die Ministerin.

Sie regte ein „Whistleblower“-System an
, eine Meldestelle, an die sich Krankenhausbeschäftigte anonym mit Hinweise auf mögliche Straftaten wenden könnten. „Viele Pfleger in Delmenhorst hatten über ein ungutes Gefühl berichtet, aber nicht gewusst, wo sie dies artikulieren konnten“, meinte Rundt.

Bislang gibt es anonyme Stellen lediglich für Behandlungsfehler, allerdings nur auf freiwilliger Basis in etwa der Hälfte der Kliniken. Der Sonderausschuss des Landtags begrüßte die Idee, künftig regelmäßig Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen nach dem Beispiel der USA einzuberufen. Dort treffen sich die Ärzte einer Klinik jeden Monat, um alle Todesfälle durchzusprechen und eventuelle Auffälligkeiten aufzuspüren.

Dem soll in Niedersachsen und Deutschland auch ein besserer Abgleich bei der Abgabe von Medikamenten dienen. So soll die Abgabe von Arzneimitteln auf den Stationen enger kontrolliert und dokumentiert werden. „Die Sicherheit im Krankenhaus könnte durch die Einrichtung betrieblicher Arzneimittelkommissionen oder der Beratung durch sogenannte Stationsapotheker weiter erhöht werden“, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Thomas Schremmer. Apothekerkammern und Ärztekammern haben laut Rundt ihre Mitarbeit bei derartigen Modellen zugesichert. Niels H. hatte seinen Patienten in Delmenhorst ein Herzmittel gespritzt.


Erweiterte Leichenschau

Ein bundesweites Meldesystem soll künftig verhindern, das Personen, denen die Berufserlaubnis entzogen wurde, einfach in ein anderes Bundesland wechseln und sich dort in einen Job einschleichen. Darüber hinaus sollen die Staatsanwaltschaften alle Delikte melden, die an der zuverlässigen Berufsausübung eines Bewerbers zweifeln lassen.

Bisher gilt diese Regel zwar für Ärzte und Altenpfleger, nicht jedoch für Kräfte in Krankenhäusern. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) habe sich dafür aufgeschlossen gezeigt, berichtete Rundt.

Mehr Sicherheit verspricht sich die Ministerin auch durch eine erweiterte Leichenschau. Bisher betrachten Ärzte meist nur oberflächlich die Verstorbenen, künftig soll zumindest bei gewissen Anhaltspunkten eine Sektion und Blutentnahme möglich sein.


Im niedersächsischen Landtag besteht fraktionsübergreifende Einigkeit über den Plan, einen Landesbeauftragten für Patientenschutz einzuführen. Dieser soll als eine Art Ombudsmann agieren – zwar soll er am Sozialministerium angegliedert sein, aber unabhängig von Weisungen und ausgestattet mit umfangreichen Auskunftsansprüchen.
Quelle: www.weser-kurier.de, 18.03.2015
« Letzte Änderung: 21. April 2015, 14:28 von admin » Gespeichert

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« Antworten #13 am: 25. Januar 2015, 16:39 »

Zitat
"Qualifizierte Leichenschau" in Bremen
Alle Toten werden untersucht


von Matthias Lüdecke 25.01.2015

Bremen soll zum bundesweiten Vorreiter werden. So hat es Gesundheitssenator Hermann Schulte-Sasse (parteilos) in der Bürgerschaft angekündigt. Dort erklärte er, dass Bremen die sogenannte qualifizierte Leichenschau einführen will. Das heißt: Jeder Tote soll künftig von einem speziell ausgebildeten Mediziner untersucht werden. Damit soll die Gefahr, dass ein Tötungsdelikt unentdeckt bleibt, minimiert werden.

Derzeit ist es so, dass jeder niedergelassene Arzt nach der Feststellung des Todes eine Leichenschau durchführen darf und muss und ein Rechtsmediziner nur bei unklarer oder offensichtlich unnatürlicher Todesursache dazugerufen wird. Das soll nun verändert werden. Die Feststellung des Todes und die Ermittlung der Todesursache sollen getrennt werden. Und dazu soll es einen Pool speziell geschulter Mediziner für die Leichenschauen geben.

