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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Wichtige Infos über Änderungen (alt = NHeimG)  (Gelesen 160699 mal)
Multihilde
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« Antworten #71 am: 19. März 2016, 08:55 »

Drucksache 17/5493 vom 06.04.2016 zu NuWG:

"Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration empfiehlt dem Landtag den Gesetzentwurf mit den aus der Anlage ersichtlichen Änderungen anzunehmen"

Einzige (abschließende) Beratung Plenarprotokoll 17/95 (Tagesordnung) 14.04.2016 (Beratung zusammen mit Drs 17/5283)"

Bis zur Mittagspause folgen zwei abschließende Beratungen. Hierbei geht es um die Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes und um die Unterbringung im Doppelzimmer gegen den Willen der Betroffenen sowie um die Wiedereinsetzung einer Landeszentrale für Politische Bildung und um die Erhaltung der Vielfalt der Träger in der Politischen Bildung.




Kurzbericht Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration
(85. - öffentliche - Sitzung am 17. März 2016)

Beratungsthema:

a)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/3914
dazu: Eingaben 2249 und 2274
b)
Keine Unterbringung im Doppelzimmer gegen den Willen der Betroffenen - Wunsch- und Wahlrecht Sozialhilfeberechtigter in der vollstationären Altenpflege berücksichtigen
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5283

Der Ausschuss schloss die Beratung des Gesetzentwurfs zu a) ab. Vorbehaltlich der Zustimmung des mitberatenden Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen empfahl er dem Landtag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU und der FDP, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Als Berichterstatter wurde der Abg. Burkhard Jasper (CDU) benannt. Einstimmig empfahl der Ausschuss dem Landtag, die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt zu erklären.

Der Ausschuss schloss die Beratung des Antrags zu b) ab. Mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der Grünen und der FDP bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion empfahl der Ausschuss dem Landtag, den Antrag in unveränderter Fassung anzunehmen.



Zum Kurzbericht


NILAS
85. - öffentliche - Sitzung am 17. März 2016
« Letzte Änderung: 17. April 2016, 07:01 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #70 am: 16. Juli 2015, 23:15 »

Dienstag, 15. September 2015: Das neue Heimgesetz Niedersachsen
stand auf der Tagesordnung in Hannover:

Anhörung: 8. Oktober 2015 von 10:00 bis 12:45 Uhr



Stand 06.10.2015:
Heimgesetz   

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes

 - Änderung div. §§ des NHeimG vom 29. Juni 2011 (Nds. GVBl. S. 196),

Überschrift:
„Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG)“,

Stärkung und Sicherung des Ziels der Bildung innovativer, neuer Wohnformen, Grundsatz „ambulant vor stationär“, Entwicklung des Heimrechts, Übergang der Rechtsetzungskompetenz für das Heimrecht vom Bund auf die Länder mit der Föderalismusreform, Unterstützung des Entstehens neuer, alternativer Wohnformen sowie des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit, Neudefinition des Anwendungsbereichs des Gesetzes, Einbeziehung der Gruppe der pflegebedürftigen Menschen mit Demenzerkrankungen sowie ambulant betreuter Wohngemeinschaften, Möglichkeit der Kooperation von Anbietern von Wohnraum und Trägern von ambulanten Diensten und des Angebotes von Vermietung und Betreuung aus einer Hand, Zulassung einer zweijährigen Gründungsphase, gleiche Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Übertragung der Grundsätze auf das betreute Wohnen, Anzeigepflicht der Betreiber ambulanter Dienste bzw. eines Heims gegenüber der Heimaufsichtsbehörde bei besonderen Vorkommnissen, Absenkung der Anzeigepflicht bei der Erbringung von Dienstleistungen von fünf auf drei Bewohner einer Wohngemeinschaft, Sanktionsmöglichkeiten, Übergangsfrist von zwei Jahren, Ländervergleich -

den weiteren Verlauf kann man unter
NILAS
jeweils direkt verfolgen
   


Juli 2015:

Niedersächsische Gesetz über
unterstützende Wohnformen (NuWG)


Neues Heimgesetz für Niedersachsen: Neue Wohnformen und selbstbestimmte Pflege-Wohngemeinschaften werden möglich

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - be­schlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künf­tig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohn­formen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflege­bedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, erläuterte Sozialministerin Cornelia Rundt.

Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hatte. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechts­sicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzent­wurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Be­reich der alternativen Wohnformen zu schaffen.

Quelle: http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles

Die Drucksache 17-3914 ist unter http://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen_wp_17/3501_bis_4000/
zu finden - vgl. auch Anlage




* 101-Anlage_Heimgesetz-Kab-PI.pdf (25.87 KB - runtergeladen 738 Mal.)
* 17-3914.pdf (426.69 KB - runtergeladen 711 Mal.)

* 150915.jpg (56.25 KB, 756x705 - angeschaut 1515 Mal.)

* proto150915.jpg (27.53 KB, 961x249 - angeschaut 1419 Mal.)

* mit Eingabe.jpg (19.84 KB, 730x308 - angeschaut 1377 Mal.)
« Letzte Änderung: 19. März 2016, 08:58 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #69 am: 27. Januar 2015, 16:50 »

Änderung Heimgesetz Niedersachsen

Ziel ist es, im Frühjahr 2015 das Kabinett mit dem Gesetzentwurf zu befassen

Mündliche Anfrage 22. Jan. 2015: Wann bringt die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes in den Landtag ein?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Annette Schwarz, Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer und Reinhold Hilbers (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Annette Schwarz, Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer und Reinhold Hilbers (CDU) hatten
gefragt:

Am 1. Juli 2014 hat die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben und gemäß Artikel 25 der Niedersächsischen Verfassung den Landtag unterrichtet.

Wir fragen die Landesregierung:

Wann bringt die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag ein?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der
Landesregierung:

Mit dem Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes (NHeimG) sollen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass ältere auf Hilfe und Betreuung angewiesene Menschen solange wie möglich selbstbestimmt leben und auch gemeinschaftlich wohnen können, auch sofern sie an demenziellen Erkrankungen leiden. Im Interesse der Stärkung der ambulanten Pflege soll die Gründung alternativer Wohnformen erleichtert und gesichert und damit der Entwicklung von Alternativen zur klassischen stationären Versorgung in Heimen Raum gegeben werden.

Im Rahmen der Verbandsbeteiligung wurde 36 Verbänden und Organisationen Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des NHeimG Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage namens der Landesregierung wie folgt:

Ziel ist es, im Frühjahr 2015 das Kabinett mit dem Gesetzentwurf zu befassen und anschließend in das parlamentarische Verfahren einzutreten.

Quelle: Presseinformation vom 22. Jan. 2015 http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/muendliche-anfrage

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« Antworten #68 am: 21. Juli 2014, 10:09 »

Verbandsbeteilung:

Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes

Die Neufasssung des NHeimG geht in die Verbandsanhörung. Die Begründung geht von Seite 6 – 23:

[Entwurf herunterladen >>]


Zitat aus der Begründung:

"Durch die Änderungen des Niedersächsischen Heimgesetzes soll in Niedersachsen der Entwicklung von Wohngemeinschaften und der Pluralität alternativer Wohnformen im erforderlichen Umfang Raum gegeben werden. Es ist zu erwarten, dass in kurzer Zeit zahlreiche Wohnmodelle in unterschiedlichster Konstellation angeboten werden und Interessenten eine Vielzahl alternativer Wohnformen zur Verfügung stehen werden. Mit der Ermöglichung der weitestgehend uneingeschränkten Wahl verschiedenster, mit dem Wohnen angebotener Betreuungssettings ist naturgemäß eine Beschränkung der staatlichen Kontrollfunktion sowie die Übernahme von Verantwortung durch die Bewohnerinnen und Bewohner selbst oder ihre Betreuerinnen und Betreuer verbunden.

Wer sich bewusst für eine Wohnform entscheidet, in der ordnungsrechtlichen Mechanismen, z. B. während einer zeitlich feststehenden Gründungsphase von höchstens bis zu zwei Jahren, keine umfassende Rolle zukommt, übernimmt damit zugleich die Verantwortung für die Wahrung seiner Interessen und Bedürfnisse im Rahmen der allgemeinen Rechtsordnung."


* Gesetzentw-Aenderung NHeimG.jpg (80.7 KB, 494x329 - angeschaut 1806 Mal.)

