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Autor Thema: Neuigkeiten zum neuen Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (ehem. Heimgesetz)  (Gelesen 9157 mal)
admin
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« Antworten #24 am: 02. November 2010, 13:14 »

    Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)
    ist am 21.10.2010 in Kraft getreten. Ausführliche Informationen sowie die Gesetzestexte und Erläuterungen finden Sie unter http://www.soziales.bremen.de/ - so auch die Möglichkeit diese Dokumente herunterzuladen (Download als PDF):




    Quelle: http://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.9612.de



    Siehe dazu auch Stellungnahme des Senats zum Fachkräftemangel in der Pflege (Große Anfrage der Fraktion der CDU, Drucksache 17/1262):

    Zitat
    Antwort zu Frage 11:
    Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe ist nicht geeignet zum Abbau des Fachkräftemangels. Die Absolventen einer Altenpflegehilfeausbildung sind keine Fachkräfte, die selbständig und eigenverantwortlich tätig werden dürfen, sondern Helferkräfte, die unter Anleitung und Aufsicht tätig sind. Sie werden nicht auf die Fachkraftquote angerechnet. ...

    Weitere Infos auch unter:
    http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=322.0
    http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1280.0
    http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1431.0


    * Fachkräftemangel_Bürgerschaft-HB_Drs-17-1262__e9d.pdf (139.41 KB - runtergeladen 23 Mal.)
    « Letzte Änderung: 27. Mai 2011, 11:17 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #23 am: 22. Oktober 2010, 20:06 »

    Nachfolgeregelung zum Heimgesetz

    Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) ist am 21.10.2010 in Kraft getreten.

    Dieses Gesetz ist die Nachfolgeregelung zum bisher gültigen Heimgesetz. Das Gesetz schützt wie bisher die Bewohner/innen von Pflegeheimen, jetzt aber auch die Bewohner/innen von institutionellen Altenpflege-Wohngemeinschaften und Service-Wohnen.

    Besondere Akzente setzt das BremWoBeG in diesen Bereichen:

    Neue Wohnformen
    Das BremWoBeG berücksichtigt den Schutzbedarf von Bewohner/innen von Wohngemeinschaften und Service-Wohnen angemessen - ohne unpassende Reglementierungen vorzunehmen. Das Gesetz erfasst Pflege-Wohngemeinschaften, die im Bestand unabhängig sind von Zuzug oder Wegzug der Bewohner/innen. Es erfasst nicht private Seniorenwohngemeinschaften, die nicht vorrangig der Pflege/Unterstützung dienen, auch wenn hier Pflegebedürftige leben.

    Transparenz / Verbraucherschutz
    Verbraucherschutz und Beratung werden in ihrer Bedeutung gegenüber dem Ordnungsrecht gestärkt.
    Das BremWoBeG schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Prüfergebnisse der Heimaufsicht in verständlicher Form veröffentlicht werden können.
    Die Anbieter von Service-Wohnen und Wohngemeinschaften bekommen nach dem BremWoBeG Informationspflichten.

    Teilhabe / Vernetzung / Stadtteilöffnung
    Teilhabe und Förderung bürgerschaftlichen Engagements werden eingefordert. Die Betreiber haben hierfür Konzepte vorzulegen.
    Die Vernetzung mit dem Gemeinwesen wird betont. Wer eine neue Einrichtung plant, hat das Vorhaben zunächst den örtlichen Gremien vorzustellen (öffentliche Sitzungen der Stadtteil-Beiräte).

    Interessenvertretung
    Die Mitwirkung der Bewohner/innen wird vereinfacht. Kann ein Bewohnerbeirat nicht gebildet werden, werden seine Aufgaben durch ein Vertretungsgremium mit Externen wahrgenommen.

    Heimleitung
    Es wird eine gesamtverantwortliche Leitung für alle Tätigkeitsbereiche eines Hauses vorgeschrieben.
    ........
    Quelle: http://www.soziales.bremen.de


    Gesetzestext usw. ist unter dem o. a. Link zu finden....
    « Letzte Änderung: 22. Oktober 2010, 20:23 von Multihilde » Gespeichert
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    « Antworten #22 am: 16. September 2010, 20:41 »

    Bürgerschaftssitzung vom 29. + 30.09.2010:
    BremWoBeG in 2. Lesung der Bremischen Bürgerschaft beschlossen

    ... nach der gerade eben entdeckten Niederschrift ist das Gesetz in 2. Lesung beschlossen worden ...

