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Autor Thema: Reform der Pflegeversicherung gefordert  (Gelesen 4017 mal)
admin
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« Antworten #1 am: 05. Januar 2021, 16:31 »

Zitat
Durch geplante Pflegereform sinkt Zahl der Sozialhilfeempfänger in Heimen um ein Drittel
• Neue DAK-Studie untersucht Reformvorhaben von Bundesgesundheitsminister Spahn • DAK-Chef Storm sieht „einmalige Chance“ zur schnellen Umsetzung noch vor der Bundestagswahl


Hamburg, 4. Januar 2021. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Reform der Pflegeversicherung würde zahlreiche Menschen in Pflegeheimen und deren Angehörige deutlich entlasten. Durch neue Finanzierungswege und einen Steuerzuschuss könnte die Zahl der Sozialhilfeempfänger in Heimen um ein Drittel reduziert werden. Dies wäre die niedrigste Quote seit über 20 Jahren. Das zeigt eine aktuelle Studie der DAK-Gesundheit. Im Auftrag der Krankenkasse hat der Bremer Pflegeökonom Professor Dr. Heinz Rothgang die Wirkung der verschiedenen Reformelemente berechnet. Laut Studie könnten sich für 90 Prozent der Pflegeheimbewohner die Eigenanteile verringern. Ohne Reform würde die Fürsorgequote unter den Heimbewohnern dagegen um weitere vier Punkte auf einen in diesem Jahrtausend noch nicht dagewesenen Rekordwert von knapp 37 Prozent ansteigen. Weiterer Effekt der Reform: Länder und Kommunen würden bei der Hilfe zur Pflege um zwei Milliarden Euro entlastet und hätten so zusätzlichen Spielraum für die geplante Mitfinanzierung der Investitionskosten.

„Unsere Studie macht deutlich, dass die von Minister Spahn geplante Pflegereform hoch wirksam wäre und für zahlreiche Menschen den möglichen Weg aus der drohenden Fürsorgefalle aufzeigt“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „Das Reformmodell für eine solidarische Neuausrichtung der Pflegeversicherung ist eine einmalige Chance, Pflegebedürftige und ihre Angehörige zu entlasten. Jetzt ist es wichtig, dass diese notwendige Reform noch vor der Bundestagswahl auf den Weg gebracht und beschlossen wird.“

Am 4. November 2020 hatte das Bundesgesundheitsministerium Eckpunkte für eine umfassende Pflegereform vorgelegt. Demnach sollen die monatlichen Eigenanteile der Heimbewohner für Pflegeentgelte und Ausbildungsosten auf maximal 700 Euro begrenzt werden. Nach längstens 36 Monaten soll die Pflegeversicherung diese Kosten voll übernehmen. Zusätzlich soll die Höhe der Eigenanteile weiter sinken, indem sich die Bundesländer mit einem monatlichen Zuschuss von 100 Euro pro Heimbewohner an den Investitionskosten beteiligen. Entstehende Mehrausgaben der Pflegeversicherung sollen laut Eckpunkten größtenteils über Steuermittel finanziert werden.

Spahns Reformvorschläge auf dem Prüfstand
Die aktuelle DAK-Studie stellt diese Eckpunkte auf den Prüfstand und zeigt: Aufgrund der letzten Tarifabschlüsse für Pflegekräfte würde ohne eine Reform der Anteil der Sozialhilfeempfänger in Pflegeheimen kurzfristig auf knapp 37 Prozent ansteigen. Das wäre ein Rekordwert seit 1997. Aktuell beziehen rund 33 Prozent aller Heimbewohner Sozialhilfe. Durch die geplante Reform würde der Wert auf knapp 25 Prozent sinken. Das wäre die niedrigste Fürsorgequote seit über 20 Jahren.

Länder und Kommunen werden entlastet
„Insgesamt führt der Reformvorschlag zu einer deutlichen Reduktion der Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege um 28 Prozent“, heißt es in der Studie für die DAK-Gesundheit. Die Ausgaben in diesem Bereich würden um 53 Prozent sinken, wodurch Länder und Kommunen im Bereich der Sozialhilfe um über zwei Milliarden Euro spürbar entlastet würden. Durch diese Einsparung für die Länder würde die geplante Belastung durch die Übernahme zusätzlicher Investitionskosten in Höhe von 938 Millionen Euro „deutlich überkompensiert“.

Für 90 Prozent der Heimbewohner sinken die Eigenanteile
Laut DAK-Studie würden bereits auf dem heutigen Preisniveau „fast 80 Prozent aller Pflegeheimbewohner durch die vorgeschlagene Reform finanziell entlastet“. Durch die Steigerung der Pflegesätze von zehn Prozent durch Tarifabschlüsse in der Pflege gebe es bereits Mitte des Jahres 2021 noch stärkere Entlastungswirkungen. „In der Summe ist zu erwarten, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform rund 90 Prozent der Heimbewohner finanziell entlastet werden“, heißt es weiter in der Untersuchung. Dies würde dann auch für Länder wie Thüringen, in denen die Höhe der Eigenanteile derzeit bundesweit am niedrigsten liegen, eine Entlastung für mehr als zwei Drittel der Heimbewohner nach sich ziehen.