Ein konkretes Beispiel: Stirbt jemand etwa zu Hause im Schlaf, dann ändert sich für die Angehörigen erst einmal nichts. Wenn die Person gefunden wird, dann wird auch jetzt in der Regel zunächst ein Arzt dazugerufen, der den Tod der Person feststellt. Dies bleibt auch weiterhin so, nur dass dann nicht dieser Arzt die Todesursache ermittelt, sondern ein geschulter Mediziner aus dem neuen Dienst.

Sinneswandel in der Behörde

Offen ist derzeit etwa noch, wo diese Untersuchung durchgeführt werden soll, und wie der Dienst organisiert wird. Mit der Ärztekammer so erklärt der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Jens Schmidt, sollen nun Gespräche etwa über nötige Fortbildungen geführt werden. Die Kosten werden wohl die Angehörigen tragen müssen. Für viele wird die neue Regelung aber nicht teurer als die bisherige, sagt Schmidt. Denn über 80 Prozent der Toten in Bremen werden ohnehin eingeäschert. Und in diesen Fällen muss vor der Einäscherung eine genauere Leichenschau durchgeführt werden. Wenn nun bereits die erste Untersuchung umfassender ausfalle, könne die zweite entfallen, so Schmidt. Höhere Kosten kämen dann nur auf die zu, deren Angehörige nicht eingeäschert werden.

Noch im Sommer hatte das Gesundheitsressort Forderungen nach der qualifizierten Leichenschau abgelehnt mit der Begründung, sie setze Angehörige einem Generalverdacht aus. Experten sprachen sich bei einer Anhörung im Herbst jedoch fast einhellig für die qualifizierte Leichenschau aus. Auch unter dem Eindruck dieser Anhörung habe das Ressort seine Meinung noch einmal überdacht, berichtet Schmidt.

Streit deutet sich unterdessen mit den Krankenhäusern an. Denn dort, so erklärt Uwe Zimmer, der Geschäftsführer der Bremer Krankenhausgesellschaft, herrsche unter den Chefärzten die Meinung vor, dass auch jetzt schon eine Leichenschau von qualifizierten und erfahrenen Ärzten durchgeführt werde. Die Gesundheitsbehörde gleichwohl will den Leichenschaudienst wohl flächendeckend einführen.

Heike Delbanco, Hauptgeschäftsführerin der Bremer Ärztekammer, befürwortet das aus zwei Gründen: Zum einen würden die Ärzte – auch in Krankenhäusern – entlastet. Zum anderen werde die Qualität verbessert, auch, weil der beschränkte Kreis damit betrauter Ärzte durch die Regelmäßigkeit mehr Routine entwickeln könne.

Was wird aus dem Institut?
Erfreut zeigte sich über die Entscheidung der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin, Michael Birkholz. Er hatte seit Jahren für die qualifizierte Leichenschau geworben. Wie es mit dem Institut, das an das Klinikum Bremen-Mitte angebunden ist, weitergeht, ist allerdings noch offen – sagt die Gesundheitsbehörde. „Wir brauchen die rechtsmedizinischen Kenntnisse“, sagt Schmidt, „wie wir das organisieren und ob man dafür ein eigenständiges Institut braucht, ist aber eine andere Frage.“ Innen- und Justizressort wollen sich in dieser Frage nicht einmischen. Beide begrüßen die Entscheidung für die qualifizierte Leichenschau. Die Organisation der Rechtsmedizin sei allerdings Sache der Gesundheitsbehörde, heißt es dort. Hinter den Kulissen gleichwohl ist eine Entscheidung offenbar schon gefallen. Birkholz bestätigt auf Nachfrage, dass das Institut zum Ende dieses Jahres geschlossen werden soll.
Quelle: http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadtreport_artikel,-Alle-Toten-werden-untersucht-_arid,1041095.html
« Letzte Änderung: 25. Januar 2015, 16:48 von admin » Gespeichert

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« Antworten #12 am: 23. Januar 2015, 01:17 »

Zitat
Reform der Leichenschau

VON WIGBERT GERLING


Bremen. Abgeordnete fragen, der Senat antwortet – im parlamentarischen Rahmen der Fragestunde erkundigte sich am Donnerstag die CDU, ob Todesfälle durch medizinisches Personal in Bremen möglich wären. Und die Linke wollte unter anderem wissen, mit welchem „finanziellen Gegenwert“ derzeit die Überstunden im öffentlichen Dienst veranschlagt werden müssten.