    Quelle: Beschlussprotokoll Bürgerschaft(Landtag) 73. Sitzung vom 29.09.2010(36.12 kb) - Seite 7



    2. Lesung BremWoBeG: Aktueller Ablaufplan

    Kann man übrigens im Raum Bremen über NDR-Info im normalen Radio mithören, bzw. per Fernseher mitverfolgen. Finde ich bürgerfreundlich, statt nur Möglichkeit über Internet.

    Livestream-Möglichkeit siehe Artikel …

    http://www.bremische-buergerschaft.de/fileadmin/user_upload/Dateien/plenar/interfrak_ablaufplan.pdf



    Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)

    2. Lesung (ohne Debatte)

    Plenarsitzung
    73. u. 74. Sitzung Landtag
    Datum: 29.09.2010 - 30.09.2010
    Uhrzeit: 10:00
    Bis: 18:00

    Tagesordnungspunkt 33:

    Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen
    (Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz - BremWoBeG)
    Mitteilung des Senats vom 10. August 2010
    (Drucksache 17/1382)
    2. Lesung

    Quelle: http://www.bremische-buergerschaft.de


    wird wie immer im Fernseher gesendet und ist per Radio zu empfangen; vgl. Schnappschuss unten von http://www.radioweser.tv

    Livestream:
    http://www.radioweser.tv/index.php?id=30&L=1





    * Radio Weser TV.jpg (162.92 KB, 738x386 - angeschaut 165 Mal.)

    * 2.durch.jpg (105.52 KB, 882x285 - angeschaut 146 Mal.)
    « Letzte Änderung: 05. Oktober 2010, 21:02 von admin » Gespeichert
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    « Antworten #21 am: 26. August 2010, 11:00 »

    Bürgerschaftssitzung 26. August:
    Senatsentwurf des BremWoBeG angenommen

    Eben im Radio verfolgt ab 10:00 Uhr. Ob es das als Wortprotokoll/was zum Nach-anhören gibt bald?

    Ergebnis10:50 Uhr:
    Senatsentwurf angenommen
    FDP-Entwurf wird abgelehnt

    kurze Zusammenfassung:
    der Entwurf zum BremWoBeG wurde angenommen mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und Linken, abgelehnt von der FDP,
      
    -  das BremWoBeG geht damit im September in die zweite Lesung
      
    -  der Gegenentwurf wurde umgekehrt nur von der FDP unterstützt,
      
    -  der Entwurf für ein "Heimbewohnerschutzgesetz" der FDP bekommt keine zweite Lesung


    ich hab mir die FDP-pdf erst jetzt angeschaut
    http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/Drs-17-1402_e09.pdf

    Unter http://www.bremische-buergerschaft.de/uploads/media/BeschlussprotokollNr72_02.pdf

    ist das Beschlussprotokoll zu finden; vgl. auch Bildschirmschnappschuss unten


    * Beschlussprotokoll 26.08.2010.jpg (92.21 KB, 530x363 - angeschaut 173 Mal.)
    « Letzte Änderung: 05. Oktober 2010, 18:26 von admin » Gespeichert
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    « Antworten #20 am: 11. August 2010, 09:44 »

    Senat beschließt Bremer Wohn- und Betreuungsgesetz
    Demnächst Beratung in der Bürgerschaft


    Der heutigen Ausgabe der Bremer Tageszeitung ist zu entnehmen, dass der Gesetzentwurf gestern (Die., 10.08.2010) den Senat "passiert" habe und die Bürgerschaft in einer der kommenden Sitzungen "zustimmen muss". Die Möglichkeit der Ablehnung wird nur indirekt erwähnt: "Die FDP will nun einen eigenen Entwurf vorlegen ..." *

    Die aktuellen Informationen über Gesetzestext, Begründung usw. finden sich [hier >>] (siehe auch angehängte Dateien hier).

    Siehe auch Stellungnahmen und Dokumentation der Anhörung zum BremWoBeG weiter unten ...

    TERMIN-HINWEIS:

    71. + 72. Sitzung Landtag (Bremische Bürgerschaft)
    am 24. + 26.08.2010, 11:00 - 18:00 Uhr


    • TOP 47: Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen (Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz - BremWoBeG)

    Mitteilung des Senats vom 10. August 2010
    (Drucksache 17/1382) 1. Lesung



    ERGÄNZUNG zur 71. Sitzung am 24.08.2010:

    • TOP 54 - Außerhalb der Tagesordnung:
    Bremisches Gesetz zum Schutz von Bewohnern von Heimen
    (Bremisches Heimbewohnerschutzgesetz - BremHeimG)
    Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP
    vom 23. August 2010
    (Drucksache 17/1402)
    1. Lesung

