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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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 am: 09. März 2022, 02:26 
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TRAURIGE ALTE: Wenn alle geimpft sind, aber der Speisesaal im Seniorenheim trotzdem leer bleibt
Der Speisesaal dieses Seniorenheims ist seit Monaten leer. Das bleibt auch so, obwohl alle Bewohner mittlerweile zwei Corona-Impfungen erhalten haben.

Quelle: WELT Nachrichtensender - https://youtu.be/dIz3l4aFduQ, 22.03.2021

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 am: 09. März 2022, 01:59 
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Mittwoch, 16. Dezember 2020
Darmstadt: Bewohner einer Seniorenresidenz wehrt sich erfolgreich gegen Quarantäne-Anordnung

In einem Eilverfahren gab das Verwaltungsgericht Darmstadt dem Antrag eines Bewohners einer Seniorenresidenz statt. Dieser wehrte sich gegen eine ihn in seiner Bewegungsfreiheit einschränkenden Quarantäne-Maßnahme.

Das zuständige Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt hatte aufgrund bestätigter Covid-19-Infektionen in der Seniorenresidenz gegen diese verschiedene Quarantäne-Maßnahmen verfügt: unter anderem die sogenannte Absonderung sämtlicher nicht infizierter Personen des Hauses sowie die Anordnung, diesen Personen ein Verlassen ihrer Zimmer „bis mindestens zum 26.11.2020“ nicht zu gestatten.

Hiergegen wandte sich ein Bewohner im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht mit Erfolg.

So beanstandete das Gericht zunächst die entsprechende Anordnung in zeitlicher Hinsicht als zu unbestimmt, weil für die Betroffenen unklar bleibe, ob die angeordnete Maßnahme („bis mindestens 26.11.2020“) am 26.11.2020 ende oder gegebenenfalls darüber hinaus wirksam bleibe. Weiter habe sich die Behörde zu Unrecht an die Seniorenresidenz als Adressatin der Quarantäne-Anordnung gewandt, statt sich an die in ihrer Bewegungs- und Handlungsfreiheit unmittelbar betroffenen einzelnen Bewohner/Mieter der Residenz zu wenden.

Der BIVA-Pflegeschutzbund betont an dieser Stelle, dass die Dauer einer durch das Gesundheitsamt ausgesprochenen Quarantäne ausreichend bestimmt und der Adressat der ausgesprochenen Quarantäne nicht die Einrichtung, sondern der Betroffene selbst sein muss.

Schließlich sei auch rechtlich unzulässig, die Seniorenresidenz zu beauftragen, den in Quarantäne befindlichen Personen ein Verlassen ihrer Zimmer zu untersagen. Eine Übertragung solcher hoheitlichen Befugnisse auf Dritte sehe das Infektionsschutzgesetz nicht vor, zumal es sich hierbei um einen erheblichen Eingriff in Freiheitsrechte handle.

Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen in weiten Teilen verfassungswidrig

Hier betont der BIVA-Pflegeschutzbund, dass den Einrichtungen keine Entscheidungsbefugnis übertragen werden kann, das Verlassen der Zimmer durch die Bewohner zu untersagen.

Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kann hiergegen Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof nach Kassel eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 10.12.2020, AZ: 4 L 1947/20.DA

Quelle: https://www.biva.de/darmstadt-bewohner-einer-seniorenresidenz-wehrt-sich-erfolgreich-gegen-quarantaene-anordnung/

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 am: 09. März 2022, 01:57 
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Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen in weiten Teilen verfassungswidrig

BAGSO fordert Konsequenzen aus Rechtsgutachten


11. November 2020 | Pressemitteilung

Die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen im Rahmen der Corona-Pandemie verstoßen in weiten Teilen gegen das Grundgesetz. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das der Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Friedhelm Hufen im Auftrag der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen erstellt hat. Die BAGSO fordert Politik, Behörden sowie die Verantwortlichen in der stationären Pflege nachdrücklich auf, die Grundrechte der Betroffenen zu wahren. Sie tut dies mit besonderer Dringlichkeit, weil vielerorts Pflegeeinrichtungen Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen angesichts gestiegener Infektionszahlen wieder verschärfen.

Der Gutachter hat begründete Zweifel daran, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner geltenden Fassung eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die gravierenden Eingriffe in die Grundrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen darstellt. Auch die Rechtsverordnungen der Länder, die sogenannten „Corona-Verordnungen“, müssten konkretere Vorgaben machen. Sofern die Verordnungen tägliche Besuchsmöglichkeiten vorsehen, ist dies für die Heimleitungen verbindlich. Die zuständigen Behörden haben eine Schutzpflicht, die sich nicht nur auf das Vermeiden einer Ansteckung mit COVID-19, sondern auch auf die Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen bezieht.

Dem Gutachten zufolge müssen die negativen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung viel stärker in den Blick genommen werden. Das Leiden von Demenzkranken unter einer für sie nicht begreifbaren Isolation sei dabei besonders zu berücksichtigen. Eine niemals zu rechtfertigende Verletzung der Menschenwürde liege in jedem Fall vor, wo Menschen aufgrund von Besuchsverboten einsam sterben müssen.

