Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
30. April 2024, 09:34
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  Infos + Meinungsaustausch (Forum)
| |-+  Information & Recht
| | |-+  Recht
| | | |-+  Heimgesetze & Heimrecht
| | | | |-+  Länder - Heimrecht (neu)
| | | | | |-+  Niedersachsen
| | | | | | |-+  Wichtige Infos über Änderungen (alt = NHeimG)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: 1 2 3 [4] 5 Nach unten Drucken
Autor Thema: Wichtige Infos über Änderungen (alt = NHeimG)  (Gelesen 161572 mal)
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #26 am: 18. Mai 2010, 18:56 »

Pressemitteilung vom 18.05.10 - Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Schutz älterer Menschen gestärkt

HANNOVER. Die Landesregierung hat heute den Entwurf des Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG) beschlossen. Der Entwurf wird in Kürze dem Landtag zugeleitet. Mit dem Gesetzesentwurf nimmt Niedersachsen die durch die Föderalismusreform übertragenen Gesetzgebungskompetenzen wahr und entwickelt das Heimrecht des Bundes weiter.

Ziel des Bundesheimgesetzes ist der besondere Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen in den klassischen stationären Einrichtungen. „Wir wollen, dass Menschen heute trotz Alter und Pflegebedürftigkeit möglichst lange selbstbestimmt leben können", sagt Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan. Darüber hinaus führt das Bundesheimgesetz immer wieder zu rechtlichen Unsicherheiten - besonders bei der Abgrenzung von Heimen und Formen ambulant betreuten Wohnens. Özkan: „Ziel unseres niedersächsischen Gesetzesentwurfs ist es, hier Rechtssicherheit zu schaffen."

Wer in stationären Einrichtungen oder in selbstbestimmten ambulant betreuten Wohngemeinschaften lebt, braucht besonderen Schutz. Denn er ist abhängig von Dritten.
Diesen Schutz stellt der Gesetzentwurf her. Daneben entlastet er die Träger zugunsten der Pflege von vermeidbarem bürokratischem Aufwand. Gleichzeitig schafft der Gesetzentwurf die Möglichkeit, neue Wohn- und Betreuungsformen leichter zu erproben.

Quelle: http://www.stk.niedersachsen.de


(Nachtrag durch admin)

Pressemitteilung Landesgrüne NDS vom 18.05.2010

Landesregierung vertrödelt Landesheimgesetz
Niedersachsen Schlusslicht – Standards für sachgemäße Betreuung in Gefahr


Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Ursula Helmhold hat der Landesregierung "Bummelantentum bei der Qualifizierung des Heimangebotes" vorgeworfen. Der heutige (Dienstag) Kabinettsentscheid zum Nachfolgegesetz des Bundesheimgesetzes käme zu spät, sagte die Grünen-Politikerin. Obwohl das Land nach Verabschiedung der Föderalismusreform schon seit dem Januar 2006 die Zuständigkeit für die Regelung des Heimrechts erhalten habe, sei "die Zeit vertrödelt" worden; CDU und FDP hätten Niedersachsen damit zum "bundesweiten Schlusslicht zurück entwickelt".

Helmhold äußerte die Befürchtung, dass die Landesregierung unter dem Vorwand der Entbürokratisierung die hohen Standards des Bundesheimgesetzes unterlaufen will. "Ein Landesheimgesetz muss aber ausreichend Schutz vor unsachgemäßer Betreuung bieten und für ausreichendes Fachpersonal sorgen", sagte die Grünen-Politikerin.

Helmhold forderte, dass bei den anstehenden Ausschussberatungen und Anhörungen die Verbände und Initiativen der älteren Generation umfassend zu Wort kommen müssen.

Quelle: http://www.ursula-helmhold.de
« Letzte Änderung: 18. Mai 2010, 19:09 von admin » Gespeichert
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #25 am: 17. Mai 2010, 20:24 »

effektiver Schutz Heimbewohner

Pressemitteilung SoVD vom 17.05.10

Hannover. Der SoVD (Sozialverband Deutschland) in Niedersachsen fordert den effektiven Schutz aller Heimbewohner durch das künftige Landesheimgesetz.

„Ein-Bett-Zimmer müssen zum Standard werden“, benennt SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer eine zentrale Forderung des mit 255.000 Mitgliedern größten niedersächsischen Sozialverbandes. „Zu einem selbstbestimmten Leben gehört die Möglichkeit, sich jederzeit räumlich zurückziehen zu können. Deshalb zählt zu den Grundregeln der Heimversorgung auch der Schutz der Privat- und Intimsphäre als Kernbereich der Menschenwürde“, erläutert er.

Der SoVD hatte sich bereits in der Vergangenheit nachhaltig für die Rechte der Heimbewohnerinnen und -bewohner stark gemacht. „Wir bleiben im Interesse der Menschen bei unseren zentralen Forderungen“, betont Bauer. „Das neue Heimgesetz darf nur noch unangemeldete Überprüfungen der Heime vorsehen, die jährlich von der Heimaufsicht durchgeführt werden müssen. Die bisherige Fachkraftquote muss mindestens erhalten bleiben, auch das gehört in den neuen Gesetzestext“, erläutert der SoVD-Landesvorsitzende.

Quelle: http://www.sovd-nds.de/

Gespeichert
kleinermond
Newbie
*
Beiträge: 4


« Antworten #24 am: 17. Mai 2010, 17:32 »

So, nun ist es fast soweit . . .


* HeimG.pdf (24.42 KB - runtergeladen 773 Mal.)
Gespeichert
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #23 am: 30. September 2009, 08:29 »

Stellungnahme der BIVA

Die Stellungnahme zum Heimbewohnerschutzgesetz ist etwas versteckt auf den BIVA-Seiten zu finden

Zitat
Unsere nachstehende Stellungnahme beschränkt sich auf sieben Bereiche, die die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner unmittelbar betreffen.
1. Geltungsbereich des Gesetzes (§ 1)
2. Zweck des Gesetzes (§ 2)
3. Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner (§ 4)
4  Anforderungen an den Betrieb eines Heims (§ 5)
5. Anzeigepflichten (§ 6)
6. Prüfungspflichten und -befugnisse der Behörden (§ Cool
7. Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften (§ 13)

Irritiert hat, dass im Rahmen der vorgeschalteten öffentlichen Diskussion die Interessenverbände der Bewohnerinnen und Bewohner in die Online-Konsultation nicht einbezogen wurden. So wurde wieder über ihre Köpfe hinweg über Art, Umfang und.....