* die Änderungen NHeimG.jpg (44.05 KB, 409x573 - angeschaut 1661 Mal.)
* NHeimG-ndG-Anhörung_20140701.pdf (125.78 KB - runtergeladen 1313 Mal.)
« Letzte Änderung: 13. Oktober 2015, 08:23 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #67 am: 02. Juli 2014, 16:23 »

Sozialministerin kündigt Novelle des Heimgesetzes an

Landesregierung will Auflagen lockern


Der Gesetzentwurf sei bereits von der Wohnungswirtschaft mit Wohlwollen aufgenommen worden, berichtete Rundt

Hannover. In Niedersachsen sollen deutlich mehr Wohngemeinschaften für Senioren und pflegebedürftige Menschen entstehen. Die rot-grüne Landesregierung beschloss  eine Gesetzesnovelle, die bürokratische Barrieren sowie strenge Vorgaben für Ausstattung und Personal abbauen soll.

Quelle: www.weser-kurier.de



siehe auch: http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Rundt-will-Raum-schaffen-fuer-Alten-WGs

Das neue Gesetz muss noch im Landtag beschlossen werden. "Wenn wir das bis zum Jahresende hinkriegen, wäre das gut", sagte Rundt. Lob für die Novelle kam von den Grünen. "Dem Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können, können wir mit der Novellierung durch den Aufbau alternativer Wohnformen gerecht werden", meinte die senioren- und pflegepolitische Sprecherin Filiz Polat.


« Letzte Änderung: 22. Juli 2014, 15:00 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #66 am: 17. März 2014, 19:41 »

Beirat nimmt zur Kenntnis

Sitzung des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen vom 13.03.2014:

......... mehr Mitbestimmung behinderter Menschen im Rahmen der Neuordnung des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie des neuen Heimgesetzes sichern.

Zitat
Frau Ministerialdirigentin Schröder erläuterte, dass die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes in zwei Schritten erfolgen soll. Zunächst die Personalie des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, dann die Neuordnung des Gesamtgesetzes.

Die Reform des Heimgesetzes mit den differenzierten Anforderungen an den Schutzzweck des Heimrechts für Wohnformen mit eigener Häuslichkeit und der traditionellen Wohnform Heim wurden eingebracht und vom Beirat zunächst zur Kenntnis genommen.

Quelle
Pressemitteilung vom 14.03.2014: http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de

« Letzte Änderung: 17. März 2014, 19:43 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #65 am: 02. März 2014, 10:41 »

Novellierung Heimgesetz Niedersachsen

Auf der Tagesordnung des Sozialausschusses für den 6. März 2014 steht:

Unterrichtung durch die Landesregierung zur Novellierung des Niedersächsischen Heimgesetzes

Quelle: http://www.landtag-niedersachsen.de



Die Kurzberichte tauchen ziemlich schnell unter
http://www.landtag-niedersachsen.de/kurzberichte_soziales/
auf und von da aus kann man dann auch zum Niedersächsischen Landtagsdokumentssystem durchstarten = da steht dann wohl auch die Drucksachennummer. Ob die Novellierung schon im März im Landtag behandelt wird?

Plenarsitzungen kann man unter
http://www.landtag-niedersachsen.de/tagesordnungen_plenarsitzungen/
prima verfolgen



* NHeimG_6-3-2014.jpg (128.53 KB, 626x427 - angeschaut 1740 Mal.)
« Letzte Änderung: 02. März 2014, 10:57 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #64 am: 28. Dezember 2013, 14:35 »

Aus den Interview Weserkurier

Zitat
Sie arbeiten an einem neuen Heimgesetz. Ist die Pflege die zweite große Herausforderung in der Verantwortung Ihres Ministeriums?

Krankenhäuser und Pflege sind die größten Baustellen. Unser neues Heimgesetz soll Anfang des Jahres ins Kabinett gehen. Mit ihm wollen wir neue Wohnformen wie Wohngemeinschaften für Demenzkranke auf eine klare rechtliche Basis stellen. Noch pflegen 75 Prozent der Familien selber, doch ab etwa 2020 wird es ein Riesenproblem geben. Immer öfter sind beide Ehepartner berufstätig und die Familien leben seltener in der Nähe der pflegebedürftigen Eltern.
Quelle: http://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen



http://www.focus.de/regional/hannover/gesundheit-neues-heimgesetz-soll-demenz-wgs-rechtssicherheit-geben_id_3505602.html

Die Landesregierung will Anfang des Jahres ein neues Heimgesetz beschließen.