Die BAGSO appelliert an die Politik in Bund und Ländern, die Ermessens- und Beurteilungsspielräume für Behörden, Heimträger und Heimleitungen deutlich stärker zu beschränken, als dies bislang der Fall ist. Dabei müssen die Unverletzlichkeit der Menschenwürde und die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sichergestellt werden. Das bedeutet, dass ein Zugang zu sterbenden Menschen immer möglich sein muss. Andere Heimbewohner müssen regelmäßig und in angemessener Form Besuch erhalten können – in jedem Fall über eine kurze Begegnung hinter Plexiglas hinaus. Insbesondere auf demenziell erkrankte Menschen wirkt ein solches Ambiente verstörend.

Die BAGSO ruft Gesundheitsministerien, Heimaufsichten, Gesundheits- und Ordnungsämter auf, die betroffenen Menschen auch vor unverhältnismäßigen oder sonst unzulässigen Eingriffen in ihre Grundrechte zu schützen. Von Heimträgern und Heimleitungen verlangt die BAGSO, dass sie nur solche Einschränkungen anordnen, für die es eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt. Außerdem müssen sie die Spielräume, die die jeweils aktuelle Verordnung lässt, im Sinne der Betroffenen ausschöpfen. Bei der konkreten Ausgestaltung müssen sie die Bewohnervertretungen einbeziehen.

Die BAGSO ruft Politik und Verwaltung dazu auf, die Verantwortlichen in den Heimen bei ihren Anstrengungen zu unterstützen. Hygienepläne müssen darauf ausgerichtet sein, Besuche in Sicherheit zu ermöglichen, nicht sie zu verhindern. Die zwischenzeitlich verfügbaren Antigen-Schnelltests müssen wie versprochen prioritär in Pflegeheimen eingesetzt werden. Um sicherzustellen, dass ausreichend qualifiziertes Personal die Tests durchführen kann, können beispielsweise Studierende mit medizinischen Grundkenntnissen und entsprechender fachlicher Einweisung eingesetzt werden.

Im Rechtsgutachten wurde die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen aus Anlass der COVID-19-Pandemie untersucht. Prof. Dr. Friedhelm Hufen ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Mainz sowie Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz a.D. Das Gutachten kann auf www.bagso.de heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.
Quelle: https://www.bagso.de/spezial/aktuelles/detailansicht/besuchsbeschraenkungen-in-pflegeheimen-in-weiten-teilen-verfassungswidrig/

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 am: 24. Februar 2022, 03:06 
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Missstände in Frankreich
Kritik an Verhältnissen in Seniorenwohnheimen wird laut

Dem Betreiber Orpea, der auch in Deutschland vertreten ist, wird vorgeworfen, es aus Profitgier an Hygiene, Essen und ausreichend Betreuung mangeln zu lassen. Die Gruppe weist dies zurück.


Wer einen Angehörigen in einem Seniorenwohnheim der Orpea-Gruppe in Frankreich hat, dem läuft es kalt den Rücken hinunter bei der Lektüre des Buchs „Die Totengräber“ („Les Fossoyeurs“) des Investigativjournalisten Victor Castanet. Es ist in dieser Woche im französischen Verlag Fayard erschienen und hat einen Sturm der Entrüstung und eine Debatte über die würdige Betreuung älterer Menschen ausgelöst. Die Orpea-Gruppe ist weltweiter Marktführer im Bereich der Pflege und Rehabilitation und ...

[Artikel lesen >>]
Quelle: https://www.weser-kurier.de/politik/ausland/kritik-an-verhaeltnissen-der-orpea-seniorenwohnheime-wird-laut-doc7jhb4u4n0y81bosdbacc



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Pflegeskandal:
Gut gepflegt wurde vor allem die Rendite

Misshandlung statt Fürsorge: Nach einem Enthüllungsbuch steht der französische Pflegekonzern Orpea in der Kritik. Und der Skandal wird täglich größer. ...
Quelle: https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-02/frankreich-pflege-skandal-orpea-vernachlaessigung - 3. Februar 2022



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Altenpflege-Skandal in Frankreich: Sparen hinter der Luxusfassade

Ein Buch deckt auf, wie Frankreichs größtes Unternehmen in der Altenpflege maximale Profite erzwingen wollte. Das ist nun auch Wahlkampfthema. ...
Quelle: https://taz.de/Altenpflege-Skandal-in-Frankreich/!5829797/ - 04.02.2022[/i]



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Pflege in der Krise
Pflegeskandal in Frankreich: Rationalisierung auf Kosten der Alten


Zu wenig zu essen, zu wenig Hygiene, zu wenig Personal: Ein Pflegeskandal erschüttert Orpea, den Anbieter gehobener Altersheime in Frankreich, der auch in Österreich tätig ist ...
Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000133123095/pflegeskandal-in-frankreich-rationalisierung-auf-kosten-der-alten


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Frankreich
"Die Totengräber" Frankreich geschockt über Missstände in Orpea-Altenheimen

In Frankreich sorgt das Buch "Les Fossoyeurs" ("Die Totengräber") von Victor Castanet für Aufregung. Die Zeitung LE MONDE hat vorab Auszüge veröffentlicht, die den schockierenden Alltag in Altenheimen des französischen Konzerns "Orpéa" anprangern, der in Europa mehr als 1.000 Einrichtungen betreibt.