Fundstelle

http://www.biva.de/uploads/media/HeimbewSchutzG_Stellungnahme_BIVA_31.08.09.pdf

Quelle: http://www.biva.de/index.php?id=641
« Letzte Änderung: 30. September 2009, 08:37 von Multihilde » Gespeichert
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #22 am: 04. September 2009, 10:49 »

Schutz von Heimbewohnern: SoVD fordert Überarbeitung des Gesetzes

Der Referentenentwurf für ein niedersächsisches Gesetz zum Schutz von Heimbewohnern, befindet sich in der Verbandsanhörung. Auch der SoVD-Landesverband Niedersachsen hat dazu Stellung genommen. Der Landesverband begrüßt es zwar, dass die Wahrung und Förderung der Teilhabe pflegebedürftiger und behinderter Menschen am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben in dem Gesetz aufgenommen wurde, ist aber auch der Meinung, dass der Referentenentwurf hinter den Erwartungen an ein zeitgemäßes Schutzgesetz zurück bleibt.

Besonders kritisch bewertet der Verband die Tatsache, dass in dem Entwurf der ausdrückliche Schutz der Privat- und Intimsphäre und das Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege fehlen. Außerdem seien Anforderungen an die Räume in den Heimen, an die Heimleitung sowie die Beschäftigten und die Wahl und Zusammensetzung der Bewohnervertretung nicht geregelt. Dies ist einer späteren Rechtsverordnung vorbehalten. Der SoVD-Landesverband Niedersachsen hält es jedoch für dringend erforderlich, dass diese Fragen zusammen mit dem Gesetzesentwurf beraten werden.

Das niedersächsische Gesetz zum Schutz von Heimbewohnern soll das Bundesheimgesetz - mit Ausnahme des Vertragsrechts - ersetzen, weiter entwickeln und dem veränderten Selbstverständnis älterer und behinderter Menschen anpassen. Nach einer Überarbeitung des Entwurfes soll das Gesetz in den Niedersächsischen Landtag eingebracht werden. In einer Anhörung wird dann auch der SoVD seine Positionen vertreten.


Quelle: http://www.sovd-nds.de/10398.0.html



SoVD-Stellungnahme und der Referentenentwurf einschließlich Begründung ist als pdf-Dokument unter dem o. a. Link zu finden (276 KB)

Zitat
Mitwirkungsrechte § 4

Es wird begrüßt, dass eine Bewohnervertretung das Recht hat, fach- und sachkundige Personen ihres Vertrauens hinzuziehen zu können (Abs. 1). Eine abschließende Bewertung der Mitwirkungsrechte ist jedoch nicht möglich, da Art, Umfang und Form der Mitwirkung in einer Rechtsverordnung geregelt werden sollen, die noch nicht vorliegt. Wir bekräftigen deshalb unseren Appell, diese Rechtsverordnung zusammen mit dem Gesetzentwurf vorzulegen.

ab Seite 25 der pdf ist die Begründung zu finden


« Letzte Änderung: 04. September 2009, 11:26 von Multihilde » Gespeichert
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #21 am: 03. September 2009, 07:17 »

VDAB zum Entwurf des Landes-Heimgesetzes Niedersachsen

Pressemitteilung vom 02.09. 2009

Ob die Stellungnahmen wohl veröffentlicht werden vom Sozialministerium? Andere Bundesländer haben sie ins Internet gestelllt.....

Entwurf des Landes-Heimgesetzes Niedersachsen
VDAB: Schlag gegen Bewohner und Pflegeeinrichtungen

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) hat seine Stellungnahme zum Entwurf eines niedersächsischen Gesetzes „zum Schutze von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern“ dem Sozialministerium übermittelt. Der Gesetzentwurf schränkt die Bewohnerrechte in den Bereichen Datenschutz und Wahlmöglichkeiten erheblich ein. Insgesamt stellt er die Betreiber von Einrichtungen unter den Generalverdacht des unrechtmäßigen Handelns.

Dazu Petra Schülke, Vorstandsmitglied des VDAB-Landesverbandes Niedersachsen und Bremen: „In dieser Form darf der Gesetzentwurf schlichtweg nicht beschlossen werden. Wir haben kein Verständnis für die Absicht des Sozialministeriums, neue Wohnformen mit einem Regelungs- und Kontrollmechanismus zu versehen, den die Nutzer dieser Angebote gar nicht wollen. Indem das Heimgesetz nun auch auf ambulant betreute neue Wohnformen ausgedehnt werden soll, definiert der Gesetzgeber Menschen, die in Senioren-Wohngemeinschaften leben, plötzlich als Heimbewohner. Diese Menschen haben sich jedoch bewusst entschieden, anders als in einer stationären Einrichtung zu leben. Nun kommt der Gesetzgeber, will kontrollieren und aus ihrer frei gewählten Wohnform ein Heim machen, was die Nutzer dieser Angebote gar nicht wollen. Sie haben sich frei entschieden, wo und wie sie leben wollen und müssen nicht in dem vorgesehenen Maß geschützt werden.

Ebenso steht zu befürchten, dass das Angebot an alternativen Wohnformen in Niedersachsen sinkt, wenn das Gesetz in dieser Form beschlossen wird. Niemand, der Wohnraum für Senioren, z. B. für eine Wohngruppe oder eine Wohngemeinschaft zur Verfügung stellt, möchte dieser strikten behördlichen Kontrolle unterliegen. Das gilt auch für Mieter.
Laut Gesetzentwurf soll sogar das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden. Die Privatsphäre von Mietern einer Wohngemeinschaft wird so immens missachtet.“

Jürgen Rehse, Vorsitzender des VDAB-Landesverbandes Niedersachsen und Bremen, ergänzt: „Auch der Datenschutz wird im Gesetzentwurf erheblich ausgehöhlt. So müssen die Bewohner hinnehmen, dass die Heimaufsicht von ihren persönlichen Verhältnissen auch hinsichtlich Wertsachen und Vermögen erfährt – und dies ohne ihr Einverständnis oder vorheriges Wissen. Ein Gesetzentwurf zum Schutz der Heimbewohner muss auch Datenschutz gegenüber der Behörde hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse der Bedürftigen gewährleisten.