Zitat
„Es ist bereits formuliert und wird jetzt mit den übrigen Ressorts abgestimmt“, sagte Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) der Deutschen Presse-Agentur.




« Letzte Änderung: 28. Dezember 2013, 15:24 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #63 am: 17. Dezember 2013, 13:30 »

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: "Mitbestimmung im Heimgesetz"

Pressemitteilung vom 13. Dezember 2013
 


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (CDU) hatten gefragt:

Die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen erfolgt durch die Heimbeiräte. Ziel ist es, Bewohnerinnen und Bewohnern möglichst umfassend Gelegenheit zu geben, an der Gestaltung ihrer persönlichen Lebensverhältnisse mitzuwirken.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit des Heimbeirats waren zunächst das Heimgesetz des Bundes und die dazu erlassene Heimmitwirkungsverordnung. Mit der im Jahr 2006 in Kraft getretenen ersten Stufe der Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern neu geregelt worden. Die Zuständigkeit für den Erlass heimrechtlicher Vorschriften im Bereich des Ordnungsrechts ist auf die Länder übergegangen.

Allerdings bestehen hinsichtlich einiger Punkte Unsicherheiten über die Rechte der Bewohnervertreter.

Wir fragen die Landesregierung:

Trifft es zu, dass einige landesrechtliche Vorschriften über die Kompetenzen der Bewohnervertreter, wie beispielsweise die Regelungen zur Mitsprache bei der Eingliederungshilfe, im Widerspruch zu Bundesregelungen stehen und, wenn ja, welche?
  
Existieren in anderen Bundesländern Widersprüche und, wenn ja, welche, und wie wird dort mit diesen Widersprüchen umgegangen?
    
Sofern Beteiligungsrechte nach niedersächsischem Recht bestehen, es aber - beispielsweise aufgrund entgegenstehender Bundesregelungen - keine tatsächliche Beteiligung gibt: Existieren Planungen der Landesregierung Änderungen zugunsten der Bewohnervertreter herbeizuführen und, wenn nein, warum nicht?

(die ausführlichen Vorbemerkungen sind unter dem Link unten nachzulesen)

Antworten:

Zu 1:

Nein.

Zu 2:

Erkenntnisse über Widersprüche zwischen heimrechtlichen Vorschriften anderer Bundesländer und den Bundesregelungen über die Eingliederungshilfe sind der Landesregierung nicht bekannt.

Zu 3:

Ein Bedarf zur Änderung der Mitwirkungsrechte nach dem NHeimG wegen etwaiger Widersprüche zu Bundesregelungen ist nicht ersichtlich. Auf die Vorbemerkung sowie die Antworten zu 1 und 2 wird verwiesen.

Quelle: http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen



« Letzte Änderung: 17. Dezember 2013, 13:36 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #62 am: 14. November 2013, 15:38 »

Land fördert Wohnberatung für Seniorinnen und Senioren

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat beim heutigen Niedersächsischen Fachtag „Wohnen im Alter - Perspektiven für Stadt und Land" in Hannover betont, dass sich die Landesregierung für die Entwicklung neuer Wohnformen für Seniorinnen und Senioren stark macht: „Wir unterstützen selbstbestimmte Wohnformen im Alter!" Rundt verwies auf den stark ansteigenden Anteil der über 60-Jährigen in der Bevölkerung: „Eine Frage, mit der wir uns heute schon beschäftigen sollten, ist deshalb: Wie wollen und wie werden wir im Alter wohnen? Wie ich aus meinen Gesprächen weiß, möchte die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger möglichst lange selbstständig und selbstbestimmt in der vertrauten Umgebung wohnen."