Schon zu Beginn der Corona-Pandemie waren Altenheime - sogenannte EPHAD: Abkürzung für "Établissement d'hébergement pour personnes âgées dépendantes", auf Deutsch: "Einrichtung zur Unterbringung von abhängigen älteren Menschen" - wegen der vielen Todesfälle in Verruf geraten. ...
Quelle: https://de.euronews.com/2022/01/26/die-totengraber-frankreich-geschockt-uber-missstande-in-orpea-altenheimen

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 am: 24. Februar 2022, 01:00 
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    Streit vor Gericht
    Betriebsräte können ihre Arbeit fortsetzen

    Pflegeheimbetreiber Residenz-Gruppe scheitert mit Kündigungsversuch auch in der zweiten Instanz


    Von Timo Thalmann - 23.02.2022, 17:56 Uhr

    Auch in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Bremen ist die Senioren Wohnpark-Weser GmbH mit ihrem Anliegen gescheitert, zwei Betriebsräten außerordentlich zu kündigen. Die dazu notwendige, aber verweigerte Zustimmung des Betriebsrates sollte durch einen Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzt werden. Mit dem Urteil haben die Bremer Arbeitsrichter zugleich dieses Verfahren beendet, eine erneute Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

    Der Konflikt zwischen dem Unternehmen aus Weyhe, das unter dem Namen Residenzgruppe in ganz Nordwestdeutschland 38 Pflegeheime betreibt, und seinem Gesamtbetriebsrat, der rund 2500 Mitarbeiter vertritt, ist damit aber nicht vorbei. Im Zuge der seit 2020 geführten Auseinandersetzung waren und sind inzwischen zahlreiche weitere Verfahren vor verschiedenen Arbeitsgerichten anhängig. Gestritten wurde und wird um Hausverbote, Mobbingvorwürfe, gekürzte Gehaltszahlungen und Schadensersatzforderungen.

    Eine zweite Klage des Arbeitgebers vor dem Arbeitsgericht Nienburg befasst sich ebenfalls mit der Kündigung der zwei Betriebsräte. Dieses Verfahren wird in Niedersachsen geführt, weil sich das Bremer Arbeitsgericht nach diversen Auseinandersetzungen der beiden Parteien mit Hinweis auf den Firmensitz in Weyhe für nicht mehr zuständig befand. Der Gesamtbetriebsrat hat aus historischen Umständen seinen Sitz in Bremen. In der Hansestadt bietet das Unternehmen sieben Pflegeeinrichtungen mit insgesamt mehr als 460 Pflegeplätzen an. Die Residenz-Gruppe wiederum ist Teil des französischen Orpea-Konzerns, der in Deutschland 146 Häuser mit knapp 13.000 Pflegeplätzen betreibt. Er ist damit der viertgrößte Pflegeanbieter in Deutschland.

    Das Verfahren in Nienburg wurde vonseiten der Residenzgruppe nach der Niederlage in der ersten Instanz in Bremen angestrengt, ging aber auch dort verloren. Eine Entscheidung des niedersächsischen Landesarbeitsgerichts in der zweiten Instanz steht noch aus.

    Das Bremer Landesarbeitsgericht hat die versuchte Kündigung abgewiesen, weil es genauso wie die erste Instanz die vorgebrachten Begründungen des Arbeitgebers für nicht ausreichend befand, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Konkret ging es beispielsweise um mehrere Betriebsratssitzungen, die nach Auffassung des Arbeitgebers nicht ordnungsgemäß zusammengesetzt waren. So habe die Vorsitzende des Betriebsrates es etwa versäumt, rechtzeitig einen Nachrücker für eine Betriebsrätin einzuladen, die sich zum Zeitpunkt der Sitzung in Urlaub befand, was ihr hätte bekannt sein müssen.

    Das Gericht machte jedoch deutlich, dass dieser und weitere Vorwürfe ähnlicher Art keinen belastbaren Kündigungsgrund darstellen. Eine genaue Prüfung, inwieweit die von den Betriebsräten stets bestrittenen Vorwürfe, überhaupt zuträfen, sei daher gar nicht notwendig, da den Handlungen offenbar jeder Vorsatz fehle. Das sei aber die Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung als Betriebsrat. Das Gericht folgte auch nicht der Annahme des Arbeitgebers, dass außerhalb des Betriebsratsbüros oder einer Betriebsstätte verbrachte Arbeitszeit einer freigestellten Betriebsrätin automatisch keine Betriebsratsarbeit darstelle. Damit hatte der Pflegekonzern seinen Vorwurf eines Arbeitszeitbetruges begründet.

