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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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 am: 09. Januar 2022, 15:39 
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Pflegenotlage bei Friedehorst

Bei der Stiftung Friedehorst sind mehr Pflegekräfte an Corona erkrankt, als die diakonische Einrichtung kompensieren kann. Jetzt helfen Soldaten den Helfern.


05.01.2022, 18:00 - Von Christian Weth

In einer Seniorenwohnanlage der Stiftung Friedehorst haben sich so viele Pflegekräfte mit Corona infiziert, dass die Betreuung der Menschen nicht mehr ohne Weiteres gewährleistet werden kann – und die Bundeswehr einspringen muss. Seit dieser Woche unterstützen Soldaten das Personal. Es ist nicht das erste Mal, dass die Burglesumer Einrichtung wegen einer Notsituation in der Pandemie um Amtshilfe gebeten hat. Aber das erste Mal, dass sie bewilligt wurde.

Nach den Zahlen von Gabriele Nottelmann haben sich 17 Mitarbeiter mit dem Virus angesteckt. Die Sprecherin der Stiftung sagt, dass das mehr als ein Drittel der Beschäftigten in der betroffenen Pflegeeinrichtung ist. Auch 36 Bewohner wurden positiv getestet. Nottelmann vermutet, dass die neue Mutation des Erregers für den Ausbruch verantwortlich ist. Ihr zufolge beträgt die Impfquote beim Personal 95 und bei den Bewohnern 97 Prozent. Mit einer einzigen Ausnahme, sagt sie, sind alle Infizierten zweimal oder sogar dreimal geimpft.

Um Amtshilfe hat Friedehorst kurz nach Weihnachten gebeten. Nottelmann zufolge blieb der Einrichtung keine Wahl. Zum einen, weil der personelle Ausfall so groß ist, dass er nicht mit eigenen Kräften kompensiert werden kann. Und zum anderen, weil nicht auszuschließen ist, dass er in den noch größer wird. Einen Tag vor Silvester wurde der Einsatz der Soldaten von einem Führungsstab der Bundeswehr in Potsdam bewilligt. Anders als der erste Amtshilfeantrag von Friedehorst, bei dem es um Unterstützung bei Covid-Tests ging.

Damals half die Bundeswehr schon in einer anderen Einrichtung eines anderen Trägers in Burglesum aus und gab es mehr Hilfegesuche als jetzt. Zum Jahreswechsel kam Bernd Schneider auf eine Handvoll Einrichtungen in Bremen, die durch Corona in eine Notlage gekommen waren. Der Sprecher von Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) sagt, dass die Behörde vermittelt, wenn um Amtshilfe gebeten wird. Im zufolge ist Friedehorst momentan die einzige Einrichtung im Bremer Norden, die von Soldaten unterstützt wird.

Zehn sind es, die in der Seniorenwohnanlage im Dienst sind. Alle kommen von der Logistikschule der Bundeswehr in Garlstedt. Sie machen, was auch die Soldaten in der ersten Burglesumer Einrichtung gemacht haben, die um Unterstützung gebeten hatte: Alles, was hilft, damit sich die Beschäftigten ausschließlich auf die Betreuung der Bewohner konzentrieren können. Pflegeentlastende Arbeiten nennt Andrea Hilscher das. Dazu zählt die Sprecherin des Bremer Landeskommandos das Desinfizieren von Räumen, das Liefern von Essen, das Austragen von Bettwäsche.

Im Grunde dürfen die Soldaten nur eines nicht: die Senioren pflegen. Hilscher sagt, dass sie dazu eben nicht ausgebildet sind. Ihres Wissens nach leisten in Bremen 20 Kräfte der Bundeswehr momentan Hilfe, weil Einrichtungen wegen Corona in eine personelle Notlage geraten sind. Unterm Strich kommt sie seit Beginn der Pandemie bis einschließlich August vergangenen Jahres auf 76 Amtshilfegesuche von sozialen Trägern und anderen Stellen im Stadtgebiet, die bewilligt wurden – und auf 638 Soldaten, die bei diesen Amtshilfegesuchen im Einsatz waren.

Die Soldaten sollen bis zum 26. Januar bei Friedehorst aushelfen. Vielleicht bleiben sie aber auch länger. Stiftungssprecherin Gabriele Nottelmann sagt, dass das davon abhängt, wie sich die Infektionszahlen in der Seniorenwohnanlage entwickeln. Das Amtshilfegesuch kann bis Ende März verlängert werden.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/stadtteil-burglesum/notlage-durch-corona-bundeswehr-leistet-amtshilfe-bei-friedehorst-doc7j5b9ohoh3dp2hb6e97

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 am: 24. Dezember 2021, 17:31 
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23. Dezember, 2021

Eine Zwangsbehandlung ist nicht rechtmäßig, wenn sie schriftlich ausgeschlossen wurde

Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass eine Zwangsbehandlung auch bei drohenden irreversiblen Gesundheitsschäden nicht gerechtfertigt ist, wenn diese vom Betroffenen im Zustand der Einsichtsfähigkeit wirksam ausgeschlossen wurde. Der Beschwerdeführer war mit Neuroleptika behandelt worden, obwohl er dies schriftlich untersagt hatte. Er sah hierin eine Verletzung seiner Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde.