Ausufernde behördliche Kontrollen tragen zu einer erhöhten Bürokratiebelastung für die Einrichtungen bei. Wird an einer Stelle Bürokratie abgebaut, werden an anderen Stellen neue Vorschriften eingefügt. Unter dem Strich wird die Bürokratielast steigen, so dass letztlich weniger Zeit für die Interessen und Wünsche des Pflegebedürftigen bleibt. Beispiel: Die Pflicht zur Vorlage von Kopien von Unterlagen nach Ermessen der Behörde. Das trifft ebenfalls die Kommunen und Kreise, die Einrichtungen betreiben. Auch von Datenschutz kann hier keine Rede mehr sein.

Auch kommen zusätzliche Kosten auf die Behörden zu. Die zuständigen Behörden werden auf Grund ihrer personellen Ausstattung die erweiterten Aufgaben, die dem Schutze der Bewohner dienen sollen, nicht durchführen können. Das Personal muss trotz leerer Haushaltskassen aufgestockt werden. Somit wird die versprochene Sicherheit, die mit einer Einschränkung persönlicher Freiheitsrechte einhergeht, teuer erkauft.  

Die mittelständischen Unternehmen in der Altenpflege werden durch den Gesetzesentwurf erheblich geschwächt. Derzeit ist der Pflegemarkt geprägt von mittelständischen Unternehmern, ambulant ebenso wie stationär. Diese Kultur gilt es aus unserer Sicht unbedingt zu erhalten. Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen nicht durch ein solches Gesetz geschwächt werden. Denn wird der Gesetzentwurf so beschlossen, gäbe es einen deutlichen Trend hin zu größeren Unternehmen und Pflegeketten, den es zu verhindern gilt.“

Das Fazit des VDAB: Der Gesetzentwurf wird seinen Zwecken und Zielen nicht gerecht. Er muss gründlich überarbeitet werden.

Quelle: http://vdab-info.de



« Letzte Änderung: 03. September 2009, 07:20 von Multihilde » Gespeichert
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #20 am: 19. August 2009, 10:38 »

Entwurf der Niedersächsischen Landesregierung zur Neuordnung des Heimrechtes geht in den wesentlichen Punkten nicht weit genug

Die Rechte der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf einer am Normalitätsprinzip orientierte Lebensführung, Teilhabe an der Gesellschaft und Mitbestimmung werden nicht ausreichend geschützt.

Die Fachkraftquote soll nicht im Gesetz, sondern lediglich in einer Rechtsverordnung geregelt und damit dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren entzogen werden.

Einzelheiten lesen Sie hier
Altenpflege-Stellungnahme_HeimbewSchutzG.pdf (PDF, 74 kB)

Quelle: http://nds-bremen.verdi.de/



« Letzte Änderung: 03. September 2009, 07:20 von Multihilde » Gespeichert
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #19 am: 18. August 2009, 12:49 »

HeimbewSchutzG

Gerade eben über Google entdeckt. Der Entwurf des Heimbewohnerschutzgesetzes steht im Netz. Eine Pressemitteilung des Ministeriums habe ich noch nicht gefunden

hier geht es zur pdf:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C57258459_L20.pdf

Quelle: http://www.niedersachsen.de



* HeimbewSchutzG.jpg (59.93 KB, 447x261 - angeschaut 1416 Mal.)
« Letzte Änderung: 19. August 2009, 08:02 von Multihilde » Gespeichert
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #18 am: 13. März 2009, 19:39 »

Niedersachsen: Dokumentation der Informationsveranstaltung 2008 für Heimbeiräte

Von der Mitwirkung zur Mitbestimmung
Zitat
Am 04.11.2008 fand unsere Informationsveranstaltung 2008 für Heimbeiräte statt. Wir hatten sie unter das Motto „Von der Mitwirkung zur Mitbestimmung – unsere Forderung an ein neues Heimgesetz“
gestellt.


Diese Themenauswahl führte dazu, dass wir nicht, wie in den Vorjahren, jede Gruppe zweimal anboten, sondern am Vormittag einen Vortrag über aktuelle Entwicklungen zur Überarbeitung des Heimgesetzes ins Pogramm nahmen. Dies erschien uns wichtig, um alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf etwa den gleichen Informationsstand zu bringen und dann am Nachmittag über die Vorstellungen, Wünsche und Probleme der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprechen zu können.

Wir dokumentieren diese Veranstaltung, in dem wir im Folgenden die jeweiligen Protokolle der Arbeitsgruppenleiterinnen und Arbeitsgruppenleiter veröffentlichen. So, unsere Hoffnung, können wir den lebhaften Charakter, der sich durchaus auch in der Unterschiedlichkeit der Intensität in den Gruppen widerspiegelte, auch in diese Dokumentation übertragen. An dieser Stelle geht unser herzlicher Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die sich als Arbeitsgruppenleiterinnen und Arbeitsgruppenleiter zu Verfügung gestellt haben.

In der Hoffnung, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Freude an die Veranstaltung erinnern und wir die Inhalte korrekt wiedergegeben haben und weiterhin der Hoffnung, dass auch die Menschen, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, aus dem Protokoll Anregungen für ihre Arbeit gewinnen können, freuen wir uns schon jetzt auf die Informationsveranstaltung für Heimbeiräte im Jahr 2009.

Jähnert
Referent

Quelle: http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/veranstaltungen





Eine tolle Zusammenfassung  finde ich.

Die Dokumentation kann man sich per Kopie z. B. über WORD speichern. Sind dann ca. 14 Seiten und ist Stand altes Bundesheimgesetz, der über kurz oder lang überholt ist.