Rundt lobte das Ziel der Fachtagung, neue Wohn- und Pflegeformen in Niedersachsen zu entwickeln: „Denn wir wissen, Wohnung und Wohnumfeld haben in jedem Lebensalter eine große Bedeutung für die Lebensqualität und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben." Allerdings blockiere das von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Niedersächsische Heimgesetz die Entwicklung neuer, selbstbestimmter Wohnformen, so die Sozialministerin: „Wir stehen im Zuge der laufenden Heimrechtsreform im Dialog mit den in der Pflege verantwortlichen Institutionen und Verbänden sowie der Wohnungswirtschaft. Wir wollen die Entfaltung von Alternativen zur klassischen vollstationären Pflege ermöglichen und die besonderen Interessen von Menschen mit Demenz berücksichtigen."

Dr. Andrea Töllner vom „Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter" erklärte bei der Fachtagung: „Uns freut, dass das Heimgesetz jetzt in die richtige Richtung geht. Innovative Wohnformen sind für uns all jene, in denen ältere Menschen selbstbestimmt in einer Gemeinschaft leben können." Töllner, deren Niedersachsenbüro den Fachtag gemeinsam mit dem Sozialministerium veranstaltete, begrüßte den Kurswechsel in der Landespolitik: „Nicht nur am Koalitionsvertrag ist zu sehen, dass die neue Landesregierung das Wohnen im Alter sehr ernst nimmt - die neuen Ansätze reichen von der Seniorenberatung bis zur Wohnungsbauförderung."

Sozialministerin Cornelia Rundt will die Beratungsangebote für Seniorinnen und Senioren künftig übersichtlicher gestalten und landesweit „Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen" schaffen. Zudem bieten schon jetzt mehr als 500 ehrenamtliche Wohnberaterinnen und -berater Seniorinnen und Senioren Hilfe an, wenn es darum geht, ihre Wohnung altersgerecht zu gestalten.

Zitat
Auch mit der Reform des Heimgesetzes sollen übersichtliche Strukturen und juristisch klarere Regelungen geschaffen werden.

„Das bisherige NHeimG hat seine Ziele, Rechtssicherheit zu schaffen und neue Wohnformen zu unterstützen, nicht erreicht", erklärte Rundt: „Insbesondere hat es den Ausbau der von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschten neuen Wohnformen, die ihnen einen Verbleib in einer häuslichen Pflegeumgebung ermöglichen, nicht unterstützt."

Das künftige NHeimG soll laut Cornelia Rundt zwischen vier Grundformen des Wohnens unterscheiden und somit wesentlich größere Spielräume bei der Schaffung altersgerechter Angebote schaffen:

   Service Wohnen

Bei diesem ambulanten Angebot, bei denen die Pflegerinnen und Pfleger zu den Menschen nach Hause kommen, werden die Leistungen auf allgemeine Unterstützungsleistungen im Sinne des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes beschränkt. Hier gilt das NHeimG nicht.

    Selbstbestimmte Wohnformen

Bei diesem ambulanten Angebot leben die Bewohnerinnen und Bewohner in einer häuslich pflegerischen Versorgungsumgebung und sind von den Anbietern der ambulanten Leistungen strukturell unabhängig - spätestens nach zwei Jahren können sie den ambulanten Dienst frei wählen. Ein Wechsel des ambulanten Dienstes darf nicht die Verpflichtung zum Auszug aus der Wohnung zur Folge haben. Auch für diese Wohnformen gilt das NHeimG nicht. Es gelten allerdings Anzeigepflichten, Beratungsansprüche und ein anlassbezogenes Recht auf Prüfung vor Ort, ob es sich tatsächlich um eine selbstbestimmte Wohnform handelt.

    Nicht selbstbestimmte Wohnformen

Bei diesem ambulanten Angebot leben die Bewohnerinnen und Bewohner in einer häuslich-pflegerischen Versorgungsumgebung. Sie sind von den Anbietern der ambulanten Leistungen strukturell abhängig, weil sie den ambulanten Dienst nicht frei wählen können. Wohnen und ambulante Dienstleistung sind hier dauerhaft miteinander verbunden. Hier gilt der volle Schutzzweck des NHeimG. Aber es gelten nicht die derzeitigen Rechtsverordnungen. Von den Mindestbauvorschriften, von der Heimpersonalverordnung und der Heimmitwirkungsverordnung gelten nur einzelne Paragraphen, die Anwendung wird beschränkt auf den notwendigen Verbraucherschutz in einer häuslichen Umgebung.