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war im Maßregelvollzug untergebracht. Er erklärte schriftlich, dass er jedem Arzt, Pfleger und anderen Personen verbiete, ihm Neuroleptika in irgendeiner Form und gegen seinen Willen zu verabreichen oder ihn dazu zu drängen.
Später beantragte der Einrichtungsträger beim zuständigen Gericht die Zwangsbehandlung des Beschwerdeführers, weil er an einer schweren Schizophrenie leide. Die Behandlung sei notwendig, um ihn vor irreversiblen hirnorganischen Gesundheitsschäden zu bewahren. Dem Antrag wurde stattgegeben. Hiergegen wehrt sich der Beschwerdeführer. Er meint, er sei durch die Zwangsbehandlung in seinen Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 Alt. 2 GG) und seiner Menschenwürde (Art. 1 Absatz 1 GG) verletzt.

Entscheidung

Die Verfassungsbeschwerde hatte zum Teil Erfolg. Das Gericht meint, eine Zwangsbehandlung und der damit verbundene Grundrechtseingriff könne dann nicht gerechtfertigt sein, wenn diese im Zustand der Einsichtsfähigkeit wirksam ausgeschlossen sei. Sofern Betroffene mit freiem Willen über medizinische Maßnahmen entscheiden könnten, bestünde keine Schutz- und Hilfsbedürftigkeit, die Voraussetzung für eine staatliche Schutzpflicht sei. Der Einzelne sei grundsätzlich frei, über Eingriffe in seine körperliche Integrität und den Umgang mit seiner Gesundheit nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Diese Freiheit sei Ausdruck der persönlichen Autonomie des Einzelnen. Diese sei durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Ar 1. Abs. 1 GG gegeben. Daraus resultiere eine „Freiheit zur Krankheit“. Man dürfe daher eine Heilbehandlung auch dann ablehnen, wenn diese dringend angezeigt sei und deren Unterlassen zum dauerhaften Verlust der persönlichen Freiheit führen könne. Habe der Betroffene also die Ablehnung einer medizinischen Zwangsbehandlung wirksam verfügt, dürfe der Staat sich darüber nicht zum Schutz des Betroffenen hinwegsetzen. Dies sei nur möglich, wenn durch die abgelehnte Zwangsmaßnahme auch Dritte betroffen sind. Für diesen Fall müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt angewendet werden.

Die die Behandlung ausschließende Patientenverfügung müsse in einem zweistufigen Verfahren überprüft werden. Die Erklärung müsse zunächst im Zustand der Einsichtsfähigkeit auf die Bedeutung ihres Aussagegehalts überprüft werden. Sodann sei der Inhalt der Erklärung daraufhin auszulegen, ob diese hinreichend bestimmt und die konkrete Behandlungssituation umfasst ist. Es sei fortlaufend zu prüfen, ob die jeweiligen Umstände der Krankheitssituation noch von der Patientenverfügung gedeckt sind.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.06.2021 – 2 BvR 1866/17 und 2 BvR 1314/18

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 am: 24. Dezember 2021, 14:15 
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Kritik an Bremer Heimaufsicht
Zu wenig Kontrolle in der Altenpflege

Die CDU kritisiert die Arbeit der Wohn- und Betreuungsaufsicht. Sie werde immer nur tätig, wenn sich jemand beschwere. Eine systematische Kontrolle von Pflegeeinrichtungen unterbleibe.


19.12.2021, 15:00 von Timo Thammann

Mängel in Bremer Pflegeeinrichtungen sind offenbar weiter verbreitet, als bislang bekannt. In einer Vorlage für die jüngste nicht-öffentliche Sitzung der Sozialdeputation ist von einer „auffälligen Häufung von spezifischen Problemlagen“ in Altenpflegeeinrichtungen unter Trägerschaft großer privater Konzerne die Rede. Betroffen seien demnach die Hälfte aller im Land Bremen verfügbaren stationären Pflegeplätze. Beispielhaft dafür stehen bekannt gewordene Beschwerden von Angehörigen und Bewohnern über Vernachlässigungen im Haus am Sodenmattsee. Die Einrichtung gehört zur Residenz-Gruppe, die wiederum Teil des international tätigen Orpea-Konzerns mit Sitz in Paris ist. Das Unternehmen betreibt mehr als 1000 Pflegeheime in 14 Ländern mit rund 85.000 Pflegeplätzen.