Der „Todespfleger“ von Delmenhorst hatte die Christdemokraten bewogen, die Landesregierung nach Vorsichtsmaßnahmen in Bremen zu fragen. Wäre es auch hier möglich, dass solche Fälle lange unentdeckt bleiben? Der Abgeordnete Wilhelm Hinners erkundigte sich auch, ob an „die Einführung einer qualifizierten Leichenschau“ gedacht sei. Ein Arzt würde demnach einen Todesfall beurkunden, ein anderer dann mit geübtem Blick prüfen, ob es womöglich einen kriminellen Hintergrund gibt. Gesundheitssenator Hermann Schulte-Sasse (parteilos) erklärte, solche Todesfälle wie in Delmenhorst seien in der Hansestadt bisher nicht bekannt geworden. Der Ressortchef: „Derartige Taten können bei Vorliegen von erheblicher krimineller Energie, gegebenenfalls gepaart mit Störungen der Persönlichkeit, nicht in jedem Fall verhindert werden.“ Auf die Frage nach der bremischen Praxis bei der Kontrolle von Todesfällen erklärte Schulte-Sasse, aus seiner Sicht sei die Einführung einer „qualifizierten Leichenschau“ sinnvoll. Er denke an eine Vereinbarung mit Ärztevertretern über eine spezielle Schulung von Medizinern. Eine gesetzliche Grundlage, so fügte er auf eine Nachfrage der CDU-Abgeordneten Gabriela Piontkowski hinzu, könne womöglich noch vor der Wahl im Mai gelegt werden.

Überstunden in der Verwaltung lautete das Thema einer Frage der Linken. Die Parlamentarierin Claudia Bernhard wollte wissen, wie der Stand im öffentlichen Dienst sei und welchen Betrag dies umgerechnet in Euro und Cent ergäbe. Finanz-Staatsrat Dietmar Strehl erklärte, die „Anzahl der angeordneten Mehrarbeitsstunden“ liege bei über 277 000. Wenn pro Stunde etwa 26 Euro veranschlagt würden, ergebe sich ein Gesamtwert von gut 7,2 Millionen Euro.
Quelle: www.weser-kurier.de, 23.01.2015
« Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 01:18 von admin » Gespeichert

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« Antworten #11 am: 08. November 2014, 15:09 »

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Streit um die Leichschau
Hamburg will nach Bremen

Eine Anhörung vorm Gesundheitsausschuss geriet zu einer Werbeveranstaltung der Rechtsmedizin Hamburg. Die möchte gern expandieren.


von Simone Schnase

BREMEN taz | Um die „Durchführung der Leichenschau in Bremen“ sollte es am vergangenen Donnerstag in der Gesundheitsdeputation gehen. Da liegt nämlich einiges im Argen. Zum Anlass genommen hat Michael Birkholz, Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts Bremen, diesen Termin aber freilich auch, um „sein“ Institut mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Denn Klaus Püschel, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), bewarb die Leistungen seines Instituts in den höchsten Tönen. Das hat bereits eine Außenstelle in Bremerhaven und würde gern auch nach Bremen.

Dass der Rechtsmedizin Bremen das Ende zugunsten einer weiteren UKE-Außenstelle bevorsteht, mochte Gesundheitssenator Hermann Schulte-Sasse (parteilos) allerdings nicht bestätigen. Dieses Thema, entgegnete er auf Nachfrage der CDU-Abgeordneten Gabi Piontkowski, ist noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Dabei grassiert das Gerücht schon länger – zum Beispiel in der Ärzte Zeitung: Hinweise würden sich mehren, hieß es dort, dass der Senat die Rechtsmedizin loswerden wolle zugunsten einer Kooperation mit Hamburg. Und in der Bürgerschaft hatte Schulte-Sasse von einer „Grundsatzentscheidung“ gesprochen, die gefällt werden müsse, wenn Birkholz 2015 in den Ruhestand gehe.

Das Institut, sagt Jens Schmidt, Sprecher des Gesundheitssenators, habe mit vier Ressorts Geschäftsbeziehungen, „und gemeinsam sind wir noch dabei, zu definieren, was jedes einzelne von einer Rechtsmedizin benötigt und erwartet“. Eine Auswertung habe aber noch nicht stattgefunden. „Am Ende wird das Ganze ein nüchternes Zahlenspiel: Was kostet es, wenn wir das Institut behalten und was kostet es, wenn wir einen Externen beauftragen?“ Ob damit das UKE gemeint ist, sagt Schmidt nicht, aber: „Mit der Außenstelle in Bremerhaven arbeitet insbesondere die Staatsanwaltschaft ja schon zusammen.“ Und ja, Püschel sei durchaus interessiert am Standort Bremen.