   Das bisherige Pflegeheim

Dieses stationäre Angebot für das Wohnen umfasst Betreuungs-, Pflege- und Teilhabeleistungen. Hier gilt der volle Schutzzweck des NHeimG nebst Rechtsverordnungen. Diese sollen in einem zweiten Schritt nach der Novellierung des NHeimG modernisiert und angepasst werden.


Quelle Pressemitteilung vom 11.11.2013: http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen

wie komplex die selbstbestimmten Wohnformen sind, kann man unter

http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflege-Wohngemeinschaft

nachlesen:

"Der Begriff „ambulant betreute Wohngemeinschaft“ ist gesetzlich nicht genau definiert. Dadurch ist die Abgrenzung zwischen einer in einem Heim und dieser ambulanten Art der Betreuung Pflegebedürftiger schwierig und z. T. abhängig von der Beurteilung der jeweiligen Heimaufsicht."

oder

"Es gibt Senioren-WGs, die aus einem bereits bestehenden gemeinsamen Interesse heraus gegründet werden, und Gründungen, wo das Projekt WG selbst der Kristallisationskern ist. Manche Senioren wünschen sich im Alter in einer Haus- und Wohngemeinschaft zu leben, weil ihr bisheriger Lebenspartner vor einiger Zeit verstorben ist und sie sich in einer Wohnung allein unwohl fühlen. Andererseits bietet eine Wohngemeinschaft auch noch ein hohes Maß an Selbständigkeit und Rückzugsmöglichkeiten in die eigenen vier Wände (Zimmer).

Das Versprechen oder die Hoffnung darauf, im eigenen Pflegefall hier individuell versorgt zu werden, ist wahrscheinlich zu optimistisch. Manche WG schließt das auch von vorne herein als Anspruch aus."

Ob das neue Heimgesetz Niedersachsen da Klarheit bringen wird? Für die Investoren in die  neuen Wohnformen und die Anbieter auf jeden Fall Smiley


Der Verbraucher muß sich selbständig  mit dem Vertragsrecht auseinander setzen. Ob das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz greift, ist schwierig zu überblicken. Nur beim klassischen Pflegeheim kann man sicher sein und braucht trotzdem Hilfe.

siehe dazu

http://www.vzbv.de/wbvg.htm

Projekt zur Förderung der Verbraucherrechte in der Pflege
Zu einer guten Pflege gehören auch gute Verträge

.......

Seitdem müssen die Bewohner von Pflegeheimen, vielen Pflegewohngemeinschaften und Einrichtungen der Behindertenpflege ihre Verbraucherverträge mit den Betreibern allerdings grundsätzlich selbst beurteilen und ihre Rechte eigenverantwortlich wahrnehmen.

........

Ab 2014 führen alle beteiligten Verbraucherzentralen** bundesweit mehr als 100 Informationsveranstaltungen und Aktionstage durch und beteiligen sich an Messen. Zugleich wird das Thema in leichter Sprache aufbereitet, um geistig behinderten und kognitiv beeinträchtigten Menschen den Zugang zu erleichtern.
(Anmerkung: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beteiligt sich, wie beim Vorprojekt, wieder mal nicht)

** Beteiligt sind neben dem vzbv die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ).
Vertragsrecht: Niedersachsen beteiligt sich leider nicht an diesem Projekt. Verbraucher hier steht noch mehr im Regen und muss selbst sehen, wie er zu seinem Recht kommt

Vertragsprüfung wird sicher nicht durch die ehrenamtlichen Berater oder die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen erfolgen oder; liege ich da falsch?


« Letzte Änderung: 17. November 2013, 15:09 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #61 am: 11. Juni 2013, 00:09 »

NDR Markt | 10.06.2013 | 20:15 Uhr

Heimgesetz: Stehen Pflege-WGs vor dem Aus?

von Beatrix Bursig

... Sogar bereits lange Jahre bestehende Pflege-Wohngemeinschaften haben immer wieder das Problem, dass die Heimaufsicht die Pflege-WGs als Mini-Heime betrachten - mit den hohen Auflagen, die für Heime gelten. Diese unklare Rechtslage gibt es im Norden nur in Niedersachsen. Sie hat Folgen. Die AOK in Niedersachsen etwa verwehrt in Einzelfällen Demenzkranken, die in Wohngemeinschaften leben, Leistungen aus der ambulanten Krankenpflege mit der Begründung, in der Wohngruppe fehle die Häuslichkeit. Sie sei nicht der geeignete Ort für ambulante Pflegeleistungen. ...