Laut Sozialbehörde ging es in der Huchtinger Einrichtung unter anderem darum, dass die Betroffenen beim Essen alleine sitzen oder zu lange auf Hilfe warten müssen, nachdem sie geklingelt hatten. Für die Einrichtung an der Delfter Straße 25 wurde deshalb bereits zur ersten Jahreshälfte 2020 von der Heim und Betreuungsaufsicht ein Belegungsstopp verhängt. Von den vorhandenen 86 Plätzen sind derzeit daher nur 52 besetzt. Solche verhängten, freiwillig beschlossenen oder auch mit den jeweiligen Betreibern vereinbarten Belegungsstopps gibt es in weiteren Bremer Häusern.

So sind ebenfalls in Huchting im Haus Invita an der Kirchhuchtinger Landstraße laut Betreiber aktuell 70 von 88 Plätzen belegt. „Das ist ein Stopp, den wir uns selbst auferlegt haben“, betont Marcus Mollik, Geschäftsführer des Betreibers WH-Care Holding in Garbsen bei Hannover. Als Grund gibt er Personalmangel an. Mollik räumt allerdings ein, dass bei den Pflegekräften auch wiederholt Qualitätsprobleme auftauchen. "Wir müssen viele Kräfte immer wieder nachschulen." Aktuell wurde in diesem Zusammenhang die Hausleitung fristlos entlassen. Über die genauen Gründe macht Mollik keine Angaben. „Wir mussten diese Konsequenz ziehen, auch wenn wir wissen, dass dadurch erneut Unruhe und Fragen entstehen.“

Das Haus Invita war seit 2015 immer wieder ein Fall für die Wohn- und Betreuungsaufsicht. Damals stand es wegen gravierender Pflegemängel kurz vor der Schließung durch die Behörde. Dann gab es zweimal einen Betreiberwechsel und immer wieder Kontrollen. Seit 2017 bemüht sich die WH Care Holding nach Darstellung Molliks kontinuierlich darum, dass das Haus „unseren hohen Ansprüchen an die Pflegequalität gerecht wird.“ Man sei aber noch nicht da, wo man gern wäre.

Die CDU kritisiert vor diesem Hintergrund mit einer großen Anfrage die Arbeit der Wohn- und Betreuungsaufsicht. Sigrid Grönert, sozialpolitische Sprecherin der Christdemokraten in der Bürgerschaft, bemängelt vor allem, das keine anlasslosen und unangekündigte Kontrollen stattfinden. „Die Prüfer reagieren wohl stets zügig, wenn es Beschwerden gibt, aber ihrem gesetzlichen Auftrag, die Einrichtungen regelmäßig und systematisch zu überwachen, kommt die Behörde nicht nach“, sagt sie.

Reinhard Leopold, Bremer Regionalbeauftragter des Biva-Pflegeschutzbundes, der sich für die Interessen der Bewohner einsetzt, berichtet, dass Betreiber "systematisch aufräumen", sobald ihnen die Kontrollen angekündigt werden. "Pflegekräfte haben mir versichert, dass dann Dokumentationen und Dienstpläne nachkorrigiert werden oder nur am Tag der Kontrolle mehr Personal vor Ort ist als gewöhnlich." Mollik hält solche Vorkommnisse für erfunden. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht kündige sich immer nur sehr kurzfristig an. "Da erhalten sie dann morgens um acht den Anruf, dass um zehn die Prüfer im Haus sind. Wer da keine ordentliche Dokumentation hat, kann sie auch nicht auf die Schnelle nachholen."

Laut Bernd Schneider, Sprecher des Sozialressorts, gehen die anlassbezogenen Kontrollen zudem stets über den Anlass hinaus. So werde etwa bei einer Beschwerde über unzureichende Pflege einer Bewohnerin oder eines Bewohners das gesamte Umfeld kontrolliert, ebenso der Personaleinsatz und der Dienstplan für die Stationen. „Der Verpflichtung zu Regelkontrollen kommt die Wohn- und Betreuungsaufsicht durch vertiefte Anlasskontrollen faktisch nach“, sagt Schneider.

Birgit Pfeiffer, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft, sieht es ähnlich wie das Sozialressort und verweist auf ein strukturelles Problem. "Ich glaube nicht, dass die Lösung darin besteht, das Kontrollsystem vor Ort immer weiter auszubauen, wenn private Heimbetreiber gleichzeitig zu immer größeren, profitorientierten Konzernen werden, die zudem schnell mit Rechtsmitteln gegen Anordnungen einer Wohn- und Betreuungsaufsicht vorgehen." Sie plädiert daher dafür, die Rahmenbedingungen der Pflege so zu verändern, dass der Markt insgesamt stärker reguliert wird. Es gebe entsprechende Überlegungen in der SPD-Bürgerschaftsfraktion, so etwas anzustoßen. "Das werden wir allein in Bremen aber nicht lösen können."