    Kerstin Bringmann von der Gewerkschaft Verdi bezeichnete die Zurückweisung der Kündigung als einen "grandiosen Prozess-Erfolg" für den Betriebsrat der Senioren Wohnpark-Weser, zumal die Vorwürfe nur Mittel zum Zweck seien:  "Dem vom französischen Orpea-Konzern gesteuerten Arbeitgeber geht es in Wirklichkeit um die systematische Zermürbung und Zerstörung des Betriebsrates", kommentiert die Gewerkschafterin und verweist auf die zahlreichen auch persönlichen Anwürfe auf die aktiven Betriebsräte im Zuge des Konflikts. Dazu zählten etwa einbehaltene Gehälter, Hausverbote und eine Schadensersatzklage über 150.000 Euro. "Alle diese Versuche wurden aber bislang ohne Ausnahme rechtskräftig von Bremer und niedersächsischen Arbeitsgerichten abgewiesen.”
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/pflegeheimbetreiber-scheitert-vor-gericht-betriebsraete-machen-weiter-doc7jukp5chu8p1oonui2y



    Zitat
    23. Februar 2022.
    "Residenz-Gruppe" scheitert nach Kündigungen erneut vor Bremer Gericht

    • Pflegeheimbetreiber hatte zwei Betriebsrätinnen gekündigt
    • Betreiber unterliegt zum dritten Mal vor Gericht
    • Richter: Vorwürfe nicht ausreichen für Kündigung


    Das Bremer Landesarbeitsgericht hat erneut die Kündigung zweier Mitarbeiterinnen eines Pflegeheimbetreibers in Weyhe für unrechtmäßig erklärt. Das Unternehmen hatte den beiden Betriebsrätinnen vorgeworfen, bei der Arbeitszeit betrogen und unzulässig für die Gewerkschaft geworben zu haben. Der Antrag des Unternehmens "Residenz-Gruppe" scheiterte bereits zum dritten Mal vor einem Gericht.

    Für den Richter waren alle vorgetragenen Vorwürfe nicht ausreichend, um die Kündigung der Arbeitsverhältnisse anzuerkennen. Die Gewerkschaft Verdi und auch Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) kritisierten das gesamte Vorgehen des Unternehmens. Der Pflegeheimbetreiber war für eine erste Stellungnahme nicht zu erreichen. Das Unternehmen aus Weyhe betreibt unter dem Namen "Residenz-Gruppe" in ganz Nordwestdeutschland 40 Pflegeheime, unter anderem an sechs Standorten in Bremen.
    Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/pflegeheim-weyhe-kuendigung-urteil-100.html



    Siehe dazu auch [Missstände in Heimen der Orpea-Gruppe in Frankreich >>]

     56 
     am: 22. Februar 2022, 23:35 
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    Bewohnerbeiräte in der Pflege
    Hoffnung auf mehr Austausch und Rechte


    Die Fürsprecher und Bewohnerbeiräte von Pflegeeinrichtungen sollen künftig mehr mitbestimmen dürfen. Derzeit gibt es aber nicht mal ein Verzeichnis, in welchen Bremer Häusern sie überhaupt existieren.

    Von Timo Thalmann, 20.02.2022, 12:46

    "Das Essen ist stets ein großes Thema" sagt Dietmar Stadler. Wann immer dem 93-jährigen Fürsprecher der Bewohner einer Pflegeeinrichtung des Roten Kreuzes in Oberneuland Wünsche und Kritik erreichen, ist eine Anmerkung zur Verpflegung dabei. Häufig sei das natürlich Geschmackssache, meint er. Aber eben nicht immer, wie Petra Block sagt. Sie fungiert als Fürsprecherin der Bewohner des Haus am Sodenmattsee in der Delfter Straße, eine Pflegeeinrichtung der Residenz-Gruppe. "Wenn den Bewohnern zu festes Fleisch und Gemüse vorgesetzt wird, dass sie nicht mehr kauen können und sie deswegen nichts essen, dann ist das ein echter Pflege-Mangel", kritisiert die 65-Jährige.

    Stadler und Block sind nur zwei von vielen Fürsprechern von Pflegeeinrichtungen in Bremen, bei denen Bewohner und Angehörige ihre Anmerkungen und Anregungen hinterlassen können. Sie werden von der Wohn-und Betreuungsaufsicht offiziell benannt, wenn in den jeweiligen Häusern kein Bewohnerbeirat zustande kommt. Denn das entsprechende Landesgesetz sieht zuerst die Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohner im Pflege-Alltag durch gewählte Vertreter aus den eigenen Reihen vor. "Aber wenn sich auf diesem  Weg niemand findet, der die Interessen wahrnehmen kann, weil die Bewohner zu krank sind oder geistig nicht mehr handlungsfähig, können Fürsprecher benannt werden", sagt Reinhard Leopold vom Pflegeschutzbund (Biva).

    Wo und wie viele solche Bewohnebeiräte existieren, wo Fürsprecher die Arbeit übernehmen und wo sich einfach niemand für diese Aufgabe findet, weiß er allerdings auch nicht. "Es gibt kein zentrales Verzeichnis der Beiräte und Fürsprecher", bemängelt er. Auch das Sozialressort hat ad hoc keinen Überblick über Personen, amtierende Gremien oder anstehende Wahltermine. "Da müssten wir jetzt in jede einzelne Akte jeder Pflegeeinrichtung reingucken", sagt Ressortsprecher Bernd Schneider.

    Daher ist es auch unterschiedlich schwierig, die Beiräte und Fürsprecher zu erreichen. Stadler hat in seiner Einrichtung einen Briefkasten angebracht, wo die Bewohner Nachrichten einwerfen können. "Außerdem lasse ich mich regelmäßig sehen, um ansprechbar zu sein." So handhabt es auch Block. "Ich versuche, mindestens einmal pro Woche in der Einrichtung zu sein", sagt sie. Das war seit dem Beginn der Corona-Pandemie allerdings nicht immer möglich. "Wenn man dann vier Wochen nicht da war, hat man das Gefühl, bei vielen Problemen wieder von vorn anzufangen."