... Die rot-grüne Landesregierung in Hannover hat eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten eingesetzt, mit dem Ziel, das Landesheimgesetz zu überarbeiten. Das wird frühestens 2014 der Fall sein. Bis dahin können die derzeit existierenden Pflegewohngemeinschaften nur auf Duldung der Heimaufsicht hoffen. Angehörigen von Pflegebedürftigen in Wohngruppen, bei denen die gesetzliche Krankenkasse die Zahlungen für ambulante Krankenpflege verweigert, bleibt der Klageweg.

Quelle: http://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/gesundheitswesen/pflegewg101.html
« Letzte Änderung: 11. Juni 2013, 00:11 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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« Antworten #60 am: 06. Mai 2013, 17:35 »

NDR Info: Niedersächsisches Pflegegesetz verhindert Pflege-Wohngemeinschaften für Demente

In Niedersachsen werden nach Informationen des Radioprogramms NDR Info kaum noch Pflege-WGs für Demenzkranke gegründet. Ursache ist das Landesheimgesetz, das den Betrieb solcher Wohngemeinschaften erheblich erschwert. Seit es im Juli 2011 in Kraft getreten ist, entstand nach Angaben der niedersächsischen Alzheimergesellschaft lediglich eine Dementen-WG. Einigen bestehenden Wohngemeinschaften droht zudem das Aus. Vertreter der Pflegebranche kritisieren die unklare Rechtslage scharf. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt kündigte eine Überarbeitung des Gesetzes an.

Im niedersächsischen Heimgesetz fehlt, anders als in den Gesetzen anderer Bundesländer, die genaue Definition einer Pflege-WG. Für den Betrieb einer Wohngemeinschaft gibt es deshalb derzeit nur zwei Möglichkeiten: Entweder wird die WG als selbstbestimmt eingestuft oder es gelten strenge Auflagen wie für ein Pflegeheim, die WGs kaum erfüllen können. Andere Bundesländer kennen auch Zwischenstufen.

Das Oldenburger Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass WGs mit Dementen grundsätzlich nicht selbstbestimmt sein können. Ronald Richter, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein, kritisiert das: "Einem Urteil des Oldenburger Verwaltungsgerichts zufolge wird eine WG nur dann als selbstbestimmt gesehen, wenn die Angehörigen darin ebenfalls wohnen. Das ist völlig weltfremd und an der Realität vorbei." Auch Pflege- und Patientenverbände protestieren. So forderten die Alzheimergesellschaft Niedersachsen, die Landesgruppe des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste BPA und der Landesverband der Johanniter eine schnelle Änderung des Gesetzes.

Die neue niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt räumte gegenüber dem NDR Mängel im Heimgesetz ein und kündigte an, die Gründung von Dementen-WGs zu erleichtern.
Eine Neuausrichtung des Gesetzes solle wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen noch in diesem Jahr angeschoben werden. Die Ministerin forderte die zuständigen Heimaufsichtsbehörden in den Landkreisen auf, bis zu einer Gesetzesnovelle ihren Ermessensspielraum auszuschöpfen: "Ich rate zum richtigen Augenmaß, in dieser doch recht unklaren Rechtslage die richtigen Entscheidungen zu treffen."

Quelle: http://www.ndr.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/pressemeldungndr12181.html, 02.05.2013

Siehe auch:
- http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/pflege299.html
- http://www.haeusliche-pflege.net/Infopool/Nachrichten/Politik/Ministerin-will-Heimgesetz-aendern
« Letzte Änderung: 06. Mai 2013, 17:39 von admin » Gespeichert

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« Antworten #59 am: 20. August 2011, 08:10 »

Erläuterungen zum Heimgesetz Niedersachsen (NHeimG)

Auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sind Erläuterungen usw. zum NHeimG zu finden. Auch die Merkblätter sind überarbeitet

Zitat
Das Niedersächsische Heimgesetz ist am 06.07.2011 in Kraft getreten (Nds. GVBl. S.196).