Zur Sache

Mehr Körperverletzungen in Pflegeheimen


Dass fehlendes oder überfordertes Pflegepersonal gravierende Konsequenzen haben kann, zeigt auch eine steigende Zahl von Strafanzeigen, bei denen die Bewohner von Altenheimen, Pflegeeinrichtungen oder Behindertenwohnheimen in ihren Einrichtungen zum Opfer wurden. Das zeigte bereits im April die Antwort des Senats auf eine entsprechende Anfrage der CDU. Waren es 2019 noch 29 Anzeigen aus der Stadt Bremen, die Eingang in die polizeiliche Kriminalstatistik fanden, wurden im vorigen Jahr 75 Anzeigen registriert. Mehr als verdoppelt hat sich die Zahl sogenannter Rohheitsdelikte und hier besonders die Zahl der fahrlässigen Körperverletzungen, die von zwei im Jahr 2019 auf 29 im Jahr 2020 anstieg. Ob diese Entwicklung auch 2021 so weiterging, ist bislang nicht ausgewertet.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/kritik-an-bremer-heimaufsicht-zu-wenig-kontrolle-in-der-altenpflege-doc7ioeii19sw339nqfdj8



[Pflegerische Versorgung in Bremen am schlechtesten! >>]

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 am: 05. Dezember 2021, 22:52 
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1. Dezember 2021
Corona: BIVA sieht Weihnachtsbesuche in Pflegeheimen gefährdet

Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund warnt: Steigende Infektionszahlen in der vierten Coronawelle und die Angst vor der neuen Omikron-Virusvariante führen in vielen Pflegeheimen wieder zu Beschränkungen der Freiheitsrechte. Aktuell erfahren die BIVA-Rechtsberater nicht nur von unrechtmäßigen Quarantäneanordnungen, sondern auch von bereits jetzt reduzierten Besuchszeiten für die Weihnachtstage. „Die Maßnahmen sind unverhältnismäßig und willkürlich“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes.

Fast alle Pflegeheimbewohner:innen sind geimpft und Besucher:innen werden regelmäßig getestet. Es besteht somit kein Grund, ihre Freiheitsrechte stärker einzuschränken, als für alle anderen Bürger:innen. Trotzdem müssen in Sachsen Pflegeheimbewohner:innen nach einem Arztbesuch für sieben Tage in Quarantäne und in einem Pflegeheim in Bayern wurden bereits jetzt für die Weihnachtstage reduzierte Besuchszeiten angekündigt. Das sind nur zwei aktuelle Beispiele aus der Rechtsberatung des BIVA-Pflegeschutzbundes für unverhältnismäßige Kontaktbeschränkungen in Pflegeheimen. Der Pflegeschutzbund weist darauf hin, dass eine Quarantäne grundsätzlich nur von einer zuständigen Behörde wie dem Gesundheitsamt angeordnet werden kann. 

 „Die verheerende Isolation von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern im letzten Jahr darf sich nicht wiederholen“, sagt Stegger. „Besuchseinschränkungen treffen die Menschen ins Herz. Sie dürfen nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft sind.“

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Erfahrungsberichte und Befürchtungen finden sich auch in den Kommentare von Betroffenen unter: „Corona im Pflegeheim – Ihre Erfahrungen“
https://www.biva.de/corona-im-pflegeheim/corona-im-pflegeheim-ihre-erfahrungen/

Quelle: https://www.biva.de/presse/corona-biva-sieht-weihnachtsbesuche-in-pflegeheimen-gefaehrdet/

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 am: 05. Dezember 2021, 21:54 
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Personalmangel in Bremer Pflegeheimen:
Die Bauverordnung soll's richten

Die Bremer Sozialsenatorin will den Personalmangel in Pflegeheimen bekämpfen. Ihre Idee ist, Hedgefonds durch eine neue Bauverordnung abzuschrecken.

25.11.2021 taz Nord - PAUL PETSCHE

BREMEN taz | Wenn Pflegekräfte nicht genügend Zeit haben, essen demente Menschen in den Pflegeheimen mit den Händen, sagt der Sprecher der Bremer Sozialbehörde, Bernd Schneider. Die Pflegekräfte seien dann verzweifelt. Schuld seien nicht sie, sondern der Personalmangel, meint Schneider. Dagegen will der Bremer Senat etwas unternehmen: Die Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) hat nun eine neue Bauverordnung für Pflegeheime vorgelegt, mit der die Situation in Bremer Einrichtungen verbessert werden soll. Doch damit sind nicht alle zufrieden.