    Unterschiede von Haus zu Haus


    Da hat es Gisela Dorothea Erzmann deutlich einfacher. Die 88-Jährige ist gewählte Bewohnervertreterin im St- Elisabeth-Haus der Caritas in Schwachhausen und damit für die anderen Bewohner im Grunde jederzeit greifbar. Auch bei ihr ist das Essen ein wiederkehrendes Thema. Daneben dominieren Fragen zur Freizeitgestaltung. "Da geben die Bewohner immer gern Anregungen", sagt sie. Und wenn jemand neu ins Haus zieht, unterstützt sie die Eingewöhnung. "Das ist ja immer eine gehörige Umstellung", weiß sie aus eigener Erfahrung. Auch im Vorfeld gibt sie gerne Auskünfte, zum Beispiel, wenn sich jemand für einen Pflegeplatz interessiert. "Man kann mich über die Heimleitung direkt erreichen" erzählt sie und berichtet von regelmäßigem Austausch und guter Zusammenarbeit. Dass das nicht überall so funktioniert, weiß sie allerdings auch. Block zum Beispiel könnte sich ebenfalls gut vorstellen, über dem Alltag in der Einrichtung zu informieren, wenn jemand einen Pflegeplatz sucht. "Aber bei mir kommen solche Anfragen bislang nicht an."

    Rein rechtlich wirken die Beiräte und Fürsprecher derzeit vor allem nach innen und müssen über vieles informiert werden. Sie können dann ihre Haltung deutlich machen und Kritik äußern, aber momentan sind weder Speisepläne noch Freizeitangebote oder die Gestaltung der Einrichtungen von ihrer Zustimmung abhängig, genauso wenig können sie die Kosten für Verpflegung und Unterbringung beeinflussen. "Aber nicht mal alle Informationspflichten mir gegenüber werden beachtet" berichtet Block.

    "Ich hoffe sehr, dass ein verändertes Wohn- und Betreuungsgesetz uns gegenüber den Heimleitungen mehr Rechte einräumt", sagt Stadler. Auch regelmäßige Fortbildungen und Zusammenkünfte der Fürsprecher und Beiräte aus allen Häusern zum Erfahrungsaustausch fände er sinnvoll. "Früher gab es das mal, aber dann wurden die Mittel dafür gestrichen und seit Corona sind auch alle Eigeninitiativen dazu ins Leere gelaufen." Er regt daher ein zentrales Verzeichnis der Fürsprecher und Beiräte an.

    Das ist laut Leopold auch eine Forderung des Pflegeschutzbundes, damit zum Beispiel Angehörige direkt Kontakt aufnehmen können. "Unsere Vorstellung ist eine Auflistung unterteilt nach Stadtteilen und Trägern, die zusammen mit freien Plätzen und Prüfergebnissen von Heimaufsicht und Medizinischem Dienst auf einer Informationsplattform im Internet zur Verfügung stehen." Dass dies laut Sozialressort nicht mit dem Datenschutz vereinbar sei, hält Leopold für ein vorgeschobenes Argument. So sehen es auch die befragten Fürsprecher und Beiräte. "Wir bekleiden ja ein Amt. Da müssen wir auch auffindbar und ansprechbar sein", findet Stadler.
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bewohnebeiraete-in-der-bremer-pflege-hoffnung-auf-mehr-rechte-doc7js0f8dxanr113te8oed



    Auch der Sozialverband SOvD fordert mehr Transparenz:

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     am: 22. Februar 2022, 18:41 
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    Versorgungsprobleme bestehen weiterhin ...

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    Lieferengpässe

    von Mathias Brandt, 22.02.2022

    Aktuell gibt es laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland bei 245 Arzneimitteln Lieferengpässe. Zu den wichtigsten Gründen hierfür zählen erhöhte Nachfrage und Probleme bei der Herstellung. Von letzterem ist derzeit auch das bei der Brustkrebstherapie benötigte Tamoxifen betroffen. Laut Pharmazeutischer Zeitung (PZ) ist der Wirkstoff in Deutschland praktisch nicht erhältlich. Für die Betroffenen ist das dramatisch, denn laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) steht eine alternative, gleichwertige Arzneimitteltherapie nicht zur Verfügung.

    Indes könnte sich die Lage jetzt bald bessern, da das BMG nun offiziell einen Tamoxifen-Versorgungsmangel bekannt gegeben hat. Damit dürfen der PZ zufolge "Landesbehörden nun von bestehenden Regelungen abweichen, um die Versorgung zu sichern". Die Zahl der Engpassmeldung ist dem BfArM zufolge in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Registrierte die Behörde 2019 355 Lieferengpassmeldungen, waren es 2020 543, darunter 426 als versorgungsrelevant eingestufte Wirkstoffe.


    Infografik: Versorgungsprobleme bei 245 Medikamenten | Statista
    Mehr Infografiken finden Sie bei Statista
    Quelle: https://de.statista.com/infografik/26887/lieferengpassmeldungen-bei-arzneimitteln-in-deutschland/...