    Wesentliche Punkte:
    - alternative Wohnformen im Gesetz unberücksichtigt
    - Kontrolle der Heimaufsicht im 2-Jahres-Rhytmus möglich
    - Kontrollen angemeldet oder unangemeldet möglich
    - Beratung vor Ahndung bei festgestellten Mängeln
    - Mitwirkung statt Mitbestimmung für Heimbeiräte und Fürsprecher
    - Zutritt zur Einrichtung für Heimbeirat/Fürsprecher, "soweit dies für deren Tätigkeit erforderlich ist" ...
    - wesentliche Details sollen nachträglich in Verordnungen geregelt werden

    * 10-07-30 BremWBG v 21 1.pdf (90.05 KB - runtergeladen 117 Mal.)
    * 10-07-30 BremWBG Begründ v 20 5.pdf (203.6 KB - runtergeladen 103 Mal.)
    * 10-08-05 BremWoBeG im Ueberblick.pdf (18.07 KB - runtergeladen 107 Mal.)
    * 2010-04-20 FAQ zum BremWoBeG.pdf (25.93 KB - runtergeladen 107 Mal.)

    * wk100811_Heimgesetz-HB.jpg (122.33 KB, 640x898 - angeschaut 189 Mal.)

    * NZ_BRH100811_Heimgesetz-HB.jpg (140.89 KB, 719x393 - angeschaut 180 Mal.)
    * HeimG-HB_FDP-Dringlichkeitsantrag_Drs-17-1402_e09.pdf (67.21 KB - runtergeladen 104 Mal.)
    « Letzte Änderung: 25. August 2010, 17:38 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #19 am: 27. Juli 2010, 13:21 »

    Aktualisierter Entwurf zum BremWoBeG

    Uns liegt ein aktualisierter Entwurf des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes vor (PDF s. Anhang).


    HINWEIS
    Es gibt inzwischen einen neueren Entwurf ...

    * 10-06-18 BremWBG v 18.06.pdf (1195.33 KB - runtergeladen 132 Mal.)
    « Letzte Änderung: 11. August 2010, 09:34 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #18 am: 10. Juni 2010, 00:01 »

    Dokumentation der Anhörung zum BremWoBeG

    Die Dokumentation der Anhörung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz BremWoBeG und die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen wurden freundlicherweise durch den Leiter des Referat 52 bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales der Freien Hansestadt Bremen zur Verfügung gestellt.

    Die Datei 03 enthält eine Übersicht der Änderungsvorschläge und der Änderungen am Gesetzentwurf bzw. Anmerkungen.

    * 00 Einladung S.pdf (23.6 KB - runtergeladen 127 Mal.)
    * 01 Protokoll Anhörung.pdf (25.97 KB - runtergeladen 206 Mal.)
    * 02 Anhörung Einführung MS.pdf (86.88 KB - runtergeladen 134 Mal.)
    * 03 AFGJS Stn Übersicht.pdf (106.11 KB - runtergeladen 202 Mal.)
    * 04 SenVert Stn BremWoBeG.pdf (61.03 KB - runtergeladen 125 Mal.)
    * 05 LAG Stn BremWoBeG.pdf (80.57 KB - runtergeladen 182 Mal.)
    * 06 BPA Stn BremWoBeG.pdf (323.67 KB - runtergeladen 174 Mal.)
    * 07 VZ Stn BremWoBeG.pdf (45.46 KB - runtergeladen 130 Mal.)
    * 08a FDP PM BremWoBeG.pdf (108.31 KB - runtergeladen 121 Mal.)
    * 08b FDP Stn BremWoBeG.pdf (53.43 KB - runtergeladen 116 Mal.)
    * 09 Stn M Sack BremWoBeG.pdf (629.55 KB - runtergeladen 132 Mal.)
    * 10 DIS Stn BremWoBeG.pdf (53.12 KB - runtergeladen 127 Mal.)
    * 11 Heim-Mitw Stn BremWoBeG.pdf (160 KB - runtergeladen 119 Mal.)
    * 12 P-kassen Stn BremWoBeG.pdf (656.39 KB - runtergeladen 239 Mal.)
    * 13 VDAB Stn BremWoBeG.pdf (42.26 KB - runtergeladen 152 Mal.)
    « Letzte Änderung: 10. Juni 2010, 00:08 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #17 am: 19. April 2010, 00:44 »

    Unsere Stellungnahme zum Entwurf des neuen BremWoBeG

    ... Will das Gesetz dem selbstgesteckten Ziel der „anwaltlichen Funktion für Verbraucherinnen und Verbraucher in einer besonderen Lebenssituation“ gerecht werden, sind noch Anpassungen notwendig ...


    siehe auch unsere Presse-Info
    [Forderung: Aufgaben der Heimaufsicht neu ausrichten >>]



    Weitere Stellungnahmen s. u. "Dokumentation der Anhörung zum BremWoBeG" ...