Sowas müßte es möglichst schnell auch zum neuen Gesetz geben....
« Letzte Änderung: 18. März 2009, 21:36 von admin » Gespeichert
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #17 am: 09. März 2009, 14:21 »

Heimgesetz Niedersachsen bzw. Heimbewohnerschutzgesetz



Gespräch des SoVD-Kreisverbandes Diepholz mit Landtagsabgeordneten
Mensch muss im Vordergrund stehen


Warum hat die Landesregierung noch kein niedersächsisches „Heimgesetz“ geschaffen? Was hat die Politik bisher unternommen, um ein entsprechendes Gesetz für Niedersachsen zu verabschieden? Diese Fragen beschäftigen seit längerem den Arbeitskreis Sozialpolitik des SoVD-Kreisverbandes Diepholz. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde die Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer übertragen. Bisher fehlt ein eigenständiges niedersächsisches Heimgesetz.

Der SoVD Diepholz hatte zur Beantwortung dieser Fragen die Landtagsabgeordneten des Kreises Diepholz zu einem Fachgespräch in die Kreisgeschäftsstelle nach Sulingen ein-geladen. Begrüßt wurden die Gäste von der stellvertretenden Kreisvorsitzenden Ursula Tebelmann. Von der CDU nahmen Karl-Heinz Klare und Frank Mindermann, von der FDP Gesine Meißner (Vorsitzende des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen, Frauen und Familien im Niedersächsischen Landtag) und von der SPD Grant Hendrik Tonne an der Veranstaltung teil. Vertreter des SoVD-Kreisverbands waren Rita Wegg, Waldemar Erdmann, Ludwig Friese und Ortwin Stieglitz. Meißner verwies darauf, dass die Basisbefragung im Internet zu den 2008 veröffentlichten Eckpunkten zum Heimgesetz noch nicht abgeschlossen sei. Klare teilte mit, dass die Eckpunkte zur Umsetzung eines neuen Heimrechts zur Ressortabstimmung in den einzelnen Ministerien vorliegen und der Entwurf in Kürze veröffentlicht werden soll. Dann wird allen niedersächsischen Einrichtungen, Heimaufsichtsbehörden und den Verbänden die Möglichkeit der Überprüfung gegeben. Grundlage des Gespräches war der vom SoVD im Februar 2008 verabschiedete Zehn-Punkte-Katalog mit unabdingbaren Mindeststandards. Der SoVD fordert unter anderem die Mindestquote zur Beschäftigung von Pflegefachkräften unverändert zu erhalten, den Ausschluss von Drei-Bett-Zimmern, die Unterbringung in Doppelzimmern nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bewohner sowie unangemeldete Kontrollen in Heimen durchzuführen. Konsens in der Gesprächsrunde bestand dahingehend, dass das niedersächsische Heimgesetz den Menschen mit all seinen Bedürfnissen in der Pflege, aber auch mit Zuwendungen berücksichtigen müsse. Unverzichtbar sei auch das Mitbestimmungsrecht der Heimbewohner und der Angehörigen. Tonne verwies darauf, dass in seiner Fraktion zurzeit diskutiert werde, unter dem Oberbegriff „ Pflegegesetz“ ein aus drei Bänden bestehendes Gesetzbuch zu beschließen. Wichtig sei ihm, dass die Unterbringung in einem Heim wohnortnah zu erfolgen habe. Einig waren sich die Teilnehmenden, dass im Gesetzgebungsverfahren zum Heimrecht der Mensch im Vordergrund zu stehen habe.

Quelle: Papierausgabe des Niedersachsen-Echo: Ausgabe Nr.3 / März 2009, Seite 4
pdf siehe http://www.sovd-nds.de/sovd-zeitung





Hat schon jemand den Entwurf des Heimbewohnerschutzgesetzes im Netz entdeckt? Ich finde ihn bisher nicht......
« Letzte Änderung: 09. März 2009, 16:19 von Multihilde » Gespeichert
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #16 am: 20. Dezember 2008, 11:35 »

Heimrecht Niedersachsen, Grüne fordern neues Heimgesetz

Antrag: Mehr Verbraucherschutz und Selbstbestimmung - Heimrecht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter entwickeln

Antrag: Mehr Verbraucherschutz und Selbstbestimmung - Heimrecht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter entwickeln

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Gegen starke Widerstände der Fachverbände ist das Heimrecht mit der Föderalismusre­form auf die Länder übergegangen. Obwohl dies schon zum 1.1.2007 geschah, hat die Landesregierung bis heute keinen Gesetzentwurf für die Nachfolge des Bundesheimgesetzes vorgelegt. Bislang gibt es lediglich vage Ankündigungen und ein intransparentes, so genanntes Beteiligungsverfahren im Internet.

Dabei ist das Heimrecht reformbedürftig. Es bildet die gesellschaftlichen Herausforderun­gen nicht ab, die einerseits im Zuge der demographischen Entwicklung, andererseits aber auch durch geänderte gesellschaftliche Anforderungen an das Leben bei Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit im Gesetz ihren Niederschlag finden müssen.

Die Landesregierung wird aufgefordert:

Zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die folgenden Anforderungen erfüllt:

A. Umfassender Geltungsbereich – Orientierung am individuellen Hilfebedürfnis der Betroffenen

1. Einbezug aller, d.h. stationärer, teilstationärer und ambulanter Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf betreut und gepflegt werden, in die Bestimmungen eines Landesnachfolgegesetzes zum Bundes­heimgesetz.
2. Abgestufte Regelungen, die sich am Schutzbedürfnis der Betroffenen orientieren, für die Einrichtungen und Dienste, die die Entwicklung neuer Wohn- und Betreu­ungsformen nicht behindern, aber die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer und die Qualität der Einrichtungen und Dienste sichern.

B. Mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit für Pflegebedürftige

1. Das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen soll berücksichtigt werden. Dabei ist besonde­rer Wert auf den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu legen.
2. Hierzu ist ein Case-Management mit Assessmentfunktion vorzusehen, um die notwendige  Feststellung des Hilfe- und Pflegebedarfs sowie die Beratung und Koordination von passgenauen Hilfsangeboten und die Begleitung der Betroffenen auch hinsichtlich der Vertragserfüllung zu sichern. Hierzu sind unabhängige Beratungseinrichtungen (Pflegestützpunkte) zu schaffen
3. Zusammenarbeit mit den im Quartier vorhandenen sozialen Netzwerken

C. Stärkung des Verbraucherschutzes und der Rechte der Nutzerinnen und Nutzer

1. Weitgehende Transparenz über die Leistungen der Anbieter durch Veröffentlichungspflichten im Internet und Qualitätsberichterstattung. Einführung neuer Qualitätsansprüche durch:

a) Eine multidisziplinäre und vom persönlichen Bedarf abhängige Fachkraftquote
b) Laufende interne und externe Qualitätssicherung
c) Stärkung der Mitbestimmungs- und Teilhaberechte der Nutzerinnen und Nut­zer von allen Einrichtungen und Diensten unter besonderer Berücksichtigung der Mitbestimmungsinteressen behinderter Menschen
d) Verpflichtung des Personals zur regelmäßigen Fortbildung
e) Obligatorische Einbeziehung von engagierten Angehörigen, Selbsthilfeinitiativen und  Freiwilligen bzw. Ehrenamtlichen in die Arbeit der Einrichtungen und deren Gremien
f) Einführung eines Beschwerdemanagements
g) Die Priorität der Ergebnisqualität gegenüber der Prozess- und Strukturqualität in den Einrichtungen
h) Definition von Qualitätsmerkmalen für Wohnräume für Menschen mit Behinderung und/oder Pflegebedarf im Bauordnungsrecht

D. Aufsichten und Prüfinstanzen

1. Vernetzung und Koordination der verschiedenen Prüfinstanzen des Sozial- und des Ordnungsrechts für den Bereich der Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen.
2. Einbezug ordnungsrechtlicher Sanktionen bei der Verletzung von Mindeststandards.

E. Altenhilfeplanung

1. Die kommunale Altenhilfeplanung soll mit den Erkenntnissen des Case Management, der Heimbeiräte und Heimfürsprecher und der Prüf- und Kontrollinstanzen koordiniert und abgestimmt werden

2. Aufbau von Strukturen zur Nutzung des trägerübergreifenden Budgets in Niedersachsen

Begründung

Das bisher beim Bund angesiedelte Heimrecht ist durch die Föderalismusreform zur Länderangelegenheit geworden. Dies geschah gegen den Rat vieler Vertreterinnen und Vertreter von öffentlichen Verwaltungen und Fachverbänden. Die neue Situation birgt die Gefahr sehr unterschiedlicher rechtlicher Regelwerke und Standards zwischen den Bundesländern. Das bisherige Heimrecht ist nur bedingt zukunftstauglich und bedarf der Weiterentwicklung. Das Heimgesetz ist in einer Zeit entstanden, in der es im Wesentlichen nur zwei Formen der Pflege gab: die häusliche Pflege durch die Angehörigen und die Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim oder einer Behinderteneinrichtung.

Selbstbestimmung und Selbständigkeit haben in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Deshalb sind Wohnen, Leben, Assistenz und Pflege in der eigenen Wohnung und im bisherigen Wohnumfeld in der Regel das zentrale Ziel pflegebedürftiger oder von Pflegebedürftigkeit bedrohter Menschen. Mit dem Verbleib in der eigenen Wohnung hängen soziale Bindungen und Teilhabe der Menschen und häufig auch das Zusammenleben der Generationen zusammen.

Für die zukünftige differenzierte Anamnese des Hilfe- und Pflegebedarfs, die Wahl der Wohnweise und der Hilfeform bedarf es sowohl der Einrichtung von Case Management als auch der unabhängigen Pflegeberatung in Pflegestützpunkten.

Die Zukunft liegt in einem Ausbau von Wohn- und Versorgungsformen die Alternativen zum Leben in einem Pflegeheim darstellen. Die beschleunigte Entwicklung dieser Formen und ihre große Vielfalt sind der Beweis dafür. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, muss ein neues Nachfolgerecht zum Heimgesetz im Sinne des Verbraucherschutzes in allen Einrichtungen und Diensten der Altenpflege und Behindertenhilfe gelten.

Die Länder haben in Nachfolge des Bundesrechts auch die ordnungsrechtliche Seite des bisherigen Heimrechts zu regeln. Dies sollten sie im Zusammenhang mit ihren anderen Zuständigkeiten (z. B. Gesundheitsdiensterecht, Gewerbeaufsichtsrecht, Bauordnungsrecht) und ihrer Verantwortung für die Infrastrukturentwicklung, wozu auch die Beratungsinfrastruktur zu rechnen ist, tun. Hier sind in starkem Maße auch die Kommunen aufgrund ihrer Zuständigkeiten in der kommunalisierten Altenpflege gefordert.

Die Weiterentwicklung des Vertragsrechts hin zu neuen Vertragstypen für Humandienst­leistungen bleibt Aufgabe des Bundes. Andere Anforderungen wie der Aufbau des Fallma­nagements (Case Management) vor Ort müssen Hand in Hand mit den Aktivitäten der Länder und Kommunen zur weiteren Ausgestaltung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes, das am 1.7.08 in Kraft getreten ist, gehen (z.B. bei der Einrichtung von Pflegestützpunkten).

Inzwischen haben einige Bundesländer neue "Heim"gesetze verabschiedet oder Gesetzentwürfe vorgelegt. Dazu gehören die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Nach unseren Informationen wird die Bezeichnung "Heimgesetz" nur noch von Baden-Württemberg benutzt. Auch darin zeigt sich schon der Paradigmenwandel. Schleswig-Holstein spricht sogar von einem "Selbstbestimmungsstärkungsgesetz".

Alle bisher vorliegenden Gesetzentwürfe betonen die Rechtspositionen des Individuums und stärken die Stellung der Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen; Verbraucherschutz wird positiv sanktioniert. Information und Beratung gilt im Doppelpack mit Melde- und Anzeigepflichten zunehmend als Instrument der Qualitätssicherung. Die Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements als ein zivilgesellschaftliches Element einer demokratischen Mitwirkungs- und Beteiligungskultur in Einrichtungen und Diensten für ältere und behinderte Menschen findet immer mehr Anklang.