Der Verordnung zufolge sollen Einrichtungen der Altenpflege in Bremen „künftig nur noch mit maximal 80 Plätzen und ausschließlich mit Einzelzimmern“ gebaut werden dürfen. „Mit der Begrenzung der Platzzahlen wollen wir Bremen als Standort für Hedgefonds und Großinvestoren ein bisschen unattraktiv machen“, sagt Stahmann. Die Pflege sei in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr zum Gegenstand wirtschaftlicher Interessen geworden. Das gehe zu Lasten der Qualität, sagt Stahmann.

Diese Einschätzung deckt sich etwa auch mit den Ergebnissen des Recherchenetzwerks Investigate Europe: Das Netzwerk hatte jüngst umfangreich in Deutschland über Pflegeheimkonzerne recherchiert und Missstände in deren Heimen aufgedeckt. Die zunehmende Privatisierung gehe einher mit Einsparungen beim Personal und Mängeln bei der Pflegequalität. Die zuständigen Behörden würden vielerorts nichts dagegen unternehmen.

Heinz Rothgang, Professor für Pflege und Alterssicherung an der Uni Bremen, betont, dass nicht alle privaten Träger problematisch sind. Die Pflegewirtschaft in Deutschland sei immer noch sehr mittelständisch geprägt, die Lage habe sich aber durch den Auftritt der Investoren verschlechtert. Man müsse zwischen seriösen, inhabergeführten Privatunternehmen und den großen Private-Equity-Firmen differenzieren.


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Unklar ist, wie viel Abhilfe von der neuen Bauverordnung zu erwarten ist

Vor letzteren soll Bremens Bauverordnung zur Platzbegrenzung schützen. Denn größere Heime seien tendenziell wirtschaftlicher, erklärt Schneider. Somit sei der Neubau von kleineren Heimen weniger attraktiv für jene großen Investoren, die an Profit interessiert sind.

Doch nicht alle sind in Bremen mit der neuen Bauverordnung zufrieden. Reinhard Leopold, Sprecher der Angehörigen-Initiative „Heim-Mitwirkung“, hält eine Begrenzung auf 80 Plätze für wenig hilfreich. Er verweist auf die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes. Da ist die durchschnittliche Größe von Pflegeheimen unter privaten Trägern bei 58 Pflegebedürftigen angegeben, gemeinnützige und öffentliche sind dagegen größer. Somit scheint es, als seien private Träger durch die Platzbegrenzung am wenigsten betroffen. Statt der Plätze müsse man die Renditen begrenzen, meint Leopold.

Aus Sicht der Sozialbehörde wird die Verordnung langfristig trotzdem helfen. Die Pflegestatistik bilde schließlich den heutigen Bestand ab, nicht die künftige Entwicklung. Mit der Bauverordnung werde „noch ein Deckel draufgemacht, bevor das Kind in den Brunnen fällt“, sagt Behördensprecher Schneider.

Ob die Hoffnung berechtigt ist, da ist Pflegeforscher Rothgang unsicher. Für die großen Konzerne sei es momentan sowieso kaum profitabel, Pflegeheime neu zu bauen. Stattdessen würden sie bestehende Heime aufkaufen oder in betreutes Wohnen in Kombination mit Tagespflege investieren. Wie Leopold fordert er, dass die Politik die hohen Renditen der Konzerne auf einen einstelligen Prozentsatz begrenzen müsse.

Die Bremer Sozialbehörde betont, sie könne auf Landesebene nicht verhindern, dass Heime aufgekauft werden. Ebenso wenig könne sie die hohen Gewinnspannen der Konzerne rechtlich einschränken. Sie will jedoch auf Bundesebene auf Verbesserungen hinwirken.
Quelle: https://taz.de/Personalmangel-in-Bremer-Pflegeheimen/!5813858/

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 am: 05. Dezember 2021, 21:40 
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Maximal 80 Plätze und nur noch Einzelzimmer
Bremen führt Obergrenze für neue Altenpflegeheime ein

Bremen führt eine Obergrenze für neue Einrichtungen der Altenpflege ein. Eine neue Verordnung schreibt eine maximale Zahl der Plätze und die Art der Unterbringung vor.


16.11.2021, 15:56 - Von rab

Neue Altenpflegeheime sollen künftig in Bremen nur noch mit maximal 80 Plätzen und ausschließlich mit mindestens 14 Quadratmeter großen Einzelzimmern gebaut werden dürfen. Das sieht eine neue Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz vor, die Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) am Dienstag dem Senat vorgelegt hat.