    * Heim-Mitwirkung_Stellungnahme_BremWoBeG_100416.pdf (160 KB - runtergeladen 183 Mal.)
    * BPA-Stellungnahme_BremWoBeG_100416.pdf (2337.45 KB - runtergeladen 144 Mal.)
    * LAG-Stellungnahme_BremWoBeG_100416.pdf (540.56 KB - runtergeladen 158 Mal.)
    * vz-hb_Stellungnahme_BremWoBeG_091019.pdf (84.09 KB - runtergeladen 145 Mal.)
    * vz-hb_Stellungnahme_BremWoBeG_100413.pdf (54.78 KB - runtergeladen 142 Mal.)
    * FDP_Stellungnahme_100504.pdf (296.15 KB - runtergeladen 127 Mal.)
    « Letzte Änderung: 10. Juni 2010, 00:12 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #16 am: 17. April 2010, 15:48 »

    Zitat von: Weser-Kurier
    Experten beraten neues Heimgesetz
    Ziel: Mehr Rechte für Betroffene

    VON ROSE GERDTS-SCHIFFLER

    Bremen. Im Festsaal der Bremischen Bürgerschaft ging es gestern um das neue „Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz". Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) hatte zu der Anhörung geladen, und viele Expertinnen und Experten waren gekommen. Geht es nach der Behörde, soll das Gesetz, das die Rechte von rund 10 000 pflegebedürftigen, behinderten und älteren Menschen im Land Bremen regelt, am 1. Juli in Kraft treten.

    Das Gesetz soll das jahrzehntealte „Heimgesetz" ersetzen. Hintergrund ist eine neue Sicht auf die betreuten Menschen, die anders als früher als Kunden und gleichberechtigte Partner wahrgenommen werden sollen. Zwischen der klassischen Heimunterbringung und der ambulanten Versorgung gibt es zudem diverse andere Wohn- und Versorgungsformen, denen das Heimgesetz nicht mehr gerecht wird.

    Der gestern diskutierte Gesetzentwurf soll bereits im Mai in der Bürgerschaft erörtert werden. Das Ziel sei, so betonte Staatsrat Joachim Schuster, Wohnformen zu stärken, die sich das selbstbestimmte Leben zum Ziel gemacht hätten, Einrichtungen in den Stadtteilen zu öffnen und die Betroffe-nen vor allem als mündige Bürger zu sehen. Erstmals war auch die Verbraucherzentrale von der Behörde eingeladen worden, ihre Meinung zu dem Entwurf zu äußern.

    Es gehe nicht um Wohnformen wie die „Scherf-WG", stellte gestern der Leiter der Heimaufsicht, Martin Stöver, mit einem Augenzwinkern klar. Damit spielte er auf die Hausgemeinschaft des früheren Bürgermeisters Henning Scherf an, der sich vor Jahren mit Freunden und Bekannten zusammentat, um sich im Alter gegenseitig zu stützen. „Für solche Wohngemeinschaften ist das Gesetz nicht gemacht. Die sind und bleiben privat." Vielmehr gehe es um Menschen, die sich in eine besondere Abhängigkeit begeben.

    Die Seniorenvertretung zeigte sich gestern „im Großen und Ganzen" zufrieden mit dem Entwurf. Sie forderte jedoch, dass die finanzielle Situation eines Heims transparenter für die Bewohner werden müsse.

    Ein Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände kritisierte am Rande der Anhörung die Neufassung als „Ausdruck eines übertriebenen Regelungsbedürfnisses des Staates." Tatsächlich umfasst der Entwurf statt 26 nun 34 Paragrafen. Dies sei der besseren Differenzierung geschuldet, entgegnete darauf Martin Stöver.

    Hannelore Bitter-Wirz vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste begrüßte zwar, dass Bewohnern und Mietern größtmöglicher Schutz geboten werden solle. Zugleich betonte sie, dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu weit gehe. „Die Bürger werden dadurch eher entmündigt."

    Quelle: Weser-Kurier Nr. 91, 17.04.2010



    Zitat von: Nordsee-Zeitung
    Einblick in Bilanzen der Heime

    BREMERHAVEN. Nach der Insolvenz eines Seniorenheims bekam die Seniorenvertretung Bremen besorgte Nachfragen. „Was passiert mit unserem Geld?“, berichtete gestern Gerd Feller vor Vertretern der Branche und der Politik. Er forderte deshalb Informationen für Heimbewohner über die wirtschaftliche Lage des Hauses, dem sie monatlich viel Geld bezahlen.