Eine der wichtigsten zu lösenden Fragen bleibt der Einbezug neuer Einrichtungs- und Betreuungsformen in ein Landesgesetz. Wohngemeinschaften/ Wohngruppen/Pflegewohngruppen sind als neues unverzichtbares Element einer inzwischen vielfältigeren Einrichtungs- und Dienstestruktur angekommen und angenommen. Deren Nutzerinnen und Nutzer haben auch in diesen neuen Betreuungs- und Pflegeformen einen selbstverständlichen Anspruch auf gesetzlich verbürgte Qualität der erbrachten Dienstleistungen wie auch an die Konstruktion der Organisation dieser Einrichtungen.

Entscheidend für die ordnungspolitische Einordnung bleibt die Frage der geteilten Verantwortung und der strukturellen Abhängigkeiten in diesen Einrichtungen. Je stärker die Stellung der Nutzerinnen und Nutzer ist, desto mehr kann man die ordnungsrechtliche Behandlung abstufen.

Niedersachsen hat noch keinen eigenen Gesetzentwurf in Nachfolge zum Bundesheimge­setz vorgelegt. Stattdessen hat die Landesregierung als neue Form der Bürgerbeteiligung eine Internetplattform mit Hilfe der Bertelsmann-Stiftung eingerichtet, auf die aber nicht jedermann und jedefrau seine/ihre Anregungen zu dem neuen Landesgesetz einstellen können.

Der Zugang ist eingeschränkt, die Ergebnisse werden offenbar nicht veröffentlicht. Inwieweit die dort eingestellten Anregungen bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes berücksichtigt werden wird abzuwarten sein.

Ursula Helmhold

Parlamentarische Geschäftsführerin

Quelle: http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de
17. Dezember 2008


« Letzte Änderung: 01. März 2009, 13:14 von Multihilde » Gespeichert
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #15 am: 20. Dezember 2008, 11:26 »

GRÜNE fordern neues Heimgesetz

Mehr Verbraucherschutz und Selbstbestimmung nötig


Die Vorlage eines Heimgesetzes für Niedersachsen haben die Landtagsgrünen angemahnt. Die neuen Wohn-, Betreuungs- und Pflegeformen älterer und behinderter Menschen würden im bestehenden Gesetz nur unzureichend berücksichtigt, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ursula Helmhold am Freitag in Hannover. Die "Trägheit der Landesregierung in der Heimgesetzgebung" sei befremdlich.

Obwohl die Föderalismusreform schon zum 01.01.2007 den Ländern ermöglicht habe, eigene Landesheimgesetze in Kraft treten zu lassen, dümpele dieses Vorhaben in Niedersachsen inzwischen seit zwei Jahren dahin, kritisierte die Grünen-Politikerin.

Helmhold: "Außer der Einrichtung einer intransparenten Internetaktion ist nichts passiert. Die Forderung nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Heimbeiräte und HeimfürsprecherInnen muss unbedingt in einem neuen Landesheimgesetz erfüllt werden. Die Betroffenen brauchen mehr Mitbestimmung in den Pflegeeinrichtungen."

Das Zögern sei wegen der von der Landesregierung kommunalisierten Altenpflege sehr unverständlich, sagte die Grünen-Politikerin. Die Kommunen benötigten neue Maßgaben und Kriterien zur Einordnung neuer Einrichtungs- und Pflegeformen in das zukünftige Heimrecht.

Helmhold kündigte für das Januarplenum einen eigenen Entschließungsantrag der Grünen für ein neues Verbraucherschutzgesetz für Einrichtungen und Dienste in der Pflege an, mit dem das Bundesheimgesetz abgelöst werden soll.

Quelle: http://www.ursula-helmhold.de/


« Letzte Änderung: 14. Januar 2009, 17:19 von admin » Gespeichert
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #14 am: 20. Dezember 2008, 09:21 »

Land schnürt Pflegepaket in Millionenhöhe

SOZIALES Ross-Luttmann will mehr Fachkräfte – Heimgesetz kommt 2009

Zitat aus dem ausführlichen Bericht von Marco Seng in dem am Schluß der Hinweis zum Heimgesetz Niedersachsen steht:

"Die Ministerin kündigte für die erste Hälfte 2009 das lange erwartete Heimgesetz an. Die „Trägheit der Landesregierung in der Heimgesetzgebung“ sei befremdlich, sagte Grünen-Fraktionsvize Ursula Helmhold. Die Betroffenen brauchten mehr Mitbestimmung in den Pflegeeinrichtungen."

Quelle: http://www.nwzonline.de




Pressemitteilung des Ministeriums vom 19.12.2008 zum Pflegepaket siehe:

http://www.ms.niedersachsen.de/master/C52306289_N1898929_L20_D0_I674.html

Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann schnürt 10 Millionen Euro schweres Pflegepaket 
Ross-Luttmann: „Wir brauchen ein positives Bild von der älter werdenden Gesellschaft!“   

HANNOVER. Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann will die Qualität der Pflege in Niedersachsen mit einem über 10 Millionen Euro schweren Pflegepaket systematisch stärken. "Pflegeberufe müssen gerade für junge Menschen attraktiver werden. Wir wollen auch morgen noch qualifizierte Pflegekräfte in unserer Mitte haben", sagte Mechthild Ross-Luttmann.

Niedersachsens Sozialministerin reagiert mit dem Pflegepaket aktiv auf den demographischen Wandel und die steigende Nachfrage in den pflegerischen Berufen. Zum Pflegepaket gehört die finanzielle Förderung von Ausbildungsplätzen im Fachbereich Altenpflege, die Förderung der Einrichtungsträger bei den Ausbildungskosten im 3. Umschulungsjahr, die Qualifizierung von vorhandenen Pflegekräften durch Förderung von Schulungen, die Förderung der Selbsthilfe sowie eine Imagekampagne für den Pflegeberuf, u.a. an allgemein bildenden Schulen.

Mechthild Ross-Luttmann: "Die wachsende Zahl von älteren und irgendwann auch pflegebedürftigen Menschen ist Auftrag an uns alle. Für die pflegebedürftigen Menschen benötigen wir gut ausgebildeten Pflegerinnen- und Pflegernachwuchs. Wir brauchen ein positives Bild von der älter werdenden Gesellschaft. Das wird eines meiner Schwerpunktthemen der nächsten Jahre."