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     am: 22. Februar 2022, 01:44 
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    Untersuchung zu Pflegeheimen
    Wichtige Fakten zur Qualität fehlen

    Warum in Bremen und anderen Bundesländern zentrale Informationen für Verbraucher nicht einsehbar sind.

    Von Timo Thalmann - 13.01.2022, 19:38

    Die Mehrheit der Bundesländer stellt den Verbrauchern einer Untersuchung zufolge keine Informationen über die Qualität von Pflegeheimen bereit. Wichtige Angaben wie zum Personaleinsatz seien zwar in allen Ländern vorhanden, blieben aber in den meisten Bundesländern unter Verschluss, kritisierte die Bertelsmann Stiftung bei Vorlage der „Weissen Liste“ am Donnerstag. Vielen Menschen, die auf der Suche nach einem Pflegeheim seien, würden damit Informationen zu wesentlichen Auswahlkriterien vorenthalten. Der Mangel an Transparenz entstehe entweder, weil es eine landesrechtliche Regelung mit Veröffentlichungspflicht nicht gibt oder aber weil vorhandene Gesetze nicht umgesetzt würden.

    So sei in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen eine Publikation der Prüfergebnisse gesetzlich nicht vorgesehen. Und die Länder Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein würden bestehende Gesetze aus unterschiedlichen Gründen nicht umsetzen, was „besonders gravierend“ sei. Verbraucher erfahren somit nicht, ob in einem Heim Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind, wie die Stiftung bemängelte. Ebenso ließe sich nicht nachvollziehen, welche Einrichtungen besonders gut aufgestellt sind.

    Laut Bremer Sozialressort würden die Prüfberichte der Wohn- und Betreuungsaufsicht zwar nicht allgemein veröffentlicht. Die Pflegeeinrichtungen seien aber nach den Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz verpflichtet, die entsprechenden Informationen auf Anfrage herauszugeben und zu erläutern. Für eine allgemeine Veröffentlichung in ihrer aktuell vorliegenden Form seien die Berichte aber nicht geeignet, weil sie den angestrebten Zweck nicht erfüllten. „Sie machen die Einrichtungen nicht vergleichbar“, erläuterte Ressortsprecher Bernd Schneider. Zum einen stellten sie naturgemäß immer eine Momentaufnahme dar, zum anderen würden von den außerordentlich umfangreichen Fragenkatalogen zu den Prüfungen niemals alle Punkte geprüft. „Die Aufsichtsbehörden müssen nach ihren Erfahrungen Schwerpunkte setzen“, so Schneider Es sei in keinem Bundesland überzeugend gelungen, die Berichte über die Prüfergebnisse in ausreichendem Maß vergleichbar und für Verbraucher nachvollziehbar zu gestalten, urteilt das Bremer Sozialressort.

    Nur Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin veröffentlichten die Ergebnisse aktiv, sodass sie allgemein verfügbar seien. In Baden-Württemberg und Hessen müssten die Prüfergebnisse zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht werden. Allerdings seien die Daten derzeit nur in den Einrichtungen direkt einsehbar – also nur eingeschränkt zugänglich, heißt es in der Bertelsmann-Untersuchung. Positiv falle Hamburg auf, wo detaillierte Angaben auch etwa zu vorübergehenden Aufnahmestopps oder Ergebnisse aus Angehörigenbefragungen ins Netz gestellt würden.

    Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der Pflegebedürftigen – Stand 2019 – weiter auf mehr als 4,1 Millionen Personen gestiegen, etwa ein Fünftel von ihnen lebe in einem der rund 15 400 Pflegeheime. Die Auswahl eines Heims sei eine Lebensentscheidung, die Betroffenen bräuchten verlässliche Angaben, betonte Stiftungsvorstand Brigitte Mohn. Man könne damit auch die gute Arbeit vieler Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar machen. „Umgekehrt sollte es aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen, bei denen Defizite bestehen.“
    Studie sieht Flickenteppich

    Stiftungsexperte Johannes Strotbek erläuterte, Pflegebedürftige hätten „prinzipiell das Recht, den für sie fachlich geeigneten, individuell passenden und qualitativ guten Leistungserbringer frei zu wählen“. Dazu brauche es einen Überblick über Leistungsangebot und Qualität der Anbieter. Auf Bundesebene seien über den „Pflege-TüV“ seit einigen Jahren Kernergebnisse zur Qualität einsehbar – mit Lücken. Auf Landesebene gebe es einen Flickenteppich mit großen Info-Defiziten. Alle Bundesländer sollten die relevanten Daten, die den Aufsichtsbehörden vorliegen, auch offenlegen, mahnte Strotbek. Das könne zudem Impulse für einen Qualitätswettbewerb unter den Einrichtungen setzen. Verbraucher, Informationsportale, Beratungsstellen und Versorgungsforschung müssten frei auf Informationen zur Pflegequalität zugreifen können. Zugleich wies die Stiftung darauf hin, dass durch die Pandemie in allen Bundesländern die Vor-Ort-Einsätze der Aufsichtsbehörden monatelang unterbrochen waren, weshalb Datenlücken entstanden seien.
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/politik/inland/pflegeheime-studie-bescheinigt-mangelnde-transparenz-bei-qualitaet-doc7j9lr8q37tzi4rq5d6d



    Zitat
    BERTELSMANNSTIFTUNG, 13.01.2022
    Bundesländer informieren nur ungenügend über die Qualität von Pflegeheimen

    Lediglich in sechs Bundesländern sind wichtige Informationen zur Qualität von Pflegeeinrichtungen für Pflegebedürftige und Angehörige einsehbar. Das zeigt eine Analyse unseres Projekts "Weisse Liste". Besonders gravierend ist, dass einige Länder die Daten zur Pflegequalität bisher nicht veröffentlichen, obwohl die jeweiligen Landesgesetze dies vorschreiben. ...