    Feller erwartet, dass diese Informationsrechte im neuen Heimgesetz festgeschrieben werden. Noch im Juli soll das in Kraft treten. Ein ehrgeiziges Ziel. Denn es gibt noch viel zu verändern, wie gestern bei der Anhörung in der Bürgerschaft deutlich wurde.

    Feller gab dem Gesetzentwurf gute Noten. „Es stärkt den Schutz älterer und schwächerer Menschen, und darum geht es ja“, sagte er. Aber er forderte Informationen über die wirt schaftliche Lage eines Hauses für die Bewohner. Dazu verweist er auf das nordrheinwestfälische Gesetz. Das schreibe dem Heim vor, einmal pro Jahr den Bewohnern eine Gewinn- und Verlust-Aufstellung vorzulegen. Ohne eine derartige Regelung im Heimgesetz bleibe das Verhältnis zwischen Heim und Bewohner rein zivilrechtlich. Im Zweifelsfall müsste geklagt werden. „Das ist für viele Ältere ein Problem, weshalb sie lieber ein Lage erdulden.“

    Pastor Michael Schmidt von der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege warnte davor, den Verbraucherschutz zu übertreiben.  „Ich sehe nicht, das die Menschen vor bösen Anbietern geschützt werden müssen.“ Es gebe nur wenige schwarze Schafe.

    Ärger um Ehrenamt
    Skeptisch sieht er auch das Gebot an die Träger, mehr ehrenamtliches Engagement in den Heimen einzubinden. „Was ist, wenn es vor Ort nicht läuft?“, fragte er. Hannelore Bitter-Wirtz vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste sieht das ebenso. „Ehrenamtliches Engagement kann man nicht verordnen. Und die Freiwilligen stehen nicht vor den
    Heimen Schlange.“

    Als Entmündigung der Bürger wertet Bitter-Wirtz die Meldepflicht für selbstorganisierte Wohngemeinschaften. Das Ressort will sie, um versteckte Heime aufspüren zu können.

    Wer selbst einen Mietvertrag für eine Wohnung und einen Vertrag mit einem Pflegedienst abschließe, begebe sich nicht in eine Abhängigkeit, wie man es beim Einzug in ein Heim mache. Der Staat könne sich hier heraushalten. (mue)
    Quelle: NORDSEE-ZEITUNG, 17.04.2010
    « Letzte Änderung: 19. April 2010, 12:19 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #15 am: 26. März 2010, 16:01 »

    Nachfolgeregelung zum Heimgesetz umbenannt:
    Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)


    Eine aktualisierte Fassung des Gesetzentwurfs ist unter www.soziales.bremen.de online gestellt worden. Auffäligste Änderung ist die Abkürzung, die nun "BremWoBeG" für Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz lautet. Inhaltlich sei nichts verändert worden, so Klaus Krancke vom Referat für Ältere Menschen beim Bremer Sozialressort.

    Quelle: http://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.8960.de&font=0



    Eine neuere Version vom 31.03.2010 finden Sie hier (s. unten) als Download

    Das Senatsressort hat zu einer Anhörung am 16.04.2010 um 12:00 Uhr in die Bremer Bürgerschaft eingeladen. Der aktuelle Gesetzentwurf solle vor der politischen Beratung und Beschlussfassung in der Bremischen Bürgerschaft vorgestellt werden. Teilnehmer sollen Gelegenheit haben, ihre Anregungen zum geplanten Gesetz zu geben.

    * 10-03-31 BremWBG Begründ v 31.03.pdf (203.53 KB - runtergeladen 155 Mal.)
    * 10-03-31 BremWBG v 31.03.pdf (96.26 KB - runtergeladen 151 Mal.)

    * Unterstützende_Wohnformen-Übersicht_100511.jpg (41.23 KB, 800x587 - angeschaut 233 Mal.)
    « Letzte Änderung: 11. August 2010, 08:35 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #14 am: 19. März 2010, 15:59 »

    Neues "Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz"

    „Alten-WG gehört nicht dazu“
    Sozialdeputation stimmt Gesetzentwurf für neues Heimgesetz zu – Opposition befürchtet mehr Bürokratie


    VON DENISE VON DER AHÉ


    BREMERHAVEN. Das Land Bremen bekommt ein neues Heimgesetz. Dieses werde sich stärker an der Lebensrealität orientieren, sagte Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) gestern in der Sozialdeputation. Denn ältere Menschen würden ihren Lebensabend nicht nur in Heimen, sondern auch in neuen Pflege-Wohnformen verbringen.