Beim Thema „Leichenschau“ lobte der sein Institut denn auch in den höchsten Tönen – genauso wie Birkholz seins. Letzterer macht sich stark für eine Änderung der Leichenschau in Bremen, denn Verstorbene dürfen von Ärzten ohne besondere rechtsmedizinische Ausbildung begutachtet werden – eine Praxis, bei der fehlerhafte Totenscheine vorprogrammiert sind. Nur bei einer „qualifizierten Leichenschau“ durch Rechtsmediziner oder Ärzte mit entsprechender Zusatzausbildung könne sichergestellt werden, dass Pflegefehler, Suizide oder andere unnatürliche Todesursachen erkannt würden. In Bremen kann das laut Birkholz der ärztliche Beweissicherungsdienst (ÄBD) seines Instituts tun – deren Ärzte seien ja bereits qualifiziert. Ihm geht es dabei freilich nicht nur um eine Qualitätsverbesserung, sondern um das schlichte Überleben seines Instituts.

Der ÄBD nämlich hat seit Pfingsten wiederholt an den Wochenenden keine Ärzte zur Verfügung stellen können, sodass die Bremer Polizei sich an die Notaufnahme der Krankenhäuser wenden musste, um zum Beispiel Drogenkontrollen machen zu lassen. Das Begutachten von Toten, die im Beisein von PolizistInnen untersucht werden müssen, musste deswegen sogar tagelang warten. „Wir haben immer weniger Aufträge bekommen“, begründet Birkholz den Notstand. Deswegen hätten sich auch immer weniger Ärzte bereit erklärt, für 40 Euro pro Fall stundenlang abrufbereit zu sein. Würde in Bremen die qualifizierte Leichenschau verpflichtend, bedeute das Zuwachs an Aufträgen und Sicherstellung von Personal.

Die soll nun kurzfristig anders gewährleistet werden, nämlich durch die Erhöhung der Pauschalen für den ÄBD – so sagte es am Freitagnachmittag eine Sprecherin der Innenbehörde der taz. „Die Zusammenarbeit mit dem UKE steht für uns derzeit nicht zur Debatte“, so Rose Gerdts-Schiffler.

Ob das auch für die anderen Ressorts gilt, ist noch unklar. Eine qualifizierte Leichenschau, sagt nämlich Püschel, könne er auch garantieren – und zwar besser als das ÄBD: Seine ÄrztInnen würden auch darauf achten, ob es sich bei den Toten um OrganspenderInnen handele und Hornhautspenden entnehmen: „Ich bezweifle, dass das auch von Mitarbeitern des Beweissicherungsdienstes durchgeführt werden könnte.“
Quelle: http://www.taz.de/Streit-um-die-Leichschau/!148015/, 19.10.2014
« Letzte Änderung: 25. Januar 2015, 16:49 von admin » Gespeichert

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« Antworten #10 am: 17. Oktober 2014, 20:51 »

Experten äußern sich zur Zukunft der Leichenschau

VON MATTHIAS LÜDECKE


Bremen. Sollte in Zukunft jede Leiche von einem speziell fortgebildeten Mediziner untersucht werden? Oder sollte, wie derzeit, jeder niedergelassene Arzt eine Leichenschau durchführen können und müssen? Diese Fragen standen im Zentrum einer Anhörung der Gesundheitsdeputation am Donnerstag. Hintergrund für die Anhörung sind einerseits Personallücken beim Ärztlichen Beweissicherungsdienst am Wochenende (wir berichteten) und andererseits die ganz grundsätzliche Frage, wie es mit dem Bremer Institut für Rechtsmedizin weitergeht, wenn dessen Leiter Michael Birkholz 2015 in den Ruhestand geht.

Eine Arbeitsgemeinschaft der fünf norddeutschen Länder hat sich kürzlich für eine Beibehaltung der aktuellen Regelungen ausgesprochen, wie deren Leiter, Thomas Horn aus dem niedersächsischen Sozialministerium, erklärte. Dies wohl auch vor dem Hintergrund, dass eine andere Regelung gerade in ländlichen Regionen schwer umsetzbar ist. Die Arbeitsgruppe spricht sich stattdessen etwa für eine bessere Schulung der Ärzte, eine amtliche Überprüfung der Totenscheine oder Veränderungen der Meldepflichten aus.