Förderung von Ausbildungsplätzen in der Altenpflege

Ross-Luttmann will alle Ausbildungsplätze in der Altenpflege in Niedersachsen finanziell mit einer Pauschale fördern - sowohl bestehende als auch neue: "Wir wollen damit diejenigen belohnen, die sich konstant für den Nachwuchs in der Altenpflege engagieren. Hierfür wollen wir jährlich 6 Millionen Euro zur Verfügung stellen und gehen von landesweit rund 1.800 Ausbildungsplätzen pro Ausbildungsjahrgang aus. Das sind rund 5.400 Auszubildende bzw. Ausbildungsplätze, die wir fördern wollen. Und wir wollen noch mehr Auszubildende gewinnen."

Förderung von Ausbildungsplätzen an privaten Altenpflegeschulen

Sozialministerin Ross-Luttmann will Ausbildungslätze an privaten Altenpflegeschulen fördern, um den Pflegeberuf noch attraktiver zu machen. Während an den öffentlichen Schulen bereits Schulgeldfreiheit besteht, wird an den Schulen in freier Trägerschaft je nach Schule ein Schulgeld von 55 bis 200 € monatlich pro Schülerin oder Schüler erhoben. Derzeit gibt es 51 Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft mit 2783 Schülerinnen und Schülern. Ross-Luttmann will jede Schülerin und jeden Schüler mit 60 Euro monatlich bezuschussen, also jährlich 720 Euro pro Schülerin und Schüler ausgeben. Die Sozialministerin rechnet dafür mit insgesamt ca. 2 Millionen Euro pro Jahr.

 

Förderung der Einrichtungsträger bei den Ausbildungskosten im 3. Umschulungsjahr

Mechthild Ross-Luttmann will den Beruf der Altenpflegerin/des Altenpflegers auch attraktiver machen, indem das Land die von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Weiterbildungskosten teilweise übernimmt. Hierbei handelt es sich um Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern.

Die Ausbildung in der Altenpflege dauert drei Jahre. Die Agentur für Arbeit übernimmt gemäß §§ 77 ff., 85 Abs. 2 SGB III die Förderung von Weiterbildungen (Umschulungen) für die Dauer von zwei Dritteln der entsprechenden Berufsausbildung, sofern zu Beginn der Maßnahme die Finanzierung für die gesamte Dauer der Maßnahme gesichert ist. Nach dem Altenpflegegesetz hat der jeweilige Ausbildungsbetrieb ggf. anfallende Weiterbildungskosten während des dritten Weiterbildungsjahres neben der Ausbildungsvergütung zu übernehmen.

Gerechnet wird mit einer Zahl von 150 bis 180 Personen Umschülern/-innen im 3. Ausbildungsjahr. Für jede Person sollen die Ausbildungsbetriebe mit einem Betrag von max. 100 Euro pro Monat pro Umschüler/-in gefördert werden. Das Fördervolumen wird etwa 240.000 Euro pro Jahr betragen (Modellrechung: 200 Schüler x 100 Euro x 12 Monate = 240.000 Euro pro Jahr).

Förderung von Schulungen der Pflegekräfte

Ross-Luttmann will praxisorientierte Schulungen und Fortbildungsangebote zielgenau fördern, um die Attraktivität des Berufsbildes Altenpflege zu steigern. Nach Erfahrungen aus einem derzeit an der Akademie Überlingen laufenden Projekt stoßen Fortbildungsmaßnahmen auf größte Akzeptanz bei den Pflegekräften, obwohl durch solche Schulungen Mehrarbeit und zeitweise schwierige Schichtplangestaltungen entstehen. In einem ersten Schritt wurden die Inhalte des Standards "Dekubitusprophylaxe" allen Pflegefach- und Pflegehilfskräften der teilnehmenden Heime mittels Multiplikatorenschulungen vermittelt. Ross-Luttmann: "In den beteiligten Heimen konnte dadurch Wundliegen bei Patientinnen und Patienten viel häufiger vermieden werden." Die Sozialministerin will solche und ähnliche Schulungs- und Fortbildungsreihen mit 500.000 Euro fördern.

Ideenwettbewerb

Es existiert in Niedersachsen eine vielfältige Pflegelandschaft mit vielen guten Ideen sowohl hinsichtlich neuer Ansätze in der Pflege wie auch hinsichtlich der Gewinnung von geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Um aber das ganze Potenzial ausschöpfen zu können, will Sozialministerin Ross-Luttmann auch neue Wege in der Pflegelandschaft beschreiten. Unter Federführung des Landespflegeausschusses soll ein landesweiter Ideenwettbewerb für weitere Modellprojekte starten. Dafür soll ein Betrag von 1 Million Euro reserviert werden.

Weitere Modellprojekte sind u.a. zur "Pflege und Migration (kultursensible Pflege)" und "Pflege für ältere Menschen mit geistiger Behinderung und beginnender Demenz" vorgesehen.

Förderung der Selbsthilfe in der Pflege

Ross-Luttmann will auch Selbsthilfegruppen, die im Bereich Pflege tätig sind, mit insgesamt 300.000 Euro fördern. Davon sollen sowohl Menschen profitieren, die selbst betroffen sind und einen Angehörigen pflegen, aber auch ehrenamtlich im Bereich Pflege tätige Bürgerinnen und Bürger. Gefördert werden sollen auch regional tätige Selbsthilfeorganisationen und –kontaktstellen, die die Zusammenarbeit der Gruppen vor Ort ermöglichen und sicherstellen sollen.

Zu Beginn des nächsten Jahres werden weitere Ermittlungen zur Zahl der bereits bestehenden Selbsthilfegruppierungen angestellt.

Weitere Gruppen sollen initiiert und überregional tätige Selbsthilfekontaktstellen sollen an die bereits bestehenden Selbsthilfekontaktstellen im Bereich der Krankenversicherung angebunden werden. Ein In-Kraft-Treten der neuen Richtlinie wird zum Ende des 3. Quartals 2009 angestrebt.