    [vollständigen Text lesen >>]



    Quelle: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2022/januar/bundeslaender-informieren-nur-ungenuegend-ueber-die-qualitaet-von-pflegeheimen

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     am: 22. Februar 2022, 00:36 
    Begonnen von Multihilde - Letzter Beitrag von admin
    Zitat
    Personalbedarf in Pflegeeinrichtungen

    Einheitliche Bemessung


    von Prof. Dr. Heinz Rothgang (Abteilungsleiter Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik und Versorgungsforschung am Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen)

    Veröffentlicht am 24.04.2018
    Erschienen in Ausgabe 3./4.2018


    Entscheidend für die Sicherstellung einer guten Pflege in Pflegeeinrichtungen ist eine hinreichend gute Personalausstattung. Wie viele Pflegekräfte werden benötigt, um gute Pflege zu ermöglichen? Damit befasst sich ein Forschungsprojekt der Universität Bremen in gesetzlichem Auftrag.

    Auf die Frage nach der optimalen Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen gibt es derzeit keine wissenschaftlich begründete und gesellschaftlich konsentierte Antwort. Zwar wurde schon bei Einführung der Pflegeversicherung 1994 die Forderung nach einem bundesweiten Personalbemessungsverfahren erhoben. Mit der Erprobung des in Kanada entwickelten „PLAISIR“-Verfahrens gab es jedoch zu Beginn dieses Jahrhunderts den bislang letzten ernsthaften Versuch zur Implementierung eines Personalbemessungsverfahrens, der letztlich an Lizenzschwierigkeiten und daran, dass PLAISIR für die Nutzer eine „blackbox“ blieb, gescheitert ist.

    Anstelle eines bundesweiten Verfahrens haben wir in der stationären Altenpflege unterschiedliche Regeln in 16 Bundesländern, die Personalschlüssel als Korridore oder als Punktwerte festlegen. Abb. 1 zeigt basierend auf den Daten der Pflegestatistik 2015, wie viele Pflegebedürftige rechnerisch in den Bundesländern auf einen in Vollzeit in der Pflegeeinrichtung Beschäftigten entfallen. Allerdings unterscheidet sich der Versorgungsaufwand je nach Pflegestufe (inzwischen: Pflegegrad) der Pflegebedürftigen. Um dem Rechnung zu tragen, wurden die Pflegestufenstrukturen in den Ländern auf Basis der im Rahmen der EVIS-Studie 2015 erhobenen Aufwände berücksichtigt. Wie die Abbildung zeigt, unterscheiden sich die gewichteten Werte aber nicht wesentlich von den ungewichteten. Gut erkennbar ist dagegen, dass etwa in Brandenburg pro Beschäftigtem 27 (ungewichtet) bzw. 29 Prozent ( gewichtet) mehr Pflegebedürftige versorgt werden müssen als in Bayern. ...


    [zum Artikel >>]
    Quelle: https://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2018-0304/personalbemessung.html



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     am: 22. Februar 2022, 00:07 
    Begonnen von Multihilde - Letzter Beitrag von admin
    Personalverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeGPersV) [>>]



    Zitat
    Personalbemessung

    Zitat
    Pflegekraft: "Ich habe das Gefühl, wir sind ständig unterbesetzt. Wo ist eigentlich geregelt, wie viel Personal in einer Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus nötig ist?"

    In der Pflege

    Die Bundesländer haben die Aufgabe, den ordnungsrechtlichen Teil der Heimgesetzgebung zu regeln. Dazu gehören Fragen der Genehmigung des Betriebs von Heimen oder anderen Wohnformen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen, die personelle oder bauliche Ausstattung der Einrichtung oder Sanktionen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

    Diese Gesetze tragen in jedem Bundesland unterschiedliche Namen, in Bremen sind das „das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)“ unter anderem mit der für Pflegebedürftige und Beschäftigte wichtigen „Personalverordnung zum BremWoBeG“.

    Diese regelt zum Beispiel auch in Zukunft die Fachkraftquote von 50 Prozent oder die Personalpräsenz. Die Mindestpräsenz im Nachtdienst wurde von bisher einer Pflegekraft für 50 Patientinnen und Patienten auf eine Pflegekraft für 40 Patienten seit dem 1. Mai 2019 geändert. Die Verbesserung wurde von der Gewerkschaft ver.di und Beschäftigten durchgesetzt, um bessere Arbeitsbedingungen für die Nachtschicht zu erreichen.