    Die Deputation stimmte dem Entwurf zu. Bevor die Bürgerschaft das letzte Wort hat, sollen im April Experten und Verbände angehört werden. 2006 hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übertragen. Daher muss das Land Bremen ein neues Heimgesetz erlassen. „Wir wollen mit dem Gesetz mehr Transparenz schaffen“, sagte Rosenkötter. Bewohner und Angehörige sollten sich „anhand von vernünftigen, lesbaren und nachvollziehbaren Unterlagen einen Überblick über Einrichtungen verschaffen können“. Zudem sollten sich Heime stärker zum Stadtteil hin öffnen und Ehrenamtliche einbinden.

    Das Gesetz soll für Wohnformen gelten, in denen Bewohner gepflegt werden. Entscheidend ist, dass diese gemeinschaftlich von einem Leistungsanbieter wie einem Pflegedienst versorgt werden. Und dass die Wohngemeinschaft bestehen bleibt, auch wenn die Bewohner wechseln. Dazu gehören Heime, selbst organisierte Wohnformen und Wohngemeinschaften, die ein Träger steuert. Nicht jedoch eine reine Alten-WG, in der ExWG, in der Ex-Regierungschef Henning Scherf lebe, so Klaus Krancke vom Sozialressort. Mit einer Anzeigepflicht solle verhindert werden, dass sich heimlich Heime gründeten. Der Entwurf sei „sehr gut gelungen“, sagte Horst Frehe (Grüne). Denn der Verbraucherschutz werde gestärkt. Künftig soll es Präsenzquoten für Pflegefachkräfte geben. „Wir fürchten, dass das schwer zu kontrollieren ist“, kritisierte Michael Bartels (CDU).

    Wenn selbst organisierte Wohnformen vorsorglich angezeigt werden müssten, sei ein hohes Maß an Bürokratie zu befürchten. Einige Vorschriften drohten für diese Wohnformen zu eng zu werden, so Dr. Oliver Möllenstädt(FDP). Dies könne zu einem erheblichen personellen Mehraufwand für die zu gering ausgestattete Heimaufsicht führen. Alle Wohnformen, die nicht nur privat betrieben würden, müssten jährlich unangemeldet kontrolliert werden, forderte Heimbewohnerfürsprecher Reinhard Leopold.

    Quelle: http://www.nordsee-zeitung.de


    * NZ_BRHV100319.jpg (97.38 KB, 1163x643 - angeschaut 193 Mal.)
    « Letzte Änderung: 20. März 2010, 17:08 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #13 am: 19. März 2010, 15:44 »

    Deputation stimmt Gesetzesentwurf für ein Bremer Wohn- und Betreuungsgesetz zu

    Die Sozialdeputation hat heute (18.03.2010) dem Gesetzesentwurf von Senatorin Ingelore Rosenkötter für eine bremische Nachfolgeregelung zum bestehenden Heimgesetz zugestimmt. Im April wird der Gesetzesentwurf in einer öffentlichen Anhörung vorgestellt werden.

    Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter: „Wir haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der aktuelle Entwicklungstrends in der Pflege aufnimmt und berücksichtigt. Unser Vorschlag bezieht neue Pflege-Wohnformen mit ein und wird durch den Gedanken von Transparenz in der Pflege getragen. Wir machen mit unserem Regelwerk außerdem deutlich, dass wir eine Öffnung der Bremer Heime für ehrenamtliches Engagement und für Kooperationen mit dem Stadtteil erwarten.“

    Der Gesetzesentwurf ist im Internet unter www.soziales.bremen.de Externes Angebot einzusehen.

    Quelle: http://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=30135

    * 10-03-18 BremWBG E 17 2.pdf (110.37 KB - runtergeladen 171 Mal.)
    « Letzte Änderung: 26. März 2010, 15:03 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #12 am: 13. Februar 2010, 23:04 »

    Auf den Internetseiten der Bremer FDP ist nachfolgender Text mit Datum vom 11.02.2010 zu finden:

    Zitat
    FDP: Heimaufsicht heillos überfordert

    Die FDP-Bürgerschaftsfraktion sieht sich nach der Sitzung der Sozialdeputation am Donnerstag (11.2.10) darin bestätigt, dass die Heimaufsicht in Bremen nicht funktionsfähig ist. Dr. Oliver Möllenstädt, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, sagte dazu: „Die Heimaufsicht ist heillos überfordert. 2007 hat sie weniger als ein Drittel der Heime geprüft, in Bremerhaven sogar nur 14 Prozent.“

    Die Heimaufsicht im Land Bremen ist für die Kontrolle der Pflegeheime zuständig, die sie laut Gesetz mindestens einmal jährlich aufsuchen muss. Der Rechnungshof kam in seinem Jahresbericht 2009 zu dem Ergebnis, dass die Heimaufsicht seit Jahren gegen diesen gesetzlichen Auftrag verstoßen hat.