Mit dem Landesheimgesetz ist das Ziel verbunden, bürokratische Belastungen zu vermindern, Anzeigepflichten und Doppelzuständigkeiten abzubauen und die Entwicklung neuer Wohnformen zu erleichtern. Zudem galt es, Unsicherheiten bei der Abgrenzung von Heimen zu ambulant betreuten Wohnformen auszuräumen.

Informationen über die sich für Heime ergebenden wesentlichen Änderungen zum NHeimG  und zur Abgrenzung der Wohnformen können Sie hier nachlesen. ..........

Quelle: http://www.soziales.niedersachsen.de

wesentlichen Änderungen (Internetseite)
http://www.soziales.niedersachsen.de/live/live.php?&article_id=98304&navigation_id=23&_psmand=2

Abgrenzung der Wohnformen (pdf)
http://www.soziales.niedersachsen.de/download/60286

Link zu Heimgesetzsachen Sozialministerium:
http://www.ms.niedersachsen.de
« Letzte Änderung: 03. September 2011, 06:56 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #58 am: 12. Juli 2011, 07:54 »

NHeimG ist ab 6. Juli 2011 gültig

Gesetzestext kann man bei VORIS  komplett nachlesen

Hier der Link zum

Niedersächsischen Gesetz
zum Schutz von
Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern
(NHeimG):


http://www.nds-voris.de

Mit der Navigation links (siehe Schnapp-Schuss unten) kommt man ganz schnell zu den einzelnen §§ (Texte kann man sich kopieren übrigens, da kann man sich dann Anmerkungen dazu setzen in einem eigenen Dokument. So ganz leicht lesbar ist ja nun kein Gesetz)

Mit dem Link
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HeimG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
kommt man gleich zur Gesamtausgabe des NHeimG und kann die 14 Seiten auch ausdrucken (siehe Schnappschuss 2)... Eine Möglichkeit ist auch das gesamte Gesetz unter html zu speichern auf der Festplatte (kann man dann ergänzen mit Textbearbeitungsprogramm)

von der Ministeriums-Seite kann man auch direkt zum Heimgesetz springen:
http://www.ms.niedersachsen.de
(da ist eine pdf aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt:
http://www.ms.niedersachsen.de/download/9787)

oder über

http://www.soziales.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=23&article_id=110&_psmand=2

Ergänzung: Dort werden auch bald weitere Informationen zum Heimgesetz eingestellt.
Sachen sind eingestellt; vgl. Antwort


Auf
http://www.recht-niedersachsen.de
ist
unter http://www.recht-niedersachsen.de/21141/nheimg.htm ein sehr gut kopierbarer Text des NHeimG zu finden:

Impressum siehe http://www.schure.de
„Die Nutzung der Webseite "Schule und Recht in Niedersachsen - schure.de" ist kostenlos. Das Drucken, Herunterladen und Weiterverwenden wird erwünscht. Das Erstellen der Seiten hat viel Arbeit gemacht. Es ist nicht erlaubt, die Webseiten ohne ausdrückliche Erlaubnis auf digitale Medien zu kopieren oder sogar in eigenen Webseiten zu übernehmen. (s. unten unter Werbung)“

Tipp: da findet man nicht nur das NHeimG....
 


* Gesetz bei VORIS.jpg (125.58 KB, 987x511 - angeschaut 1956 Mal.)

* Gesetz Druckansicht.jpg (79.79 KB, 685x380 - angeschaut 1904 Mal.)

* Recht und Gesetz Niedersachsen.jpg (89.92 KB, 714x321 - angeschaut 2007 Mal.)
« Letzte Änderung: 03. September 2011, 06:58 von Multihilde » Gespeichert
kleinermond
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« Antworten #57 am: 11. Juli 2011, 09:05 »

Nds. GVBl. Nr. 14/2011 ausgegeben am 05.07.2011

* NHeimG_ab_01.07.2011.pdf (618.45 KB - runtergeladen 1002 Mal.)
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