„Erstmals Absicherung gegen pflegebedingte Verarmung“
Durch die Reform steige der erweiterte Leistungsumfang der Pflegeversicherung um rund fünf Milliarden Euro. Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist eine Finanzierung durch Steuermittel geplant. Damit würden sowohl bessere Löhne für die Pflegenden realisiert als auch „erstmalig eine systematische Absicherung der Pflegebedürftigen gegen pflegebedingte Verarmung“, heißt es zusammenfassend von Professor Dr. Heinz Rothgang als Studienautor. „Die in Aussicht gestellten Reformelemente sind damit umfassend geeignet, die Situation der aktuellen und zukünftigen Pflegebedürftigen zu verbessern.“
Quelle: https://www.dak.de/dak/bundesthemen/pflegereform-2413938.html



Zitat
Verbesserungen in der Pflege sind nur mit neuer Finanzierung zu haben

Die vom Gesundheitsministerium vorgeschlagene Reform der Pflegeversicherung würde auch im Land Bremen zahlreiche Menschen in Pflegeheimen und deren Angehörige deutlich entlasten – das ist das Ergebnis einer heute veröffentlichten Studie der DAK, die vom Bremer Professor Heinz Rothgang und seinem Team erstellt wurde.

Durch neue Finanzierungswege, die den Eigenanteil der Pflegebedürftigen auf 700 Euro pro Monat und maximal drei Jahre deckeln, könnte die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Pflegebedürftigen deutlich reduziert beziehungsweise der Geldbeutel der Heimbewohner weniger strapaziert werden. „Das ist eine gute Nachricht – auch weil durch die neuen Finanzierungswege und besseren Versicherungsleistungen es zu einer nachhaltigen Verbesserung der Einkommen und Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege kommen kann“, kommentiert Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer.

Denn bislang mussten alle Kosten, die von der Pflegeversicherung nicht gedeckt waren, auf die Heimbewohner umgelegt werden. Während Angehörige und Pflegebedürftige einerseits ein großes Interesse an einer sehr guten Versorgung durch die Pflegekräfte haben, mussten sie andererseits jede Verbesserung über einen steigenden Eigenanteil selbst bezahlen. „Dies zu ändern ist eine notwendige Reform, die deshalb zwingend noch in dieser Legislatur vorgenommen werden muss“, so Schierenbeck.
Quelle: Pressemitteilung der Arbeitnehmerkammer Bremen, 05.01.2021

* studie-2413956.pdf (1614.51 KB - runtergeladen 254 Mal.)
« Letzte Änderung: 05. Januar 2021, 16:33 von admin » Gespeichert

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« am: 29. August 2020, 22:07 »

    Zitat
    Bündnis für Gute Pflege fordert gerechte, solidarische und nachhaltige Reform der Pflegeversicherung  

    Berlin, 27. August 2020 - Das Bündnis für Gute Pflege, ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, fordert eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung zur Finanzierung der Pflege. Die Corona-Pandemie zeigt deutlich, wie wichtig eine gute pflegerische Versorgung ist. Die vergangenen Monate haben die Defizite der Pflegeversicherung mit ihrem Teilleistungsprinzip noch einmal verdeutlicht. Der Anteil, den die Pflegebedürftigen im Pflegeheim selbst zahlen müssen, liegt inzwischen bei durchschnittlich 2.015 Euro pro Monat. Davon 786 Euro für Pflege, 455 Euro für Investitionskosten und der Rest für Unterkunft und Verpflegung. Selbst mit einer auskömmlichen Rente ist dies nicht mehr zu bewältigen. Selbst mit einer auskömmlichen Rente ist dies nicht mehr zu bewältigen. So bezieht mittlerweile jede*r dritte Heimbewohner*in Sozialhilfe. Pflegebedürftigkeit ist zum realen Armutsrisiko geworden.  

    Eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege setzt eine deutlich bessere Personalausstattung in der stationären und ambulanten Altenpflege voraus sowie eine angemessene tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte. Nur so können die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert und dringend benötigte Pflegefachkräfte gewonnen werden. Die damit verbundenen Kostensteigerungen dürfen jedoch nicht einseitig zu Lasten der Betroffenen gehen. Hier besteht dringender Reformbedarf, denn Pflege geht alle an.  

    Deshalb fordert das Bündnis für Gute Pflege einen Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer gerechten, solidarischen und nachhaltigen Pflegeversicherung, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. Das Bündnis hat dazu einen Forderungskatalog zur Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung aufgestellt, der kurzfristig umzusetzende Maßnahmen und mittelfristige Reformvorschläge umfasst:

    • die Steuerfinanzierung „versicherungsfremder“ Leistungen  
    • die Übernahme der medizinischen Behandlungspflege in stationären Einrichtungen durch die Krankenkassen
    • die Auflösung des Pflegevorsorgefonds
    • die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder  
    • die Dynamisierung der Leistungen
    • die Begrenzung der Eigenanteile  
    • ein Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer solidarischen und paritätischen Finanzierung von Pflege


    Das komplette Forderungspapier des Bündnis für Gute Pflege finden Sie hier:  http://www.buendnis-fuer-gute-pflege.de

    Dem Bündnis für Gute Pflege gehören 23 Mitgliedsverbände und 14 Unterstützer an, darunter Verbände des Verbraucherschutzes und der Interessenvertretung pflegebedürftiger Menschen sowie pflegender Angehöriger, Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften und Berufsverbände. Sie repräsentieren insgesamt 13,6 Millionen Einzelmitglieder, zu denen Hunderttausende pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige sowie beruflich Pflegende gehören.  
    Quelle: PM des Bündnis für gute Pflege


    * sharepics_pflege_2020.jpg (652.51 KB, 1080x1080 - angeschaut 647 Mal.)
    « Letzte Änderung: 29. August 2020, 22:09 von admin » Gespeichert

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