    Möllenstädt warnt eindringlich vor einer weiteren Verschärfung der Situation durch das neue bremische Heimgesetz, welches in diesem Jahr verabschiedet werden soll. „Der Entwurf sieht weitgehende bürokratische Prüfpflichten vor und erweitert die Zuständigkeit der Heimaufsicht unnötigerweise auf die Vielzahl selbstorganisierter Wohnformen. Ich sage voraus, dass die Heimaufsicht dann vollkommen zusammenbrechen wird.“

    Möllenstädt fordert schlanke und klare Regeln: „Senatorin Ingelore Rosenkötter vernachlässigt die Heimaufsicht seit Jahren und will jetzt den Menschen durch zahllose neue Anforderungen Sicherheit vorgaukeln. Gesetzliche Regelungen ohne den politischen Willen und die organisatorische Kapazität, eine regelmäßige Kontrolle sicherzustellen, laufen jedoch ins Leere.“

    Quelle: http://www.fdp-fraktion-bremen.de



    Die Sozialressort-Chefin kontert am gleichen Tag (11.02.2010):

    Zitat
    Senatorin Rosenkötter weist Kritik der FDP scharf zurück

    Als völlig unhaltbar hat Sozialsenatorin Ingelore Rosekötter die Kritik von Dr. Oliver Möllenstädt an der Heimaufsicht zurückgewiesen.

    „Wir haben in den letzten Jahren in diesem Bereich zusätzliches Personal eingestellt, so dass wir den gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich nachkommen und die Heime regelmäßig prüfen. Es handelt sich dabei um angemeldete und unangemeldete Prüfungen. Wenn nötig, überprüfen wird ein Heim auch mehrmals im Jahr!“, so Ingelore Rosenkötter.

    Herr Dr. Möllenstädt habe außerdem die Regelung für selbstorganisierte Wohnformen im neuen Heimgesetz noch nicht verstanden. Diese sollen gar nicht überprüft werden. Es bestehe lediglich eine Anzeigepflicht. Damit werde verhindert, dass sich „heimliche Heime“ bilden, die jeder staatlichen Kontrolle entzogen seien, so Rosenkötter weiter. „Vielleicht wäre es doch besser, wenn Herr Möllenstädt nächstes Mal in die Sitzung der Deputation kommt. Weder vernachlässigen wir die Heimaufsicht noch schaffen wir durch zahllose neue Anforderungen vorgegaukelte Sicherheit.“ Die FDP hatte sich in der Deputationssitzung nicht zu Wort gemeldet.

    Falsch sind darüber hinaus auch die zitierten Zahlen aus 2007. Herr Dr. Möllenstädt hat im Rechnungshofbericht die falsche Tabelle betrachtet. Die Prüfquote für 2007 wird dort mit 68% angegeben, nicht mit 28%. Ursache für die vergleichsweise niedrige Quote im Jahr 2007 waren Erkrankungen von Mitarbeiter/innen.


    Quelle: http://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=26031

    ... und in den Bremer Medien ist nichts darüber zu finden (oder habe ich da was übersehen?) ...
    « Letzte Änderung: 23. Februar 2010, 16:33 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #11 am: 11. Dezember 2009, 15:33 »

    Heimgesetzgebung in Bewegung
    Neue Regelungen sollen für mehr Transparenz und bessere Kontrolle sorgen


    Der im "Bremer Anzeiger" erschienene Artikel vom 01.11.2009 nimmt ebenfalls Stellung zum Entwurf des neuen Heimgesetzes, der offiziell aber noch nicht vorgestellt wurde.

    Interessant ist beispielsweise der letzte Absatz des Artikels, in dem es heißt:
    >>Mehrere Untersuchungen hätten gezeigt, dass Bremen was die Qualität der Einrichtungen angeht, "wirklich gut" dastehe.<<

    Das allerdings will nicht so recht zu den bekannten Informationen anderer Medien passen, wie z.B.:

    Zitat von: radio-bremen.de, buten un binnen, 12.02.2009
    Bremer Heime mangelhaft
    In über 80 Prozent der Heime in Bremen gibt es etwas zu bemängeln. Das Gesundheitsamt hat bei Heimbegehungen festgestellt, dass sowohl bei der Hygiene als auch bei Vergabe von Medikamenten Missstände beseitigt werden müssen.

    oder siehe auch:
    [Bericht: Heimbegehungen durch das Gesundheitsamt Bremen >> ]

    und:

    http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1056.0


    * BremerAnz091101_HeimG-HB.jpg (132.6 KB, 800x977 - angeschaut 213 Mal.)
    * Gesundheitsamt_Amtsaerzte_Heimbegehung_Bericht_12_02_09.pdf (238.79 KB - runtergeladen 159 Mal.)
    « Letzte Änderung: 11. Dezember 2009, 23:03 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #10 am: 21. Oktober 2009, 18:37 »