Danach sollen zudem in sämtlichen Privatzimmern sowie in den Gemeinschaftsräumen aller Einrichtungen der Altenpflege Zugänge zum Internet sichergestellt sein. Damit reagiert Stahmann auf eine Erfahrung aus der Corona-Pandemie: "Gerade zu Beginn der Pandemie gab es für viele kaum Möglichkeiten, im Kontakt mit ihren Angehörigen zu bleiben. Vor diesem Hintergrund müssen wir die heutigen technischen Möglichkeiten konsequent zugänglich machen." Weiter sieht die Verordnung vor, dass alle Warmwasserauslässe mit einem Verbrühschutz ausgerüstet und vom Jahr 2031 an nicht nur die neuen, sondern alle Altenpflege-Einrichtungen barrierefrei sein müssen.

Der Senat hat die Senatorin gebeten, die vorgelegte Verordnung zu erlassen. Sie soll ab Februar 2022 gelten.

"Die Pflege ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten immer mehr zum Gegenstand wirtschaftlicher Interessen geworden", erläuterte Stahmann den Anlass für die Verordnung. "Investoren mit großen finanziellen Ressourcen versprechen Anlegern hohe Renditen. Im Ergebnis erleben wir immer wieder, wie das zulasten der Qualität in Betreuung und Pflege geht. Mit der Begrenzung der Platzzahlen wollen wir Bremen als Standort für Hedge-Fonds und Großinvestoren ein bisschen unattraktiver machen."

Die neue Bauverordnung soll laut Stahmann zudem einen Impuls für die quartiersnahe Versorgung bringen. Kleinere Pflegeeinrichtungen im eigenen Quartier böten alten Menschen die "Chance, weiterhin am sozialen Leben in ihrer angestammten sozialen Umgebung teilzuhaben". Das ginge nicht mit 150-Betten-Häusern.

Im Bundesland Bremen haben nach Mitteilung der Sozialsenatorin derzeit 29 von 101 Einrichtungen der Altenpflege mehr als 80 Plätze. Größtes Haus ist eine Einrichtung in Bremerhaven, die ihre Zahl an Plätzen mit 204 angibt, davon 136 in Einzel- und 68 in Doppelzimmern.

Nach der neuen Bauverordnung dürfen zwar in neuen Altenpflegeheimen keine Doppelzimmer mehr gebaut werden. Es soll aber die Möglichkeit geben, zwei Zimmer zu einer "Nutzungseinheit" zusammenzuschließen, etwa für Paare. Stahmann: "Niemand soll gezwungen werden, mit einer fremden Person in einem Zimmer zu leben, aber wir wollen Paare oder enge Freundinnen und Freunde auch nicht trennen."

Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/obergrenze-fuer-neue-altenheime-in-bremen-maximal-80-plaetze-erlaubt-doc7ifpdlm9cid1kjr2of5t

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 am: 05. Dezember 2021, 20:52 
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Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz der Freien Hansestadt Bremen (BremWoBeG BauVO)

Vom 22. November 2021 - Verkündet am 24. November 2021, Gesetzblatt Nr. 119


Die Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz tritt am 01.02.2022 in Kraft.

https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bauverordnung-zum-bremischen-wohn-und-betreuungsgesetz-der-freien-hansestadt-bremen-bremwobegbauvo-vom-22-november-2021-174260?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de



Pressemitteilung vom 16.11.2021
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Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Obergrenze für Pflegeheime: Maximal 80 Plätze und Einzelzimmer in Neubauten

Senatorin Stahmann legt neue Bauverordnung vor / Barrierefreiheit ab 2031
16.11.2021


Einrichtungen der Altenpflege sollen in Bremen künftig nur noch mit maximal 80 Plätzen und ausschließlich mit Einzelzimmern gebaut werden dürfen. Das sieht die neue Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (BreWoBeG) vor, die Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (Dienstag, 16. November 2021) dem Senat vorgelegt hat. Darüber hinaus sollen alle Einrichtungen der Altenpflege einen Zugang zum Internet sicherstellen, und zwar in sämtlichen Privatzimmern sowie in Gemeinschaftsräumen. Alle Warmwasserauslässe müssen mit einem Verbrühschutz versehen sein, und von 2031 an müssen alle Einrichtungen barrierefrei sein. Der Senat hat die Sozialsenatorin gebeten, die vorgelegte Verordnung zu erlassen. Sie soll ab Februar 2022 gelten.

"Die Pflege ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten immer mehr zum Gegenstand wirtschaftlicher Interessen geworden", sagte Senatorin Stahmann. "Investoren mit großen finanziellen Ressourcen versprechen Anlegern hohe Renditen. Im Ergebnis erleben wir immer wieder, wie das zu Lasten der Qualität in Betreuung und Pflege geht. Mit der Begrenzung der Platzzahlen wollen wir Bremen als Standort für Hedge-Fonds und Großinvestoren ein bisschen unattraktiver machen."