    In den Krankenhäusern

    Seit Anfang 2019 gilt das bundeseinheitliche „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“. Dies sieht einheitliche Untergrenzen in sogenannten pflegesensitiven Krankenhausbereichen vor. Bislang gehören dazu: Die Intensivmedizin, die Geriatrie, die Herz- und der Unfallchirurgie und die Neurologie. In der Intensivmedizin zum Beispiel darf eine Pflegekraft in der Tagesschicht nicht mehr als 2,5 Patientinnen und Patienten betreuen, in der Nachtschicht nicht mehr als 3.

    Intensivmedizin

        Tagschicht 2,5 Patient*innen pro Pflegekraft
        Nachtschicht. 3 Patient*innen pro Pflegekraft

    ab dem 1. Januar 2021:

        Tagschicht 2 Patient*innen pro Pflegekraft
        Nachtschicht. 3 Patient*innen pro Pflegekraft

    Geriatrie

        Tagschicht 10 Patient*innen pro Pflegekraft
        Nachtschicht. 20 Patient*innen pro Pflegekraft

    Unfallchirurgie

        Tagschicht 10 Patient*innen pro Pflegekraft
        Nachtschicht. 20 Ptient*innen pro Pflegekraft

    Kardiologie

        Tagschicht 12 Patient*innen pro Pflegekraft
        Nachtschicht. 24 Ptient*innen pro Pflegekraft

    Zahlreiche Initiativen – darunter auch die Gewerkschaften und die Arbeitnehmerkammern – setzen sich für eine Personalbemessung ein, die sich an den konkreten Bedarfen der einzelnen Krankenhäuser ausrichtet.

    Gut zu wissen

    Wenn Sie den Eindruck haben, bei Ihnen wird zu wenig Personal eingesetzt, wenden Sie sich an Ihren Betriebs- oder Personalrat bzw. an Ihre Mitarbeitervertretung und an Ihre Gewerkschaft.

    Weitere Infos

    Pflege


    Senatorin für Soziales
    www.soziales.bremen.de

    Krankenhäuser

    www.bundesgesundheitsministerium.de/personaluntergrenzen

    Quelle: https://www.arbeitnehmerkammer.de/pflege/themen/arbeitsbedingungen-verbessern/artikel-74-personalbemessung.html



    Zitat
    Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
    Mehr Unterstützung für Menschen in Pflegeeinrichtungen

    Personalschlüssel in der Nacht wird neu geregelt

    08.03.2018 - Pflegeeinrichtungen müssen künftig mehr Personal in den Nachtschichten einsetzen. Eine entsprechend geänderte Personalverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz hat Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (Donnerstag, 8. März 2018) der Deputation für Soziales, Jugend und Integration vorgelegt. Danach muss in Pflegeeinrichtungen für je 40 Bewohnerinnen und Bewohner künftig mindestens eine Pflegekraft im Dienst sein. Bislang liegt der Präsenzschlüssel bei mindestens eins zu 50. Die Regelung greift verbindlich ab 1. Mai 2019, bis dahin darf der bisherige Schlüssel weiter angewandt werden.

    „Schon heute ist der nächtliche Präsenzschlüssel in fast allen Einrichtungen deutlich günstiger als 1:50“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Ursache sei der Umstand, dass der Schwellenwert von je 50 Bewohnerinnen und Bewohnern je Pflegekraft nur selten ausgereizt werde. „Mit dem 51. Bewohner muss heute in der Nachtschicht eine zweite Kraft eingesetzt werden, faktisch liegt der Schlüssel damit dann bei 1:25,5.“ Eine Einrichtung mit beispielsweise 80 Plätzen habe also schon heute einen Präsenzschlüssel in der Nacht von 1:40. Künftig werde die zweite Kraft ab 41 Bewohnerinnen und Bewohner eingesetzt, eine dritte ab 81.

    „Das ist ein qualitativer Fortschritt, der nach intensiver Diskussion erkämpft worden ist“, sagte Senatorin Stahmann. „Ich glaube, wir sind damit auf dem richtigen Weg.“ Besonders in Einrichtungen mit vielen dementen oder schwer pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern seien Pflegekräfte sehr stark gefordert. Der höhere Präsenzschlüssel stelle eine Erleichterung dar und sichere zudem eine bessere Betreuung in Notfällen.

    Die Absenkung des Präsenzschlüssels führe zu 62 zusätzlichen Stellen in Bremens Pflegeeinrichtungen, sagte Senatorin Stahmann, und zu zusätzlichen Kosten in Höhe von 2,9 Millionen Euro jährlich. Die zusätzlichen Kosten tragen die Bewohnerinnen und Bewohner über die Heimkosten. Wenn die finanzielle Mittel der Bewohnerinnen und Bewohner nicht ausreichen und auch Familienangehörige nicht herangezogen werden können, springt nach dem Sozialgesetzbuch XII die Stadt Bremen als Kostenträger ein. Das sei bei rund einem Drittel der Heimbewohner der Fall, sagte Senatorin Stahmann.

    Die Geltungsdauer der Personalverordnung ist, wie die des Wohn- und Betreuungsgesetzes, auf den 31. Dezember 2022 befristet. Bis Ende 2021 sollen die Wirkung des Gesetzes sowie der Personalverordnung durch externe Gutachter bewertet werden.
    Quelle: https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/mehr-unterstuetzung-fuer-menschen-in-pflegeeinrichtungen-296855?asl=bremen02.c.732.de

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