Ansonsten herrschte in dieser Frage jedoch weitgehend Einigkeit unter den Experten: Feststellung des Todes und Leichenschau sollten getrennt werden, und letztere nur von qualifizierten Ärzten durchgeführt werden. Birkholz verwies auf eine hohe Zahl nicht-natürlicher Todesursachen, die ansonsten unentdeckt bleiben könnten. Klaus Püschel, Direktor des Zentrums für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, pflichtete ihm bei. Sein Institut hatte jüngst eine Studie vorgelegt, die deutliche Defizite bei Leichenschauen niedergelassener Hausärzte in Hamburg ermittelt hatte. Püschel argumentierte aber auch damit, dass bei einer Pflicht zur Leichenschau durch qualifizierte Ärzte weniger Gewebespenden verloren gingen und etwa die Qualität der Pflege besser kontrolliert werden könne.

Vertreter des Justiz- und des Innenressorts betonten, wie wichtig eine gut qualifizierte Leichenschau für die Arbeit der Ermittlungsbehörden sei. Und Heike Delbanco, die Hauptgeschäftsführerin der Bremer Ärztekammer, argumentierte schließlich pragmatisch. Die Trennung von Todesfeststellung und äußerer Leichenschau sei durchaus sinnvoll, erklärte sie. „Ich glaube nicht, dass man das Problem löst, wenn man alle Ärzte fortbildet“, sagte sie, „Eine wirkliche Qualitätsverbesserung wird es nur geben, wenn es zu einer Konzentration auf eine Gruppe von Ärzten kommt, die die Leichenschauen dann auch regelmäßig durchführt.“

Quelle: www.weser-kurier.de, 17.10.2014
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 09:22 von admin » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 13. April 2010, 19:29 »

Zitat
Hospiz-Stiftung fordert Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Pflege
hav Osnabrück.

Zur Bekämpfung von Gewalt in der Pflege hat die Deutsche Hospiz-Stiftung Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gefordert. In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag) erklärte Vorstand Eugen Brysch, bei der schlechten Pflege gehe es nicht um Einzelschicksale, sondern um „zehntausendfache Körperverletzung“. Schlechte Pflege müsse daher ein Schwerpunktthema der Staatsanwaltschaften werden.

Die Hospiz-Stiftung sprach sich zudem für amtsärztliche Leichenschauen bei jedem Todesfall von Pflegebedürftigen, Kindern und Jugendlichen aus. Bisher gebe es nur oberflächliche Leichenschauen, wenn ein Arzt gerufen werde, um einen Totenschein auszustellen. „Pflegemängel und Patiententötungen werden so nicht entdeckt“, kritisierte Brysch. Nötig sei auch ein modernes Dienstleistungshaftungsgesetz, um die Träger von Pflegeeinrichtungen zur Verantwortung zu ziehen. Wie beim Fleischskandal sei es auch in der Pflege besser, die Betreiber und nicht die Mitarbeiter haftbar zu machen. „Zurzeit werden gute wie schlechte Einrichtungen gleich finanziert“, sagte Brysch. „Das kann es nicht sein. Das ist ein Skandal.“

Die Hospiz-Stiftung rief die Justizminister der Länder auf, ihre Generalstaatsanwälte anzuweisen, jeweils für einen Generalstaatsanwalt eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft zu errichten – „genauso wie wir das beispielsweise bei der Steuerhinterziehung und der organisierten Kriminalität haben.“ Die Frage der Pflege betreffe weitaus mehr Leute als die Staatsanwaltschaften zur organisierten Kriminalität und zur Steuerhinterziehung. „Es geht nicht nur um 450 Daten auf einer CD – hier geht es um 450 Taten am Tag“, sagte Brysch.

Der Patientenschützer berief sich auf einen Bericht des Medizinischen Dienstes zum Pflege-TÜV, wonach knapp 40 Prozent der bisher untersuchten Heime ein „mangelhaft“ bei der Vorbeugung gegen Druckgeschwüre (Dekubitusprophylaxe) erhalten haben.
Quelle: http://www.neue-oz.de - Neue Osnabrücker Zeitung, 06.04.2010
« Letzte Änderung: 25. Januar 2015, 16:51 von admin » Gespeichert

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