Die neue Bauverordnung solle zudem einen Impuls für eine quartiersnahe Versorgung setzen, sagte Senatorin Stahmann weiter: "Wir müssen uns fragen: Wie wollen ältere, pflegebedürftige Menschen leben? Wollen sie sehr große Einrichtungen auf der grünen Wiese oder einen Lebensort mit Infrastruktur – mit Supermarkt, Apotheke und Bushaltestelle. Pflegeeinrichtungen im eigenen Quartier bieten alten Menschen die Chance, weiterhin am sozialen Leben in ihrer angestammten sozialen Umgebung teilzuhaben. Das geht aber nicht mit 150-Betten-Häusern."

Im Bundesland Bremen haben derzeit 29 von 101 Einrichtungen der Altenpflege mehr als 80 Plätze. Größtes Haus ist eine Einrichtung in Bremerhaven, die ihre Zahl an Plätzen mit 204 angibt, davon 136 in Einzel- und 68 in Doppelzimmern.

Die Bauverordnung lässt künftig Doppelzimmer in Neubauten generell nicht mehr zu. Sie gibt aber die Möglichkeit, zwei Zimmer zu einer Nutzungseinheit – etwa für Paare – zusammenzuschließen. Senatorin Stahmann: "Niemand soll gezwungen werden mit einer fremden Person in einem Zimmer zu leben, aber wir wollen Paare oder enge Freundinnen und Freunde auch nicht trennen." Im heutigen Bestand gebe es rund 80 Prozent Einzel- und 20 Prozent Doppelzimmer. "Die Menschen wählen die Doppelzimmer in der Regel aber nur noch dann, wenn keine Einzelzimmer mehr verfügbar sind." Zimmer müssen zudem eine Mindestgröße von 14 Quadratmetern haben, der Vorraum darf dabei nicht eingerechnet werden.

Während diese Regelungen ausschließlich für Neubauten gelten, muss Barrierefreiheit ausnahmslos in sämtlichen Einrichtungen hergestellt werden. Dafür gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Die Einrichtungen sollen dann keine Schwellen mehr haben, und zumindest ein Teil der Sanitärbereiche muss auf die Nutzbarkeit mit Rollstühlen ausgelegt sein. Auch Orientierungssysteme für Menschen mit Sehbehinderung wird es dann geben müssen: "Diese Themen sollte man heute nicht mehr diskutieren müssen", sagte Senatorin Stahmann.

Eine Folge der Pandemie ist daneben die Forderung nach einem flächendeckenden Ausbau von Internetzugängen in allen Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege in Bremen. Senatorin Stahmann: "Gerade zu Beginn der Pandemie gab es für viele kaum Möglichkeiten, im Kontakt mit ihren Angehörigen zu bleiben. Vor diesem Hintergrund müssen wir die heutigen technischen Möglichkeiten konsequent zugänglich machen."

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de

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 am: 04. Dezember 2021, 02:38 
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    VdK-Studie: Im Lockdown litten zwei Drittel der zu Hause Gepflegten unter Angst und Isolation

    • VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Noch so eine Zeit überstehen die zu Hause Versorgten und ihre Angehörigen nicht“
    • VdK kündigt Klage gegen die ausgebliebene Erhöhung des Pflegegeldes an


    Verängstigt und vergessen – so fühlten sich die meisten Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zu Hause während der Corona-Pandemie. Dies zeigen die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie der Hochschule Osnabrück, die der Sozialverband VdK in Auftrag gegeben und am Montag auf einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Mehr als zwei Drittel der 16.000 Befragten gaben an, sehr unter der psychischen Belastung in dieser Zeit gelitten zu haben. Gleichzeitig waren für viele dringend benötigte Entlastungsangebote weggefallen.

    VdK-Präsidentin Verena Bentele zog am Montag in Berlin eine bittere Bilanz: „Für die Pflegeheime legte die Große Koalition millionenschwere Rettungsschirme auf, für die Pflegekräfte gab es immerhin Applaus und Boni. Nur für die pflegenden Angehörigen zu Hause gab es mal wieder nix. Damit bestätigte die Politik erneut: Die Pflegenden und Gepflegten zu Hause sind nicht nur die Vergessenen der Pandemie, ihre Belange werden dauerhaft sträflich vernachlässigt.“ Dabei werden 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt.

    Der VdK kündigt als Konsequenz aus der politischen Ignoranz der häuslichen Pflege nun juristische Schritte an. „Deswegen werden wir jetzt die unter anderem einkassierte Erhöhung des Pflegegeldes einklagen – notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht“, sagte Bentele. Die Erhöhung aller Pflegeleistungen im Umfang von 1,8 Milliarden Euro war bereits angekündigt, wurde aber bei der Pflegereform im Juli nicht umgesetzt. Damit sollte der Wertverlust der vergangenen Jahre für alle Pflegeleistungen ausgeglichen werden. Das Geld wird nun zweckentfremdet und umgeleitet, um die Eigenanteile in der stationären Pflege zu bezuschussen.