Steigerung der Bekanntheit niedrigschwelliger Betreuungsangebote (nBA)

Ross-Luttmann will den Bekanntheitsgrad der aktuell landesweit an 270 Standorten existierenden niedrigschwelligen Betreuungsangebote noch mehr erhöhen. So könnten etwa Hausärzte verstärkt einbezogen werden. Um möglichst viele Betroffene und auch Angehörige zu erreichen, strebt Ross-Luttmann eine konzertierte Aktion mit den Pflegekassen und der Ärztekammer an. Nicht jeder alte Mensch ist bereits "pflegebedürftig" im Sinne des Gesetzes, bedarf aber bereits mehr oder weniger intensiver Betreuung und Beaufsichtigung. Diese Versorgung rund um die Uhr sicherzustellen ist für die pflegenden Angehörigen häufig eine große Belastung. Niedrigschwellige Betreuungsangebote nehmen den pflegenden Angehörigen diese Fürsorge zumindest zeitweise ab. Sie sind vorgesehen für Menschen mit demenzieller Erkrankung, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung, wenn aufgrund der Erkrankung ein erhöhter Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist.

Imagekampagne zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe

Das Norddeutsche Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege, an dem das Land Niedersachsen - neben den Ländern Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und (ab 01.01.2009) Mecklenburg-Vorpommern - maßgeblich beteiligt ist, strebt eine grundlegende Studie zur Problemanalyse und Aufzeigung von Steigerungs-potentialen der Berufe in der Pflege an. Nur mit der Hilfe einer solchen Grundlagenerforschung kann ein tragfähiges Fundament geschaffen werden, welches zu einer dauerhaften Attraktivitätssteigerung und damit auch zur Steigerung der Qualität der Pflegeberufe führt. Ausgehend von den Ergebnissen der Studie wird sodann eine professionelle und überregionale Kampagne angestrebt. Ross-Luttmann: "Es gilt, ein positives Bild vom Altenpflegeberuf zu vermitteln."
   
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2008, 09:24 von Multihilde » Gespeichert
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #13 am: 07. November 2008, 15:56 »

 Heime für Menschen mit Behinderungen  

Beiräte fordern Kontinuität für Bewohner

HANNOVER. Auf Einladung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen haben die Heimbeiräte aus niedersächsischen Wohnheimen für behinderte Menschen jetzt über ihre Forderungen an ein neues Heimgesetz diskutiert. Rund 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus mehr als 80 verschiedenen Einrichtungen brachten ihre Vorstellungen ein. Besonderen Wert legten sie auf Kontinuität der Lebensbereiche der Heimbewohner.

Innerhalb der Arbeitsgruppen wurden Befürchtungen laut, dass es dazu kommen könne, dass Menschen mit Behinderungen, die in Heimen leben, diese gegen ihren Willen verlassen müssten. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob Heimbewohnern, die zuvor in Werkstätten gearbeitet haben, im Rentenalter drohe, dass sie in spezielle Altenwohnheime für behinderte Menschen übersiedeln müssten. Vor diesem Hintergrund forderten die Heimbeiräte eine Absicherung gegen solche Möglichkeiten bei der bevorstehenden Reform des Heimgesetzes.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke, dankte den Beiräten für ihre engagierte Diskussion. Er will die Ergebnisse der Arbeitsgruppen aufarbeiten und in einer Broschüre veröffentlichen.

Finke verweist aber auch darauf, dass bereits heute kein Mensch mit Behinderung wegen seines Alters sein gewohnter Heimplatz gekündigt werden darf. Diese Rechtaufassung vertrete auch das Niedersächsische Sozialministerium. Folglich seien die Träger und Betreiber von Heimen auch daran gehalten, so Finke.

"Für uns ist es aber ebenso wichtig, dass die Menschen, die das Heim verlassen möchten und selbst bestimmte Wohnformen wählen, die erforderliche Unterstützung dafür erhalten."

Quellen:

http://www.ms.niedersachsen.de


http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/presse






Auf die Broschüre bin ich sehr neugierig.

« Letzte Änderung: 18. Mai 2010, 19:13 von admin » Gespeichert
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #12 am: 05. Oktober 2008, 00:03 »

Adolf Bauer wendet sich an Landesregierung

Heimgesetz angemahnt

In seiner Eröffnungsrede zum Parlamentarischen Abend beschränkte sich Landesvorsitzender Adolf Bauer nicht nur auf die Begrüßung der zahlreichen Gäste aus der Landespolitik - er betonte zudem einige aktuelle Positionen des SoVD.

Der Sozialpolitik schrieb er deutliche Worte ins Stammbuch: „So wie beim Landesgleichstellungsgesetz werden wir als Interessenvertretung einer Viertelmillion Mitglieder in Niedersachsen auch zukünftig aufmerksam das politische Handeln im Lande verfolgen - und das heißt mehr als nur beobachten. Wir werden zum Beispiel ein sehr waches Auge auf die Ausgestaltung und das Zustandekommen eines niedersächsischen Heimgesetzes haben. Wir sind gesprächsbereit, lassen Sie uns die konkreten Inhalte jetzt vorantreiben! Auf diese Weise können wir gemeinsam dafür sorgen, dass wir von Anfang an ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen und nicht wie beim Gleichstellungsgesetz erhebliche Nachbesserungen erwirkt werden müssen“, mahnte Bauer. In diesem Zusammenhang bezog sich der Landesvorsitzende vor allem auf die erfolgreiche Bündnisbildung zum Landesgleichstellungsgesetz, welche erst durch die Versäumnisse ursprünglicher Gesetzentwürfe nötig geworden sei. Hier habe der SoVD deutlich gemacht, dass er als großer Verband, aber auch als Motor innerhalb des Bündnisses, für konstruktive Mitarbeit stehe.

Quelle: Papierausgabe Niedersachsen-Echo des SoVD 10/2008
Nachrichten und Informationen aus dem Landesverband
(die komplette Seite 1 ist als unter folgendem Link als pdf herunterladbar)
http://www.sovd-nds.de/


hier geht es zum SoVD Niedersachsen
http://www.sovd-nds.de/

« Letzte Änderung: 20. Oktober 2008, 10:51 von Multihilde » Gespeichert
Seiten: 1 2 3 [4] 5 Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.046 Sekunden mit 25 Zugriffen.
Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

Print Friendly and PDF

MKPortal ©2003-2008 mkportal.it