    Pflegeheime sollen sich für Ehrenamtliche öffnen
    Bremen. Ab dem Frühjahr soll im Land Bremen ein neues Heimgesetz gelten. Laut Sozialressort soll das neue Gesetz Bürokratie abbauen und Transparenz schaffen. Von Denise von der Ahé

    Der Entwurf werde zurzeit mit anderen Ressorts abgestimmt, sagt Dr. Petra Kodré, Sprecherin des Sozialressorts. Ende November würden die Fachverbände angehört. Voraussichtlich im Januar soll die Bürgerschaft das Gesetz in erster Lesung beschließen. Noch gilt das Heimgesetz des Bundes. 2006 hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übertragen. Das Land Bremen ist daher verpflichtet, ein neues Gesetz zu erlassen.

    Darin bleibt die Pflicht des Trägers erhalten, mindestens die Hälfte seines Pflegepersonals als Fachkräfte einzustellen. Bislang war dies jedoch nicht an die Anwesenheit zu bestimmten Dienstzeiten gebunden. Mit dem neuen Heimgesetz sollen künftig Präsenzquoten eingeführt werden. „Es soll nicht mehr dem Betreiber allein überlassen werden, wann er die Fachkräfte einsetzt“, so Kodré. Heime sollen für Bewohner und Angehörige transparenter werden. Die Heimaufsicht wird jedes Heim einmal jährlich abwechselnd unangemeldet und angemeldet prüfen. Während der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Pflegequalität prüft, nimmt die Heimaufsicht insbesondere die räumliche Ausstattung sowie die Organisation in Augenschein. „Bisher durften die Ergebnisse nicht veröffentlicht werden, jetzt wird das Pflicht“, sagt Kodré. Zurzeit werde gemeinsam mit Trägern und Heimbeiräten ein leicht verständlicher Kriterienkatalog erarbeitet.

    Heime sollen stärker für bürgerschaftliches Engagement geöffnet werden. Ehrenamtliche, die in Heimbeiräten die Interessen der Bewohner vertreten, sollen unterstützt werden. Kodré: „Die Heimaufsicht wird die Ehrenamtlichen schulen. Das gibt es bislang zwar auch schon hin und wieder, ist aber noch nicht Gesetz.“

    Wenn sich ein Heim vergrößert, muss das künftig der Stadtteilkonferenz vorgestellt werden. Mit einer Anzeigepflicht für neue Wohnformen solle verhindert werden, dass sich „heimlich Heime unter dem Titel einer Wohngemeinschaft“ gründen, so Kodré. Im Vergleich zum Bundesgesetz soll Bürokratie abgebaut werden. „Früher musste jede personelle Veränderung der Heimaufsicht gemeldet werden, künftig ist das nur noch bei einem Wechsel des Leitungspersonals erforderlich“, sagt Kodré.

    Die FDP lehnt den Gesetzentwurf ab. „Der rot-grüne Senat will beim Heimrecht weiteren unnötigen Bürokratismus zu Lasten der Pflegebedürftigen aufbauen“, sagt Dr. Oliver Möllenstädt, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion. „Würde der Entwurf Gesetz, müssten sich auch Alten-WGs künftig bei der Heimaufsicht anmelden und etliche Formulare einreichen. Wird das vergessen, droht ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro“, sagt Möllenstädt. Die FDP-Fraktion fordert vom Sozialressort Nachbesserungen.

    „Alle Wohnformen, die nicht rein privat betrieben werden, sollten dem Heimgesetz unterliegen und jährlich unangemeldet kontrolliert werden“, fordert der ehrenamtliche Heimbewohnerfürsprecher Reinhard Leopold.

    Er hat den Arbeitskreis „Unabhängige Interessenvertretungen in Bremen“ initiiert, in dem sich Verbraucherverbände mit dem neuen Heimgesetz befassen. Die Mitbestimmung der Pflegebedürftigen müsse sichergestellt und die Interessen der Betroffenen durch geschulte Ehrenamtliche und Angehörige weiter gestärkt werden, so Leopold. „Die Heimaufsicht muss unangemeldet und unabhängig von vorhandenen ,Qualitäts-Zertifikaten’ prüfen. Dazu braucht es genügend und auch pflegefachlich ausgebildete Prüfer“, betont Leopold.

    Quelle: http://www.nordsee-zeitung.de, 21.10.2009
    « Letzte Änderung: 22. Oktober 2009, 23:56 von admin » Gespeichert

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