    Wegen der Pandemie fand die Pflege zu Hause unter extrem erschwerten Bedingungen statt. So zeigt die VdK-Pflegestudie: 78 Prozent der Pflegebedürftigen empfanden diese Zeit als belastend, bei den pflegenden Angehörigen waren es sogar 84 Prozent. Vor allem die psychische Belastung wog für mehr als 70 Prozent aller Befragten schwer. 76 Prozent fürchteten selbst an Corona zu erkranken und Spätfolgen zu erleiden. 81 Prozent der Pflegebedürftigen und 87 Prozent der pflegenden Angehörigen mieden den Kontakt zu Dritten. Fast ein Drittel der Pflegebedürftigen verließ sogar das Haus oder die Wohnung nicht mehr – das eigene Zuhause wurde zur Isolationsstation. 37 Prozent der Pflegehaushalte nahmen keine Unterstützungsangebote mehr in Anspruch.

    Mehr als 16.000 VdK-Mitglieder, die pflegebedürftig sind oder als Angehörige pflegen, haben die Fragen der Hochschule Osnabrück zu ihrer persönlichen Situation während der Pandemie beantwortet.

    Corona-Pflegestudie - Ergebnisse und Forderungen des VdK.pdf (476,60 KB, PDF-Datei)
    VdK-Pflegestudie Zwischenbericht.pdf (1,09 MB, PDF-Datei)

     
    Quelle: https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/82885/vdk-studie_pflege_pandemie_lockdown_pflegende_angst_isolation



    Über die VdK-Pflegestudie

    Der Sozialverband VdK Deutschland hat 2021 gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück die bisher größte Studie zum Thema häusliche Pflege durchgeführt. Mehr als 55.000 Mitglieder beteiligten sich daran. Die Endergebnisse werden im Frühjahr 2022 vorgestellt. Gleichzeitig startet der VdK dann eine große Pflege-Kampagne mit den wichtigsten Erkenntnissen der Pflegestudie. Weitere Informationen: www.vdk.de/pflegestudie


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     am: 02. Dezember 2021, 02:45 
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    Big Pharma - Die Allmacht der Konzerne | Doku HD Reupload | ARTE


    Quelle: https://youtu.be/aS1yl-dx1Gk

    Die Pharmaindustrie hat einen enormen Einflussradius und kann über gesundheitspolitische Entscheidungen verfügen. Einigen Konzernen gelingt es, Forschung, Gelder und Krankenkassen für die Förderung ihrer teuersten Medikamente zu gewinnen. Anderen wurde nachgewiesen, Nebenwirkungen vertuscht zu haben.
     ...
    Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=aS1yl-dx1Gk, Dokumentarfilm von Claire Lasko und Luc Hermann (F 2018, 88 Min)

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     am: 02. Dezember 2021, 02:35 
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    Ärzte, Medikamente und das große Geld | Doku | 45 Min | NDR

    TV-Sendung vom 26.11.2018


    Quelle: https://youtu.be/uOgVDvi0Y6U

    Die beste Werbung für ein Medikament ist die Empfehlung durch einen Arzt. Vor allem bei neuen Medikamenten investieren Pharmaunternehmen Millionen, um Ärzte zu beeinflussen - teilweise mehr als in die medizinische Forschung. Die Dokumentation untersucht die Folgen für Patienten: Bekommen sie das beste Medikament oder das am besten beworbene?

    Wie eng ist die Bindung zwischen Ärzten und Pharmaindustrie?

    Neue Medikamente sind bei uns oft sehr viel teurer als in anderen europäischen Ländern. Auch deshalb ist Deutschland für die Pharmaindustrie ein äußerst lukrativer Markt, in dem sich aggressives Marketing schnell auszahlt. Dabei ist klassische Produktwerbung, die sich direkt an die Patienten richtet, bei verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht zulässig.

    Um ihre Botschaften zu platzieren, sucht die Pharmaindustrie daher die enge Bindung mit den Ärzten, finanziert Kongresse und Fortbildungen und kooperiert mit Fachzeitschriften.

    Sendungs-Seite bei NDR.de: https://www.ndr.de/fernsehen/sendunge...

    Auch Markt berichtet über Ärztefortbildungen: https://www.ndr.de/fernsehen/sendunge...

    #Pharma #Medikamente #Ärzte

    Quelle: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/Patienten-Pillen-und-grosse-Geld,sendung840104.html, 30. September 2019

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